Von Booker angesprochen

marvis

Musikschwein
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Bin gestern auf einem Gig von einem Booker angesprochen worden, dem mein Stil wohl gefallen hat. Er drückte mir seine Visitenkarte in die Hand und meinte, ich solle ihn mal anrufen. Natürlich freut mich sowas, denn es ist ja schon ein Kompliment, aber irgendwie traue ich der Sache noch nicht so ganz, zumal ich auch keine Erfahrungen mit sowas habe.

Was er erzählt hat (hab nur kurz gequatscht, musste ja auflegen) klang das jetzt nicht nach 'ner Riesen-Agentur, sondern eher nach 'nem Party-Veranstalter, der eben auch DJs vermittelt.

Habt ihr mit sowas Erfahrung? Ist euch sowas auch schon passiert?
Worauf sollte man bei sowas achten, damit man nicht übers Ohr gehauen wird?

Klar wäre es extrem cool, wenn ich so an ein paar nette Gigs käme, aber ich will mich da jetzt auch nicht Hals über Kopf auf irgendwas einlassen.
 
Solang du nichts unterschreiben musst ist doch alles im Lot. Sobald es an Signaturen setzen geht lasse diese aufjedenfall von einem Anwalt vorher prüfen. Dich kann niemand zwingen einen Vertrag vor Ort und Stelle zu unterzeichnen.

grüsse...
 
du könntest eine liste mit den djs, die er unter vertrag hat, anfordern. dann kannst du mit den djs quatschen. das bringt wahrscheinlich am meisten.
 
Jup, hab oft genug gehört das manche Veranstalter DJ's anheuern, die ein paar mal auflegen lassen und dann die Bezahlung ewig hinausschieben oder garnicht/nur teilweise bezahlen.

Lass dich nicht lumpen.
Grüße
db
 
macht ihm mal keine Angst... erstmal in ruhiger Umgebung mit dme Typ quatschen und warten bis er mla konkrtes angebot macht und wnen er dihc wirklich will zum auflegen soll er das erstmal sagen. Hinter diesen hier ist meine Karte ich will dich mal buchen/vermitteln steckt ganz oft nur heiße Luft und am Ende geht da eh nix...
 
Hallo!
Locker bleiben, ist doch erstmal ne nette Geschichte. Wenn Du jemandem gefallen hast, dann setzt er sich vielleicht auch für Dich ein.
Ich bin genau auf diese Tour zu Bookings in Gegenden wohin ich sonst nie Kontakt gehabt hätte, gekommen.
Es muss nicht immer alles schlimme Abzocke sein.
Grüße Georg
 
Danke für eure aufmunternden Kommentare. :)

Ich bin halt erstmal was mistrauisch, wenn mir jemand quasi aus dem Nichts was Gutes tun will. Aber ich werden ihn mal kontaktieren. Das Problem ist, dass ich für Juni und Juli keine Gigs mehr annehmen kann, da ich in der Zeit von meiner Arbeit her ziemlich beschäftigt bin. Aber vielleicht geht danach ja was.
 
Overhead schrieb:
Aber auch mündliche Zusagen sind rechtsgültig etc.
Frag ihn doch einfach total aus.

naja nich ganz ^^
angenommen er sagt unter einfluss von alkohol oder anderen stimmulanten mittelchens irgendwas dann is dies nich rechtskraeftig ;)
und da kann man sich immer drauf berufen...

nichts ina hand... kein recht, punkt :)
 
marvis schrieb:
Ich bin halt erstmal was mistrauisch,
Sollte man auch immer sein, wenn fremde Leute einem da irgendwas versprechen oder sich als jemanden ausgeben.

Mir ist oftmals passiert, dass sich Privatpersonen einfach wichtig genommen haben und mir eine Visitenkarte in die Hand gedrückt haben - mir das blaue vom Himmel erzählt haben und als ich mich dann mal gemeldet habe, suchten die lediglich mal einen DJ für ne Privatparty :)

Ruf mal dort an, erkundige Dich, für was er Dich evtl. in Planung hat und unterschreib nur den einmaligen Einsatz von Gigs, wenn da Vertrag entsteht (kommt meist nur in größeren u. renomierten Clubs vor)

ciao ciao

Armando
 
Easy going einfach...

