Welche Strafen drohen bei einer Illegalen (Rave-)Party?

LSDpastor

LSDpastor

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(Rave) Veranstaltung nicht angemeldet - Konsequenzen​

Hallo Leute vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Vor 4 Wochen habe ich in einem Gewerbegebiet einen Keller angemietet um Partys zu feiern und ähnliches ....jetz am Wochende war die erste und es war ein riesen erfolg wir hatten es als geschlossene Geselschaft laufen und es kammen ca150 Leute 100flyer hatten wir gedruckt und persönlich ausgegeben dort wurden auch die 5€ ukb schon erwähnt.......die polizei kamm nich vorbei es war alles bestens bis auf das der Vermieter auch vorbeikamm und gesehn hatte das wir auch einen Raum benutzt hatten der garnicht angemietet war und hinter dem sich hochspannungskästen befanden ....den Raum hatten wir dann auch schon während der Party geräumt....ok heute hat er mich dann angerufen und gemeint mann kommt in Teufels Küche wenn mann sowas unangemeldet macht mann muss 10.000€ und mehr zahlen an strafe weil die Räumlichkeit nicht für soviele Leute zugelassen wäre .....wo sind die Richtlinien dafür und wo der Strafenkatalog kennt sich hier jemand damit aus wäre dankbar für jede Antwort!!
 
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Lösung
Dom
Keine "Rechtsberatung", aber sicher Ärger wirst du unter anderem bekommen wegen:
  • nicht gezahlter GEMA-Gebühren
  • Unerlaubtem Getränkeausschank
  • Probleme wegen Steuerhinterziehung
  • normalerweise wird erstmal die Anlage eingezogen - gibts aber wieder
  • fehlende Versicherungen

angenommen es gibt feuer oder jemand kippt um, kreislaufzusammenbruch und kratzt ab - Probleme wegen fehlender Bersicherung bis hin zu fahrlässiger Tötung!
An allem was passieren könnte, wird man versuchen, dir ne Mitschuld anzuhängen. Die Auflagen sind dafür ja nicht grundlos hoch, man bedenke auch die Brandschutzvorschriften!

eigentlich Schade, hät mal wieder bock auf ne schöne "illegale"...
Keine "Rechtsberatung", aber sicher Ärger wirst du unter anderem bekommen wegen:
  • nicht gezahlter GEMA-Gebühren
  • Unerlaubtem Getränkeausschank
  • Probleme wegen Steuerhinterziehung
  • normalerweise wird erstmal die Anlage eingezogen - gibts aber wieder
  • fehlende Versicherungen

angenommen es gibt feuer oder jemand kippt um, kreislaufzusammenbruch und kratzt ab - Probleme wegen fehlender Bersicherung bis hin zu fahrlässiger Tötung!
An allem was passieren könnte, wird man versuchen, dir ne Mitschuld anzuhängen. Die Auflagen sind dafür ja nicht grundlos hoch, man bedenke auch die Brandschutzvorschriften!

eigentlich Schade, hät mal wieder bock auf ne schöne "illegale" Techno Session...
 
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Also...wir haben vor ein paar Wochen zwei Privatpartys gemacht. Einmal mit 120 und einmal mit 180 Leuten. Soviel ich weiß mussten wir jedesmal die Party als offizielle Veranstaltung beim Ordnungsamt anmelden. Wir mussten aber keine Gebühren abdrücken da wir es als "einmalige" Veranstaltung angemeldet haben und aus den Partys kein Gewinn machten.
 
Ohne mal tief in die Details einzusteigen - da gibt es massig Möglichkeiten an Gesetzen und Vorschriften, die tangiert sein können.

Da wären Sachen möglich, angefangen bei Ruhestörung - Ordnungswidrigkeit (OWi), über die Missachtung von gewerbe- bzw. gaststättenrechtlichen Vorschriften (wie z.B. Anmeldepflichten, Konzessionen, etc.) - auch OWis -, missachtete Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften, bis hin im Extremfall zu Steuerhinterziehung, wenn das ganze kommerziell aufgezogen wird und nicht versteuert wird.

