Türsteher bei unregelmäßigen Parties

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stereo

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Hi Hi, vielleicht kann mir jemand schnell weiter helfen.

Ich organisiere momentan eine PArtie die dieses Wochenende stattfinden soll. Es ist meine erste große öffentl. Partie. Daraus soll, wenn diese gut läuft eine Party reihe werden, die alle 2-3 Monate stattfindet.
Die location hab ich bei einen Verein gemietet der diese Location extra für solche zwecke vermietet. Das heißt es ist eine Bar, eine dicke Anlage und natürlich licht bereits instaliert.
Ich habe bei diesen Verein Miete für den Raum, Licht und Beschallung gezahlt. Ich werde ausschließlich von den Eintrittsgeldern Geld machen.


Jetzt meine Frage: Muss ich für diese Partie eine richtige Securityfirma engagieren oder können das auch freunde von mir machen die das ganze unendgeldlich aus reiner freundschaft machen.
Ich habe gehört das Türsteher nicht mehr rechte hat als eine ganz normale juristische Person (wie du und ich). Sogesehen können doch meine " autoritär und respeckteinflössenden" Freunde auch Türsteher sein.

Ich will auf der Partie kein stress aber auch nicht sobnderlich viel geld für eine Firma ausgeben wenn ich freunde hab.

Vielleicht könnt ihr mir schnell weiterhelfen
PS: weiß auch zufällig jemand ob ich diese eine Party beim gewerbeamt anmelden muss und steuern dafür zahlen muss wenn der Reingewinn unter 500 € fällt???

Vielen Dank jetzt schon für eure hilfe

gruß
 
stereo schrieb:
Ich habe gehört das Türsteher nicht mehr rechte hat als eine ganz normale juristische Person (wie du und ich).

Das ein Mensch eine juristische Person sein kann, ist mir neu.
Ein Mensch wird im Rechtsystem als "natürliche Person" bezeichnet, wenn er rechtsfähig ist.
 
DDD schrieb:
und kann daher einen
Platzverweis aussprechen.

Der Begriff "Platzverweis" ist hier ziemlich unglücklich gewählt.
"Platzverweis" bezeichnet nämlich eine gefahrenabwehrende bzw. störungsbeseitigende polizeiliche Maßnahme, die an jedem beliebigen Ort durchgeführt werden kann, wenn nötig.
Ein Türsteher (als Ausübender des Hausrechtes einer Lokalität) dagegen hat nur das Recht, jemanden der betreffenden Räumlichkeiten/des betreffenden Grundstückes zu verweisen oder ihm den Zutritt dorthin zu verwehren, was ein allgemeines Recht ist, wohingegen ein polizeilicher Platzverweis eine belastende Maßnahme (Grundrechtseingriff) darstellt und somit gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage bedarf. D.h. ein Türsteher dürfte streng genommen niemanden, der stört, wegjagen, wenn dieser sich nur in der Nähe vom Eingangsbereich einer Disco aufhält.

Ansonsten gibt es hier auch noch folgenden Thread zum Thema:
https://www.deejayforum.de/forum/showthread.php?t=19759
 
ob du sowas beim gewerbeamt anmelden musst, ist mir soweit nicht bekannt, aber wie schon erwähnt wurde, ein gewerbe kann man meist auch nachträglich anmelden, ähnlich wie die angaben beim finanzamt.
was jedoch vorab geklärt sein sollte, ob evtl. genehmigungen seitens des ordnungsamtes einholen musst.
das soll eine öffentliche patry mit eintritt für jedermann werden, ja? dann müssten sachen, wie die öffungszeiten geklärt sein. schließlich kann man nicht überall bis in die puppen feiern, wenn evtl. anwohner durch nächtliche heimkehrer etc. gestört werden könnten.
du übernimmst/organisierst die berwirtung selbst, ja? dann brauchst du für sowas eine sogenannte gaststättenrechtliche erlaubnis für dieses event.
evtl. sind zudem feuerschutzrechtliche genehmigungen notwendig, je nachdem, was für eine deko verwendet wird. sicher aber in hinblick auf eine maximalauslastung der lokation, und vorhandene fluchtwege.
und zum schluss darf die liebe gema ja auch nicht vergessen werden!
mag sein, dass es für einige der punkte schon genehmigungen seitens des vermietenden vereins vorhanden sind, kann aber auch sein, dass du dich eben selbst drum kümmern musst. das solltest du mal mit dem verein alles durch gehen, bzw. evtl. mal eine infomative anfrage beim ordnungsamt stellen bzgl. möglicher auflagen usw.
 
@ crowny

Jepp, korrekt, deshalb wie DDD schon sagte: Lass es unter "privat" laufen. (mit dem Zusatz: Unkostenbeteiligung:D)
 

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