Vielleicht verkehre ich ja in den falschen Kreisen, aber mir wedelt man nicht gleich mit irgendwelchen Vertraegen und will mir an die Pelle. Natuerlich bekommt man auf einer Veranstaltung immer die wildesten Versprechungen, immerhin sind die Leute ja auch unter Einfluss von allen moeglichen Sachen - allgemeiner Party-Buzz durch laute Musik und aufgeregte Leute zaehle ich da jetzt einfach mal auch zu.
Setzt euch mal eine Runde an einem neutralen Ort zusammen und mach dir erstmal keine grossen Erwartungen. Und wenn dann doch ein paar Gigs bei rumspringen, umso besser.

Falls es doch ein bisschen ernster ist, schau dir seinen "Stall" und seine Veranstaltungen genau an. Wichtig sind auch seine Beziehungen, denn die sind letzten Endes sein und dein Kapital.

Falls es wer aus Aachen ist, kannst mir ja mal ein PN schicken, vielleicht kenn ich den sogar um 1-2 Ecken. Ich bin immer wieder ueberrascht wie klein die Welt doch in Wirklichkeit ist. :D

Cheerio
 
@tossit: Das war 'ne Party in Köln und der Mensch ist auch Kölner.

Aber danke für Deine Hinweise!
Ich hab ihm jetzt erstmal 'ne Mail mit ein paar Infos geschickt und warte mal gespannt drauf, was zurückkommt. Der Mensch war nämlich gegen Ende der Veranstaltung wirklich nicht mehr so ganz nüchtern. :D
 
Hallo,

Ein Vertrag zwischen Privatpersonen muss schriftlich erfasst werden, eine mündliche Absprache, oder ein mündliches Abkommen, kann nur zwischen Rechtspersonen zustanden kommen.

Also kann eine mündliche Zusage über einen Vertrag, egal wann diese ausgesprochen wurde, nicht rechtswirksam eingeklagt werden. Noch nicht mal wenn Zeugen bei dieser "Besprechung" dabei waren (bei Privatpersonen).

____________________________________

Ich selbst bin/werde häufig angesprochen von sogenannten "Wichtigen", oftmals nur heiße Luft. Es ist wohl immer noch toll in den angesagten Läden den DJ zu kennen, oder so zu tun als wenn man selbst mit der Materie etwas zu tun hat.

Höre dir mal an was er zu bieten hat, unterschreibe keinen Vertrag ohne das du dazu berechtigt bist (z.B. Rechnungen schreiben). Auch sollte der Vertrag keinerlei Bindungsklauseln enthalten, dass könnte bedeuten das du nur exklusiv für den Herrn arbeiten darfst. Sollte er Events für dich haben dient ein Vertrag der Sicherheit beider.

Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht: ca. 10-15 Schwätzer = 1 Job
 
Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht: ca. 10-15 Schwätzer = 1 Job
Ja, diese Wichtigschwätzer sind am schlimmsten, weil sie denken, mit diesem Bookinggelaber kommen sie am einfachsten an Dich heran oder bekommen was umsonst.

Ich sag inzwischen immer ganz milde, die sollen sich über meine HP bzw. mein Management melden, wenns wirklich wichtig ist :)
 
Kann ich nur bestätigen....



Ich find auch das die Wichtig schwätzer am schlimmsten sind... Ich wurde schon von solchen "Bookern" angesprochen und als ich sie ausgepickt hab nach Infos haben sie meist nur dumm geschaut... Einfache Frage wie, wie hoch ist der Club versichert auf Personen schäden, Überhaupt Versichert, wie siehts aus mit Gema/GVL, wieviele Leute passen in den Club usw... Größtenteils wissen die nichtmal was Gema/Gvl ist... Auf die Frage wieviele Leute in den Club passen kommt meist genügend oder ein Wert der bis zu 400 Gästen abweichen kann... Ich hab schon erlebt das Leute angekommen sind und mich Buchen wollten und dabei sollte ich mir den Club aussuchen... :rolleyes: Das war so mit abstand das dämlichste Angebot was ich bekommen hab... Die Party sollte in 10 Tagen stattfinden und die Flyer sollten in ca. 1 Woche da sein, wie wollen sie Überhaupt Flyer Drucken wenn sie nicht mal wissen wie der CLub heißen wird, geschweige denn das Motto u. der DJ...


