wie an gigs kommen?

Dj-ZED

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Hallo zusammen

Also vorweck ich bin 16 jahre alt und lege zur zeit viel rock, indi, punk usw. auf. Allerdings auch gerne andere sachen wie hip hop oder auch mal house bzw. techno.
Ich habe bis jetzt in verschiedenen locations aufgelegt also öffentlich mit ich schätze mal so max. 80 - 120 Leutz auf meinem floor. allerdings bin ich an diese sache nur ranngekommen, weil ich alles allein gemacht hab. damit meine:location mieten, leute für theke usw. organisieren, getränke bestellen, flyer entwerfen, drucken und auch verteilen. dies hab ich 2 mal durchgezogen um wenigstens mal überhaupt aufzulegen. was sich dann eigentlich auch gelohnt hat. nur leider kann man dies nich immer machen. und nun ist meine frage wie kann ich es schaffen das ich irgendwie in den anderen kleineren clubs wie hier in frankfurt (oder) die grotte auflegen kann. es ist mir aber auch klar das ich da noch 2 jahre warten muss aber wie stellt man es dann am besten an das ich auch dort auflegen kann.

freue mich auf antworten....
 
ok danke alles klar....hatte nichts gefunden bzw. nichts richtiges mit der suchfunktion
 
Du hast mit 16 Jahren Location gemietet, Veranstaltung organisiert usw. usw.?
Du bist aber mutig...
 
Wo wir gerade beim Thema "Minderjährige legen auf" sind: Ist eigentlich strafbar, als Minderjähriger in öffentlichen Orten wie z.B. einer cocktailbar o.ä. aufzulegen?

MfG
 
Strafbar ist es nicht solange du :eek:

A: ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragte Person, nur bis 24Uhr auflegst, allerdings darf die Location dann weder eine Nachtbar noch ein Nachtclub sein. Denn da hast du laut dem Jugendschutzgesetz überhaubt nichts verloren.

Auf öffentlichen Tanzveranstaltungen (z.B. vom Fussballverein) auch bis 24 Uhr

B: bist du in Begleitung einer erziehungsbeautragen Person darfst du so lange spielen wie du möchstest. Bzw. solange deine Begeleitung mit macht ;). Aber auch dann nicht in Nachtclubs oder Nachtbar.

Zum Begriff Erziehungsbeauftragt Person: Beziehungsbeauftragt kann jede volljährige Person sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt - sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der LAge sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken.

Ob du dafür dann ein Schriftstück deiner Eltern brauchst entzieht sich meiner Kenntnis.

Genauere/ mehr Infos findest du unter www.bmfsfj.de

Nachtrag: Ab wann eine Cocktailbar auch eine Nachtbar ist enzieht sich meiner Kenntnis, Auskunft müssten dir ja die Betreiber geben können.
 

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