Vertrag mit Veranstalter (englisch oder französisch)

Mīchī2

Kallias | Zuckerton
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Alsooooo, es gibt hier ja schon einen sehr schönen Mustervertrag zwischen Veranstalter und Künstler

https://www.deejayforum.de/45-faqs-und-tutorials/20780-gig-vorbereitung-and-mustervertrag-dj.html

Jedoch möchte mich jetzt ein Veranstalter aus Frankreich buchen, ist auch schon fest ausgemacht nur möchte ich ihm nun noch nen Vertrag zuschicken, der uns Beide absichert und alles ausgemachte bestätigt wird.

Hat jemand zufällig nen ähnlichen Vertrag wie oben aufgeführt auf englisch oder französisch?

Ich dachte mir, Fragen kostet ja nichts.

Wenn nicht werd ich den eben selber auf englisch übersetzen, ich sprech zwar auch ein bisschen Französisch, aber nen fehlerfreien Vertrag bekomm ich warscheinlich nicht hin :D
 
Hallo!

Den Vertrag sollte man hier mal ganz dringend überarbeiten. Eine Salvatorische Klausel ist nicht mehr erlaubt. Auch wenn dieser Vertrag mal für eine Privatparty herhalten muss entspricht er nicht der Preisangabenverordnung. Dann muss zwingenderweise die MwSt. ausgewiesen werden. Sachen Wie gerichtsstandort sollten auch geregelt werden. Der Berufsverband für Discjockeys e.V. hat eine sehr brauchbare Vertragsvorlage. Schaut euch da mal um.
 
Das muss jetzt kein Übervertrag sein, da sollten einfach die wichtigsten Dinge drinstehen, dass jeder abgesichert ist. Mir gehts eigentlich nur darum ob hier irgendjemand was in der Richtung auf englisch hat :d
 
Ein Vertrag der nicht nach gängigen Vorschriften geschrieben ist kann man höchstens als Klopapier verwenden. Wenn du den so übernimmst machst du dich bei einem erfahrenen Veranstalter nur lächerlich.
 
Ein Vertrag der nicht nach gängigen Vorschriften geschrieben ist kann man höchstens als Klopapier verwenden. Wenn du den so übernimmst machst du dich bei einem erfahrenen Veranstalter nur lächerlich.

Sehe ich auch so, vorallem die salvatorischen Klauseln sind - naja. Allerdings Gerichtsstandort steht ja drin. Ich frage mich zum jetztigen Zeitpunkt ob da nicht besondere Dinge beachtet werden müssen bei verschiedenen Ländern. In diesem spezifischen Vertrag sind jetzt keine Gesetze aufgeführt (was ich sowieso komisch finde).

Vielleicht sehe ich das als halber Jus-Student auch etwas eng, doch bin ich der Meinung, dass ein unperfekter Vertrag nicht zu gebrauchen ist. Nicht einmal für kleine private Veranstaltungen. Entweder er funktioniert, oder nicht.
 
ah oui, très bien ;) Les femmes sont très jolie et le langue est vraiment chaud :D

(chaud kann man glaub ich in diesem Zusammenhang nicht verwenden, aber ich bin ja Deutscher :d)
 
.... Eine Salvatorische Klausel ist nicht mehr erlaubt. .........

Äh, seit wann, weswegen - und vor allem: Durch wen?

Jeder Vertrag enthält eine Art der salvatorischen Klausel, die den Vertrag als solchen durch Ungültigkeit einzelner Passagen vor der Gesamtnichtigkeit bewahren soll (und auch ausdrücklich darf).

Ist geltendes Recht, bzw. verstösst nicht gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben"....

Riff
 
Da schließ ich mich direkt an.

Seit wann ist eine salvatorische Klausel nicht mehr erlaubt? Ist dir überhaupt Sinn udn Zweck dieser bewusst?

Riff hat da eindeutig recht!

Vielmehr sollte man sich über die rechtlichen Gegebenheiten im anderen Land informieren und gegebenfalls sich mit dem Vertragspartner auf ein Recht einigen. Durch die Verweise im EGBGB kann das nämlich ganz schön verwirrend werden und beugt bösen Überraschungen vor.
 