NAAJAA....




MfG MaXIMo
 
sven.man schrieb:
Hallo,

Ein Vertrag zwischen Privatpersonen muss schriftlich erfasst werden, eine mündliche Absprache, oder ein mündliches Abkommen, kann nur zwischen Rechtspersonen zustanden kommen.

Also kann eine mündliche Zusage über einen Vertrag, egal wann diese ausgesprochen wurde, nicht rechtswirksam eingeklagt werden. Noch nicht mal wenn Zeugen bei dieser "Besprechung" dabei waren (bei Privatpersonen).

____________________________________


Sorry, aber das ist Quatsch!
Natürlich müssen Verträge nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden.
Mündliche Vereinbarungen sind auch gültig und auch einklagbar!
Eine unterschiedliche Behandlung zw. Privatpersonen und "Rechtspersonen" gibt es dabei auch nicht.
 
james t. schrieb:
Sorry, aber das ist Quatsch!
Natürlich müssen Verträge nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden.
Mündliche Vereinbarungen sind auch gültig und auch einklagbar!
Eine unterschiedliche Behandlung zw. Privatpersonen und "Rechtspersonen" gibt es dabei auch nicht.

braucht man dafür keine zeugen ? sonst könnte ja jeder irgendetwas erzählen und behaupten !
 
Zeugen sind im Falle eines Falles natürlich immer hilfreich, wenn es darum geht, bestimmte Tatsachen oder Absprachen zu beweisen.

Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Absprache sind sie aber nicht.


Ebenfalls von Vorteil (aber eben nicht zwingend notwendig) ist unter diesem Aspekt natürlich auch immer eine schriftliche Vereinbarung.

Die Schriftform ist nur für wenige besondere Geschäfte zwingend vorgeschrieben (z.B. Hauskauf).
 
@ James T.

Was heißt hier das ist Quatsch, vielleicht habe ich es zu kurz erklärt oder den Lesern zu viel Grundwissen "unterstellt".

Gründe: Eine Privatperson hat keinerlei kaufmännischen juristischen Hintergrund, Privatpersonen können nicht als Vollkaufmann oder juristische Person erkannt werden, da ansonsten immer eine gewerbliche Nutzung unterstellt werden kann/muss (z.b. beim Kauf von Butter im Supermarkt / dann anderes Steuerrecht!), entsprechend ändert sich das auch das Haftungsrecht, Gewährleistungsrecht usw.
Eine Privatperson müsste dann, wenn kein Gewohnheitsrecht vorliegt, für jeden Kauf an der Tankstelle o.ä. einen schriftlichen Vertrag abschließen, dass wäre Quatsch.

Für einen Vollkaufmann oder eine juristische Person gilt immer der HGB wenn es sich um Geschäftsvorgänge handelt (nicht Strafrecht), nicht der BGB (Privatperson). Auch unterliegen Einzelkaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften dem Handelsregister, welches auch Vertragsrecht regelt.
Eine Privatvereinbarung (Kauf, Zusage oder Angebot) ist nicht vergleichbar mit einem Handel unter Kaufleuten oder juristischen Personen (GmbH, AG, u.ä.).

Sollte eine Privatperson einen Handel oder ein Versprechen (zwischen Privat) bei Gericht einklagen wollen, so unterliegt dieses dem BGB. Im BGB unterliegt dem Kläger die Beweisführung die zur Klage führt. Und ohne einen Vertrag in Schriftform wird das ganze aber sehr knapp, zumal ein Bier, oder schon der falsche Ort, für die Unzurechnungsfähigkeit oder Nichtigkeit des "mündlichen" Vertrages langt.
Aussage gegen Aussage / im Zweifel für den Angeklagten

Die Schriftform als Vertragsgrundlage ist bei Privatpersonen keine Pflicht, allerdings sind bei allen "Geschäften", die außerhalb des "Gewohnheitsrecht" liegen, mündliche Verträge nicht relevant, weil: Innerhalb eines mündlichen Vertrags müssen Punkte wie: Welche Leistung, Termin, Preis u.a. benannt werden, diese vor Gericht zu beweisen ist unmöglich.
Auch kann unter Privatleuten nie von "stillschweigender Akzeptanz" gesprochen werden, dieses kann nur geschehen wenn Geschäftsvorgänge der ähnlichen Art schon erfolgt sind.

