vodafone, handyvertrag, rechtsfrage.

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Moin!

Meine mutter hatte vor einigen wochen einen Anruf von vodafone in welchem ihr irgendwelche sachen angeboten wurde / informiert wurde.

Meine mutter hatte sich dann irgendwelche sachen(Informations material, und einen Vertrag (der nicht unterschrieben wurde!!)) zuschicken lassen.

Heute flattert ne rechnung ins haus,...

Angeblich hat sie also übers telefon irgend einen neuen handyvertrag ohne ihr wissen bekommen.

Ich bin der meinung das dies nicht rechtens ist...
Widerrufen werden könnte das ganze mMn nach:

-Anfechtung wegen Irrtum über die Sache §119 + 119 Abs. 2 BGB
-§120 BGB, Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung. (Falsche übermittlung im sinne von: hab ich nicht verstanden, oder technischer natur? )
-Dazu Kommt §312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ...?

Hoffe jemand hat noch mehr plan vom recht als ich, oder hat etwas ähnliches schon selbst erlebt.
Die Bank bekommt erstmal ne Einzugssperre für die penner von vodafone.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also es hält sich ja das Gerücht(!?) das drei persönliche Daten am Telefon ausreichen einen Vertrag einzugehen.

Halt ich aber für falsch, zumal Verträge immer(!?) persönlich unterschrieben werden müssen.
 
Also es hält sich ja das Gerücht(!?) das drei persönliche Daten am Telefon ausreichen einen Vertrag einzugehen.

Halt ich aber für falsch, zumal Verträge immer(!?) persönlich unterschrieben werden müssen.

Deine Mutter hat nen Vertrag abgeschlossen,leider Gottes,wenn Sie da echt raus will muss se zum Anwalt.
Vor 3 Monaten ist mein Freenet Vertrag ausgelaufen.
Auf der Freenetseite ist nen Vordruck wo man kündigen kann und den Termin dan selber bestimmen kann,dort steht auch das man mit einem Anruf die Kündigung bestättigen muss,also habe ich dort angerufen und hab,s den erklärt unter welcher Nummer mein kündigung bearbeitet wird.

Und wie es kommen musste haben Sie gesagt das Sie mir ein neues Angebot unterbreiten möchten,ich würde anstatt 39,95 im Monat + damals alter Vertrag mit DSL 1000 Und telefonflat nun nur noch 29,95 zahln mit DSL 6000 und Teleflat,dem habe ich am Telefon zugestimmt und 5 Tage später hatte ich DSL 6000 und nur noch ne Rechnung von 29,95.

Was sagt uns das ,es können Verträge übers Telefon abgeschlossen werden,ohne Probleme.
 
Das Problem fängt damit an, dass der Anrufende fragt: "Spreche ich mit Herrn/Frau Maier?"

Wenn man diese Frage mit einem "ja" beantwortet, dann hat man bereits einen Vertrag abgeschlossen. Wichtig für den Anrufenden ist nur dieses eine "ja".

Danach hat man 14 Tage Zeit, den Vertrag zu kündigen. Danch wird es schwierig.
-Dazu Kommt §312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ...?

Dieser § bestimmt nicht, denn Telefon ist ein Fernabsatzvertrag.
 
diese 14 tage sind schon seit ewigkeiten verstrichen...
da heute erst die rechnung kam, vorher wussten wir ja garnichts von diesem "vertragsabschluss".
 
Und wie es kommen musste haben Sie gesagt das Sie mir ein neues Angebot unterbreiten möchten,ich würde anstatt 39,95 im Monat + damals alter Vertrag mit DSL 1000 Und telefonflat nun nur noch 29,95 zahln mit DSL 6000 und Teleflat,dem habe ich am Telefon zugestimmt und 5 Tage später hatte ich DSL 6000 und nur noch ne Rechnung von 29,95.

Was sagt uns das ,es können Verträge übers Telefon abgeschlossen werden,ohne Probleme.
Hier gehts aber um eine Änderung der Konditionen, irgendwann mal was unterschrieben hast aber sicherlich, oder!?
 
vom ding her waren es auch nur "änderung der konditionen" sie hatte vorher von callya prepaid ding.

Diesen wisch denn die uns mal per post geschickt haben, haben wir leider nichtmehr..... da es uninteressant war.
 
Also es hält sich ja das Gerücht(!?) das drei persönliche Daten am Telefon ausreichen einen Vertrag einzugehen.

Halt ich aber für falsch, zumal Verträge immer(!?) persönlich unterschrieben werden müssen.

