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hey Leute,

interessante Diskussion, aber ich möcht nochmal meinen Senf zum eigtl. Thema abgeben. Ich versuch auch so wenig Halbwissen zu vermitteln wie möglich :)


Musik an Freunde weitergeben / Privatkopie


Laut § 53 UrhG Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch :



Also grundsätzlich erstmal: JA , Privatkopien sind zunächsteinmal zulässig , soweit sie "nicht offensichtlich rechtswidirig" sind und selbstverständlich auch wirklich nur privat benutzt werden. Das gilt im Übrigen auch für die Kopie einer Kopie, die ihreszeichens nämlich auch nur ein "Vervielfältigungsstück" ist.


Zum Weitergeben an andere Personen für ebenfalls private Zwecke ist mir bekannt, dass dies erlaubt ist sofern es sich um Angehörige, engste Freunde und einen selbst handelt. Das allerdings auch umfangsabhängig, da man bei einem größeren Umfang wohl von kommerziellen Zwecken ausgeht.

Gestattet ist wohl bei Printbereichen max. 7% des Werkes & bei Non-Printbereichen max. 7 Anfertigungen.  (Vorsicht bezieht sich nicht auf Software oder ähnliches , das ist ne andere Baustelle. Da spricht man auch von Sicherungskopien und nicht von Kopien zum privaten Gebrauch)


Diese Zahl wurde mir von meinem Dozenten so weitergegeben (Dipl. Medienberater Fachrichtung Medien- und Internetrecht & ehemaliger Richter), wenn großes Interesse besteht mach ich mich da mal nach den jeweiligen Gesetzen oder Urteile schlau. 




Das geht leider nicht. Um "engste Freunde" zu sein reicht es eben rechtlich gesehen nicht aus einer Interessengruppe anzugehören oder Arbeitskollege, Studienkollege, Vereinsmitglied oder ähnliches zu sein. Natürlich wird dir wohl keiner beweisen können, dass dein Arbeitskollege nicht auch dein Freund sein kann ... 50.000 Forennutzern als Freunde hinzustellen, könnte allerdings vor Gericht schwierig werden :)



Das ist leider nicht richtig. Im UrhG gibt es die sogenannte Beweislastumkehr. D.h. beweisen muss es am Ende der, der das Werk auch benutzt. Wenn ihr also mal 'n paar Kollegen an****** wollt, ab zum Staatsanwalt und behaupten der Track sei eigtl. von euch :rolleyes:


Zum Beweis selbst: Rechnung, Zeugen, Kontoauszüge, etc.

Ich weiß nicht inwiefern man sich bei Shops im Nachhinein nochmal eine Rechnung zuschicken lassen kann ...



Das ist so leider etwas undiffenrenziert. Im Grunde natürlich richtig, die Kopie einer Raubkopie ist immer noch illegal, aber Interessant wird das Ganze wenn man sich fragt inwiefern man dafür belangt werden kann. 


Dafür verweis ich nochmal auf den § 53 bzw. auf die Formulierung " ... nicht offensichtlich rechtswidirig hergestellten ...". Da stellt sich die Frage was denn offensichtlich ist. Offensichtlich wird ausgelegt als eine Art "das müsste man wissen / das würde der Durchschnittsbürger erkennen" ( was natürlich irgendwie damit auch ziemlich abhängig vom Richter ist, aber zur Not gibs ja immer noch die Berufung).


D.h. wenn ein guter vertrauensvoller Freund glaubhaft vermitteln kann dass das ja alles seine Richtigkeit hat und auf total legalen Wege zum privaten Gebrauch kopiert wurde, hab ich kein rechtliches Problem - nur er. Da es nicht offensichtlich war dass die Kopie rechtwidrig erstellt wurde.


Wenn ich hingegen von einer noch so seriösen Webseite die neuste Windows 7 Version für 5€ inkl. Versand bekomme,  dann geht man rechtlich davon aus dass man erkennen muss, dass da was gewaltig faul ist.




An der Stelle bin ich mir nicht sicher (habs eher mit einzelnen Bildrechten als mit GEMA und Konsorten zu tun). Aber § 51 sagt folgendes dazu:

 


Bin mir selbst nicht sicher wegen der Interpretation dieses Absatzes. Aber da die GEMA ja idR Inhaber der genannten Nutzungsrechte ist, würd ich im Zweifelsfall dem bereits geposteten glauben schenken:



Gruß rai


Wie heißt die Farbe, die aus der Mischung von Rot und Gelb entsteht?
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