Eine mündliche Absprache von einer Privatperson an eine Privatperson kann natürlich ohne Komplikationen Verbal zum Geschäftvorgang führen, diese im "Gutem Willen".
Ein Angebot einer Privatperson an eine Privatperson kann aber auch als "Witz" (...hatte getrunken), als "irrational" (50 Öltanker für 100 Euro), oder auch mal als "nicht nahvollziehbar" ( 50 Kamele für Butter aus dem All) abgegolten werden, schon in der Beweisaufnahme die zur Klage führen soll.

Seit, ich glaube, 2003, hat aber das EU-Recht die Vertragsmodalitäten zwischen Privatpersonen geändert, allerdings kann diese anhand der Deutschen Verfassung und deren Gesetzestexte mit einer Gegenklage unter Beschuss genommen werden, erst Recht nachdem das Referendum sich nicht auf eine einheitliche Verfassung für alle EU-Staaten einigen kann/konnte.

Also ein schriftlicher Vertrag unter Privatpersonen ist das A und O um einen greifbaren Geschäftsvorgang abzuschließen.

Eine Privatperson ist komplett anderst zu behandeln als eine juristische Person, welche einer andere Gesetzesordnung unterliegt.
Wer nicht weiß was eine juristische Person oder ein Vollkaufmann ist sollte dieses nachlesen um zu verstehen.

Ist das so O.K.
 
sven.man schrieb:
@ James T.


Ist das so O.K.

Nicht ganz...... :rolleyes:



Sorry, das soll jetzt keine Anmache sein und ist auch nicht persönlich gemeint.

Du hast ja jetzt viel in deinen Text hinein gepackt.
Einges davon ist auch richtig, aber leider vemengst Du einige Sachen, die so nicht zusammenhängen. (EU-Recht, Verfassungsrecht

Fakt ist:

1. Grundsätzlich können alle Verträge ohne Beachtung bestimmter Formvorschriften geschlossen werden.
Das gilt nicht nur für Alltagsgeschäfte im Supermarkt, sondern für (fast) alle Rechtsgeschäfte von der Autoreparatur bis zum Kauf eines Rennpferdes oder Zuchtbullen.

Ein schriftlicher Vertrag ist - wie schon gesagt - nur für bestimmte Rechtsgeschäfte vorgeschrieben (z.B. bei Immobiliengeschäfte, Schenkung, Arbeitsverträge)

2. Dies gilt sowohl für Kaufleute nach dem HGB (für die übrigen durchaus auch das BGB gilt) als auch für Privatleute.

Für Kaufleute gelten lediglich einige Vorschriften, die den Geschäftsverkehr vereinfachen. (Vertragsschluss durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.)


3. Auch Leistungen, die auf einer mündlichen Abrede beruhen sind einklagbar.

Im Zweifel muss derjenige, der einen Anspruch geltend macht, diesen aber beweisen. Das ergibt sich aus den Beweislastregeln der ZPO (nicht BGB!).

Eine schriftliche Vertragsurkunde ist oftmals ein gutes Beweismittel.

Ein Beweis kann (wenn eben nichts Schrifliches vorliegt) aber auch anderweitig erbracht werden. Beispielsweise durch Zeugen.

Letzlich können nach deutschem Recht Beweise erbracht werden durch:
Sachverständige
Augenschein
Parteivernehmung
Urkunden
Zeugen


Beispielfall für einen mündlich abgeschlossenen Vertrag:

Clubbetreiber C vereinbart mündlich mit DiscJockey D dass er an einem Abend auflegen soll. Als Gage werden 500 EUR vereinbart.
Zeuge Z steht daneben und bekommt alles mit.

Der besagte Abend ist nun vorbei, D hat aufgelegt, packt seine Platten zusammen und geht zu C, um sich die 500 EUR abzuholen.
C will aber nur 200 EUR zahlen, weil der Club doch nicht so gut besucht war, wie sonst, und er außerdem der Meinung ist, dass 500 EUR doch ein wenig viel Gage für einen DJ sind.

D klagt die restlichen 300 EUR ein.
Er benennt Z als Zeugen dafür, dass 500 EUR vereinbart wurden.

