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ilovehardtrance
Power-User
Ich hoffe die sind nicht böse, habe es mal übernommen um eine Diskussion anzuregen:
Am Freitag soll im Bundestag über ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgestimmt werden. Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt es sich nicht nur um einen Angriff auf den Rechtsstaat, sondern auch um einen Grundrechtsbruch, der seinesgleichen sucht.
Begonnen hat alles gegen Ende des Jahres 2005. Damals wurde im Europäischen Parlament mit einer Mehrheit von 378 zu 197 Stimmen (und 30 Enthaltungen) der Richtlinienentwurf zur Vorratsdatenspeicherung angenommen. Gut drei Monate später stimmte auch der Rat der Europäischen Union diesem Entwurf zu, ohne eine nähere Diskussion zu führen. Nur Vertreter der Slowakei und Irlands lehnten diesen ab. Damit ging der Entwurf an die nationalen Parlamente zur Umsetzung.
Interessant ist dabei, dass der 15. Deutsche Bundestag, also derjenige vor dem aktuell amtierenden, noch Anfang 2005 ausdrücklich eine solche Vorratsdatenspeicherung ablehnte. Gleichzeitig forderte er die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder auf, diesen Parlamentsbeschluss auf EU-Ebene zu vertreten. Dann wurde aber im September des gleichen Jahres der Bundestag neu gewählt. Dieser hat dann im Februar 2006 seine vorige Entscheidung widerrufen und mit den Stimmen von SPD und Union die Bundesregierung aufgefordert, einer solchen Speicherung doch zuzustimmen und entsprechende Unterstützung im Rat zu leisten.
Nun ist Deutschland also gezwungen, die EU-Richtlinie umzusetzen. Der Gesetzentwurf, mit dem dies geschehen soll, wird am kommenden Freitag, dem 9. November, dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Die Maßnahmen der präventiven Speicherung umfassen nahezu den kompletten Bereich der Kommunikation. Dazu verpflichtet werden sollen die Anbieter der jeweiligen Dienste.
Gespeichert werden sollen:
- Bei normalen Telefongesprächen die Rufnummer des Anrufers sowie des Angerufenen inklusive des Datums, der Uhrzeit sowie der genauen Dauer des Gesprächs.
- Bei Handygesprächen die Rufnummern der am Gespräch Beteiligten, das Datum, die Uhrzeit sowie die Dauer des Gesprächs, zusätzlich noch der Standort der Teilnehmer, die ein Handy benutzen.
- Bei Internettelephonie neben den Zeitangaben auch die IP-Adresse des Internetteilnehmers.
- Bei E-Mail-Verkehr die Namen der Provider aller Beteiligten sowie deren IP-Adressen inklusive der Zeitpunkte des jeweiligen Zugriffs.
- Bei Anonymisierungsdiensten die ursprüngliche sowie die neue Angabe inklusive des Zeitpunktes des ZugriffsPrivatpersonen sind außerdem dazu verpflichtet, ebendiese Daten zu speichern, sollten sie kostenlose WLAN-Zugänge oder E-Mail-Postfächer anbieten.
[....]
http://www.rautemusik.fm/news/2061-Kommentar-Unsere-Freiheit-in-Gefahr.html
Wie beurteilt ihr das Ganze? Ein Baustein auf dem Weg zum totalen Überwachungsstaat oder zwingende Notwendigkeit angesichts von immenser Terrorgefahr? Rechtfertigt dies eine so große Einschränkung unserer Grundrechte? Wird das Gesetz missbraucht werden (z.B. bei Urheberrechtsverletzungen inbesondere beim Filesharing, da nun auch dynamische IPs Benutzern einfach zugeordnet werden könnten)?
Am Freitag soll im Bundestag über ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgestimmt werden. Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt es sich nicht nur um einen Angriff auf den Rechtsstaat, sondern auch um einen Grundrechtsbruch, der seinesgleichen sucht.
Begonnen hat alles gegen Ende des Jahres 2005. Damals wurde im Europäischen Parlament mit einer Mehrheit von 378 zu 197 Stimmen (und 30 Enthaltungen) der Richtlinienentwurf zur Vorratsdatenspeicherung angenommen. Gut drei Monate später stimmte auch der Rat der Europäischen Union diesem Entwurf zu, ohne eine nähere Diskussion zu führen. Nur Vertreter der Slowakei und Irlands lehnten diesen ab. Damit ging der Entwurf an die nationalen Parlamente zur Umsetzung.
Interessant ist dabei, dass der 15. Deutsche Bundestag, also derjenige vor dem aktuell amtierenden, noch Anfang 2005 ausdrücklich eine solche Vorratsdatenspeicherung ablehnte. Gleichzeitig forderte er die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder auf, diesen Parlamentsbeschluss auf EU-Ebene zu vertreten. Dann wurde aber im September des gleichen Jahres der Bundestag neu gewählt. Dieser hat dann im Februar 2006 seine vorige Entscheidung widerrufen und mit den Stimmen von SPD und Union die Bundesregierung aufgefordert, einer solchen Speicherung doch zuzustimmen und entsprechende Unterstützung im Rat zu leisten.
Nun ist Deutschland also gezwungen, die EU-Richtlinie umzusetzen. Der Gesetzentwurf, mit dem dies geschehen soll, wird am kommenden Freitag, dem 9. November, dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Die Maßnahmen der präventiven Speicherung umfassen nahezu den kompletten Bereich der Kommunikation. Dazu verpflichtet werden sollen die Anbieter der jeweiligen Dienste.
Gespeichert werden sollen:
- Bei normalen Telefongesprächen die Rufnummer des Anrufers sowie des Angerufenen inklusive des Datums, der Uhrzeit sowie der genauen Dauer des Gesprächs.
- Bei Handygesprächen die Rufnummern der am Gespräch Beteiligten, das Datum, die Uhrzeit sowie die Dauer des Gesprächs, zusätzlich noch der Standort der Teilnehmer, die ein Handy benutzen.
- Bei Internettelephonie neben den Zeitangaben auch die IP-Adresse des Internetteilnehmers.
- Bei E-Mail-Verkehr die Namen der Provider aller Beteiligten sowie deren IP-Adressen inklusive der Zeitpunkte des jeweiligen Zugriffs.
- Bei Anonymisierungsdiensten die ursprüngliche sowie die neue Angabe inklusive des Zeitpunktes des ZugriffsPrivatpersonen sind außerdem dazu verpflichtet, ebendiese Daten zu speichern, sollten sie kostenlose WLAN-Zugänge oder E-Mail-Postfächer anbieten.
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http://www.rautemusik.fm/news/2061-Kommentar-Unsere-Freiheit-in-Gefahr.html
Wie beurteilt ihr das Ganze? Ein Baustein auf dem Weg zum totalen Überwachungsstaat oder zwingende Notwendigkeit angesichts von immenser Terrorgefahr? Rechtfertigt dies eine so große Einschränkung unserer Grundrechte? Wird das Gesetz missbraucht werden (z.B. bei Urheberrechtsverletzungen inbesondere beim Filesharing, da nun auch dynamische IPs Benutzern einfach zugeordnet werden könnten)?