Werden zudem noch fremde Räumlichkeiten oder befriede Grundstücke ohne Erlaubnis benutzt, kommt zudem noch Hausfriedensbruch in Betracht - Straftat (Vergehen/absolutes Antragsdelikt).

Im Extremfall könnte sich der Veranstalter evtl. sogar noch der fahrlässigen Körperverletzung oder gar Tötung (ebenfalls Vergehen) schuldig machen, wenn es zu einem Unfall oder Brand kommt, weil etwas unsicher aufgebaut/benutzt wird oder Brandschutz-/Unfallverhütungsvorschriften missachtet wird.

Das war jetzt mal nur so eine schnelle Aufzählung ohne große Details. Da gäbe es bestimmt noch einiges mehr, was passieren könnte oder in Betracht kommen könnte. Alleine die Ordnungswidrigkeiten können schnell sehr teuer werden und von den Straftaten brauche ich ja gar nicht reden, da steht Geldstrafe oder im Extremfall Knast drauf.

Und zivilrechtliche Folgen (Schadensersatz) sind da noch gar nicht mit eingerechnet. Die kommen da nämlich noch dazu und sind meist höher als eine Geldstrafe oder -buße. Wenn jemand ernsthaft körperlich geschädigt wird, wird der Schuldige oft Lebens nicht mehr froh!

Mein Fazit also: Party feiern hat zwar was und illegal mag ja seinen Reiz haben, aber jeder sollte sich gut überlegen, worauf er sich da einlässt. Wenn's denn schon sein muss, würde ich persönlich lieber an einen abgeschiedenen See gehen.

Btw. was soll eigentlich der Nick "LSDpastor"? Falls das ein Bekenntnis zu dieser Droge sein soll, kann ich das nicht gerade toll finden und falls es nur ein Gag ist, so finde ich den einfach nur dumm! :mad:
 
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LSDpastor schrieb:
und gesehn hatte das wir auch einen Raum benutzt hatten der garnicht angemietet war und hinter dem sich hochspannungskästen befanden
Ich glaube DARUM gings dem Vermieter auch ;)

Öffentlich anmelden musst Du so Privatgeschichten nicht, solange sich alles im privaten Bereich bewegt (Flyer nicht öffentlich, keine öffentliche Werbung, Kennzeichnung als Privatfeier bzw. geschlossene Gesellschaft)

ciao ciao

Armando
 
Ich wurde erwischt :D

Die Party die ich gemacht hab (Schweiz).. hatte etwa Platz
für 100 (max.150) Leute.

Die Punke:
  • Unerlaubter Alkoholauschank, ohne Wirtenpattent.
  • Verstoß gegen das Tanzverbott (Weihnachten).
  • Beschwerden wegen Ruhestöhrung.

Die Polizei ist 5x aufgetaucht bis sie mir denn Laden schlussentlich
dicht gemacht hatten!! Und der Grund dafür war nur die Beschwerde
der Anwohner.

Kostenpunkt Strafe: 800sFr. = ca. 500euro .. im Prinzip ein Witz.

Ich glaube als nicht das es in Deutschland viel mehr sein wird!


Man sollte aber schon immer aufpassen das es Fluchtmöglichkeiten
in einem Brandfall giebt!!!!
 
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LSDpastor schrieb:
... habe ich in einem Gewerbegebiet einen Keller angemietet um Partys zu feiern und ähnliches

Und was ist daran jetzt eine illegale Party?
Dann wäre ja jede Geburtstagsfeier eine illegale Party....

Eine illegale Party kann genau einen Straftatbestand erfüllen: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Das auch nur, wenn die Räumlichkeiten bei Aufforderung eines dazu Berechtigten nicht geräumt werden. Dieser Tatbestand wird im Übrigen nur auf Antrag verfolgt.

