Steuererklärung

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pioneer_pro

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Hay,
ich hab ein kleines Problem,
ich muss meine Steuererklärung jetzt machen, das Problem ist jetzt, dass ich alle Rechnungen auf meinem PC gespeichert hatte und der ist abgeschmiert.
Ich hab jetzt versucht, alle VA zu kontaktieren um eine Kopie von den Rechnungen zu besorgen, jedoch haben die meisten die auch nicht mehr.
Jetzt weiß ich leider ausm Kopf auch nicht mehr, wo wann und wie viel ich aufgelegt/verdient habe.
Was kann man da jetzt machen?
Lg
 
wenn die VA gewerblich VA's betreiben müssen sie die rechnungen 10 jahre lang aufbewaren.
ansonsten kann man nur sagen: selbst schuld...
versuchen die hdd wieder herzustellen...
 
die unterlagen einfach aus dem backup wiederherstellen, hat ja zum glück heute bei den hdd-preisen jeder!
 
Das ist nicht mehr möglich, den Rechner hab ich nicht mehr, jedoch hab ich die letzte Rechnung zum Glück in meinem Email Account!
Das heißt, dank der Rechnungsnummer, weiß ich jetzt wie viele es waren und da ich jedesmal, das selbe an Geld genommen habe, kann ich mir auch errechnen wie viel € das waren.
Das bringt mich schon nen Stück weiter, jedoch fehlen mir die Datums (Daten?????) und die einzellnen Rechnungen, was kann ich machen :(
 
Das ist nicht mehr möglich, den Rechner hab ich nicht mehr, jedoch hab ich die letzte Rechnung zum Glück in meinem Email Account!
Das heißt, dank der Rechnungsnummer, weiß ich jetzt wie viele es waren und da ich jedesmal, das selbe an Geld genommen habe, kann ich mir auch errechnen wie viel € das waren.
Das bringt mich schon nen Stück weiter, jedoch fehlen mir die Datums (Daten?????) und die einzellnen Rechnungen, was kann ich machen :(

Wenn du noch zusammen bekommst, wann du von wem Geld bekommen ahst, würde ich einfach neue Rechnungen schreiben mit dem entsprechenden Datum.

Ich gehe mal davon aus, dass du über dem Satz liegst, der für Kleinunternehmer gilt, richtig? Sonst müsstest du die Rechnungen ja gar nicht einreichen sondern nur die Einnahmen angeben.
 
Ne ich bin nichtmal über 1000€ gekommen.

Ich wusste nichtmal, dass ich eine Steuererklärung machen muss.
Hab Post vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Einkommens und Umsatzsteuererklärung machen muss.

So ich hab grad meinen Vater gefragt, er meinte, da ich gar kein Gewerbe habe, brauch ich auch keine Umsatzstuererklärung zu machen und da mein Einkommen so gering war, muss ich nur angeben wie viel ich verdient habe und wie viel ich Ausgegeben habe.
Stimmt das?
 
Zuletzt bearbeitet:
1000€ ? und du willst ne steuererklärung machen?
hast du n gewerbe angemeldet oder wie kommen die überhaupt auf die idee das du ne steuererklärung machen musst?
 
Ich hab nur ne Steuernummer, über die ich alles mache.
So jedenfalls hat man mich im Finanzamt damals beraten.
Ich dachte ja auch, dass ich sowas nicht machen muss, aber ich hab Post vom Finantamt bekommen, dass ich Einkommens und Umsatzssteuererklärung machen muss.
 
Ich hab nur ne Steuernummer, über die ich alles mache.
So jedenfalls hat man mich im Finanzamt damals beraten.
Ich dachte ja auch, dass ich sowas nicht machen muss, aber ich hab Post vom Finantamt bekommen, dass ich Einkommens und Umsatzssteuererklärung machen muss.

OK, mach es ganz einfach: Füll deinen Namen aus und gib die Gesamtsumme in der Steuererklärung an. Dann machst du eine 2-spaltige Excel-Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben, die du mit abgibst. Fertig. Sobald die sehen, dass du nur 1000 Euro eingenommen hast und nicht annähernd an der Grenze kratzt, aber der du was zu versteuern hast, wird das ganz fix durchgewunken. Fertig.

Bist aber etwas spät dran, oder gelten bei dir andere Fristen?
 
