Sample benutzt - wie geht's nun weiter? (Klärung der Rechte)

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Hi Leute,
ich steh echt vor nem Problem, und ich weiss absolut nicht, wohin damit. Es geht darum, dass ich für einen Song von mir ein Vocal-Sample aus nem anderen Stück benutzt habe. Das ist zwar ziemlich kurz, und meiner Meinung nach auch nicht mit dem Originalstück in Verbindung zu bringen, da der neu entstandene Song etwas völlig anderes darstellt. Dennoch hab ich ein unwohles Gefühl, wenn man es tatsächlich veröffentlichen möchte (in welcher form auch immer).

Es wird dringenst empfohlen, eine schriftliche Erlaubnis des Urhebers zu bekommen. Nun meine erste Frage: wer ist der Urheber? Über Discogs.com habe ich rausgefunden, dass der Song "produced and remixed by Dave Lee" (auch bekannt als Joey Negro) ist. Und nun? Ist er auch der Urheber? oder ist das irgendein Verlag oder Ähnliches?

Nun mal angenommen, man wüsste wer nun die Rechte hat ... wie meldet man sich dort am besten und was wird mich das kosten?

Hat jemand mit sowas Erfahrung?
Grüße
 
Bei Mixen ist es so, dass man die Plattenfirmen anschreibt. Ich denke, dass es bei diesem Schnipsel auch so ist.

Oder einfach mal bei der Gema nachfragen.
 
einfach ne mail ans label. die werden dir schon sagen wie, was weiter.
 
ah ok danke. das wär dann Z Records.

EDIT: Ok das wäre getan. Habe soeben nen sachlichen und höflichen Brief an ZR geschickt (das ist ja auch das Label von Dave Lee ^^). Oh man, mein Herz .....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohoh, ob das so klug war... :d

Ich habe in einem englischsprachigen Forum mal irgendwas davon gelesen, dass Dave Lee aka Joey Negro sehr empfindlich auf Urheberrechtssachen reagieren soll... und wenn du ein Sample verwurstet hast, ohne VORHER die Genehmigung dafür gehabt zu haben, ist das rein rechtlich schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht... :d
 
Na wieder ein Fall für die Jungs die gern Hochball spielen. :)
Noch ist ja nix passiert, der Track wurde nicht veröffentlicht - oder?
Hier mal was zum Thema Sample Clearing, u.U. ist der steinige Weg nicht beim Urheber zuende: >>> gugge
 
nein nein, das ding ist noch nicht veröffentlicht ;)
wollte das halt ganz gern vorher geklärt haben.

hab auch relativ schnell antwort bekommen von dem labelmanager. der meinte, der erste schritt sei es, ihm den track zu schicken. dann wird er auf mich zurückkommen. tja. das war dienstag. seitdem ist da nichts auf mich zurückgekommen. ^^ das ist natürlich sehr ermutigend -.-*

danke für den link ox, ich schau mir das mal an.
 
Ich habe gehört, dass Samples eine Länge von 3 Sekunden nicht überschreiten sollten, liegt der Wert darüber, wird es kritisch. Ganze Melodieparts oder Riffs zu samplen ist generell tabu. Meißt tollerieren Komponisten der Originale Samples, solange sie nicht das Thema des Originals kopieren.
 
gibts nicht und gab es noch nie.

die 3 sekunden regel ist genauso ein mütos, wie überweisungen 6 wochen lang zurückbucken zu können. ;) die beurteilung, ab wann ein sample als solches angesehen wird und ab wann (bzw. welche zeit) ist nich teinheitlich entschieden.
 
Es gibt ein Audio-Podcast zum Thema Samples, zu Gast war ein Fachanwalt für Musikrecht, der die Fragen vieler Musikkünstler- und Interessenten beantwortet hat. Da meine ich die Theorie mit den 3 Sekunden gehört zu haben, allerdings liegt es schon etwas zurück und ich kann nicht mit Sicherheit sagen, wo ich den Podcast ausgegraben habe. Ich werde gleich anfangen zu recherchieren.
 
