Vocals realer Personen

Ebi

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Ich hab einen Track produziert, der einen Vocal Schnippsel aus einem Interview mit Anna Kurnikowa enthält. Ich glaube kaum, dass irgendjemand raushören würde, dass es sich dabei um Anna Kurnikowa handelt - ich wollte halt einfach etwas russisches haben ;)

Wie ist das denn mit der rechtlichen Seite - darf ich das machen?

Und gibt es Probleme, wenn ich den Track "Kurnikowa" nenne?

Viele Grüße, Ebi.
 
Kein Problem, es gibt kein Urheberrecht auf das gesprochene Wort.

sicher ???

denn es ist ja aus dem inhaltlichen zusammenhang gerissen worden.

könnte ich ja auch von dir einzelne wörter nehmen einen neuen dialog zusammen basteln in dem du beleidigst, morddrohnungen aus sprichst oder sonste wat !!! zwar etwas übertrieben aber wohl doch zu bedenken.

ich's glaub nicht , das es so mal ebend rechtefrei ist wenn es nicht im ursprünglichen zusammenhang bleibt.
 
sicher ???

denn es ist ja aus dem inhaltlichen zusammenhang gerissen worden.

könnte ich ja auch von dir einzelne wörter nehmen einen neuen dialog zusammen basteln in dem du beleidigst, morddrohnungen aus sprichst oder sonste wat !!! zwar etwas übertrieben aber wohl doch zu bedenken.

ich's glaub nicht , das es so mal ebend rechtefrei ist wenn es nicht im ursprünglichen zusammenhang bleibt.

wenn dem so wäre, hätte Butch jetzt ein Problem. Bei seinem Skit macht er nämlich GENAU das. Schnipsel einer (oder mehrerer) Reden von GW Bush neu zusammengesetzt.

Butch - Under satan's authority
 
Kein Problem, es gibt kein Urheberrecht auf das gesprochene Wort.

Es geht hier um Persönlichkeitsrechte nicht um Urheberrechte sofern auf den Audiofiles keine solchen Ansprüche anhängig sind. Die Persönlichkeitsrechte am eigenen Wort sind übrigens deutlich stärker als die am eigenen Bild.

eigentlich dürfte es möglich sein, denn ...
...man darf fremde Aussagen kürzen
...man darf auszugsweise zitieren (also auch nen Sample)
...eine einseitige Auswahl, die die Aussage verfälscht ist unzulässig (wäre zu prüfen)

aber ...

- du darfst das Wort nicht in einen andern Kontext stellen

Letzteres ist also das Problem, wahrscheinlich kommen erst ein paar Rechtsanwälte auf dich zu, wenn du in den TOP 100 mit dem Teil landest. Aber man könnte ja so nett sein und ordentliche Quellenangaben hinterlassen.
 
Oder man benutzt einfach NICHT diesen Namen bzw. diese abgeänderte Form.
Sorry. Wie dämlich muss man eigentlich sein, ein Sample einzubauen und dem Track dann einen beinahe gleichen Namen geben wie der der Person die im Sample zu hören ist? (und sich dann über solche Dinge den Kopf zu zerbrechen)

;)
 
So bevor hier noch mehr halbgarer Dünnschiss geblaht wird - JA ich bin mir sicher aufgrund SEINER Aussage:

Stefan Müller-Römer
Rechtsanwalt
Neusser Str. 93
50670 Köln

www.wmrk.de


Ich habe einer seiner Vorträge beiwohnen dürfen und GENAU diese Frage gestellt. Seine Antwort lest ihr oben.
 
Oder man benutzt einfach NICHT diesen Namen bzw. diese abgeänderte Form.
Sorry. Wie dämlich muss man eigentlich sein, ein Sample einzubauen und dem Track dann einen beinahe gleichen Namen geben wie der der Person die im Sample zu hören ist? (und sich dann über solche Dinge den Kopf zu zerbrechen)

;)

Also bei KTzG war das extrem schlimm, der hat doch eigentlich auch nur gesampled :p
 
Kein Problem, es gibt kein Urheberrecht auf das gesprochene Wort.

