selber veranstalter sein, was ist zu beachten?

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DJ Chris Angel

DJ Chris Angel

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hi,
wie schon der titel sagt, was muss denn beachtet werden wenn man zu 3. als veranstalter tätig werden möchte?
zumindest 2 der 3 haben nen eigenes gewerbe. muss der 3. ebenfalls eins haben?

wie muss das konzept aussehen? was muss da alles beachtet werden?

wäre cool dazu auch mal ein tutorial zu machen...

lg
chris

Benötigt wird:
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
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zu beachten ist:
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Zuletzt bearbeitet:
Mal im Forum suchen, da findet sich einiges dazu.
 
ich editiere das in meinem post oben immer, damit alles zusammen ist.
also veranstalterhaftpflicht braucht man.

was ist noch zu beachten?
 
Am besten ein Gewerbe mit eingeschränkter Haftung.

Es muss vertraglich geregelt sein, wer von den drei beteiligten Parteien im Verlust/Schadensfall was und wieviel zahlen muss.
Einfach ist es, wenn keiner der drei selbst was beisteuert. Der Verlust/die Kosten wird/werden durch drei geteilt und fertig.
Kompliziert wird es dann, wenn z.B. der Erste die PA mitbringt, der Zweite das Licht und der Dritte auflegt. Jetzt geht an der PA was kaputt, weil vom Publikum jemand nen Stack umgerissen hat, derjenige aber nicht mehr auffindbar ist, um ihn persönlich in Haftung zu nehmen. Wer zahlt dann und wieviel?
Oder es gehen Lampen kaputt, oder Lichtgeräte müssen repariert werden. Kriegt Nr. 2 das vom Gewinn bezahlt?
Kriegen 1 und 2 Miete für ihr Equipment und 3 eine Gage fürs Auflegen?
Wer ist der verantwortliche Veranstalter, der am Veranstaltungstag Ansprechpartner für Behörden (z.B. Polizei/Ordnungsamt) oder Lieferanten ist? Wer darf Entscheidungen treffen, wenn diese kurzfristig nötig sind?
Ist 1 gegenüber 3 weisungsbefugt, wenn 3 zu laut aufdreht und dadurch die PA von 1 droht Schaden zu nehmen?
Wer ist verantwortlich für die Messung nach DIN 15905-5?
Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der VStättVO?
Wer rechnet mit Dienstleistern ab? (Also wer zahlt sie im Erfolgsfall oder erschießt sie wenns schlecht läuft:p)
Im Ernst, an wen schicken die ihre Rechnungen?
Wenn 1 alles über sein Gewerbe abrechnet, wie kommt 2 an seine Kohle? Ok, er schreibt 1 ne Rechnung. Aber wenn jetzt 3 kein Gewerbe hat, was kriegt dann er und wie? 1 Muss ja alles versteuern, kriegt 3 jetzt ein Drittel vom Gewinn? 2 Müsste dann seine Einnahmen auch versteuern, was macht 3?
Im Zweifelsfall hängt dann aber nur 1 in der Schlinge und 2 und 3 können sich aus dem Staub machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
haha, da gibt es nur die gmbh, ob ihr 25.000 € einzahlen wollt bezweifle ich, was ihr da plant klingt nach ner poppligen GbR, damit seid ihr automatisch alle voll haftbar im rahmen der GbR Tätigkeit, stichwort gesamtschuldner, wenn bei den anderen nix zu holen ist, kommt man auf dich zurück. nur mal nebenbei erwähnt.


und wie das konzept auszusehen hat überleg dir bitte selbst, ne veranstaltung is keine gelddruckmaschine, und so wie es für mich scheint in deinem fall die reinste geldvernichtung. von tuten und blasen keine ahnung aber veranstalter sein wollen, herrlich !

falls dich das alles nicht abgeschreckt hat gibts es hier die entsprechenden infos : http://www.gidf.de/ das ultimative tool für alle lebenslage, hab dort auf fast alles die richtige antwort bekommen !
 
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Am besten ein Gewerbe mit eingeschränkter Haftung.