Ich dachte ja, bei so einer kleinen Summe muss ich sowas nicht machen, bis ich gestern eine Erinnerung/Mahnung bekommen habe -.-
Aber jetzt bin ich schlauer.

Danke euch beiden :) für die Hilfe
 
Ich hab nur ne Steuernummer, über die ich alles mache.
So jedenfalls hat man mich im Finanzamt damals beraten.

Ich dachte ja, bei so einer kleinen Summe muss ich sowas nicht machen, bis ich gestern eine Erinnerung/Mahnung bekommen habe -.-
Aber jetzt bin ich schlauer.

Danke euch beiden :) für die Hilfe

Sobald man eine Steuernummer hat, muss man halt auch seine Steuererklärung machen. Das sollte in deinem Fall aber nicht lange dauern.
Eine Möglichkeit wäre noch, dass du mal beim Finanzamt anrufst und denen sagst, dass du halt nur 100 Euro einnahmen hattest und ob die deine Steuererklärung dann überhaupt wollen. Schließlich müssen die diese trotzdem bearbeiten. Irgendwo hab ich auch kürzlich etwas gelesen, dass man z.B. ein Gewerbe ruhen lassen kann, wenn man keine Einnahmen hatte in einem Jahr und dann die Erklärung nicht machen muss.
 
So ich hab grad meinen Vater gefragt, er meinte, da ich gar kein Gewerbe habe, brauch ich auch keine Umsatzstuererklärung zu machen und da mein Einkommen so gering war, muss ich nur angeben wie viel ich verdient habe und wie viel ich Ausgegeben habe.
Sagen wir's mal so: Du solltest lieber jemanden fragen der sich damit auskennt, auch Steuerberater genannt.
So jedenfalls hat man mich im Finanzamt damals beraten.
Ich halte es für ein Gerücht daß das Finanzamt einen berät... ;)
OK, mach es ganz einfach: Füll deinen Namen aus und gib die Gesamtsumme in der Steuererklärung an. Dann machst du eine 2-spaltige Excel-Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben, die du mit abgibst. Fertig.
Mööp, falsch. Ich weiß nicht ob das schon Bundesweit gilt, aber in Bayern und anderen fortschrittlichen Bundesländern muß die EÜR (Einnahmeüberschußrechnung) zwingend mit der Elster-Software erstellt werden!
Sobald die sehen, dass du nur 1000 Euro eingenommen hast und nicht annähernd an der Grenze kratzt, aber der du was zu versteuern hast, wird das ganz fix durchgewunken.
Nein, er hat wohl etwas von Umsatzsteuer (In Laiensprache: Mehrwertsteuer) auf seiner Rechnung geschrieben ohne diese Anzumelden und ohne diese Abzuführen - das ist ein sehr ernster Steuerbetrug der mit Haftstrafe geahndet wird.
Sobald man eine Steuernummer hat, muss man halt auch seine Steuererklärung machen.
Auch dies ist Nonsense, die Pflicht zur Abgabe ergibt sich nicht aus der puren Zuteilung einer Steuernummer sondern aus Dingen wie einer Gewerbeanmeldung oder Immobilienbesitz. In diesem Fall hat das Finanzamt wohl bei einem seiner Kunden eine Prüfung durchgeführt und will nun die andere Seite der gefundenen Rechnung gegenprüfen.

Also, @TE: Da Du offenbar falsch mit dem Thema Umsatzsteuer umgegangen bist, hast Du nun ein sehr ernstes Problem. Gehe umgehend zu einem Fachanwalt für Steuerrecht und lass Dir anschließend (wenn Du weitermachen willst und Du um eine Haftstrafe herumgekommen bist) von einem Fachmann (= Steuerberater) erklären wie Du die Dinge in Zukunft richtig machst.
 
@ goody

Nein, er hat wohl etwas von Umsatzsteuer (In Laiensprache: Mehrwertsteuer) auf seiner Rechnung geschrieben ohne diese Anzumelden und ohne diese Abzuführen - das ist ein sehr ernster Steuerbetrug der mit Haftstrafe geahndet wird.

er kann die Ust ausweisen, solange er die umsatzsteuer nicht beim finanzamt absetzt, macht er sich auch nicht strafbar ;)

edit einschub .... haben wir auf der baustelle oefters ... eisenflechter karl ede arbeitet auf vertrag ist ne ich ag und nicht abzugsberechtigt. schreibt uns ne rechnung mit ust und wir koennen diese uns wiederholen, nur er halt nicht, da nicht abzugsberechtigt.