Mīchī;6392099 schrieb:
ah oui, très bien ;) Les femmes sont très jolies et la langue est vraiment chaude :D

(chaud kann man glaub ich in diesem Zusammenhang nicht verwenden, aber ich bin ja Deutscher :d)
chaud = eher warm, statt heiß, nicht für heiß=cool zu gebrauchen.
:x


http://www.djhellsfire.com/animateur-dj/pages/contrat.pdf
Hier hätte ich was gefunden, wobei mehr als nur der Name zu überarbeiten wäre.

http://www.fichier-pdf.fr/2010/03/09/xzdf8k7/contrat-dj-demo.pdf
In dem hier ist weniger Text, wäre also einfacher zu handhaben.

Quelle war Google:
http://www.google.de/#hl=de&q=un+contrat+dj&aq=f&aqi=&aql=&oq=&fp=a0ec7b4c7131714

Vielleicht hilft das ja.
Angaben ohne Gewähr!

Tande Edit(h): Bei einer Übersetzung kann ich dir helfen. Der "DJ Hell's Fire"-Vertrag sieht mir sehr ausführlich aus, bin da aber kein Experte. Der Vertrag gibt auch noch Frs als Währung an, könnte also schon älter sein, ist außerdem aus der französischen Schweiz...

http://www.sonomag.com/forum/forum_posts.asp?TID=3484
Hier ist auch in einem Beitrag ein Muster.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die weit verbreitete, in der Regel standardmäßig verwendete salvatorische Klausel, nach der ein nichtiges Rechtsgeschäft auch ohne die nichtige Klausel wirksam sein soll, entbindet nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten oder aber den Rest hätten gelten lassen. Bedeutsam ist sie lediglich für die von § 139 BGB abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält (Aufgabe von BGH, Urt. v. 8.2.1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II).

Google-Aussage nach 10sek. ;)

Man findet recht viele Verträge, wenn du jemand in der Bekanntschaft hast der mit Recht zu tun hat, dann druck die Passagen, die du für dich als zutreffend empfindest aus und formuliere vorsichtig um.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mīchī;6392099 schrieb:
ah oui, très bien ;) Les femmes sont très jolie et le langue est vraiment chaud :D

(chaud kann man glaub ich in diesem Zusammenhang nicht verwenden, aber ich bin ja Deutscher :d)

Naja über die Sprache gibt es geteilte Meinungen^^, aber die Mädels...alter Falter :D:D:p
 
Die weit verbreitete, in der Regel standardmäßig verwendete salvatorische Klausel, nach der ein nichtiges Rechtsgeschäft auch ohne die nichtige Klausel wirksam sein soll, entbindet nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten oder aber den Rest hätten gelten lassen. Bedeutsam ist sie lediglich für die von § 139 BGB abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält (Aufgabe von BGH, Urt. v. 8.2.1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II).

Google-Aussage nach 10sek. ;)

Was möchtest du denn mit diesem Zitat uns mitteilen? Für den rechtlichen Laien ist dieses sicherlich auch nicht wirklich verständlich.
 
Was möchtest du denn mit diesem Zitat uns mitteilen? Für den rechtlichen Laien ist dieses sicherlich auch nicht wirklich verständlich.

Ich hab das so verstanden: Wenn ein Vertrag nichtig wird, kommt es immer darauf an, wieso. Entweder ist der gesamte Vertrag nichtig, weil es sich um einen Hauptpunkt handelt, oder es ist nur ein Nebenpunkt welcher nichtig wird und somit könnte das Geschäft fortgeführt werden. Und die salvatorische Klausel will jetzt regeln, was passiert, falls der Vertrag hinfällig wird. Nach dieser Aussage muss aber trotz solcher Klauseln überprüft werden, ob der gesamte Vertrag hinfällig geworden wäre (weil der nichtige Punkt subjektiv wesentlich für die Parteien war), was sozusagen heisst, dass diese Klausel wirkungslos ist.
 
Was möchtest du denn mit diesem Zitat uns mitteilen? Für den rechtlichen Laien ist dieses sicherlich auch nicht wirklich verständlich.