Also: Wie würden Sie entscheiden?


Können wir uns darauf einigen, dass ein schriftlicher Vertrag oftmals die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche erleichtert, aber eben keine Voraussetzung für deren Wirksamkeit ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
james t. schrieb:
Können wir uns darauf einigen, dass ein schriftlicher Vertrag oftmals die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche erleichtert, aber eben keine Voraussetzung für deren Wirksamkeit ist?

Ich glaube, dass ist genau das, was Ihr beide schon die ganze Zeit meint. Ich glaube Ihr redet nur ein wenig aneinander vorbei.

Christian

P.S. ich hab übrigens gerade einen Rechtsstreit laufen, bei dem kein Schriftlicher Vertrag vorlag obwohl er eigentlich an eine Schriftform gebunden ist (Gewerbemietvertrag). Momentan noch im Beweissicherungsverfahren aber die fehlende Schriftform ist eigentlich hierbei kein Thema (ausser was eben die Beweisbarkeit betrifft aber da haben wir zum Glück mehrere unabhängige Zeugen)
 
Hallo James T.,

Also, ich glaube hier nicht einiges zu vermischen, ich glaube das ich mein Statement noch präziser ausführen muss, um eben die Zusammenhänge noch genauer zu erklären. Was man sich denken kann, dass das evtl. den Rahmen hier sprengen würde.

D`Birch hat erkannt das wir eigentlich auf das gleiche Ergebnis raus wollen, nur drücken wir uns unterschiedlich aus.

Kurz zu 1.) Ein "Vertrag" unterliegt immer Formen, unter anderem auch: Angebot, Preis - dieses ist im Supermarkt immer gegeben. Jeder Vertrag unterliegt einer Form welche eingehalten werden "muss", da der Vertrag sonst immer angreifbar ist. Vielleicht gibt es ja gerade deshalb die Pflicht zur "Preisangabe"! - im Supermarkt.


Der BGB gilt für jeden Bürger (egal welcher Berufsstand) - aber eine juristische Person ist halt nicht greifbar, deshalb HGB und noch einige andere.

Zu deinem Beispiel: C und D sind beide keine Privatpersonen, sondern Gewerbetreibende. Und solche Preisabsprachen sind "üblich" in diesem Gewerbe.

:confused: Eine Privatperson ist gleich einer juristischen Person zu behandeln, dass kann aber nicht dein Ernst sein? z.B.: ein "öffentlich Rechtlicher Sender", eine AG, o.a. wird gleich wie Johanna Müller behandelt - ah ja, wie war das mit Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand.

Will aber auf keinen Fall jetzt mit dir ne "Wahnsinns-Diskussion" anfangen, kann ja jeder selbst recherchieren.

PS: Das EU-Recht hat so gravierende Folgen auf deutsche Gesetzte/Verfassung, in jedem Bereich, dass hier ganz klar die Deutsche Verfassung untergraben wird, was übrigens im Moment eine ganz große Diskussion in den Printmedien mit sich zieht.

Gesetze sind ja sooooo kompliziert, alleine die Instanzen die ich durchwandern kann - bis ich zum Erfolg komme.

Schönes Wochenende - und einen "funny Mix" wüsche ich
 
sven.man schrieb:
Kurz zu 1.) Ein "Vertrag" unterliegt immer Formen, unter anderem auch: Angebot, Preis - dieses ist im Supermarkt immer gegeben. Jeder Vertrag unterliegt einer Form welche eingehalten werden "muss", da der Vertrag sonst immer angreifbar ist. Vielleicht gibt es ja gerade deshalb die Pflicht zur "Preisangabe"! - im Supermarkt.


Was Du hier vermutlich meinst, sind die Vertragsinhalte, über die sich die Parteien einigen müssen (Vertragsgegenstand, Leistung, Gegenleistung, Preis etc...).
Die Form des Vertrages ist davon losgelöst zu betrachten. Die meisten Verträge werden können "formlos" geschlossen werden, wie z.B. der Kauf im Supermarkt. Nur für bestimmte Verträge gelten besondere Vorschriften bezüglich der Form. (Habe ich ja auch schon dargestellt).


sven.man schrieb:
Der BGB gilt für jeden Bürger (egal welcher Berufsstand) - aber eine juristische Person ist halt nicht greifbar, deshalb HGB und noch einige andere.