Sagen wir's mal so: Du solltest lieber jemanden fragen der sich damit auskennt, auch Steuerberater genannt.

Ich halte es für ein Gerücht daß das Finanzamt einen berät... ;)


das finanzamt beraet schon, obwohl sie dir nur hinweise geben duerfen ... zwischen den zeilen hoeren und sich, wie du ja auch schriebst, mit nem ssteuerberater abstimmen, da der wirklich beraet.

Mööp, falsch. Ich weiß nicht ob das schon Bundesweit gilt, aber in Bayern und anderen fortschrittlichen Bundesländern muß die EÜR (Einnahmeüberschußrechnung) zwingend mit der Elster-Software erstellt werden!

der angesprochene elsterpunkt ist richtig, jedoch im privaten erst ab erklaerung 2009 pflicht (korrigiert mich, wenn ich mich hier taeusche). fuer firmen ist es ja seid 3 jahren pflicht.

Auch dies ist Nonsense, die Pflicht zur Abgabe ergibt sich nicht aus der puren Zuteilung einer Steuernummer sondern aus Dingen wie einer Gewerbeanmeldung oder Immobilienbesitz. In diesem Fall hat das Finanzamt wohl bei einem seiner Kunden eine Prüfung durchgeführt und will nun die andere Seite der gefundenen Rechnung gegenprüfen.

und ja du hast die pflicht deine steuererklaerung abzugeben ... ist gesetz und damit deine buergerpflicht ;) daher bekommst du ja auch eine steuernummer, und das hat nix mit gewerbe etc zu tun ... auich wenn du jahr fuer jahr ne erklaerung mit null abgibst ...

auch bei schaetzungen etc muss man seine erklaerung nachreichen ... steht ganz hinten im kleingedruckten :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagen wir's mal so: Du solltest lieber jemanden fragen der sich damit auskennt, auch Steuerberater genannt.

Ich halte es für ein Gerücht daß das Finanzamt einen berät... ;)

Mööp, falsch. Ich weiß nicht ob das schon Bundesweit gilt, aber in Bayern und anderen fortschrittlichen Bundesländern muß die EÜR (Einnahmeüberschußrechnung) zwingend mit der Elster-Software erstellt werden!

Nein, er hat wohl etwas von Umsatzsteuer (In Laiensprache: Mehrwertsteuer) auf seiner Rechnung geschrieben ohne diese Anzumelden und ohne diese Abzuführen - das ist ein sehr ernster Steuerbetrug der mit Haftstrafe geahndet wird.

Auch dies ist Nonsense, die Pflicht zur Abgabe ergibt sich nicht aus der puren Zuteilung einer Steuernummer sondern aus Dingen wie einer Gewerbeanmeldung oder Immobilienbesitz. In diesem Fall hat das Finanzamt wohl bei einem seiner Kunden eine Prüfung durchgeführt und will nun die andere Seite der gefundenen Rechnung gegenprüfen.

Also, @TE: Da Du offenbar falsch mit dem Thema Umsatzsteuer umgegangen bist, hast Du nun ein sehr ernstes Problem. Gehe umgehend zu einem Fachanwalt für Steuerrecht und lass Dir anschließend (wenn Du weitermachen willst und Du um eine Haftstrafe herumgekommen bist) von einem Fachmann (= Steuerberater) erklären wie Du die Dinge in Zukunft richtig machst.


Möööp! Ich hab in Bayern noch keine Probleme mit der Überschuss-Rechnung gehabt, auch ohne Elster. Dieses Jahr habe ich gar keine miteingerecht, weil ich das lächerlich fand für so geringe Beträge. Hat wunderbar geklappt.

Das Problem ist hier dann aber wohl mit der Umsatzsteuer. Daran habe ich gar nicht gedacht. Ich rate trotzdem einfach mal beim Finanzamt anzurufen. Eine einfache unverbindliche telefonische Auskunft ist kostenlos und Gang und Gäbe. Da musst du nicht gleich einen Steuerberater aufsuchen. So ein Käse!