Es muss vertraglich geregelt sein, wer von den drei beteiligten Parteien im Verlust/Schadensfall was und wieviel zahlen muss.
Einfach ist es, wenn keiner der drei selbst was beisteuert. Der VErlust wird durch drei geteilt und fertig.
Kompliziert wird es dann, wenn z.B. der Erste die PA mitbringt, der Zweite das Licht und der Dritte auflegt. Jetzt geht an der PA was kaputt, weil vom Publikum jemand nen Stack umgerissen hat, derjenige aber nicht mehr auffindbar ist, um ihn persönlich in HAftung zu nehmen. Wer zahlt dann und wieviel?
Oder es gehen Lampen kaputt, oder Lichtgeräte müssen repariert werden. Kriegt Nr. 2 das vom Gewinn bezahlt?
Kriegen 1 und 2 Miete für ihr Equipment und 3 eine Gage fürs Auflegen?
Wer ist der verantwortliche Veranstalter, der am Veranstaltungstag Ansprechpartner für Behörden oder Lieferanten ist? Wer darf Entscheidungen treffen, wenn diese kurzfristig nötig sind?



für sowas gibt es gesellschaftsverträge, ne möglichkeit ohne beisteuerung von irgendwas durchzuziehen gibt es nicht, jeder von euch steuert etwas bei, damit automatisch ne GbR. Wer was wieviel wo musst du mit den beiden anderen klären. generell gilt das unternehmerische risiko, dass man bei sowas schlich einkalkulieren sollte und das mein ich wörtlich.


aber hey, warum einfach wenn es auch kompliziert geht ?




btw. sorry für doppelpost aber das ständige nacheditieren macht mich kirre.
 
also wir alle drei haben jeweils ein gewerbe. 2x für die tätigkeiten eines DJs und einmal für die tätigkeit eines LJ. wobei die firma von meine kollegen schon recht ausgebaut ist, da er veranstaltungstechniker mit laserschein ist.
was die gerätschaften angeht mieten wir alles an, bzw. er bringt durch seine eigene firma die lichttechnik bzw. lasertechnik mit. er mietet sich quasi selber ein. haftet dementsprechend auch mit, falls etwas kaputt geht. da sollte denke ich die veranstalterhaftpflicht die deckung übernehmen.

aber wie das genau geregelt wird, das soll ja hier geklärt werden.

wie der rest der veranstaltung aussehen wird, das machen wir selber im konzept. ich möchte nur hier die punkte festhalten, die man beachten soll, bzw. nicht vergessen darf.

@kamilpelo: ich finde deinen beitrag beleidigend!
 
Da gibt es noch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mein lieber KamilPelo...
 
also wir alle drei haben jeweils ein gewerbe. 2x für die tätigkeiten eines DJs und einmal für die tätigkeit eines LJ. wobei die firma von meine kollegen schon recht ausgebaut ist, da er veranstaltungstechniker mit laserschein ist.
was die gerätschaften angeht mieten wir alles an, bzw. er bringt durch seine eigene firma die lichttechnik bzw. lasertechnik mit. er mietet sich quasi selber ein. haftet dementsprechend auch mit, falls etwas kaputt geht. da sollte denke ich die veranstalterhaftpflicht die deckung übernehmen.

aber wie das genau geregelt wird, das soll ja hier geklärt werden.

wie der rest der veranstaltung aussehen wird, das machen wir selber im konzept. ich möchte nur hier die punkte festhalten, die man beachten soll, bzw. nicht vergessen darf.

