Warnung vor Abmahnung: Karten-Weiterverkauf von Tickets wie z.B. Nachtdigital o. Melt

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aberjetze

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(Falls Thema im falschen Unterforum: Bitte verschieben, danke!)

Hallo Freunde,

das Thema ist wichtig, da einige Festivalveranstalter mittlerweile bei Ebay ihre eigenen Tickets zurückkaufen und anstatt diese zu bezahlen, deftige Abmahnungen verschicken (Teilweise bis zu mehreren tausend Euro).

So auch mir passiert: Tickets für ein elektronisches Musikfestival gekauft. Leider an besagtem Wochenende keine Zeit gehabt und Ticket bei Ebay eingestellt.

Hiermit verstößt man jedoch ggf. gegen die AGB der Festivalveranstalter, die teilweise einen festen Betrag für den Ticket-Weiterverkauf in ihren AGB festgelegt oder diesen gänzlich untersagt haben.

Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofen (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) gilt jedoch folgendes:

"...Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig. ..."

http://www.forium.de/redaktion/bund...-weiterverkauf-von-eintrittskarten-zulaessig/

Was wichtig ist wenn Post vom Anwalt kommt: Ruhe bewahren. Auf keinenfall direkt zahlen.
Eine Unterlassungserklärung darf nur mit dem Zusatz "ohne anerkennung einer Rechtspflicht" abgegeben werden.
Am besten einen Anwalt aufsuchen.

Vollkommen legal und nicht abmahnbar ist übrigens der private Weiterverkauf von Tickets die man geschenkt bekommen hat (der Beschenkte ist nicht verpflichtet sich beim Weiterverkauf an AGB´s des Veranstalters zu halten)

Der Veranstalter "meines Festivals" war sogar so dreist sich per Mail an mich zu wenden und aus Nettigkeit knapp 1000€ außergerichtlich zu verlangen.

Bitte an dieser Stelle keine Diskussion über die "Unverschämtheit" und den "Wucher" des Handels mancher Konzertkarten: Niemand vermag es vorherzusehen für wieviel Euro ein Ticket als Auktion verkauft wird!
 
Guter und wichtiger Hinweis!


Nur zu einem hätte ich noch eine Anmerkung:

Eine Unterlassungserklärung darf nur mit dem Zusatz "ohne anerkennung einer Rechtspflicht" abgegeben werden.
Am besten einen Anwalt aufsuchen.

Eine Unterlassungserklärung sollte man in keinem Fall ohne anwaltliche Beratung abgeben.
Verstößt man nämlich dann zukünftig gegen diese (z.B. weil man mal wieder überflüssige Tickets loswerden will) ist man wieder in der Zahlungspflicht. Diesmal allerdings aus der Unterlassungserklärung, d.h. die Tatsache, dass der ursprüngliche Anspruch des Veranstalters (Unterbindung des Verkaufs der Tickets) nicht stichhaltig bzw. rechtmäßig war spielt dann keine Rolle mehr, da man gegen eine bilateral geschlossenen Vertrag verstoßen hat...
 
Eine Unterlassungserklärung sollte man in keinem Fall ohne anwaltliche Beratung abgeben.
Verstößt man nämlich dann zukünftig gegen diese (z.B. weil man mal wieder überflüssige Tickets loswerden will) ist man wieder in der Zahlungspflicht. Diesmal allerdings aus der Unterlassungserklärung, d.h. die Tatsache, dass der ursprüngliche Anspruch des Veranstalters (Unterbindung des Verkaufs der Tickets) nicht stichhaltig bzw. rechtmäßig war spielt dann keine Rolle mehr, da man gegen eine bilateral geschlossenen Vertrag verstoßen hat...

Ja, du hast vollkommen recht. Die Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre und wird der darin geschlossene "Vertrag" gebrochen, kommt man um die "Vertragsstrafe" nicht mehr herum.
Jedoch kann der "Abmahner" auf diese Unterlassungserklärung bestehen. Ohne den Vermerkt "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht aber gleichwohl rechtsverbindlich", muss man jedoch (im Falle einer berechtigten Abmahnung) auch für die durch die Abmahnung verursachten Anwaltskosten aufkommen und gesteht (ohne den Zusatz) möglicherweise seine Schuld ein.
In jedem Falle ist ein Anwalt das Geld wert. Unter einem Einkommen von 1600€ und weniger als 2300€ an erspartem, kann man sich zudem die Anwaltskosten erstatten lassen (bis auf 10€ Zuzahlung). Dafür einfach zum Amtsgericht fahren, Belege mitnehmen und einen Rechtsberatungsschein beantragen.

Danke dir für den Hinweis.
 
Ich würde da glatt noch einen Schritt weiter gehen. Wenn man schon zum Anwalt geht, sollte gleich mit geprüft werden, wie es mit eigenen Schadensersatzansprüchen (wg. Beratungskosten) aussieht. Wenn die Rechtslage wirklich so eindeutig ist, könnte man fast annehmen, das Verhalten des Veranstalters sei treuwidrig.
 

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