Nichts anderes habe ich behauptet. (eine juristische Person ist im Übrigen durchaus auch "greifbar" durch deren Vertreter. z.B. den Geschäftsführer einer GmbH)

sven.man schrieb:
Zu deinem Beispiel: C und D sind beide keine Privatpersonen, sondern Gewerbetreibende. Und solche Preisabsprachen sind "üblich" in diesem Gewerbe.

Nehmen wir an D ist eigentlich Hobby-DJ und es handelt sich um einen einmaligen Gig.
Ansonsten würde der Fall auch mit einem anderen Vertragsinhalt funktionieren. (Meinetwegen soll der Privatmann D dem Privatmann C ein Fahrzeug oder ein Kofferradio oder eine Kiste mit Schrauben verkaufen.)


sven.man schrieb:
:confused: Eine Privatperson ist gleich einer juristischen Person zu behandeln, dass kann aber nicht dein Ernst sein? z.B.: ein "öffentlich Rechtlicher Sender", eine AG, o.a. wird gleich wie Johanna Müller behandelt - ah ja, wie war das mit Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand.

Erstens hab ich nicht gesagt, dass eine Privatperson gleich einer juristischen Person zu behandeln ist. Dass es Sonderregelungen gibt, habe ich ja schon geschrieben.

Zweitens macht es in den allermeisten Fällen aber keinen Unterschied, ob es um eine Privatperson oder um eine juristishe Person geht.
Für beide gilt das BGB.
Beide müssen für ihre vertraglichen Vereinbarungen einstehen.
Beide müssen ihre anspruchsbegründenden Tatsachen im Zweifel beweisen.
Für beide gelten in der Regel die selben Formvorschriften für Verträge.


sven.man schrieb:
Will aber auf keinen Fall jetzt mit dir ne "Wahnsinns-Diskussion" anfangen, kann ja jeder selbst recherchieren.


Genau. Langsam wird es nämlich O.T.
Von den allermeisten Forenusern wird man ja auch nicht unbedingt tiefergehende juristische Kenntnisse erwarten können.
Deshalb wollte ich ja auch nur Deine anfängliche Aussage richtigstellen.

(Nicht, dass noch jemand auf die Idee kommt, künftig alle Privatgesachäfte als nichtig zu betrachten, nur, weil kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde)

sven.man schrieb:
PS: Das EU-Recht hat so gravierende Folgen auf deutsche Gesetzte/Verfassung, in jedem Bereich, dass hier ganz klar die Deutsche Verfassung untergraben wird, was übrigens im Moment eine ganz große Diskussion in den Printmedien mit sich zieht.

Gesetze sind ja sooooo kompliziert, alleine die Instanzen die ich durchwandern kann - bis ich zum Erfolg komme.

Richtig! Und deshalb gibt es ja auch Leute, die sich damit auskennen und die den "normalen Menschen" dann auch (hoffentlich kompetent) beraten.

sven.man schrieb:
Schönes Wochenende - und einen "funny Mix" wüsche ich
[/QUOTE]

Dito...
:)


... und nix für ungut.... :cool:
 
Ja und stell dir mal vor:

Knallhart recherchiert - "die im Forum haben gesagt", oh oh.

Nun gut, ich sehe ich hätte immer dazu schreiben müssen: "von meinem Standpunkt aus, sollte ein Privatvertrag.....", dann hätte ich meine Ausbildung hier nicht noch mal rezitieren müssen.
Richtig gelesen schreiben wir beide oft das gleiche, halt ein wenig verschieden Formuliert. Aber in wenigen Punkten habe ich dann doch anderes Wissen als du (muss ja nicht richtig sein, sollte es aber!)

Aber die Geschichte wiederholt sich: verschiedene Meinungen ergeben nun mal eine "Diskussion". Unsere driftet aber total ab, deshalb BGB / HGB / Verfassung / EU-Recht / lesen und sich schlau machen.
Meine Aussagen sollten sich auf das Thema beziehen ( DJ / Booking / Agentur), und nicht jeden Vertrag damit pauschal abhandeln.

Ist ja noch nix passiert, ausser das er von einem (evtl.) Booker angesprochen wurde. Wir Grillen und die Wurst ist noch gar nicht da.
 
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