Steuerliche Frage zum Sammelposten

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darkman888

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Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen... nun zur Situation:

Ich schreibe mein Equipment (also z.b. Mixer + CD Player + Zubehör) insgesamt auf 5 Jahre in dem sog. "Sammeposten" (Poolabschreibung) ab. Was passiert wenn ich z.b. Die CD Player verkaufe weil ich mir andere anschaffen will? Was ich schon rausgefunden habe ist, dass ich die Sammelposten unverändert weiterführen muss... aber was geschieht mit den "Einnahmen" von dem Verkauf? Muss ich diese dann "einfach" als Einnahme verbuchen? Ich hoffe ihr versteht was ich meine...


danke
 
Hi,

grundsätzlich ist es so, dass Dinge, welche aus deinem "Firmeninventar" veräußert werden, auch wieder der Veräußerungsbetrag als Einnahme verbucht wird.

Das mit der Abschreibung hat im Grunde genommen den Hintergrund, dass du Ausgaben (derzeit über 150,-€) über mehrere Jahre vom Gewinn abschreibst.

Dies hat aber nicht mit der Vorsteuer zu tun, welche du gegen die Mehrwertsteuer bei der Umsatzsteuererklärung gegen rechnest.
Diese kann du voll im Anschaffungsjahr geltend machen.

Bei Abschreibung gibt es verschiedene Arten - meist wird linear über 5 Jahre abgeschrieben - d.h. du ziehst jedes Jahr einen Teil vom Gewinn als mindernd ab.

Finde ich aber ehrlich gesagt unsinnig, da meiner Meinung nach dieser Equipment-Bereich sich viel zu schnell verändert und es hier sinnvoller ist, die normale Abschreibungsregel per Sonderabschreibung auszusetzen.

War das jetzt zu kompliziert???? ;)
 
Klartext: ich muss die Einnahme (aus dem Verkauf) auch als Einnahme im Gewerbe geltend machen!?
 
Klartext: ich muss die Einnahme (aus dem Verkauf) auch als Einnahme im Gewerbe geltend machen!?

Genau. Verkaufserlöse von geringwertigen Wirtschaftsgütern (ausm Pool) sind als Ertrag zu buchen. Der Wert des Sammelpostens verringert sich aber nicht. Das läuft 5 Jahre mit je 20%, egal ob was verkauft wurde, kaputt ging etc.
 
Vielen Dank für die Antworten...

jetzt ist mit heute noch was Aufgefallen...und zwar wie ist dass wenn man z.b. im jahr 2011 was gekauft hat und dann einen teil umgetauscht hat:

- Kaufdatum = 01.11.2011 -> 1500 EUR
- Umtausch = 10.11.2011 -> 500 EUR

Also hat man ja Insgesamt nur 1000 EUR gezahlt...soll ich jetzt nun nur die 1000 EUR in den "Sammelposten" aufnehmen oder die 1500 und die 500 EUR wieder als "Einnahme" verrechnen?
 
Du musst in dem Fall den reduzierten Betrag rein nehmen!

Nichtsdestotrotz würde ich mich mal an deiner Stelle nach verkürzten Abschreibungsmöglichkeiten schlau machen.
Wir schreiben sehr viel in kürzeren Zeiträumen ab, da wir fast jedes Jahr Equipment erneuern müssen und was sollen wir da noch die alten Gurken rum stehen lassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nicht ganz so einfach

Bei § 19 Kleingewerbe muß man ja nicht die gezogene Vorsteuer zurückzahlen, sonst schon

Erlöse aus Anlageabgängen mit Buchgewinn oder Buchverlust ?

Im Kontenrahmen SKR 03 gibt es dazu div Konten

Abschreibungen AfA auf Konto 0490 etc
 

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