Gema, Ausschank, Steuerhinterziehung.... das wird alles erst akut, wenn regelmäßiger Betrieb vorliegt (sprich illegaler Club), es ei denn du kommst den Ordnungsbehörden gleich bei deren Auftauchen dumm.

Außerdem: Schei* dich mal nicht ein ein wegen dieser kleinen Feier, du hast ja keine terroristischen Absichten (obwohl dein Nick das implizieren könnte), oder? Die meisten Leutz machen sich völlig unnötig einen Kopf. Meiner Erfahrung nach läuft es so: du feierst illegal auf fremden Grundstück, die Bullen kommen, du solltest dann schon eine vorbereitete Liste mit den Namen und Personalien der Veranstalter parat haben, man wird dich auffordern, das Gelände zu verlassen, du gelobst, dass nach der Räumung keine Spuren deiner Aktivitäten zurückbleiben werden, du hältst dich an diese Aussage, die Bullen überprüfen am nächsten Tag, ob du dein Wort gehalten hast und alles ist in Butter. Bei deiner nächsten Veranstaltung kommen hoffentlich die gleichen Beamten, dann kannst du davon ausgehen, dass man dir mehr Freiräume schenkt und dass die Herren dann eventuell nach Dienstschluß wiederkommen und sich auf ein Bier einladen lassen.
 
Djaxx schrieb:
Die Polizei ist 5x aufgetaucht giebt!!!!
Dann seid Ihr aber selbst schuld, wenn ihr mindestens das zweite mal die Polizei kommen lässt, die eigentlich NUR wegen der Ruhestörung gekommen ist und nicht wegen unerlaubter Party.

Hättet Ihr leiser gedreht, wäre die Party ganz normal verlaufen.

Wenn ich solche Partys veranstalte oder organisiere, ist die oberste Priorität erstmal den Lärmschutz abzuchecken, in wie weit das Risiko von Beschwerden seitens der Nachbarschaft kommen würde.

ciao ciao

Armando
 
@ x-mode

Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn, was du da gerade geschrieben hast. So ist es vielleicht vor 5-10 Jahren noch abgelaufen. Mittlerweile sind die Polizei und die ganzen Behörden so hinter diesen ganzen Sachen hinterher, dass man sich schon über diese grundlegenden Sachen ausfürhliche Gedanken machen sollte. Schon schlimm, wenn so junge und unerfahrene Leute dann auf Leute wie dich hören und vielleicht soagr deswegen noch eine drankriegen... :rolleyes:

Ich finde es sehr gut, dass er sich hier erkundigt usw., dass zeigt immerhin, dass er sich Gedanken macht!
 
Djaxx schrieb:
@Armando
Ich machs ja nie wieder :D
Ich kann Dir als Vergleich mal erzählen, wie es bei mir war, als ich meinen 30. Geburtstag in einem Kino gefeiert habe.

Ich habe das komplette Kino gemietet und im Vorraum haben wir eine komplette DJ Anlage u. Licht installiert, damit dort abgefeiert werden kann.

Trotz öffentlicher Einrichtung bekam die Polizei von Mietern Beschwerden und die machten uns auch darauf aufmerksam, was wir natürlich sofort an der Lautstärke geändert hatten.

Obwohl sogar das Kino eine öffentliche Einrichtung ist, wurde meine Geburtstagsparty nicht eine Sekunde in Frage gestellt, ob es sich hierbei um eine offizielle Party handelt.

Ich muss aber dazu betonen, dass ich nur einen Unkostenbeitrag für die Getränke verlangt habe, also keinen Barbetrieb und am Einhang haben wir ein großes Schild gehängt "Heute geschlossene Gesellschaft".

Alternativ kann man den Leuten auch Getränkebons geben(die von einer Person gegen Geld ausgegeben werden), um diesen Problem aus dem Weg zu gehen.

Wie schon von einem Vorredner betont wurde, wird es nur ab dem Zeitpunkt gefährlich, wenn man "regelmässige" Veranstaltungen in der gleichen Location vornimmt.