Mag sein. Gilt allerdings nur, wenn der TE das Interview selbst mitgeschnitten hat.

Wenn das Sample aus einer anderen Aufnahme (Fernsehaufzeichnung, Online-Mediathek, uss.) genommen ist hat der entsprechende Produzent die Verwertungsrechte an der Aufnahme (nicht dem Inhalt). D.h. man darf die Aufnahme nicht ohne Erlaubnis verwenden.

Klar, wo kein Kläger da kein Richter, und ob Dir in dem Fall jemand an den Karren fahren wird wage ich zu bezweifeln.
 
Mag sein. Gilt allerdings nur, wenn der TE das Interview selbst mitgeschnitten hat.

Wenn das Sample aus einer anderen Aufnahme (Fernsehaufzeichnung, Online-Mediathek, uss.) genommen ist hat der entsprechende Produzent die Verwertungsrechte an der Aufnahme (nicht dem Inhalt). D.h. man darf die Aufnahme nicht ohne Erlaubnis verwenden.

Klar, wo kein Kläger da kein Richter, und ob Dir in dem Fall jemand an den Karren fahren wird wage ich zu bezweifeln.


Belegbares Wissen oder wieder nur halbgar angekochte Klugpfeiferei?

Das Beispiel was wir benutzt haben war dieses:

"Ich sample mir ein Zitat aus DER PATE und baue dies in meinen Track ein"

Antwort: "Kein Problem da auf das gesprochene Wort kein Urheberrecht anzuwenden ist"

Das würde deiner Aussage wiedersprechen da dieses Sample ja ohne Erlaubnis von beispielsweise Warner Bros. nicht verwendet werden dürfte.

Also bist du Jurist, Anwalt für Medienrecht oder gleichwertiges?
 
@Moses: sorry, aber da bin ich der meinung hat jener anwalt bullshit erzählt oder den fall nicht verstanden. auf das gesprochene wort an sich gibt es kein urheberrecht, klar. bei interviews, erst recht filmen ist copyright drauf. sei es vom sender, der das interview ausstrahlt, oder im filmfall dann warner. da gibt es nun gar keine zweifel, und da muss man auch nix für studiert haben.
jedoch ist das copyright - und das meint jener anwalt dann bestimmt - nicht auf den inhalt anwendbar, sondern auf die aufnahme. zb. wenn irgendwer irgendwo in nem interview sagt: "so ein stuss", so ist es keine copyrightverletzung, wenn wer anderes sagt: "so ein stuss". wobei es dann irgendwann um den umfang geht. s. guttenberg. wenn ich aber jene aufnahme weiterverwende, ist es ganz klar eine copyrightverletzung.

edit:
@te: mein rat: mach den track erstmal fertig, schau ohne rosarote brille rauf, ob das ding tatsächlich rein von der qualität her eine chance hat um verkauft zu werden, bzw. überhaupt hochwertig ist. und dann frag freundlich beim sender nach (alle wollen sie das nämlich dann auch erstmal hören von dir). aus der erfahrung heraus (bei mir mit ursprünglich eigentlich illegale remixen für bonaparte (gab den release auf der remix cd), carl craig (war edit eines bootlegs, fand er aber trotz sehr gut und hat es geshared, und aktuell ne andere geschichte, die nun zum nem vinylrelease führt) sind fast alle sehr entgegenkommend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bist du Jurist, Anwalt für Medienrecht oder gleichwertiges?

Weder noch, aber seit meinem Besuch der Grundschule bin ich der hohen Kunst des Lesens mächtig, und in den letzten Jahren hab ich autodidaktisch das Googlen erlernt.

Unter Verwendung beider Fähigkeiten kommt man relativ schnell zu solchen Informationen aus dem UrhG:

§ 94
Schutz des Filmherstellers
(1) Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Der Filmhersteller hat ferner das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden.

Samplen ist eine Form der Vervielfältigung und daher nicht zulässig. Und das hat nichts dem gesprochenen Wort des Schauspielers zu tun sondern nur mit dem Recht an der Aufnahme davon.
 

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