@DJGoody: War das jetzt deine Meinung zum Thema oder hast du damit auch schon mal Erfahrung gemacht? Mir läuft es kalt den Rücken runter, wenn ich sowas lese! Totale Panikmache (Haftstraße?!) und Fehlinformationen und jeglicher Grundlage :confused:
Vielleicht solltest du nicht wegen jedem ******* zum Steuerberater rennen und dich auch selbst mit der Materie auseinandersetzen. ;)
 
Ich hab auf meine Rechnung ausdrücklich geschrieben:

Diese Rechnung darf aufgrund des § 19 UStG ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer ausgestellt werden

Also, das ist doch nicht das Problem
 
ich seh eigentlich nur als problem, dass das fa die originale mit eingereicht bekommen moechte bzw. selbige auf verlangen vorgezeigt werden muessen :(

allenfalls ne beglaubigte kopie rettet dich da, alles andere wird in der regel gnadenlos gestrichen :(
 
hast du mal beim finanzamt angerufen und gefragt was los ist und ob das überhaupt nötig ist?

hast du schonmal größere mengen steuern gezahlt? die überlegen sich ja nicht einfach so....: "achja.... wen schreiben wir denn heute mal an"
 
@ sg

der staat braucht geld ;) die pruefen zur zeit alle "saeumigen" steuererklaerungsabgeber ;) fuenf jahre rueckwirkend ... war auch letztes jahr faellig und hab statt der angedrohten pruefung ne entschuldigung und 600 eur mehr zurueckbekommen :d
 
Ich muss immer schmunzeln wie alle empfehlen den Steuerberater umgehend aufzusuchen....
(Seid ihr selber welche oder ist es Jemand in eurer Verwandtschaft)

Für die unsere Tätigkeit ist, meiner bescheidenen Meinung und Erfahrung nach, wirklich kein Steuerberater nötig und ein Stück eigeninnitative + der Rat der Eltern, die eine Steuererklärung wohl schon des öfteren gemacht haben sollten, wohl ausreichend ....

Das Geld was man vielleicht mit einer selbst ausgefüllten Steuererklärung nicht vom Fiskus zurück bekommt, würde man andersherum dem Steuerberater in den Arsch pumpen...

Und da du keine Mwst. ausgewiesen hast (völlig zurecht) hast du dich auch nicht strafbar gemacht.
Du kannst beruhigt sein du musst nun doch nicht lebenslänglich in Haft! :D
Selten so einen Blödsinn gelesen... es geht hier um gar nix ... nur Bürokratie
 
@ steevenB

gut das du es nochmal geschrieben hast ... allerdings holt sich das fa in der regel, sowie sg schon sprach, nicht ohne grund zusaetzliche unterlagen ;)
 
er kann die Ust ausweisen, solange er die umsatzsteuer nicht beim finanzamt absetzt, macht er sich auch nicht strafbar ;)
Genau umgekehrt ist es richtig. Entweder er weist keine Ust aus und leitet auch keine ans FA weiter oder er weist sie aus, muß sie dann natürlich zwingend auch weiterleiten.
edit einschub .... haben wir auf der baustelle oefters ... eisenflechter karl ede arbeitet auf vertrag ist ne ich ag und nicht abzugsberechtigt. schreibt uns ne rechnung mit ust und wir koennen diese uns wiederholen, nur er halt nicht, da nicht abzugsberechtigt.
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch und illegal und das wird noch ein böses Erwachen geben.
der angesprochene elsterpunkt ist richtig, jedoch im privaten erst ab erklaerung 2009 pflicht (korrigiert mich, wenn ich mich hier taeusche). fuer firmen ist es ja seid 3 jahren pflicht.
Verwechsle bitte nicht die ganze Steuererklärung mit der EÜR. Bei der EÜR ist es auf alle Fälle Pflicht, stellt andererseits IMHO aber auch eine gewisse Vereinfachung dar, weil die Felder ja vorgegeben sind und automatisch berechnet werden. ;)
@DJGoody: War das jetzt deine Meinung zum Thema oder hast du damit auch schon mal Erfahrung gemacht? Mir läuft es kalt den Rücken runter, wenn ich sowas lese! Totale Panikmache (Haftstraße?!) und Fehlinformationen und jeglicher Grundlage :confused:
Vielleicht solltest du nicht wegen jedem ******* zum Steuerberater rennen und dich auch selbst mit der Materie auseinandersetzen. ;)
Ich bin seit Jahren eine Firma, habe einen (kleinen) BWL-Abschluss (mit Einsern in Dingen wie BWL, Buchführung, Steuern) und verwalte mich selber. Ist natürlich eine etwas andere Sache als wenn man nebenbei ab & zu eine Rechnung schreibt.

