Traversen Aufbau

Arctica

Arctica

Miami Vibe
Dabei seit
2 Feb 2009
Beiträge
438
Reaktionen
0
Hallo.

Ist es Möglich einen Traversenbau zu realisieren bei dem man ein Traversendreieck mit nur zwei Liften stützt?
Ist das statisch Möglich, bzw. legal??
Habe mal eben ne Kritzelei mit Paint gemacht wie das ganze in der Draufsicht ungefähr aussehen sollte.
Die roten Vierecke symbolisieren die Lifte. Diese haben eine Standfläche von 2x2 Metern.
Mein Problem liegt in erster Linie darin da ich nicht weiß ob, auch wenn das ganze stabil steht und ausbalanciert ist, überhaupt legal ist.
 

Anhänge

  • Unbenannt.jpg
    Unbenannt.jpg
    12,4 KB · Aufrufe: 291
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Lifte nicht nach BGV C 1 zugelassen sind, dann sowieso nicht, vor allem nicht, wenn Personen darunter gehen, tanzen. Mach´ doch einfach einen Groundsupport daraus jeweils mit 135° und Truss nach unten mit Baseplates, draußen auch ballastieren. Sonst wäre das wohl viel zu wackelig
 
BGV C 1 sind die Lifte auf jeden Fall zugelassen.

Ist es bei Baseplates nicht Vorschrift mindestens 4 Stützende Baseplates zu haben, oder ist es auch mit dreien erlaubt?
Stabilitätsmäßig müssten nur drei eigentlich auch kein Problem darstellen.

Die ballastierung wäre dann, bei dem Traversenaufbau mit zwei Liften, schon so gewählt dass sich alles die Waage hält.
Und der Vorteil davon sollte ja gerade der sein dass man keine Baseplates verwenden muss.
 
Ich würde es nicht mit 2 Liften machen.
Wie willst Du garantieren, daß beide Lifte gleich viel Last tragen ?
Da wird ja schon das Hochkurbeln zum Abenteuer.

Ist Dir bewusst das andere Formen der Ballastierung gemeint sind?
Die ballastierung wäre dann, bei dem Traversenaufbau mit zwei Liften, schon so gewählt dass sich alles die Waage hält.

Hallo.

Ist es Möglich einen Traversenbau zu realisieren bei dem man ein Traversendreieck mit nur zwei Liften stützt?
Ist das statisch Möglich, bzw. legal??
Habe mal eben ne Kritzelei mit Paint gemacht wie das ganze in der Draufsicht ungefähr aussehen sollte.
Die roten Vierecke symbolisieren die Lifte. Diese haben eine Standfläche von 2x2 Metern.
Mein Problem liegt in erster Linie darin da ich nicht weiß ob, auch wenn das ganze stabil steht und ausbalanciert ist, überhaupt legal ist.
 
So wie du dir das vorgestellt hattest ist es nicht machbar vom lieben Gesetz zum Glück!
Was du machen kannst ist 2 Lifte an die Hintere Seite und die eine Ecke mit einem Traversenfuss!
Und zum Thema 4 Füsse ist muss ist nicht richtig mann kann es auch auf 3 Bauen!
Ist es vielleicht nicht einfacher das ding diereckt Fliegen zulassen an Lastschllingen?
 
Ballastierung ist für den Außenbereich vorgeschrieben mit Wassertanks & Abspannungen, selbst innen würde ich es so sein lassen, also Ground Support mit 3 Beinen & Baseplates & wenn es draußen ist, ballastieren.

Du haftest für den Aufbau & selbst bei Gewerbehaftpflicht wäre das grob fahrlässig oder vorsätzlich
 
Du haftest für den Aufbau & selbst bei Gewerbehaftpflicht wäre das grob fahrlässig oder vorsätzlich

Muss ich dir rechtgeben es währe nicht fahrlässig sondern Vorsätzlich!
Da der Aufbau in dieser Form mit den 2 Liften nicht ansatzweise der Norm entspricht!
 
Danke für die aufschlussreichen Antworten.

Mir war schon bewusst dass das mit zwei Liften eigentlich nicht erlaubt sein kann, aber nun weiß ich es ja zu hundert Prozent.

@Technoid-Freak:

Da Traversenlifte sowieso nur Indoor erlaubt sind, und eine ballastierung nichts nutzt, dachte ich in dem Falle an eine ballastierung zum ausgleichen der Gewichte.

Nochmals Danke für die Hilfe.
Thema kann geclosed werden.
 
Daß Du überhaupt über so was nachdenkst, sollte einem schon Bauchschmerzen bereiten. Aber das Du dann auch noch tatsächlich frägst... :(
 
Daß Du überhaupt über so was nachdenkst, sollte einem schon Bauchschmerzen bereiten. Aber das Du dann auch noch tatsächlich frägst... :(

Ehrlich gesagt war das für mich schon einigermaßen klar dass das nicht funktionieren kann.
Nur hat ein Kollege gemeint sowas würde gehen, und er sehe auch rein statisch keinen Grund warum es nicht funktionieren sollte.
Ziel hier für mich war es dann sicher zu gehen, dass es eben nicht funktioniert, nicht legal ist etc. . Und das ist doch mit diesem Thema eindeutig klargestellt worden denke Ich. ;)
 
Ist mir bekannt.
Wie hättest Du eigentlich die Streckenlast dafür berechnen wollen?:d
@Technoid-Freak:

Da Traversenlifte sowieso nur Indoor erlaubt sind, und eine ballastierung nichts nutzt, dachte ich in dem Falle an eine ballastierung zum ausgleichen der Gewichte.

Nochmals Danke für die Hilfe.
Thema kann geclosed werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
...na näherungsweise natürlich :d:d
 
Genau dort ist der Haken.
Es müsse ja nicht nur die Lifte vor Überlastung geschützt werden sondern auch die Traverse.
Sowas gehört nicht umsonst in die Hände einer Fachkraft.
 

Neue Themen


Zurück
Oben