Selbstständig??

Lorence

Lorence

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Mühlhausen/Thr
Das passt jetzt zwar nicht so ganz ins Forum, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem ein wenig weiterhelfen. Ich möchte mich selbstständig machen. Ich habe eine ganz gute Geschäftsidee(denke ich) und auch ein wenig Startkapital. Jetzt bleibt aber die Frage, wie ich das anstelle. Eine Bekannte hat mal den Begriff Nebengewerbe fallen lassen. Was hat es damit auf sich und wäre sowas für den Anfang zu Empfehlen? Und an welchen Stellen, außer dem Finanz- und Gewerbeamt, muß ich mich da noch bemerkbar machen? Und welche möglichkeiten auf Förderungen vom Staat gibt es? Es wäre nett, wenn mir da wer weiterhelfen könnte.

Thx schonmal

Der Lorence
 
Hallo & Willkommen im Forum :)

Die Frage ist gar nicht so abwegig, das wurde auch schon hier diskutiert.

Gewerbeanmeldung bei der Stadt. Das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer bekommt dann automatisch Mitteilung ;)

Man differenziert zwischen Voll- & Kleingewerbe. Beim Vollgewerbe (auch anzugeben bei der Gewerbeanmeldung) bekommst Du auch eine Umsatzsteuer-Identitäts-Nr. (UST_ID) & kannst später auch Investitionen & Käufe um die sog. "Vorsteuer" kürzen & Dir die gezahlte MWST bei Einkäufen für das Gewerbe erstatten lassen.

Jetzt kenne ich Deinen aktuellen Status leider nicht.

1. Arbeitslosigkeit ? > Dann Ich - AG Gelder (allerdings verschärft mit Prüfung durch IHK & Forderung nach Existenzgründerseminar, sehr schlüssiges Konzept, Buchhaltung)

Förderung im 1. Jahr 600 € monatlich (davon aber die Krankenversicherung zu zahlen & Sozialversicherung wie Betriebshaftpflicht) 2. Jahr 360 € monatl. 3. Jahr 240 €. Wenn es dann scheitert, nur noch Sozi.

Oder ein halbes Jahr Überbrückungsgeld ca. 1300 €

2. Bei Tätigkeit als Angestellter > Arbeitgeber darüber zu informieren mit selbständiger Nebentätigkeit

3. Gelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW (meist über Hausbank)

4. ERP Kredite

5. Bei PA Anlagen, Lichttechnik Kaufleasing über renommierte Leasinggeber wie Südleasing oder Leaseconcept, die viel in diesem Bereich machen. Dies setzt allerdings die Vorlage einer Bankauskunft sowie G & V _ Rechnung oder Bilanz voraus.

Bei weiteren Fragen kannst Du mir noch eine PN schicken :cool:
 
Bzgl des Nebengewerbes:

Du kannst erst mal Deine Lohnsteur drücken - Bekommst also beim Lohnsteuerjahresausgleich mehr zurück.
Vorausetzug dafür ist, das Du mit Deinen Nebengewerbe Minus machst ....
An sonsten musst Du für dieses Gewerbe auch noch Steuern zahlen
 
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