Bei meiner Gründung habe ich von jedem Berater die Warnung bekommen die Sache mit der Umsatzsteuer sehr ernst und genau zu nehmen. Das ist eine der größten Einnahmequellen des Staates und da sind die extrem dahinter her daß sie da nicht beschiessen werden und drohen mit empfindlichen Strafen.
Ich hab auf meine Rechnung ausdrücklich geschrieben:

Diese Rechnung darf aufgrund des § 19 UStG ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer ausgestellt werden
Das ist schon mal sehr gut und damit ist natürlich auch der Passus mit dem Umsatzsteuerbetrug hinfällig. Warum will das FA dann eine Umsatzsteuererklärung von Dir? => Abklären!
ich seh eigentlich nur als problem, dass das fa die originale mit eingereicht bekommen moechte bzw. selbige auf verlangen vorgezeigt werden muessen :(

allenfalls ne beglaubigte kopie rettet dich da, alles andere wird in der regel gnadenlos gestrichen :(
Auch hier bringst Du wieder viel durcheinander, Du schreibt hier nämlich von Eingangsrechnungen! Er hingegen sucht seine Ausgangsrechungen und da kann er gar kein Original vorweisen, dieses bleibt ja schließlich bei seinem Kunden! ;) Bei den Ausgangsrechnungen genügt es, wenn er diese z.B. als PDF gespeichert hat und sie dem FA auf Verlangen ausdrucken kann!
Und da du keine Mwst. ausgewiesen hast (völlig zurecht) hast du dich auch nicht strafbar gemacht.
Du kannst beruhigt sein du musst nun doch nicht lebenslänglich in Haft! :D
Mir sind sowohl von perönlichen Bekannten als auch aus dem Netz Fälle bekannt wo ein (freundlich ausgedrückt) Unwissender ohne Anmeldung und andere Vorkehrungen von jemanden der selber alles korrekt gemacht hat einfach die Rechnungsvorlage übernommen hat und die Berechnung der USt ohne nachzudenken ebenfalls gemacht hat und diese schließlich behalten hat. In diesem Fall droht natürlich tatsächlich Haft.

Ich war aufgrund der Formulierungen beim TE davon ausgegangen, daß es sich hier ähnlich verhält - aber das hat sich ja nun offensichtlich als falscher Alarm herausgestellt.
 
dj goody du hast natuerlich recht und ich besuche pioneer pro dann im gefanegnis ...

ich bringe dir auch viertausend lose mit, ueber die du dann allerdings nicht gehen darfst :D:p

edit sagt .... die lose beziehen sich auf pioneer pros gefangnisguantanamourlaub (bissel verfaenglich zu lesen)
 
Zuletzt bearbeitet:
@scout: Entweder man nimmt am Umsatzsteuersystem teil (dann darf & muß man aber auch ausweisen und absetzen) oder man macht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch und darf dann nichts von beiden! Eine Mischform wie Du sie beschreibst gibt es nicht!
 
da er hier keine Umsatzsteuer ausgewiesen hat und das Finanzamt NICHT die Rechnungen verlangt SONDERN einfach nur die ausgefüllte Steuererklärung, braucht er sich auch keine Gedanken machen und kann so vorgehen, wie ich es geschrieben habe:
1. Steuererklärung mit Namen etc. ausfüllen (nur das was wirklich notwendig ist)
2. Auf der entsprechenden Seite den Gesamtbetrag eintragen
3. Excel Tabelle mit 2 Spalten für Einnahmen und Ausgaben sowie der jeweiligen Summe erstellen und als Anlage beifügen.
4. Abschicken und auf die positive Antwort vom Finanzamt warten.

So mach ich das seit Jahren und hatee noch NIE ein Problem mit dem Finanzamt.

@DJGoody: Mach die Sache hier nicht komplizierter als sie ist und spiel dich mal nicht so auf. Was ist überhaupt ein "kleiner BWL-Abschluss"?!
 

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