das ist jetzt glaub ich zu viel OT... sollte mal n mod n eigenen FRED draus machen...
Ich komme aus Stuttgart und es sind 5 Clubs die ab und an mal ne eigen Va machen aber der Rest sind Fremdveranstaltungen.Weniger Stress für den/die Besitzer.
DU willst also sagen das 5!!!!!!!!! Clubs aus Stuttgart woche für woche ihre partys einzeln bei der gema anmelden...? und woche für woche unmengen an kohle bezahlen? statt mit einer jahrespauschale nur den bruchteil?
Die Stuttgarter sind glaub ich bekloppter als ich dachte... vor allem bei 5 clubs..
Wie schon oben erwähnt,steht in dem Threadsteller vertrag in voller Höhe ergo sind auch deine 30% dabei(aber ich kann es gerne nochmal schreiben)
NEIN! eben net... weil das ein zusatzpunkt in einem gemavertrag ist... idealerweise lies mal das
http://www.salection.de/blog/?p=79 Salection Blog interview... welcher
ZUSÄTZLICH!!! für mp3 und oder gebrannten CDs genommen wird...
Du darfst als Privatperson eine rechnung in höhe von 1000 € stellen,musste halt versteuern aber es ist möglich.
a) Als Privatperson darf man (wofür auch immer) eine Rechznung stellen.
b) Man darf auf diese Rechnung keine Mehrwertsteuer aufschlagen. In die Rechnung sollte (zur Begründung) der Satz: "Die Rechnung ist Mehrwertsteuerfrei, da von Privatperson."
c) Wenn es kein Privatkram ist, der Verkauft wird, sondern der Ansatz zum Geldverdienen, Muss die Rechnung oben eine Rechnungsnummer haben und unten die Steuernummer. Es reicht die bisherige Steuernummer vom Finanzamt.
Wenn es nicht um Privatkram, sondern um Geldverdienen geht, muss der Gewinn (=Einnahmen- Ausgaben) ermittelt und bei Gewinn>410€ in der Steuererklärung (Anlage GSE) angegeben werden.
Man brauch als immer eine steuernummer... und muss eine einkommenssteuererklärung schreiben... worauf man einkommensster bezahlt...
Hast du schonmal etwas von Besenwirtschaften gehört???
DIese sagt nur aus das man keine Gaststättenkonzession benötigt... mehr auch net... also auch keine ausschanklizenz... das hat aber nichts mit dem thema zu tun...
Und wie Ich und andere VA Ihr Gewrbe führen bleibt uns überlassen und das hatt mit Scheinselbständigkeit nicht das geringste zu tun.
Ich habe mal in einem Laden gearbeitet der Hatt 10 Jahre lang keine Gewerbesteuer zahlen müssen weil 0 auf 0.
was haust du jetzt wieder alles zusammen??? da kommt man ja garnicht hinterher...
Gewerbesteuer muss an die komune abgeführt werden und das erst ab 24.500 € Gewinn... was bedeute der laden hat 10 jahre unter 24.500 gewinn erwirtschaftet... im normalfall heisst das er hat steuerhinterziehung begangen...
Das Steuerecht sieht aber eine gwinnabsicht vor jeden selbständigen vor...
Machst du als selbständiger DeeJay 5 Jahre lang null euro gewinn (also einnahmen - ausgaben = null) sagt das finanzamt das es nur ein hobby ist un kündigt dir...
Und wie Ich und andere VA Ihr Gewrbe führen bleibt uns überlassen und das hatt mit Scheinselbständigkeit nicht das geringste zu tun.
Ich habe mal in einem Laden gearbeitet der Hatt 10 Jahre lang keine Gewerbesteuer zahlen müssen weil 0 auf 0.
Und Natürlich kannst du dir ein eigenes gehalt zahlen.
da möchte Ich jetzt aber ein Paar Quellennachweise Sehn.
In sachen Rechnung als Privatperson stellen(Wie hoch) und eigenes gehalt.
Bei deinen 8 VA hatt der Staat warsch. mehr Kohle gesehn als Nötig
Edith/: Ach so,und Ich werde jetzt schon über 5 Jahre regelmässig gebucht,wurde aber nie eine sogenannte Vervielfältigungslizenz gewünscht!!
Und Natürlich kannst du dir ein eigenes gehalt zahlen.
da möchte Ich jetzt aber ein Paar Quellennachweise Sehn.
In sachen Rechnung als Privatperson stellen(Wie hoch) und eigenes gehalt.
Bei deinen 8 VA hatt der Staat warsch. mehr Kohle gesehn als Nötig
Edith/: Ach so,und Ich werde jetzt schon über 5 Jahre regelmässig gebucht,wurde aber nie eine sogenannte Vervielfältigungslizenz gewünscht!!
NEIN du kannst dir kein gehalt zahlen... weil ein gehalt ein Arbeitsentgelt ist... was es nur für angestellte/ beamten gibt... damit ist es per definition für selbstständige nicht möglich...
diese erwirtschaften nur einen gewinn...
zu rechnung als privatperson... das geht als freiberufler aber in dem sinne auch nur mit steuernummer und steuererklärung... ergo ist es das "selbe" wie selbstständig... siehe oben...
Vervielfältigungslizenz bezahlt ja auch der bei der gema der die veranstaltung anmeldet... was du ja kaum machen dürftest...