Urteil zu Urheberrechtsverletzung (Filesharing)

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TCMuc

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Es gibt ein interessantes Urteil vom Landgericht Hamburg vom 08. Oktober.

Ein (zum Tatzeitpunkt) 16-jähriger war abgemahnt worden, weil er beim Filesharing erwischt wurde.

Gefordert wurden 300 € pro Titel.

Soweit nichts neues.

Interessant ist aber das Urteil und vor allem die Begründung des Gerichts.

Das Gericht hat den Schadensersatz auf 15 € pro Titel begrenzt, mit der Begründung:

"Bei der Höhe des Schadensersatzes müsse jedoch darauf abgestellt werden, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten."

Damit wäre den ruinösen Forderungen der auf sowas spezialisierten Kanzleien mal ein Riegel vorgeschoben.

Vorausgesetzt, das Urteil hat bestand, bei der weitreichenden Bedeutung gehe ich mal davon aus, dass das bis zum BGH ausgefochten wird.


Zusätzlich ist auch interessant, dass der ebenfalls angeklagte Vater, über dessen Internet Anschluss das ganze lief (Störerhaftung), zwar als Störer bezeichnet wurde, das Gericht aber feststellte, dass sich hieraus keine Schadensersatzpflicht ergibt.

Sehr interessant auch hier fürs Forum (Stichwort Verlinkung von Mixen in Threads).

Disclaimer: Das soll keine Aufforderung sein, ab sofort die Links zu Mixen einfach in den Thread zu packen. Bitte nach wie vor nur per pn

Link zum Landgericht: http://justiz.hamburg.de/2594162/pressemeldung-2010-10-27.html

spiegel-online: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,728766,00.html
 
Gerade in Bezug auf die Störerhaftung ist bereits mehrfach anders entschieden worden. Insbesondere wird derzeit auch als Störer haftbar gemacht, wer sein W-Lan nicht ausreichend absichert und ANDERE auch OHNE SEIN WISSEN darüber dann File-Sharing betreiben.

Ich denke nicht, dass das OLG in der nächsten Instanz (und die wird es mit der Medienindustrie sicher geben) ebenso entscheiden wird.

Hab mir die kurze Pressemitteilung mal angesehen.
In Bezug auf die Störerhaftung bin ich mal gespannt.

Das interessanteste ist jedoch die Feststellung der Wertigkeit der Titel in Abhängigkeit zu deren Alter. Heißt das, dass ein Titel aus den 90er "billig" auf illegalen Börsen zu saugen ist? Das kann es doch nicht sein!
Dann bricht das gesamte System ja auseinander. Wann ist ein Titel denn nicht mehr aktuell? Das ist ja fast ein zivilrechtlicher Freibrief für die p2p-Sauger... Finde ich nicht in Ordnung.
Titel gehören gekauft! und zwar ordentlich...

Ich hoffe, dass diese Betrachtungsweise wieder durch die nächste Instanz korrigiert wird, viele Künstler haben es schon schwer genug, überhaupt mit der Musik Geld zu verdienen und dann auch noch länger etwas von den Tantiemen zu haben und dann so eine Sichtweise...

Ihr merkt schon...ich bin gegen Filesharing... ist halt so, das ich meine, dass auch eine kreative Leistung bezahlt werden muss und nicht dem Illegalen Download Tür und Tor geöffnet werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich persönlich halte jetzt auch nicht viel von Filesharing,aber da es ja fast 8 mio Nutzer täglich in Deutschland gibt wird man dagegen schwer etwas tun können.Ich fände eine Kultursteuer sinnvoll.ich glaube darüber wurde eh schon öfter diskutiert.Allerdings wird es da dann auch wieder schwierig werden mit wer bekommt was ...
 
Kultursteuer?
Naja, warum nicht, dann kostet ne Disco am Abend mal so 12 Euro Eintritt, dass Bier im Club 5Euro... Klasse endlich mal Platz auf der Tanze und noch weniger Öffnungstage für uns zum Arbeiten...

Super Idee...
 
@ discodasco: bin auch nicht für filesharing, um gottes willen!!! musik soll brav gekauft werden!!!!

hatte bei dem urteil eher an all die (hobby) djs gedacht, die bei der veröffentlichung von mixtapes im netz immer mit einem fuß im gefängnis bzw. vor dem finanziellen ruin stehen (seiten wie mixcloud, play.fm mal außen vor gelassen).

Und dass ich das Urteil teilweise begrüßt folgt nicht daraus, dass ich finde, Filesharer sollten straffrei oder möglichst billig davon kommen sondern eher aus der Ablehnung der "Abmahnungsabzocker", also Rechtsanwaltskanzleien, die im Namen der Musikindustrie unter Nutzung höchst fragwürdiger Druck- und Drohmethoden haufenweise Kleinkriminelle mit ruinösen Abmahnbescheiden bombardieren...

Dass sich der Wert nach dem Alter richtet folgt aus der Berechnung der "fiktiven" Lizenz. Die richtet sich eben nach der Nutzungshäufigkeit, und geht davon aus, dass ältere Titel nicht mehr so oft runter geladen werden wie neue...
 

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