A
aberjetze
Aktives Mitglied
(Falls Thema im falschen Unterforum: Bitte verschieben, danke!)
Hallo Freunde,
das Thema ist wichtig, da einige Festivalveranstalter mittlerweile bei Ebay ihre eigenen Tickets zurückkaufen und anstatt diese zu bezahlen, deftige Abmahnungen verschicken (Teilweise bis zu mehreren tausend Euro).
So auch mir passiert: Tickets für ein elektronisches Musikfestival gekauft. Leider an besagtem Wochenende keine Zeit gehabt und Ticket bei Ebay eingestellt.
Hiermit verstößt man jedoch ggf. gegen die AGB der Festivalveranstalter, die teilweise einen festen Betrag für den Ticket-Weiterverkauf in ihren AGB festgelegt oder diesen gänzlich untersagt haben.
Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofen (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) gilt jedoch folgendes:
"...Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig. ..."
http://www.forium.de/redaktion/bund...-weiterverkauf-von-eintrittskarten-zulaessig/
Was wichtig ist wenn Post vom Anwalt kommt: Ruhe bewahren. Auf keinenfall direkt zahlen.
Eine Unterlassungserklärung darf nur mit dem Zusatz "ohne anerkennung einer Rechtspflicht" abgegeben werden.
Am besten einen Anwalt aufsuchen.
Vollkommen legal und nicht abmahnbar ist übrigens der private Weiterverkauf von Tickets die man geschenkt bekommen hat (der Beschenkte ist nicht verpflichtet sich beim Weiterverkauf an AGB´s des Veranstalters zu halten)
Der Veranstalter "meines Festivals" war sogar so dreist sich per Mail an mich zu wenden und aus Nettigkeit knapp 1000€ außergerichtlich zu verlangen.
Bitte an dieser Stelle keine Diskussion über die "Unverschämtheit" und den "Wucher" des Handels mancher Konzertkarten: Niemand vermag es vorherzusehen für wieviel Euro ein Ticket als Auktion verkauft wird!
Hallo Freunde,
das Thema ist wichtig, da einige Festivalveranstalter mittlerweile bei Ebay ihre eigenen Tickets zurückkaufen und anstatt diese zu bezahlen, deftige Abmahnungen verschicken (Teilweise bis zu mehreren tausend Euro).
So auch mir passiert: Tickets für ein elektronisches Musikfestival gekauft. Leider an besagtem Wochenende keine Zeit gehabt und Ticket bei Ebay eingestellt.
Hiermit verstößt man jedoch ggf. gegen die AGB der Festivalveranstalter, die teilweise einen festen Betrag für den Ticket-Weiterverkauf in ihren AGB festgelegt oder diesen gänzlich untersagt haben.
Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofen (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) gilt jedoch folgendes:
"...Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig. ..."
http://www.forium.de/redaktion/bund...-weiterverkauf-von-eintrittskarten-zulaessig/
Was wichtig ist wenn Post vom Anwalt kommt: Ruhe bewahren. Auf keinenfall direkt zahlen.
Eine Unterlassungserklärung darf nur mit dem Zusatz "ohne anerkennung einer Rechtspflicht" abgegeben werden.
Am besten einen Anwalt aufsuchen.
Vollkommen legal und nicht abmahnbar ist übrigens der private Weiterverkauf von Tickets die man geschenkt bekommen hat (der Beschenkte ist nicht verpflichtet sich beim Weiterverkauf an AGB´s des Veranstalters zu halten)
Der Veranstalter "meines Festivals" war sogar so dreist sich per Mail an mich zu wenden und aus Nettigkeit knapp 1000€ außergerichtlich zu verlangen.
Bitte an dieser Stelle keine Diskussion über die "Unverschämtheit" und den "Wucher" des Handels mancher Konzertkarten: Niemand vermag es vorherzusehen für wieviel Euro ein Ticket als Auktion verkauft wird!