Unter 18 in Club nach 24h

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Overhead

iz picturizin'
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Ein bekanntes Thema: Wie siehts aus wenn ein unter 18 (über 16) in nen Club will?
Eigentlich nur bis 24h. Aber war da nicht was von wegen Aufsichtspflicht übertragen? Hab da eben ne Neuerung im Kopf, aber finde nichts mehr dazu. weiß einer mehr?
 
Es gib solche Formulare, die die Ausichtspflich übertragen.
Wenn man sich bereit erklärt dies für einen Freund/Freundin zu tun übernimmt man die Erziehungsaufgaben.
Solche Formulare werden oftmal auf Pages der Discotheken/Clubs zum download bereitgestellt.

MfG
BadenMusic
 
Achtung: Hier gibts seit neuesten eine Änderung dass das jetzt nur noch an einen bereits volljährigen Bruder oder Schwester übertragen werden kann.

Nichts mehr mit bester Freund und so :cool:

Ich finds eigentlich auch richtig so!
 
Wenn man sich bereit erklärt dies für einen Freund/Freundin zu tun übernimmt man die Erziehungsaufgaben.

Also da müssen sich vor allendingen die Eltern bereiterklären, die Personensorge auf jemanden zu übertragen.

In der praxis sieht das so aus, dass man Jugendliche ab 16 mit in die Disco nehmen kann, wenn entweder a) ein Erziehungsberechtigter dabei ist oder b) ein Personensorgeberechtigter. Der muss beweisen können, dass die Eltern ihm das Personensorgerecht übertragen haben - also am besten eine schriftliche Erklärung dabeihaben.

Keine Ahnung, ob das den aktuellen Stand der Dinge widerspiegelt, meine Quelle ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das aktuellste, was da zu kriegen war.
Wikipedia deckt sich auch damit - unter jugendschutzgesetz.

Das mit dem Volljährigen Bruder/Schwester ist quatsch. Was machst du z.B. bei nem Klassenausflug - dem Lehrer das Personensorgerecht übertragen. Genauso wenn die lieben kleinen mit Oma und Opa nen Ausflug machen wollen, oder vielleicht mit dem besten Kumpel in irgendnen Freizeitpark...
Wäre alles nicht möglich, wenn das nur an Bruder/Schwester übertragbar wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die A-Diskotheken bieten das oft an.
Und dann kann man dort bis 4 Uhr bleiben.

Kannste ja mal hier sowas anschauen
hier

Machen aber nicht alle Diskotheken. Ich kenne es aus den meisten anderen Diskotheken so, dass die Ausweise als Pfand einkassiert werden und alles was nach 12 Uhr nicht draus is und seinen Ausweis wieder geholt hat, hat ein Problem.

Was ich allerdings nicht verstehen kann: Diese Einverständnisserklärung gilt nur an manchen Tagen, meistens an Werktagen z.B. Mittwochs, wo man eigentlich denken sollte dass die Kinners da am nächsten Tag Schule haben
 
Zuletzt bearbeitet:
Am Wochenende laufen die Läden gut genug. Unter der Woche könnte es etwas mehr sein, also lässt man die Kiddies rein...

Ich kenne das übrigens hier in der Umgebung so, dass du an der Tür mal herzlich ausgelacht wirst, wenn du da mit sonem Wisch ankommst.

Kann vielleicht damit zu tun haben, dass ich mich fast ausschließlich in House & Technoclubs aufhalte. Imho haben da Leute unter 18 auch nix verloren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tüdelü...

Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist am 01. April 2003 in Kraft getreten.

Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs. 1-3) ist es nunmehr Jugendlichen zwischen
16 und 18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek aufzuhalten, wenn Sie entweder:

  1. in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 3) oder
  2. eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, ... / JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4) unter Vorlage einer Vollmacht
Zum Thema "erziehungsbeauftragte Person": Die Neuregelung verlangt ein erhöhtes Maß an Verantwortung. Die erziehungsbeauftragte Person trägt beispielsweise Sorge dafür, dass sich die anvertrauten Minderjährigen in der Diskothek nicht betrinken und zuverlässig wieder nach Hause kommen.