Wir haben z.B. hier in München 4 mal im Jahr eine halblegale Partyreihe, in dem bis zu 1.500 Personen meist zu diesen Parties kommen. Die Jungs haben das zusammen als Privatpartie angekündigt und veranstalten das Ganze jedes mal in einer anderen Location unter einem anderen Motto. Die Werbung läuft nur per Mundpropaganda und privaten Einladungen über Flyer. Wie man sieht, kann das ganze auch unter größerem Rahmen ohne großen Risiken durchorganisiert werden, wenn man das ganze vorher im Konzept ausarbeitet.
 
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Madman schrieb:
@ x-mode

Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn, was du da gerade geschrieben hast.

Das ist dein subjektiver Eindruck, ebenso wie ich lediglich meine subjektiven und realexistierenden Erfahrungen gepostet habe. Die Wahrheit liegt vermutlich, wie so oft, irgendwo in der Mitte. :D

Ich schätze einfach mal, dass der beschriebene Tatbestand auch regional bedingt unterschiedliche Reaktionen hervorruft. Schließlich obliegt Ordnung und Sicherheit der Hoheit der einzelnen Bundesländer. Insofern, wage ich zu behaupten, läßt sich das Frankfurter Rhein-Main-Gebiet schlecht mit dem thüringischen Eichsfeld oder Unterfranken vergleichen....
 
Nein, Sachse wäre noch schlimmer... :p :D (an alle Sachsen -> is nur Spaß!)

Nordhäuser! Kennste nicht den guten Nordhäuser Doppelkorn? :D Direkt angrenzend an's Eichsfeld! Daher -> Beleidigung! :D Muss man nicht verstehen. ;)

Klar verstehe ich, worauf du raus willst. Das kann schon sein. Ich kenne mich da nur bei uns aus. Auch Erfahrungswerte. Aber bei uns geht's halt absolut nicht mehr. Da hat man bei legalen Parties schon zu kämpfen...
 
Ach du bist du auch Thüringer? *nasowas* :D
Ich bin erst seit gut 6 Monaten in Thü, deswegen kenn ich die örtlichen Gepflogenheiten noch nicht... vielleicht sollten wir gemeinsam mal was in Angriff nehmen? Ich kenne da einen abgelegenen ehemaligen NVA-Standort und könnte ortskundige Unterstützung scheinbar ja sehr gut gebrauchen;)
 
Nun da ich Beruflich sehr viel mit Veranstaltungen zu tun habe, ein paar Tipps:

Jede Veranstaltung die beworben wird mit Flyern, auf dem ein Eintritt verlangt wird - ist bei den Behörden anzumelden.
Mit der Einahme von Geldern unterliegt eine Veranstaltung den kompletten Vorschriften einer öffentlichen Veranstaltung.

- Sicherheitsvorschriften
- Abgabeverorndnung
- Ausschankgenehmigung
- Sperrstunde
- Angestelltensozialleistung
- Gema
und noch einiges mehr

das ganze bringt einen solchen Ratten******* mit sich, in dem sich keiner zu 100% auskennt. Regional können Vorschriften sehr stark differenzieren.

- Breite der Notausgänge (abhängig von der Besucherzahl)
- Anzahl der Feuerlöscher / Notbeleuchtung
- richtige Deklarierung bei den Ämtern (eins langt nicht)
- Abnahme durch Feuerwehr / Bauamt (Technik)
- Zusatzversicherung für Personen u. Veranstaltung
- usw. usw. usw

