Abend,
ich habe mal bei der Gema mit dem Stichwort "Diskothek" gesucht, und das kam foldendes zum Vorschein:
----------schnipp-----------
Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?
Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.
Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?
Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.
Darf ein DJ einen Mix als CD oder im Internet zur Eigenwerbung oder zum Verkauf anbieten?
Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende Rechte klären:
1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Auskunft zum jeweiligen Musikverlag erhält man auf der Datenbank der GEMA- Homepage
www.gema.de/repertoiresuche/ oder bei der Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger,
drosenberger@gema.de, Telefon 030/21245-450.
2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter
www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unter
www.gvl.de. Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig,
ind@gema.de, Telefon 089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der GEMA:
multimedia@gema.de Telefon 089/48003-800.
-------------schnapp------------
Ich denke mal, dass man das Wort "CD" auch gegen "Vinyl" ersetzen kann, schein bar ist es also egal, ob ich eine digitale oder analoge Kopie von einem Werk mache. Entscheidend scheint zu sein (jedenfalls, was uns betrifft), dass ich ganz legal eine (oder eine angemessene Stückzahl) privater Kopien machen kann, zahlen muss bei öffentlicher Aufführung immer der Veranstalter. Ob es nun legal ist, wenn ich CD's auf Vinyl bei einem Dienstleister gegen Entgelt kratzen lasse, geht aus deisem Text zwar nicht hervor, aber ich denke, dass ich für mich eine private Kopie machen lassen kann, wenn diese nicht für den Verkauf/Weitervertrieb vorgesehen ist. Alle weitergehenden Rechte bei Aufführungen muss der Veranstalter erwerben.
Ist natürlich alles nur meine Interpretation und keine Rechtsberatung, vielleicht sollte man wirklich die GEMA mal anrufen...
Beste Grüsse,
Patty