T
TCMuc
Power-User
- Dabei seit
- 10 Feb 2009
- Beiträge
- 1.554
- Reaktionen
- 0
Es gibt ein interessantes Urteil vom Landgericht Hamburg vom 08. Oktober.
Ein (zum Tatzeitpunkt) 16-jähriger war abgemahnt worden, weil er beim Filesharing erwischt wurde.
Gefordert wurden 300 € pro Titel.
Soweit nichts neues.
Interessant ist aber das Urteil und vor allem die Begründung des Gerichts.
Das Gericht hat den Schadensersatz auf 15 € pro Titel begrenzt, mit der Begründung:
"Bei der Höhe des Schadensersatzes müsse jedoch darauf abgestellt werden, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten."
Damit wäre den ruinösen Forderungen der auf sowas spezialisierten Kanzleien mal ein Riegel vorgeschoben.
Vorausgesetzt, das Urteil hat bestand, bei der weitreichenden Bedeutung gehe ich mal davon aus, dass das bis zum BGH ausgefochten wird.
Zusätzlich ist auch interessant, dass der ebenfalls angeklagte Vater, über dessen Internet Anschluss das ganze lief (Störerhaftung), zwar als Störer bezeichnet wurde, das Gericht aber feststellte, dass sich hieraus keine Schadensersatzpflicht ergibt.
Sehr interessant auch hier fürs Forum (Stichwort Verlinkung von Mixen in Threads).
Disclaimer: Das soll keine Aufforderung sein, ab sofort die Links zu Mixen einfach in den Thread zu packen. Bitte nach wie vor nur per pn
Link zum Landgericht: http://justiz.hamburg.de/2594162/pressemeldung-2010-10-27.html
spiegel-online: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,728766,00.html
Ein (zum Tatzeitpunkt) 16-jähriger war abgemahnt worden, weil er beim Filesharing erwischt wurde.
Gefordert wurden 300 € pro Titel.
Soweit nichts neues.
Interessant ist aber das Urteil und vor allem die Begründung des Gerichts.
Das Gericht hat den Schadensersatz auf 15 € pro Titel begrenzt, mit der Begründung:
"Bei der Höhe des Schadensersatzes müsse jedoch darauf abgestellt werden, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung der Musikaufnahmen vereinbart hätten."
Damit wäre den ruinösen Forderungen der auf sowas spezialisierten Kanzleien mal ein Riegel vorgeschoben.
Vorausgesetzt, das Urteil hat bestand, bei der weitreichenden Bedeutung gehe ich mal davon aus, dass das bis zum BGH ausgefochten wird.
Zusätzlich ist auch interessant, dass der ebenfalls angeklagte Vater, über dessen Internet Anschluss das ganze lief (Störerhaftung), zwar als Störer bezeichnet wurde, das Gericht aber feststellte, dass sich hieraus keine Schadensersatzpflicht ergibt.
Sehr interessant auch hier fürs Forum (Stichwort Verlinkung von Mixen in Threads).
Disclaimer: Das soll keine Aufforderung sein, ab sofort die Links zu Mixen einfach in den Thread zu packen. Bitte nach wie vor nur per pn
Link zum Landgericht: http://justiz.hamburg.de/2594162/pressemeldung-2010-10-27.html
spiegel-online: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,728766,00.html