Rechnung schreiben, welche Lösung?

D

drsmusic

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hallo an alle,

bin neu hier, erstmal ein sehr informatives Forum; stehe vor vollgendem Problem; die Suchergebnisse lieferten auch keine eindeutige Antwort, obwohl das Thema hier schon öfters diskutiert worden ist;

Ich soll morgen abend in einer Bar auflegen; ich würde 80 Euro für 4 Stunden bekommen und soll dafür eine Rechnung schreiben;

1. Darf ich als Privatperson jetzt eine Rechnung schreiben?
2. hier wurde oft diese 4800 Euro - Grenze erwähnt, kann ich dann im Rahmen
dieser Grenze einfach die Rechnung schreiben? falls ja, dann einfach 80 Euro ohne Mwst???
3. ich bin arbeitslos, aber beziehe keine Leistungen vom Staat, spielt das eine Rolle?
4. wie soll ich am besten das Problem lösen :)


für schnelle hilfe dankt drsmusic
 
Zu 1.

Nein kannst du nicht weil du kein Gewerbe hast und somit keine MwSt. ausweisen kannst.

Zu 2.

Siehe oben

Zu 3.

Wenn du keine hilfe vom Staat beziehst, können sie dir hier auch nichts nehmen.

Zu 4.

Warum die Problematik ? Der soll dir die Kohle geben und das als Schwund notieren, oder als Werbekosten. Habe meine Gage früher immer so in die Tasche bekommen.
 
Sie verlangen trotzdem eine Rechnung; was soll ich jetzt machen? ich könnte ja eine ohne Mwst. schreiben??geht das? einfach mein name und dj-honorar 80€ ohne Mwst.????

was meinst du mit zu 2. siehe oben?

danke & gruß
drs
 
Also soweit ich weiß kannst du keine Rechnung austellen da du kein Gewerbe hast. Wenn du eine Rechnung austellst MUSST du eine MwSt. ausweisen weil diese ja an Papa geht.Die wollen ja nur die Rechnung damit sie das absetzen können.

Wenn dann müsste das bei dir von ner Argentur kommen. Aber stell denen halt einfach eine aus. Weiß ja keiner das es die Firma nicht gibt.

Schreibst halt "Musikalische Dienstleistung" rein. Den rest erfindest halt einfach dazu.
 
machs doch einfach - im Zweifelsfalle ist die Rechnung eben ungültig, aber das wird dann das Problem des Geldgebers, nicht des Empfängers sein.
 
mit einem Klein-Gewerbe kannst du Rechnungen ausstellen in der keine MwSt ausgewiesen ist. So mache ich das schon 1,5 Jahre auf Rechnung.


Mfg
 
Aaaaaaaaaaah man lernt nie aus. Kenne es halt nur so wegen meinem Laden.
 
also ich schreibe meinen Namen, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung und Datum, die 80 Euro ohne Mwst.? meinen richtigen Namen sollte ich schon angeben ansonsten bekomme ich Ärger :D,

aber ich dachte im Rahmen dieser 4800 Euro-Grenze kann man einfach Rechnungen ohne Mwst. schreiben??

man ist das alles kompliziert , für 80 Euro so einen Papierkram :)

S-Phyte wie meldet man so ein Klein-Gewerbe an? sagt man dem Kreisverwaltungsreferat man ist DJ oder eher Produzent, Musiker?

danke, grß
drs
 
Gehst zum Gemeindehaus (in meinem Fall) und fragst dich in deinem Fall durch!

Dann sagst du möchtest ein Gewerbe als Alleinunterhalter/DJ ohne festen Residentplatz eröffnen, legst evt wie ich 20 Euro auf dem Tisch und nen paar Wochen später bekommst du Post von deinem Finanzamt wg der Steuer-ID-Nr.

Bei der Anmeldung bitte Angeben das du keine MwSt ausweisen möchtest bzw nicht Monat diese Überweisen möchtest!

Hoffe ich konnte einwenig weiterhelfen...
 
ok werde dann am Montag beim Kreisverwaltungsreferat vorbeischauen, aber wie schreibe ich jetzt die Rechnung für morgen?? :)


gruß
drs
 
Dein Name inkl Anschrift.
Kundename inkl Anschrift.

