Hallo & Willkommen im Forum
Die Frage ist gar nicht so abwegig, das wurde auch schon hier diskutiert.
Gewerbeanmeldung bei der Stadt. Das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer bekommt dann automatisch Mitteilung
Man differenziert zwischen Voll- & Kleingewerbe. Beim Vollgewerbe (auch anzugeben bei der Gewerbeanmeldung) bekommst Du auch eine Umsatzsteuer-Identitäts-Nr. (UST_ID) & kannst später auch Investitionen & Käufe um die sog. "Vorsteuer" kürzen & Dir die gezahlte MWST bei Einkäufen für das Gewerbe erstatten lassen.
Jetzt kenne ich Deinen aktuellen Status leider nicht.
1. Arbeitslosigkeit ? > Dann Ich - AG Gelder (allerdings verschärft mit Prüfung durch IHK & Forderung nach Existenzgründerseminar,
sehr schlüssiges Konzept, Buchhaltung)
Förderung im 1. Jahr 600 € monatlich (davon aber die Krankenversicherung zu zahlen & Sozialversicherung wie Betriebshaftpflicht) 2. Jahr 360 € monatl. 3. Jahr 240 €. Wenn es dann scheitert, nur noch Sozi.
Oder ein halbes Jahr Überbrückungsgeld ca. 1300 €
2. Bei Tätigkeit als Angestellter > Arbeitgeber darüber zu informieren mit selbständiger Nebentätigkeit
3. Gelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW (meist über Hausbank)
4. ERP Kredite
5. Bei PA Anlagen, Lichttechnik Kaufleasing über renommierte Leasinggeber wie Südleasing oder Leaseconcept, die viel in diesem Bereich machen. Dies setzt allerdings die Vorlage einer Bankauskunft sowie G & V _ Rechnung oder Bilanz voraus.
Bei weiteren Fragen kannst Du mir noch eine PN schicken
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