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technix
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Ich hab's gerade auf gmx.de gelesen:
Washington (dpa) - US-Internettauschbörsen können künftig für die Verfehlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden.
Das hat das Oberste Gericht der USA am Montag entschieden. Damit werden die Tauschbörsen wie etwa "Morpheus" oder "Grokster" haftbar, wenn ihre Kunden gegen Urheberrechte verstoßen. Beobachter erwarten jetzt eine Klagewelle gegen die Internetportale. Die amerikanische Musik- und Filmbranche wirft den Tauschbörsen vor, für das massenhafte illegale Kopieren von Filmen und Musik verantwortlich zu sein. Auch die obersten Richter waren der Ansicht, es gebe genügend Anhaltspunkte, dass die kostenlosen Tauschbörsen nicht genügend zur Abwehr des illegalen Kopierens getan haben. Damit ließen sie eine Klage der Musikindustrie grundsätzlich zu.
Über die Klage selbst muss nun ein anderes Gericht entscheiden. Dort hatten sich die Richter auf ein Urteil des Obersten Gerichtes von 1984 bezogen. Damals hatten die Richter entschieden, Hersteller von Videorekordern dürften nicht verantwortlich gemacht werden, wenn mit ihren Geräten illegal Filme kopiert würden.
Washington (dpa) - US-Internettauschbörsen können künftig für die Verfehlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden.
Das hat das Oberste Gericht der USA am Montag entschieden. Damit werden die Tauschbörsen wie etwa "Morpheus" oder "Grokster" haftbar, wenn ihre Kunden gegen Urheberrechte verstoßen. Beobachter erwarten jetzt eine Klagewelle gegen die Internetportale. Die amerikanische Musik- und Filmbranche wirft den Tauschbörsen vor, für das massenhafte illegale Kopieren von Filmen und Musik verantwortlich zu sein. Auch die obersten Richter waren der Ansicht, es gebe genügend Anhaltspunkte, dass die kostenlosen Tauschbörsen nicht genügend zur Abwehr des illegalen Kopierens getan haben. Damit ließen sie eine Klage der Musikindustrie grundsätzlich zu.
Über die Klage selbst muss nun ein anderes Gericht entscheiden. Dort hatten sich die Richter auf ein Urteil des Obersten Gerichtes von 1984 bezogen. Damals hatten die Richter entschieden, Hersteller von Videorekordern dürften nicht verantwortlich gemacht werden, wenn mit ihren Geräten illegal Filme kopiert würden.