Sollte es sich um eine PRIVAT-Veranstaltung handeln, gilt die allgemeine Strafgesetzordnung (z.B. Ruhestörung).
Dort gibt es auch keine Sperrstunde, man braucht keine Ausschankgenehmigung, und Unfälle werden mit der allgemeinen Haftpflicht des Veranstalters/Vermieters (der hat Gebäudeversicherung) abgesichert. Sollten Unfälle entstehen welche sich auf Mängel der Location ergeben, haftet der VERMIETER:
Dann darf aber keine offizielle Einladung (Plakate/Flyer) vorliegen, es darf kein "Eintrittsgeld" genommen werden.
Dies kann man umgehen: am Eingang einen Hinweis auf eine Spende anbringen, es besteht keine Pflicht "Gäste" daraufhinzuweisen das dies freiwillig ist.
Eine angemietete Location unterliegt immer dem eigenen "Hausrecht", sprich der Mietvertrag ist die Grundlage zur Nutzung. Der Mietvertrag regelt die Nutzung, unterschrieben hat sich der Vermieter damit einverstanden erklärt und ist mit dem Mietvertrag nicht außen vor (Haftung)

ACHTUNG: nie Pachten, auch nicht für einen Tag - ansonsten gehen alle, wirklich alle Pflichten auf den Pächter zurück (Haftung), nicht bei einem Mietvertrag.
Das kann teuer werden, oder aber Knast bedeuten - Finger weg vom Pachten.

Es gibt gesetzlich kein Limit für die Anzahl der Gäste bei einer Privatparty, es gibt aber eine Reglung über Ruhestörung - und die greift schon wenn zu viele Autos (entgegen der täglichen Verkerssituation) in der Nähe der Location Parkplätze suchen. Diese kann dem Veranstalter angelastet werden, kann zum Abbruch der Veranstaltung führen. Was übrigens bei einer Privatveranstaltung wesentlich schwerer ist als bei einer Öffentlichen.
Auch besteht privat kein Tanzverbot (egal wann), denn was in geschlossen Räumen vor sich geht, kann und muß der Exekutive egal sein - solange keine Dritten Schaden oder Beeinschränkungen erfahren (z.B. Ruhestörung)
Also: wenn es geht immer die Veranstaltung als Privat deklarieren, ansonsten ein Gewerbe anmelden. Den spätestens bei der Versteuerung der Einnahmen muß eine Steuernummer angegeben werden, diese kann übrigens für eine einzelne Veranstaltung beantragt werden.

Puhhhh: das Thema Veranstaltung ist ein heißes Eisen, da es wie fast alles in old Germany einen Bürokraten geben wird der alles besser kann.

PS@LSDpastor: wenn überhaupt wird der Vermieter mit einem Bußgeld belegt, da seine Räumlichkeiten von dir angemietet waren, er aber wohl keine Sperrung der Räume veranlasst hat, obwohl er wusste für was seine Räume genutzt werden (Mietvertrag). Er könnte höchstens den Mieter (dich) wegen evtl. Schäden (Mauer kaputt oder Farbe weg) haftbar machen, wenn der Mietvertrag klar regelt um welche Räume es sich bei der Nutzung handelt.
Ansonsten gilt der gesetzliche Mietvertrag - und der besagt ganz klar das mit abgelten des vereinbarten Mietsatzes "normale" Abnutzungen abgegolten sind.
Dein Fehler: Flyer und eine Angabe über einen Ukb, dieses zählt als "Eintrittsgeld" - diese Veranstaltung hätte Offiziell sein müssen, somit hast du auch entgegen des Mietvertrags gehandelt - aber die Argumentation deines Vermieters hat kein Hand und keinen Fuss - da er einer Sorgfaltspflicht unterliegt - er hätte eine ABNAHME der Räumlichkeiten vollziehen (vor der Veranstaltung) müssen und, falls nicht schriftlich, dich unter Zeugen daraufhinweisen das weitere Räume als vereinbart nicht zu nutzen sind. Er hat auch die Beweispflicht (Photos, Aussagen, Zeugen)
Der Vermieter hätte die Räume mit Hochspannungskästen absichern müssen, da ihm diese Gefahrenquelle bekannt ist, und er für die Sicherheit der Räume verantwortlich ist (nicht bei Pacht). (Punkt)
Ich hoffe dir deine Angst vor einem "unwissenden" Vermieter genommen zu haben, der Vermieter sollte sich erstmal seiner Pflichten klar sein, um überhaupt drohen zu können.
 
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