Sorry aber ich kann dir nicht auch noch beim Lesen helfen, den wichtigen Satz habe ich ja sogar noch dick geschrieben. Wenn du dies nicht verstehst, wie willst du dann einen Vertrag je unterschreiben, dass ist der Sprachgebrauch für Verträge :confused:
 
Ich habe hier von rechtlichen Laien gesprochen. Hast du dir schon einmal den § 139 BGB durchgelesen, der dort genannt wird? Dabei sind auch die Regeln über die Auslegung von Verträgen gem. § 157 BGB hinzuzuziehen.
Außerdem ging es hier oben nur darum, ob die Verwendung einer salvatorischen Klausel möglich ist oder eben nicht.
 
Wenn irgendwo auf einer der vorherigen Seiten jemand "Eine Salvatorische Klausel ist nicht mehr erlaubt" schreibt und du eine Entscheidung des BGH von 1994 zitierst, hat das sehr viel Aussagekraft.
 
Wenn irgendwo auf einer der vorherigen Seiten jemand "Eine Salvatorische Klausel ist nicht mehr erlaubt" schreibt und du eine Entscheidung des BGH von 1994 zitierst, hat das sehr viel Aussagekraft.

Gebe zu, 1994 hat keine Aussagekraft mehr ! 1:0 für dich ...

Allerdings konnte ich in Kommentaren von Fachleuten aus dem Jahr 2009/10 eben diesen Hinweis entnehmen, und ging wohl fälschlicher Weise davon aus, dass dies noch dem aktuellen Stand entspricht.

Da du aber vom Fach zu sein scheinst, klär uns doch einfach auf.
 
Was wollt ihr denn noch genau wissen?
Also wie gesagt, die salvatorische Klausel wurde nicht in irgendeiner Weise abgeschafft.
Die Ausführungen von GoingforGold sind auch zutreffend.

Also, die Rechtsprechung nimmt bei Verträgen oftmals den mutmaßlichen Willen der Beteiligten an, was dazu führt, dass bei Nichtigkeit nur einer Klausel der Restvertrag mit den wesentlichen Bestimmungen ohne die missbilligende Klausel weiterhin gilt. Heißt also, wenn da nicht kompletter rechtlicher Schwachsinn in den Vertrag genommen wurde, sondern nur einzelne Teile, welche eine Vertragspartei in einer rechtlich nicht möglichen Weise benachteiligen, gilt dieser weiterhin. Es muss nur eben noch der wesentliche Sinn bestehen.

Ich hoffe, dass es soweit verstädnlich ist. Der Spagat zwischen Juristendeutsch und "normalem" Deutsch ist oft schwer, zumal dabei meist wieder etwas nicht ganz korrekt ausgedrückt wird.

Aber das Wesentliche wurde ja von uns allen hier nun schon oft genug erwähnt: ES GIBT DIE SALVATORISCHE KLAUSEL.
 
Genau so habe ich meinen Beitrag auch verstanden. Deine Erklärung ist ja dann entsprechend der von 1994, oder sehe ich nur den Unterschied nicht? :confused:
 
Ja, so steht es ja im Prinzip auch in deinem Beitrag drin, nur diejenigen, die es hier lesen, sind rechtliche Laien und wenn dann da noch etwas von anderen Paragraphen und Teilnichtigkeit steht, können diese denke ich nicht wirklich etwas damit anfangen.

Ähnlich wäre es hier, wenn jemand was in physikalischen Formeln zum Schall o.ä. ausdrückt, was auch fachlich richtig ist, nur können damit auch nicht alle etwas anfangen, sondern wollen nur eine einfache und verständliche Antwort.
 
Ja, so steht es ja im Prinzip auch in deinem Beitrag drin, nur diejenigen, die es hier lesen, sind rechtliche Laien und wenn dann da noch etwas von anderen Paragraphen und Teilnichtigkeit steht, können diese denke ich nicht wirklich etwas damit anfangen.

Ähnlich wäre es hier, wenn jemand was in physikalischen Formeln zum Schall o.ä. ausdrückt, was auch fachlich richtig ist, nur können damit auch nicht alle etwas anfangen, sondern wollen nur eine einfache und verständliche Antwort.

... ach so ... ich hatte mich gewundert, denn ich dachte ich könnte plötzlich kein Deutsch mehr.

Aber ganz ehrlich verstehen sollte man so was schon, denn man unterschreibt solche Dinge ja schließlich auch und bestätigt so, dass man es verstanden hat. Von daher finde ich es nicht ganz so schlimm wie wenn jemand mit Physikalischen Berechnungen kommt, aber das ist meine bescheidene Meinung :)
 

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