So mal frei kopiert von nem Laden hier in der Gegend der das mitmacht. Also kann die Personensorgepflicht theoretisch jeder Volljährigen Person übertragen werden.
Lehrer zB haben da meines Wissens nach ne Sonderstellung, denen wird des automatisch Übertragen wenn du dich in der Schule befindest,wenn die Eltern sich einverstanden erklären das man die Klassenreiche/ausflug/ect mitmacht ist des dadrin enthalten.
Ist der Enkel mit Oma/Opa unterwegs wird sie für gewöhlich als gegeben angenommen, auch wenn die dann keinen offiziellen Schrieb dabeihaben.

Zum einen ist es aber mit so einer Erklärung für die Disco keine Pflicht die Jugendlichen reinzulassen, zum anderen sollte man sich als erziehungsbeauftragte Person auch darüber klar sein das man in dem moment die Aufsichtspflicht hat und dementsprechend sich auch sehr schnell einiges an Ärger einhandeln kann.
Die sehr beliebten scherze das die Kiddies vor der Disco sich einen Volljährigen schnappen nach dem Motto "nimmste mich mit rein, musst da nur mal deinen Namen eintragen" sollte man also lieber lassen.

Hoffe mal des hat weitergeholfen.

MfG

DJD
 
100% aggreed. Leider sehen die Betreiber in denen aber ne gute Einnahmequelle ...

Wobei ich mir das immernochnet wirklich vorstellen kann... Denn eigentlich isses doch ne Milchmädchenrechnung, oder? Die Kinder kommen evtl 1-2mal im Monat, für mehr reicht das Taschengeld net. Die Älterern (die auch wirklich Kohle mitbringen) regen sich darüber auf, dass sie mit den Kindern zusammen feiern müssen, bleiben deshalb ausm Club und der Betreiber bleibt mit den Kindern allein, super Sache.
Ich arbeite ja selber in ner Disko. Da gibts einmal im Monat ne 25+ Party, und viele Leute, die da kommen sagen auch, dass das der einzige Tag ist, wo sie kommen, weil sie kein Bock auf Kindergarten haben .... Tjaja, so nen Clubbetreiber muss wohl auch erstmal auffe Nase fallen bevor ers einsieht ...
 
Also ich schildere mal, wie das bei uns in der Gegend abläuft:
In den ganzen üblichen verdächtigen Großraumdissen (A5, Wuzzenstein, Nightlife, ...) hängen halt unfassbar viele Mädels unter 18 rum, die meisten so in Richtung möchtegern Playboybunny.
Die bringen zum einen nen dicken batzen Geld von Papi mit (und das jedes Wochenende).
Zum anderen ist dann jede Menge Frischfleisch da, folglich auch mehr Typen (auch ü18) im Laden, die wiederum viel Geld ausgeben um Minderjährige abzufüllen.

Ob da jetzt Kindergarten ist oder nicht - jemand mit großartigen Ansprüchen wirst du in sonem Loch eh nicht finden (ich meine, da hängen Schweine und Ritter als Deko rum). Den Leuten die da sind gehts ums Saufen und ums F*cken. Also drück am Eingang ein Auge zu - und du erfüllst perfekt die Wünsche der Zielgruppe.

Das ganze noch mit dem Wisch von den Eltern, dann kannst du alle Vorfälle auf die Abwälzen, die das Sorgerecht haben.
 
Das mit unter 18 würde ich mal nicht so pauschalisieren. gibt 17 jährige mit denen man richtig geil Party machen kann, die "in Ordnung" sind etc. genauso wie es 25 jährige gibt die entweder inner ecke hängen oder sich totsaufen, Mist bauen und sich aufführen wie der kleine 9 jährige Bruder vom 17 jährigen der easy Party macht.
Und ist jemand der noch 1-2 Monat bis zu seinem 18. hat so anders wie einer der ihn vor 2 Monaten hatte?

