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Zimbo
Partyboy
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1. Ist es richtig, dass man Vergnügungssteuer immer dann zahlen muss, wenn man Eintritt auf iner Veranstaltung nimmt?
2. Gilt das auch, wenn man als Verein veranstaltet oder nur als öffentlicher Veranstalter?
3. Ich habe gehört, man kann die Vergnügungssteuer umgehen, wenn man a) nur Mindestverzehr nimmt oder b) einen Eintritt für dem dafür aber ein Freigetränk geboten wird, was dann wie einer Art MVZ wird?
Also quasi man nehme z.B. 5 Euro Eintritt und es gibt einen Wodka Energy umsonst?
2. Gilt das auch, wenn man als Verein veranstaltet oder nur als öffentlicher Veranstalter?
3. Ich habe gehört, man kann die Vergnügungssteuer umgehen, wenn man a) nur Mindestverzehr nimmt oder b) einen Eintritt für dem dafür aber ein Freigetränk geboten wird, was dann wie einer Art MVZ wird?
Also quasi man nehme z.B. 5 Euro Eintritt und es gibt einen Wodka Energy umsonst?