@kamilpelo: ich finde deinen beitrag beleidigend!

ich eure selbstverständlichkeit und naivität auch !

veranstalterhaftpflicht kommt nur für schäden gegenüber besuchern der veranstaltung auf, wenn man gegenstände versichern möchte wird das wesentlich teurer und was geliehenes equipment angeht so könnt ihr vergessen, dass es einen versicherer geben wird der euch da nen bezahlbares angebot macht.


macht euch doch erstmal selbst ein bisschen schlau, themen: gesellschaftsrecht,gesellschaftsvertrag,kalkulation

wenn ich bei google das stichwort veranstaltungsplanung eingebe ist der erste eintrag eine 23 seitige pdf mit checkliste und allem pipapo. das wäre schonmal nen anfang !


wahnsinn, hast google doch benutzt. natürlich gibt es auch die Unternehmergesellschaft/Mini-GmbH aber auch da gilt das recht der gmbH und wenn die verantwortlichen fahrlässig handeln sind sie haftbar. fahrlässigkeit wird jeder richter unterstellen, da keiner von euch erfahrung in der kaufmännischen sache hat die dahinter steckt.

außerdem ist ne andere kiste die kreditwürdigkeit einer gesellschaft und mal ehrlich, würdest du jemandem getränke für 4000-5000 € auf komission rausgeben wenn du wüsstest, dass der nur nen haftendes kapital von 1 € hat ?
 
Zuletzt bearbeitet:
man leute! ich will ein tutorial dazu schreiben jetzt reißt euch doch mal zusammen mit den anschuldigungen bla bla bla -.- kleinkinder oder was?

ich will hier eine niveauvolle und vorallem eine zielorientierte diskussion haben nix anderes!
 
man leute! ich will ein tutorial dazu schreiben jetzt reißt euch doch mal zusammen mit den anschuldigungen bla bla bla -.- kleinkinder oder was?

ich will hier eine niveauvolle und vorallem eine zielorientierte diskussion haben nix anderes!

1. ist das hier immernoch ein dj-forum
2. hast du doch eben schon gesagt, dass du sowas planst also im grunde purer eigennutz und wie gesagt
3. gibt es auf www.gidf.de tausende "tutorials"
4. alle meine beträge sind sachlicher natur und haben schon wesentlich aspekte der kiste angeschnitten
5. bevor man sich über haftung gedanken macht sollte man erstmal nen konzept stehen haben, alles andere leitet sich daraus ab.
 
Der einfachste Einstieg ist oft, sich einen Club zu suchen, der externe Veranstalter zulässt. Ein üblicher Deal ist z.B., dass der Club die Anlage, Thekenkräfte, Bar etc. stellt und dafür bekommt der Besitzer die Getränkeeinnahmen und ihr den Eintritt. Dann müsst ihr euch um relativ wenig kümmern, also nur um die DJs und natürlich um Werbung.

Alles komplett selber auf die Beine stellen würde ich für den ersten Schritt nicht empfehlen.
 
Der einfachste Einstieg ist oft, sich einen Club zu suchen, der externe Veranstalter zulässt. Ein üblicher Deal ist z.B., dass der Club die Anlage, Thekenkräfte, Bar etc. stellt und dafür bekommt der Besitzer die Getränkeeinnahmen und ihr den Eintritt. Dann müsst ihr euch um relativ wenig kümmern, also nur um die DJs und natürlich um Werbung.

Alles komplett selber auf die Beine stellen würde ich für den ersten Schritt nicht empfehlen.

so in der art haben wir das auch vor. die frage ist nur, was muss beachtet werden etc. es soll am ende eine abiparty sein. nur den club den wir haben wollen, da passen keine 600 leute rein. deswegen wollen wir eventuell schauen was es noch für alternativen gibt. trotzdem gilt es einiges zu beachten. und genau diese sammlung die will ich hier machen.

also nochmal: wir zu dritt wollen eine party auf die beine stellen. was muss beachtet werden was darf nicht vergessen werden?
 
...
also nochmal: wir zu dritt wollen eine party auf die beine stellen. was muss beachtet werden was darf nicht vergessen werden?

  • VA-Haftpflicht
  • Anmeldung
  • Gema
  • Security
  • evtl. Equipment
  • u.U. technische Abnahme
  • Sperrzeiten?
  • Werbung
  • ...
  • ...
  • ...

des Weiteren natürlich die Gesellschaftsform mit allen unternehmerischen Fragen, Geschäftskonto, Briefpapier usw usw...
 
Schankerlaubnis (im Club bereits vorhanden)
 
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Ich brech an dieser Stelle mal ab, den Rest findest grad noch allein denk ich! :)
 
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