Vorsteuer - Equipment vor Gewerbeanmeldung gekauft

Turbo-D

Turbo-D

Power-User
Dabei seit
11 Dez 2008
Beiträge
460
Reaktionen
0
Ort
Hagen
Hallo, ich wurde vom Finanzamt angeschrieben eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Man muss ja dort die Umsatz- und Vorsteuer der für den jew. Monat angeben. Ich habe aber mein Equipment logischerweise schon länger als das Nebengewerbe. Eine Steuerberaterin sagte mir dass Ausgaben, die max. ein Jahr vor Gewerbeanmeldung getätigt wurden angesetzt werden können. Ist das so?

Also ich stelle mir für meinen konkreten Fall das so vor:

Das Nebengewerbe besteht seit 01.07.10. Dann würde ich jetzt die Umsatzsteuer aller Rechnungen ab Re.-Datum 01.07.09 für mp3's und Equipment addieren und als Vorsteuer bei der USt.-Vornameldung für Juli 2010 geltend machen und ab sofort dann natürlich immer jew. für den laufenden Monat.

Ist das so richtig?


Und dann noch eine Frage nebenher: Was kann man alles Vorsteuer-technisch geltend machen? Rohlinge, Druckerpatronen, Büroausstattung? Wie macht ihr das?
 
Eine Steuerberaterin sagte mir dass Ausgaben, die max. ein Jahr vor Gewerbeanmeldung getätigt wurden angesetzt werden können. Ist das so?
Wer soll das denn besser wissen, als ein Steuerberater?:rolleyes:
Das Nebengewerbe besteht seit 01.07.10. Dann würde ich jetzt die Umsatzsteuer aller Rechnungen ab Re.-Datum 01.07.09 für mp3's und Equipment addieren und als Vorsteuer bei der USt.-Vornameldung für Juli 2010 geltend machen und ab sofort dann natürlich immer jew. für den laufenden Monat.

Ist das so richtig?
Steuerberater fragen, der weiß das!
 
Hi

Natürlich wäre es am besten einen Steuerberater zu fragen, allerdings kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen das du wirklich alles angeben kannst, wenn du nur irgendeinen Grund hast. Auto und Benzin( Transportmittel zu den Auftritten), Rohling ( Brennen von MP3 Sicherungskopien, da du CD-Plaer verwendest), Drucker + Patronen( Drucken von Plakaten, Visitenkarten um Werbung zu machen ).

Du kannst wie du siehst ziemlich viel da raus holen :).

Have fun!

MfG
dooz
 
Hallo

davon kann ich ein Lied singen :rolleyes:

Ich habe auch etliche Geräte vor der Gewerbeanmeldung gekauft & diese dann einfließen lassen in das Gewerbe als Betriebsausstattung.

Teils sogar von 1985 ins Jahr 2000 zur Gewerbeanmeldung :d

Eine Bestätigung des Verbandes (z. B. BVD oder VPLT als Verband prof. Licht & Tontechnik) sowie der Hersteller (PA Anlagen) ist hilfreich, wenn die Geräte beruflich-gewerblich genutzt werden.

O-Ton FA: "Alles Schnickschnack für´s Wohnzimmer". Gerade bei PA, Backline (Instrumente) sieht man gern schon einmal Hobbycharakter beim FA. Bei 12 KW RMS Leistung bei PA mit 63 Ampere Starkstromversorgung ist es aber wieder typisch FA...:mad:

Man sei aber gewarnt. Stichwort hier: "gewillkürtes Betriebsvermögen" bzw. Hobby & Liebhaberei, wenn Vorsteuer gezogen wird, um das Hobby günstig zu finanzieren.

Wichtig hier auch die Mittelherkunft des Geldes. Die un(nette) Dame als Betriebsprüferin des FA Bielefeld wollte dies auch wissen, nachdem ich mir dann mal so 5-stellige Beträge an Vorsteuern gezogen habe.

Natürlich bekommen wir keine Kredite, so daß ich argumentiert habe, Geräte nach & nach angeschafft zu haben, um diese dann einfließen zu lassen. Die Leasinganfrage für Equipment war zumind. negativ bei mir :(

Abschreibungen auf PA auf 5 Jahre (Afa) möglich bei mobiler Nutzung

Neu ist auch eine "UG-haftungsbeschränkte Gesellschaft" als Micro GmbH ähnlich einer nach engl. Handelsregister eingetragene Limited mit 1 € Stammkapital

Danach noch die Steuerfahndung mit Durchsuchungsbeschluß eines Richters im Jahr 2003 mit dem Verdacht, UST gekürzt, hinterzogen etc zu haben. 6 Leute als Steuerfahnder dann in meiner kleinen Butze. Verfahren wurde eingestellt, weil alle Geräte existierten

Beim großen Gewerbe kannst Du alles Mögliche kaufen & die Vorsteuer ziehen. Der Kontenrahmen SKR 03 oder 04 gibt hier diverse Konten vor.

PKW oder Transporter als Konto 0320 + Vorsteuer 1575 an Bank 1200.
Equipment 0490 + 1575 an Bank 1200
GWG (geringfügige Wirtschaftsgüter) + 1575

Bei Erlösen dann Kasse 1000 (Bank1200) an Umsatzerlös aus DJ Konto 8402 oder PA Vermietung etc. (selbst generiertes Konto) + 1775 (MWST-UST)

Umsatzsteuervoranmeldung & UST_Erklärung für das Jahr sowie Gewerbesteuererklärung.

Bei "Nebengewerbe" wie Du schreibst [ohne große Ausgaben für Equipment ?] stellt sich dann eher die Frage, ob man nicht besser nach § 19 USTG optiert mit dem Kleingewerbe bis 17500 € Umsatz p.a. & die UST gar nicht ausweist

Ich weiß nicht, ob Du die Buchhaltung selbst machen willst. Bei Kleinunternehmen sieht es das FA gern, wenn man einen bevollmächtigten Steuerberater hat.

Näheres dann evtl. per PN

Gruß Kai
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja alles klar, dann werde ich mal versuchen ein paar Dinge, die etwas über ein Jahr alt sind und ins Bild passen anzusetzen. Super geholfen. Ich denke in diese Finanzsache kommt man schon irgendwie rein, hab ja in der Berufsschule teilweise sowas gelernt, muss ja mal zu was nütze sein.
 
Geb am Besten Alles deinem Steuerberater, der kümmert sich darum. Kannst ihm auch ein paar Belege mehr geben, falls etwas nicht korrekt ist, dann wird der Beleg auch nicht gebucht bzw. als privat erfasst. Frag den StB auch, ob du evtl. noch mehr Kosten (..an die du nicht gedacht hast) ansetzen kannst, er kann dir sicher noch einige Tips geben.

Vereinbare vorher mit dem StB einen Pauschalpreis, damit du dich im Nachhinein nicht wunderst über seine Rechnung ;)

LG nookie erik
 

Ähnliche Themen

C
Antworten
12
Aufrufe
3K
Derdirk
Derdirk

Zurück
Oben