Hier gehts aber um eine Änderung der Konditionen, irgendwann mal was unterschrieben hast aber sicherlich, oder!?

jaaaaaaaa:eek:
Aber man kann entnehmen das man übers telefon Verträge abschliessen oder Verändern kann das wollt ich damit sagen:eek:
Sorry:rolleyes:
 
so, mal n nettes schreiben aufgesetzt, die rechnung dazu geklatscht und denen das ganze wieder zurück geschickt.
sollten die mucken gibts haue vom anwalt... der hat eh langeweile:d
 
Aber man kann entnehmen das man übers telefon Verträge abschliessen oder Verändern kann das wollt ich damit sagen:eek:
Sorry:rolleyes:
Erst jetzt hast mich nicht verstanden.
Ich meinte das du erstmal schriftlich einen Vertrag abgeschlossen hast und dann irgendwann die Konditionen geändert wurden.
Ob das rechtlich nun als "Änderung" oder als "Neu-vertrag" angesehen wird weiß ich nicht.

Fakt ist aber das einem immer ein Zeitraum zum Widerruf eingeräumt wird.
Dieser sollte mit dem Zustellen des Vertrages beginnen...


+/-0, in deinem Fall hast du eine "Verbesserung" erfahren, das wieder nen Sonderfall. ;)
 
gibt es auch jmd. der hier nicht auf "ich glaube" "ich denke" und sonstigen gerüchten argumentiert?

mit dem unfug kann ich reichlich wenig anfangen.
 
Du hast deine Antwort doch schon.

Anscheinend, (hier muss ich dann doch noch mal vermuten), ist ein Vertrag zustande gekommen.
Dieser hätte innerhalb von 14 Tagen annuliert werden können.
Diese Frist ist verstrichen also ist auf diesem Wege nichts mehr zu wollen.

Bleibt zu klären ob der Vertrag rechtens ist, (Anwalt, Rechtschutz), falls ja, leider pech gehabt, falls nein weiteres Vorgehen mit z.B o.g Stellen besprechen, schriftlich Stellung beziehen und Zahlungsaufforderungen ignorieren.
 
Deine Mutter wird wohl einen Vertrag geschlossen haben.
Da es sich aber um einen Fernabsatzvertrag nach §312b handelt
hat der Unternehmer Informationspflicht über Widerrufsrecht nach §312c.
Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt einer schriftlichen Aufklärung und dauert dann 2 Wochen §355 II. Gab es direkt bei Vertragsschluss keine Aufklärung sondern erst später läuft die Frist einen Monat §355 II 2.
Gab es überhaupt keine Aufklärung gibt es keine Frist §355 III 3.
Jetzt musste halt nachgucken, ob bei dem Infopacket Informationen nach 312c dabei waren. Dann wirds leider kritisch.
Ich würde auf jeden Fall zur Verbraucherberatung gehen.
Was ja auch komisch ist, dass ne Vertragsvorlage mitgeschickt wurde.

Geb keine Garantie, aber so hab ich das gelernt.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, selbst wenn irgendwie ein vertrag zustande gekommen wäre, hätte man ja -nach einer unterschrift irgendwo??- ne bestätigung per post bekommen müssen. Allerdings ist bis auf die rechnung heute nichts gekommen.

den kram der damals per post gekommen ist haben wir nichtmehr...
es war halt nur nen vertragsvordruck.. viele lustige felder zum ausfüllen...
an der uni bekomm ich solche dinger täglich in die hand gedrückt.

ich kann ja auch niemandem übers telefon was übers auto xyz erzählen und am nächsten tag stell ich es ihm vor die tür und halt die hand auf... wasn das?

muss man sonst mal n paar steine schmeißen oder so!
 
Also es gibt in Deutschland keine vorgeschriebene Form für einen Vertrag. Der kann durchaus mündlich, oder zB wie im Viehhandel üblich (haha, das Beispiel brachte mein BGB Prof. ;) ) per Handschlag geschlossen werden.

Ich habe mich zwar auch schonmal mit Vodafone rumgezofft, und bin schließlich, nach einem Flirt mit einer (ausnahmsweise) "netten" ;) Dame im Vodafone-Shop, erfolgreicher Vodafone-Bezwinger geworden. Versuch es doch zunächst mal auf der Kulanz-Ebene. Vielleicht lässt sich da ja etwas reißen.

Ansonsten gibt es natürlich die Möglichkeit der Anfechtung nach § 119 BGB. Jedoch muss dieser IMMER! in Verbindung mit § 122 (hier relevant: Abs 1) zitiert werden! Darin ist nämlich die Schadensersatzpflich des Anfechtenden geregelt. Da ich hier jetzt kein jurisitisches Gutachten erstellen möchte, erwähne ich zum Schadensersatz hier nur kurz § 823 iVm § 249 BGB.

Um Dir da aber ganz exakt helfen zu können, müsste mal jemand den Fall wirklich gutachterlich durchprüfen. Dazu benötigt es aber vor allem! einen wirklich präzisen Sachverhalt. Dann spielen nämlich plötzlich auch Dinge wie Willenserklärungen und deren Wirksamkeit eine Rolle.

Ich möchte mich diesbezüglich hier aber jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und denke, dein/euer Anwalt bekommt wieder etwas zu tun, sofern - und das würde ich wirklich zunächst probieren - sich nichts aus der Kulanzebene kitzeln lässt!

Viel Erfolg und Grüße
 

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