![Tetraden](/data/avatars/m/11/11758.jpg?1636638863)
Tetraden
I can Breathe
Da ich grad wieder selbst mit so einem Fall zu tun hatte, dass im Internet kostenpflichtige Dienste nicht gut als solche erkennbar sind. Und ich denke, dass hier im Forum sicher auch einige Leute unterwegs sein werden, die schon darauf rein gefallen sind oder (hoffentlich nicht) noch werden. Habe ich mich mal hin gesetzt und ein paar Informationen zusammen gestellt die einem helfen aus der Sache mit heilem Portemonaie raus zu kommen.
Also zuerst einmal der Text von jemandem der damit noch mehr zu tun hat: (wäre unsinn, wenn ich den hier abschreibe)
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vorgehen-bei-ungewollten-internet-abo-vertragen/
und dann dazu noch ein paar konkretere Informationen wie man sich kompetent wehren kann:
Die Seite auf der man alles wichtige nachlesen kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Die §§ die man sich genauer anschauen sollte:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
§ 124 Anfechtungsfrist
§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
§ 143 Anfechtungserklärung
§ 312b Fernabsatzverträge
§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Im großen und ganzen sollte es reichen darauf hinzuweisen, dass auf die Kosten schlecht bis garnicht hingewiesen wurde und man hiermit den Vertrag anfechtet.
Dazu noch "Hiermit verweise ich auf die §§ 119, 123, 124, 125, 143, 312b, 312c und 312d." Und dann sollte die Geschichte gegessen sein.
Und immer freundlich und sachlich bleiben.
Ich kann und darf natürlich auch keine persönliche Beratung machen, denke aber, dass die Informationen jedem ausrechen sollten um nichts zahlen zu müssen.
MFG
Flo
PS: Hab gesucht aber nix gefunden, wenns so einen Thread schon gab: bitte anhängen, danke.![Smile :) :)](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
Also zuerst einmal der Text von jemandem der damit noch mehr zu tun hat: (wäre unsinn, wenn ich den hier abschreibe)
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/07/21/vorgehen-bei-ungewollten-internet-abo-vertragen/
und dann dazu noch ein paar konkretere Informationen wie man sich kompetent wehren kann:
Die Seite auf der man alles wichtige nachlesen kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Die §§ die man sich genauer anschauen sollte:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
§ 124 Anfechtungsfrist
§ 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
§ 143 Anfechtungserklärung
§ 312b Fernabsatzverträge
§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Im großen und ganzen sollte es reichen darauf hinzuweisen, dass auf die Kosten schlecht bis garnicht hingewiesen wurde und man hiermit den Vertrag anfechtet.
Dazu noch "Hiermit verweise ich auf die §§ 119, 123, 124, 125, 143, 312b, 312c und 312d." Und dann sollte die Geschichte gegessen sein.
Und immer freundlich und sachlich bleiben.
Ich kann und darf natürlich auch keine persönliche Beratung machen, denke aber, dass die Informationen jedem ausrechen sollten um nichts zahlen zu müssen.
MFG
Flo
PS: Hab gesucht aber nix gefunden, wenns so einen Thread schon gab: bitte anhängen, danke.