Datum
Rechnungsnr.

Leistung

Summe

Unterschrift

fertisch
 
oder richtiges gewerbe anmelden, dann kannst soagr mwst ausweisen und die auch von rechnungen abziehen, da kannst noch mehr sparen, ist aber auch mehr arbeit. aber 1 mal im monat ne umsatzsteuervoranmeldung ist echt net so wild
 
@ chriss ruff,

das macht sich nicht wirklich bezahlbar bei kleinbeträgen bzw bei 5 rechnungen im quartal.
 
;) ob das jetzt "richtiger" ist bezweifel ich...

ich tanke ja benzin anstatt kerosin für meinen vw lieber.



;)
 
Auflegen und kleine "Löhne" - Rechnung / Quittung

Hi,

schönen Guten Tag. Zu dem Thema Auflegen und dabei geringfügige Beträge verdienen, wollte ich kurz etwas anfügen, da ich diesen Punkt noch nicht erwähnt gesehen habe.

Angenommen jemand legt (wie der Verfasser der ursprünglichen Frage hier) in einer Bar auf und verdient dort einen Betrag von sagen wir zwischen 25,- und 50,- Euro (was hier in Kölner Bars z.B. meistens gängige Pauschal-Entlohnung ist). Meistens läßt der Geschäftsbetrieb in einer Kneipe genügend Lücken, um solche geringen Mengen, wie schon jemand postete, einfach nicht aufzuführen.

Da aber die finanziellen Mittel der Bars wie jede "Wirtschaft" von der Gesamtsituation des Kapitalismus betroffen sind, versucht man momentan für so gut wie alles eine Quittung zu haben, um steuerlich möglichst viel absetzen zu können.
Wer so gut reden wie auflegen kann, wird einen Chef einer Lokalität noch immer davon überzeugen können, daß dieser Betrag auch ohne Rechnung zahlbar ist.

Ansonsten bleibt eben noch die Lösung einer (sehr groben) Quitttung - diese einfachen Blöckchen, die es in jedem Schreibwarenladen gibt, sind gemeint. Darauf steht nicht mehr als der Betrag und eine (lesbare ...oder eben nicht lesbare) Unterschrift des DJ`s.
Verkauft man z.B. einem Plattenladen ein paar Tonträger stellen die einem ja auch eine dieser einfachen Quittungen aus und keine ausführliche Rechnung.

Für den jeweiligen Gaststätten-Betreiber ist ja an der Quittung nur interressant, daß er sie später zu einem Berg anderer Quittungen (wie etwa Tank- und Büromaterial-Quittungen) legen kann und sie beim Finanzamt abgeben kann. Und dieses besagte Finanzamt wird mit solchen Quittungen förmlich überschüttet. Ein Überprüfen einzelner Quittungen ist nicht möglich - bestenfalls Stichproben.
Ein DJ, der in einer Bar zweimal im Monat gerade mal um die 100,- € verdient, wäre den Verwaltungsaufwand nicht wert, den es kosten würde, ihn auf Abgaben festzunageln.
Eine solche Quittung kann jeder unterschreiben, ohne später vom Finanzamt etwas befürchten zu müssen. Im Notfall heißt man halt Peter Müller.

Keine Ahnung, ob das irgendjemandem was nutzt, der Vollständigkeit halber wollte ich es aber mal erwähnen...
 
als privatperson, darfst du auf jeden Fall auch eine rechnung ausstellen, darfst allerdings keine mehrwertsteuer mit angeben bzw. ziehen. Auf der Rechnung muss dann das übliche enthalten sein: Datum, Name, Adresse, Bankverbindugnen
Name des Schuldners, Adresse des Schuldners, der Betrag ohne Mehrwertsteuer, die Art der Leistung die geflossen ist, Zahlungsziel(wenn dus am Abend bekommst, schreibst du: Betrag dankend erhalten)
man kann sogar seit etwa einem Jahr als privatperson konkurs anmelden :p
 
Ben_Slater schrieb:
Zu 1.