Naja um mich gehts eh nicht. Aber ich hatte doch recht mit dem Übertragen auf "sonstwen"...
Danke euch
 
Hab den Thread leider jetzt erst gelesen.

Also - erstmal: ich weiß das von unserem Club, daher ist das jetzt nichts, was ich eben mal schnell so daherkleckse.

1. Die Einverständniserklärung muss von den Eltern sein. Darin muss enthalten sein, um wen es geht und wie lange er / sie sich wo aufhalten darf. Bei den Zeiten bin ich mir nicht hundertprozentig sicher, aber imho gilt es auch nur bis 4 Uhr.

2. Die Verantwortung geht nicht auf den Freund / Freundin zu übertragen, da er / sie kein Erziehungsberechtigter ist.

und

3. Diese Erlaubnis gilt ausschließlich für den Aufenthalt, nicht für das Trinken von Alkohol.

Da es bei uns in der Gegend schon öfter vorgekommen ist, dass das Jugendamt Kontrollen gemacht hat, kann ich auch ein Beispiel geben:

Der Vater einer Minderjährigen hat seine Tochter gesucht. Ist dann zu dem Club, in dem er Sie vermutet hat. Er wollte allerdings keinen Eintritt bezahlen, da er ja nur seine Tochter abholen wollte. Logischerweise haben sich die Türsteher geweigert, ihn einfach so reinzulassen. Folge: Er rief die Polizei, das Mädchen wurde dort im Club vorgefunden, verhört und sagte auch noch dazu, dass es mehrere alkoholische Getränke dort konsumiert hat.

-> Clubbesitzer musste 1500 € Strafe bezahlen

Kommt immer auch etwas auf die Kulanz der Türsteher und der Clubbetreiber an. Als Gast braucht man sich nicht unbedingt sooooo den Kopf drum machen, als Veranstalter sollte man allerdings sehr vorsichtig in diesen Sachen sein, da das sonst böse ins Auge gehen kann.

MfG,

Maddy
 
aaaaaaaaaalso
hier oben machen die Geschichte nicht sehr viele Dissen mit, eigtl nur die größeren Läden, sprich der a1 und a23 musikpark, das bambu, die ziegelei usw...tut jetz auch nichts zur sache
mit dem Schreiben biste auf jedenfall ganz gut beraten, am besten rufste bei dem jeweiligen Laden vorher an und fragst mal wie die das handhaben.
Ich bin selber noch unter 18 und mit so nem Schreiben hab ich das mal versucht, um es kurz zu machen ich habe lange gebraucht um mich duchzuringen, denn die Türsteher hatten keinen Plan von dem Gesetz.
ansonsten bleibt nur durchmogeln mit ner größeren Gruppe, vor 12 hingehen, kreuz auf die hand machen lassen und um 12 raus- oder warten bis 18.
also Fragen kostet nix ;)
 
Das mit unter 18 würde ich mal nicht so pauschalisieren. gibt 17 jährige mit denen man richtig geil Party machen kann, die "in Ordnung" sind etc.
Die Frage ist nur, obs so gut ist, mit denen richtig geil Party zu machen.
17 zu 18 sind zwar nur ein Jahr unterschied... aber irgendwo muss die Grenze sein.

Ich meine, wir waren damals nicht anders (wobei uns sehr viel mehr eingefallen ist, um in Clubs zu kommen, als hier der fall;) ). Im großen und ganzen sind auch die meisten problemlos durchgekommen. Aber halt nur die meisten. Der eine oder andere hat sich damit die Zukunft verbaut, dass er zuviel in den falschen Läden rumgehongen hat...

Sowas wirds zwar immer geben. Nur eben finde ich die vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen recht Sinvoll, so wie sie sind. Grenzfälle gibts natürlich immer und überall wo Grenzen sind...
 
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