wann ist man fachkraft für veranstaltungstechnik?

DJ Chris Angel

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hi,
hab mal ne frage (siehe oben).

die frage stellt sich mir gerade weil ein kumpel von mir auf seine visitenkarte geschrieben hat, er sei fachkraft für veranstaltungstechnik...

meiner meinung nach muss man da aber eine gesamte ausbildung durchlaufen und dann geprüft werden, also ein ausbildungsberuf. erst nach der ausbildung darf man sich fachkraft für VAT nennen.

er hingegen meinte, er hätte lehrgänge gemacht und ist nun fachkraft für VAT.

was ist nun richtig? darf man das dann auf die visitenkarte schreiben? was für folgen könnte das haben?

lg
chris


bitte in business & recht verschieben, falsches forum :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal kurz gegooglet und gleich auf der Vorstellungsseite zum Beruf folgendes gefunden:

Wie in jeden anderem Ausbildungsberuf hat man auch als VT Prüfungen zu absolvieren. Die erste und schwierigste ist die Aufahmeprüfung im Betrieb. Ohne Ausbildungsvertrag keine Ausbildung
Die Zwischen- als auch die Abschlußprüfung wurde durch die Berufsschule koordiniert und durchgeführt.
Im wesentlichen bestanden Sie sowohl aus Theorie als auch aus Praxisteilen, wobei die Zwischenprüfung entsprechend geringere Anforderungen an die Auszubildenen stellte.
In der Abschlußprüfung wurde zunächst ein theoretischer Teil absoviert, in dem es um reines Fachwissen aus der Berufsschule ging.
Der zweite und umfangreichste Teil, war die Planung einer Veranstaltung in Form einer schriftlichen Belegarbeit.
Wer alle diese Sachen positiv absolviert hatte, kann sich heute stolz "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" nennen.

Weiterhin als Quelle, zwar durchaus nicht immer zuverlässig aber scheint ja in diesem Fall dasselbe auszusagen
Wikipedia:
Die Ausbildung erfolgt in Deutschland und Österreich im Rahmen des dualen Ausbildunggssystems im Ausbildungsbetrieb, d. h. in Betrieben der Event- und Veranstaltungsorganisation, Theatern oder Messeveranstaltern sowie in der Berufsschule statt. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre in Deutschland und dreieinhalb Jahre in Österreich.

Also von diesen Lehrgängen die er da gemacht hat ist absolut nichts zu finden. Fachkraft für VAT ist ein Ausbildungsberuf der von der IHK geleitet wird. Vielleicht hat dein Kumpel ja Theorie- und Praxislehrgänge gemacht, in denen er ein paar Basics gelernt hat und versteht da jetzt was falsch. Veranstaltungstechniker mag er ja vielleicht sein, wenn er sich damit auskennt, aber Fachkraft mMn auf keinen Fall. Würde an seiner Stelle also die Visitenkarten dringend nochmal überdenken, kommt sicher nicht gut, wenn man sich mit Federn schmückt, die eine (in diesem Fall nicht nicht absolvierte) Ausbildung erfordern.
 
laut ihm war das ein lehrgang über 6 monate und einer von der IHK hat dann das zertifikat ausgeteilt.
 
Edit wegen neuem Post: falls auf dem Zertifikat wirklich exakt das drauf steht, was er sich auf die Visitenkarte schreibt sollte es ok sein, sonst siehe unten.

Ist jetzt zwar ein bisschen Laienwissen, aber vielleicht als Ausgangspunkt hilfreich:


Soweit ich weiß, handelt es sich bei den in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen (dazu gehört die Fachkraft für Veranstaltungstechnik) um sog. "geschützte Berufsbezeichnungen", d.h. das unberechtigte Führen ist strafbar. Der Titel soll den Ausgebildeten ja eine klare Positionierung auf dem Arbeitsmarkt geben, der sie von anderen, nicht ausgebildeten, abhebt, und deswegen ist es wichtig, dass eben nicht jeder so einen Titel einfach führen kann. Titel aus Ausbildungsberufen stehen also z.B. akademischen Titeln wie Diplom-Irgendwas oder Bachelor of Dingsbums diesbezüglich in nichts nach.

