Warnung vor Betrug! Pioneer Nexus Set unterschlagen!

Fynn-Lennox

Fynn-Lennox

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15 Mai 2007
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Bückeburg
Moin.
Wollte mit euch mal meinen Vorfall des letzten Wochenendes teilen und euch warnen.
Mir wurde durch eine Unterschlagung am 14.10.16 ein Nexus Set bestehend aus 1x Pioneer DJM 900 Nexus, 2x Pioneer CDJ 2000 Nexus und 1x Palmer PLI 02 gestohlen.
Der Mieter hat einen Seriösen Eindruck gemacht und mir bereitwillig seinen Personalausweis zum kopieren gegeben. Sein Name lautet Maurice Marcel F*****. Es gibt einen kompletten Mietvertrag mit Zahlung an mich in Höhe von 5800€ im Verlustfall.
Ich habe am Sonntag direkt bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Betruges und Unterschlagung aufgegeben. Die Beamten Haben am selben Tag noch seine Wohnung durchsucht, wobei sie leider nicht fündig wurden und ihn nicht angetroffen haben. Die Chance die Geräte zurückzubekommen sinken dadurch extrem. Nun muss ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um den Betrag aus dem Mietvertrag einzuklagen. Die Chancen den Betrag zu erhalten sehe ich selbst als sehr unwahrscheinlich an, da bei ihm nichts zu holen sein wird.
Ich wollte euch in erster Linie nur warnen. Falls ihr euer Equipment vermieten solltet, sichert euch ab.
Ich habe leider keine Versicherung für diesen Fall, da es sich um eine Unterschlagung und nicht um einen Diebstahl handelt. Werde auf dem Schaden sitzen bleiben. Vermietet nur an Leute die Ihr kennt. Auch ein Perso bietet keine Sicherheit.
Ich würde euch bitten, eventuell mal die Augen offen zu halten. Die Pioneer Geräte befinden sich in schwarzen Thon Einzelcases und der Trennübertrager in einem B&W Koffer in Orange. Auf allen Geräten und Cases sind Aufkleber mit der Aufschrift (Eigentum von: Niklas Vauth)
Die Seriennummern der Geräte lauten:
DJM: KGMP003848YY
CDJ1: LJMP004347YY
CDJ2: LJMP004396YY
Haltet bitte die Augen offen, wenn euch Geräte angeboten werden.
Für Hinweise, die zur Wiederbeschaffung führen, setze ich einen Finderlohn in Höhe von 500€ aus.
 
Das ist super ärgerlich, ich hoffe du bekommst einen entsprechenden Ausgleich oder deine Geräte zurück.
 
Krass,
kennt jemand von euch eine gute Versicherung, welche soetwas abdeckt..oder hat jemand eine Idee, wie man sich sonst noch bei soetwas absichern kann..

Das würde mich wirklich interessieren

LG
Mike
 
Bitter, ich hoffe Du bekommst Dein Equipment zurück. Die Aufkleber werden wohl nicht mehr vorhanden sein.

Ehrlich gesagt habe ich nie verstanden wie man solch ein teures Equipment privat verleihen kann, auch mit Vertrag, eine ausreichende Kaution wird man in der Höhe nie erhalten. Das soll jetzt kein Vorwurf sein, das hast Du ja schon selber erkannt, das Risiko ist einfach viel zu hoch.
 
Hey, ist zwar schon etwas her, aber ich habe gerade genau dieses Set angeboten bekommen.
 
Moin.
Set ist noch immer vermisst.
Was meinst du mit genau diesem Set? Nen Nexus Set ist ja doch sehr häufig. Oder hast du eins mit dem Palmer Trennübertrager angeboten bekommen? Meld dich gerne bei mir.
 
Verdammt. Es sollten alle gut gewarnt sein,die so ein Set vermieten wollen.
Kann man eigentlich nur vermieten in dem man das Set selbst anliefert,im Hintergrund dabei bleibt,und es dann direkt abbaut,und wieder mitnimmt.

Klar,da is die Kohle net ganz so easy verdient,aber das Risiko auch extrem niedriger.

Was mich mal interessiert ,klar is schon 3 Jahr her. Intr. würds mich trotzdem. Welche Rechtslage lag denn der Hausdurchsuchung am selben Tag der Anzeigen Erstellung zugrunde ?
Müssten die Beamten da nicht ein richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben ???

WEil einfach so die Wohnung aufbrechen ... Tach wir suchen ein Paar CD Player... is ja wohl nicht machbar.
Oder war jemand anders da der die Beamten rein gelassen hat ? Hier Frau Mutter Vater oder so ?

Ich glaub ich würd jeden Tag bei dem vor der Tür stehn.
 
Ich glaube bei begründetem Verdacht einer Straftat wenn verdunkelungsgefahr besteht brauch man keinen Durchsuchungsbefehl.
 
Geht zur Not auch auf dem kurzen Dienstweg:

"Der Durchsuchungsbeschluss muss den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen (Ziel und Grenzen) abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist. Dies versetzt den Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (BVerfGE 42, 212 (220 f.)). Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (BVerfGE 9, 89 (97); 57, 346 (355 f.)). Als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden trifft ihn die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte kontrollierbar bleibt.

Eine bestimmte Form der Anordnung ist nicht vorgeschrieben, und kann daher mündlich, telefonisch, telegrafisch ergehen."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/hausdurchsuchung-rechtliche-voraussetzungen-grenzen_040220.html
 
Moin.
Bei der Durchsuchung wurden die Beamten von der Mutter des Täters in die Wohnung gelassen. Anders wären sie wohl nicht reingekommen.
Der Täter selbst war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause.
Mittlerweile sitzt der Täter in der JVA in Hameln ein. Er hat nicht nur mein Nexus Set unterschlagen / gestohlen sondern noch weitere. Viel schlimmer finde ich, dass die Polizei nicht in der Lage war ihn zu schnappen. Erst als ich mich mit den anderen Geschädigten zusammengeschlossen habe und wir ein weiteres Nexus Set zur Miete angeboten haben, konnten wir den Täter stellen. Die Polizei ist auf diese Idee selbst nicht gekommen.
Ich habe nun eine zivilrechtliche Klage gegen ihn durch und habe einen gerichtlichen Titel über 7600€. Leider werde ich von dem Geld keinen Cent sehen, da bei solch einem Typen nichts zu holen ist.
 
Der gerichtliche Schuldtitel gilt mindestens 30 Jahre, zudem könntest Du überlegen diesen zu verkaufen (Inkassobüros usw.), mach Dich da mal schlau.
 

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