Nein kannst du nicht weil du kein Gewerbe hast und somit keine MwSt. ausweisen kannst.

Je nachdem, welche Abrechnungsart ich beim Finanzamt angebe, darf ich sogar als Gewerbeinhaber, keine MwSt ausweisen.
 
Ben_Slater schrieb:
Wenn du eine Rechnung austellst MUSST du eine MwSt. ausweisen weil diese ja an Papa geht.

Nein, ich muß und darf die MwSt bei bestimmten Abrechnungsverfahren nicht ausweisen.
Das ist doch dummes Zeug.

Die Info habe ich direkt vom Beamten vom Finanzamt, als ich mein Gewerbe angemeldet habe und die Formalitäten beim Finanzamt erledigen mußte.

Es heißt also nicht immer: Rechnung = ausgewiesene MwSt.
 
Meist zielt der Club darauf ab, sich bei "Dienstleistungen oder Käufen" die MWST erstatten zu lassen.

Das nennt sich dann in deren Fall "Vorsteuer"

Wenn Du kein Gewerbe hast, darfst Du auch keine MWST getrennt ausweisen. Also mußt Du eine Rg. schreiben "incl. 16 % MWST"

Zieht der Club dennoch die Steuer beim Finanzamt, hat er Pech, das darf er dann nicht.

Ein Vollgewerbe mit UST ID (Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.) erlaubt Dir auch, die Rechnung Netto + MWST = Betrag auszuweisen.

Dann darf der Club auch die Vorsteuer ansetzen für Deine Dienstleistung

Bleibt es beim Einmalauflegen:

1. Bei der individuellen Steuererklärung nicht zu berücksichtigen wegen "Liebhaberei oder Hobby"

2. Schwarzarbeit wird nicht gern gesehen, also lieber bei der Steuererklärung mit angeben als Zusatzverdienst über Mini-Gewerbe etc

3. Anmeldung als DJ als Kleingewerbetreibender < 12500 € Umsatz bei der Stadt im Gewerbeamt

4. Bei Arbeitslosigkeit unbedingt die "Bescheinigung über Nebeneinkommen" ausfüllen.

Weitere steuerrechtliche Fragen gern per > PN ;)
 
Vollgewerbe beinhaltet immer die UST ID-sonst gibt es natürlich keine, nur eine Steuer-Nr.

Vorteil Vollgewerbe:

Auch Investitionen wie PA Anlagen können um die Steuer gekürzt werden, dh. das Finanzamt erstattet dann die UST als "Vorsteuer"

Auch für Transporter kann dann die Steuer erstattet werden.

Manchmal Schwierigkeiten mit der Anerkennung als "Beschallungsanlage". Das FA meint, das wäre Hifi-Kram für das Wohnzimmer, also keine Rückzahlung der VST, aber das ist eine andere Geschicht, die ich mal aus dem Nähkästchen erzählen kann :D
 
Kann man die Vinyls als gewerbetreibender absetzen?
 
Hallo bin gerade auch am überlegen wie ich das bei mir jetzt alles mache !

Habe mit meinem DJ Kollegen zusammen eine GbR gemacht und dann das Nebengewerblich angemeldet halt als DJ.

Haben jetzt am 1.05 und Himmelfahrt zwei Veranstaltungen an der wir jewails zusammen 200 € bekommen.

Normal kann ich doch durchs Gewerbe die Rechnung mit Mehrwertsteuer schreiben oder ????

Weil das sind unsere ersten Aufträge jetzt als GbR vorher haben wir das immer privat Bar auf die Kralle usw gemacht !

nur bei diesen 2 soll das alles mit Rechnung etc laufen weil die Veranstalter es so wollen?

Sword
 
vince.vice schrieb:
Kann man die Vinyls als gewerbetreibender absetzen?

ja als arbeitsmaterial.
pass aber auf das deine einahmen deine ausgaben überdecken sonst ist den gewerbe schnell geschlossen wegen "liebhaberei" . also kein bertrieb der gewinn erwirtschaftet -> dir wird dann "nahegelegt" diesen zu schliessen.
gleiches gilt z.b. für cd player etc.
 

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