Soviel zu den direkten Folgen.

Weiterhin könnte er haftungsrechtliche Probleme kriegen. Bei Veranstaltungen ist ja häufig die Anwesenheit eines ausgebildeten Veranstaltungsrechnikers vorgeschrieben, gerade eben aus Sicherheitsgründen. Sollte auf einer Veranstaltung, die er betreut, etwas passieren und sich rausstellen, dass er eine falsche Qualifikation angegeben hat dürfte er ziemlich große Probleme kriegen. Vermutlich wäre er damit fast schon automatisch im Bereich zumindest der Fahrlässigkeit, d.h. die Verantwortung wird ihm zugewiesen, darüber hinaus stehen die Chancen nicht schlecht, dass er seinen Versicherungsschutz ganz oder teilweise verliert.
Vergleichbar mit den Fällen, in denen sich Leute fälschlicherweise als Arzt oder Sanitäter ausgegeben haben. Wenn da was schiefgeht ist für ihn schnell zappenduster und die Aussicht auf gesiebte Luft und in der Dusche nach Seife bücken nicht unrealistisch...
 
Er darf sich nur Fachkraft nennen, wenn er diesen Titel explizit auf dem Zertifikat stehen hat.

Eine Fachkraft ist sehr schwammig definiert, aber darf nicht von jedem genutzt werden.
Ich persönlich finde, dass zum Titel Fachkraft eine Ausbildung mit anschließender Spezialisierung durch Weiterbildungen gehört.
Aber theoretisch kann sich ein Depp mit Ausbildung auch Fachkraft nennen.

Veranstaltungstechniker gibt es eh wie Sand am Meer und Spezialisierungen kann man da nur belächeln. Bei dem Beruf zählt nur die Erfahrung und zugehörige Kontakte.
Eine Ausbildung oder eine Weiterbildung allein sind keinen Cent wert.
 
Er darf sich nur Fachkraft nennen, wenn er diesen Titel explizit auf dem Zertifikat stehen hat.

Eine Fachkraft ist sehr schwammig definiert, aber darf nicht von jedem genutzt werden.
Ich persönlich finde, dass zum Titel Fachkraft eine Ausbildung mit anschließender Spezialisierung durch Weiterbildungen gehört.
Aber theoretisch kann sich ein Depp mit Ausbildung auch Fachkraft nennen.

seit wann ist "fachkraft" denn bitteschön ein titel? titel setzten entweder einen akademischen grad voraus, oder werden von amtswegen vergeben (richter, dekan...)

unter fachkraft versteht man in D üblichwerweise jemanden mit einer abgeschlossenen berufsausbildung, wobei das auch nur - wie du bereits fest gestellt hast - schwammig, bzw. gar nicht definiert ist. auch angelernte mitarbeiter mit entsprechenden fähigkeiten und erfahrung bezeichnet man als fachkräfte.

ob speziell die bezeichnung "fachkraft für veranstaltungstechnik" einen besonderen schutz geniesst (wie z.b. elektrofachkraft), erfährt man am besten bei der zuständigen ihk oder handwerkskammer.

alles andere hier ist imho gurgelblubber.
 
Definitiv benötigt man dafür den Passierschein A38!
 
Meines Wissens nach gibt es das Berufsbild Veranstaltungstechniker als Lehrberuf noch gar nicht so lange (10 Jahre?).
Zumindest war es lange nicht staatlich anerkannt.

Und "Fachkraft" darf sich jeder Depp schimpfen.

Wenn dein Kumpel das bereits Jahre (laaaaange Jahre!) gemacht hat und er nur die wichtigsten Prüfungen ablegen muss (Rigging, LSB usw.) kann das schon sein, dass die IHK im ein Zertifikat ausstellt!
 

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