Ergänzend dazu, dieser Beitrag

Ansehen

Hier wurde klipp und klar dargelegt, dass ohne Zustimmung nicht gesamplet werden darf, ich glaube aber, im Delamar-Podcast wurde das dementiert. Sehr verwirrend, aber ich nehme jetzt auch an, dass es der Musotalk Podcast seriöser ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Huhu , ich grab hier nochmal en bissl rum, kann mir jemand sagen wie es aussieht wenn ich ein Geräusch aus nem Film sample und benutze ??? Konnt nur infos zu Samples aus Musikstücken finden .
 
da dürfte wohl darauf ankommen, wie speziell das geräusch ist. bei einer zuschlagenden autotür würde ich persönlich noch nicht mal nen kopf machen, aber bei dem atemgeräusch von darth vader siehts schon anders aus. da dürften exakt die selben bedinungen gelten, wie bei musiksamples. zumindest ist george lucas bekannt dafür, in solchen dingen überhaupt keinen spass zu verstehen.
 
Ok danköö , deckt sich bisher alles mit meinen vermutungen, ich werde mal ein paar Filmgesellschaften ne anfrage stellen , ganz allgemein wie das gehandhabt wird, das ergebnis teile ich dann mit ;) greetz, germi
 
Kurze info. Ich arbeite in einer Plattenfirma, und die meisten Leute sehen das gar nicht sooo eng mit den Samples. Es hängt aber größtenteils vom Status des (samplenden) Künstlers bzw. der Veröffentllichung ab. Wenn irgendein indielabel welches 1000 vinyls verkauf was samplet juckt das meist Keinen, zumindest wenn es ein kurzes Sample ist.

Wer aber eine komplete Lead-Melodie klaut, oder gar versucht ein existierendes Stück zu emulieren, lebt da schon deutlich gefährlicher.

Genauso ist es auch im filmbereich, die meisten kleinen Samples regen kaum jemanden auf, es sei denn die SSamples werden lang und ihr als Künstler seid populär. Ab media control chartentry würde ich sehr vorsichtig damit sein und dann auch jedes sample "Clearen", oder auch dann, wenn ihr Sachen von einem Konkurrenzlabel samplet. Die meisten großen Rechtsinhaber interessiertes - in der Praxis - kaum eine Bohne, solange das Projekt klein und unscheinbar ist.

KK
 
Aaa ok ja ist spezieller , ist das sirenegeräusch der Tripods aus Krieg der Welten , hehe hab gerad die vorschgau gesehen vom Film und fand das irgendwie geil

Dieses Geräusch wurde schon gesamplet und der Track auch veröffentlicht. Die Nummer nennt sich "Dead Man Walking". Wie Milanese das rechtlich geregelt hat weiß ich leider nicht.

Guter Track übrigens! Link: http://www.youtube.com/watch?v=KdYktLQAGcQ


Grüße
 
Ok danköö , deckt sich bisher alles mit meinen vermutungen, ich werde mal ein paar Filmgesellschaften ne anfrage stellen , ganz allgemein wie das gehandhabt wird, das ergebnis teile ich dann mit ;) greetz, germi

OKay, schon ein bisschen was her.
:D

Würd mich trotzdem interessieren, was dabei rumkam.
:confused::mad::cool::)
 
Hab gerade eine kurze Rezension bei Telepolis gelesen.
Es geht umd das Buch "Creative License" , welches sich mit den Auswirkungen des "Biz Markie - Urteils" auf die kreative Freiheit der Musiker befasst.

Die wichtigsten Passagen aus dem Artikel:

"In dieser Zeit entstanden so zahlreiche Meisterwerke, dass der danach folgende kreative Einbruch auch dem oberflächlichen Betrachter ins Auge fällt – was nicht zuletzt daran liegt, dass die Verwendung von mehr als zwei Samples heute praktisch nur mehr in Werken vorkommt, die nicht offiziell erscheinen."

"...viele der vor dem 17. Dezember 1991 veröffentlichten Musikwerke nach heutigen Immaterialgüterrechtsvorstellungen gar nicht mehr entstehen könnten [...] – selbst, wenn sie die Genehmigung für alle Samples bekämen. So würde etwa der Beastie-Boys-Klassiker Paul's Boutique 22,3 Millionen Dollar an Lizenzgebühr kosten und bei Verkaufseinnahmen in Höhe von zweieinhalb Millionen Dollar einen Verlust von 18,9 Millionen Dollar bedeuten."


Der Hintergrund ist, dass auf Pauls Boutique über 100 Samples verwendet wurden. Die Form des Samplings hier als Meisterwerk zu bezeichnen, finde ich nicht übertrieben.

Hab mir das Buch gerade bestellt. Geb gern eine eigene Rezension, wenn ich es gelesen habe.
 
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