Ruhestörung durch Spedition !

Ibizadriver83

Ibizadriver83

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Oberhausen
Hallo Leute !

heute nacht ist es bei uns fast eskaliert.

Aber erstmal zur Situation.

gegenüber von meiner Wohnung ist ein Autoteilegeschäft.
Dieses geschäft bekommt fast täglich zwischen 3 - 4.30Uhr Ware angeliefert.
Dabei entsteht ein höllen Lärm (LKW, Rollcontainer usw.)

Auch heute an einem Feiertag kam dieser wieder .

3 Nachbarn ,ich inklusive sind dann zur Strasse runter und haben mit dem Fahrer des LKW geredet. Es wurde auch mal lauter.........

Der Fahrer kann ja auch nichts dafür er macht nur seine arbeit.

Jetzt möchte ich morgen gerne zu dem Geschäft gehen und klären ob es nicht möglich ist die Ware später zu liefern.

Dazu möchte ich gerne ein Paar unterlagen mitbringen damit der geschäftsführer mein Anliegen einsieht.

Ich weiss das in Wohn sowie in Mischgebieten zwischen 22 - 6Uhr Nachtruhe ist.
Und das der Lärmpegel nicht über 40dB(A) sein darf.


jetzt meine Frage an euch.

Gibt es irgendwo einen § oder ähnliches wo Lieferzeiten bzw Ruhezeiten festgelegt sind ?
 
Hi Nachbar, schau' mal hier:

[ZITAT]
Sonntags- und Nachtfahrverbot

Mit Ausnahme der Fahrzeuge zum Personentransport gilt an Sonntagen und den allgemeinen gesetzlichen Feiertagen für

* Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
* für Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht von mehr als 5 t und
* für Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mitführen


ein Fahrverbot. Darüber hinaus besteht für diese Fahrzeuge ein ganzjähriges Nachtfahrverbot zwischen 22.00 und 05.00 Uhr.
Ausnahmebewilligungen

Ausnahmebewilligungen können nur für dringende Sonderfälle (Sonntags- bzw. Nachtfahrt unvermeidbar) erteilt werden. Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind beim Standortkanton oder beim Kanton, wo die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt, einzureichen. Bei Fahrten aus dem Ausland in die Schweiz beginnt die bewilligungspflichte Fahrt beim Einfahrtskanton.
[/ZITAT]

Die Zeit liegt allerdings innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeit. Wegen der Lärmbelästigung könnt Ihr aber den Inhaber des Geschäftes belangen. Denn das fällt unter die ab 22:00h geltende Nachtruhe, die bis 7:00h noch geht.

Habe selber Führerschein Klasse 2. Das war sogar Bestandteil der Prüfung, wann welche Ruhezeiten gelten.

Mein Tip:
Unterschriften sammeln und dann geschlossen eine Anzeige wegen Ruhestörung einreichen. Dann wird die Sache geprüft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also deine Frage kann ich dir nicht beantworten aber ich weiss das in der Firma in der ich arbeite nurnoch Ware ab 7uhr morgens geliefert werden darf, da es beschwerden von 2 anwohnern gegeben hat! Die LKW's standen bis sie weitergeleitet wurden ca immer 5min vor dem Betriebstor und das war den Anwohnern um 5uhr morgens nicht recht!
Also muss es soeinen § geben ansonsten müssten sie jetzt nicht ab 7 Ware liefern.

Schöne Grüsse

chris kay
 
Mich würde mal interessieren, über welche LKWs wir hier reden?
Arbeite selbst in einer Spedition, die eine entsprechend spezialisierte Sparte (Nachtzustellungen) betreibt.
Unsere Tochterfirma liefert allerdings auschließlich mit Sprintern an, welche als Kleinlaster eben nicht unter das Nachtfahrverbot fallen.
 
Das ist ein LKW mit Ladeboardwand !

Also schon ne klasse höher als ein Sprinter
 
kenn das problem. hab mal gegenüber von nem lidl gewohnt.
da gings dann aber " erst " um 6 los.

schlafzimmer in die andere seite vom haus verlagert und es ging, inzwischen wohn ich da zum glück nichtmehr
 
Das Rollen der Container stört in jedem Fall die Nachtruhe und verstößt gegen das Gesetz. Daher ist es doch unerheblich, was zuerst dort war.
Oder irre ich mich?
 
Ich frage deshalb weil man (bevor man umzieht) doch gucken sollte ob Geraeuschquellen in der Umgebung sind oder nicht? Deshalb meine Frage.


In meiner Kreisstadt werden jetzt Wohnungen ans Industriegebaut und das industriegebiet muss weg, weil Laerm, etc. Aber staerkt das unsere Wirtschaft? ich glaube weniger.

Zum Geraeuschpegel selber muss ich sagen, ich wohne auffem Dorf. und da ist es schon mal so das morgens um 6 uhr ne Motorsaege losgeht oder Heckenschere, etc. Stoeren tut mich das die 5 Min. die ich wach werde und anderseits denke ich, es passiert auch, dass ich schonmal spaet daheim bin und auch laerm mache (Garagentor), also sag ich mir, jedem das seine und es gibt keine Probleme, insofern es nicht uebertrieben ist.
Wie oft ist denn die Spedition da? Taeglich, woechentlich?
 
Regierungen und alles was da so dran ist, eh etwas fadenscheinig. Ich sag immer, waeren Kommunen, Laender und der Bund Unternehmen, so waeren alle bankrott! Egal, bitte keine politische diskussion.
Vielleicht klappt es doch irgendwie einmal. Oder fuer schlechte Nachrichten von dem Lokal sorgen, ware das ne idee?
 
Nochmal zu meinem problem:

Also die Strasse ist eine Sackgasse.
Es ist kein Autohaus sonder ein kleiner Autoteilehandel im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhaus dieses ist schräg gegenüber von meiner Wohnung.

Diese Nachtlieferungsen sind "erst" seit ca 7 monaten.

Der LKW hält an fährt die Ladeboardwand runter und hollpert mit seinem Rollcontainer über das Kopfsteinpflaster.

Die ganze Prozedur dauert ca 10-15min.
In der Zeit ist mal hell wach.

Das Passiert ca 4 mal die Woche und auch an Feiertagen !!!

Kann euch ja sagen wie toll das ist wenn man unter der Woche bzw am Samstag aus dem Bett geschmissen wird und es erst 4uhr ist und um kurz vor 6 der Wecker schellt weil man zur Arbeit muss.

Morgen werde ich als erstes mit dem Teilehändler sprechen, Vielleicht zeigt er einsicht.

Es wäre aber toll wenn ich auszüge aus irgendwelchen § hätte die ich den vorlegen könnte , sowas in der art wie Stacho gepostet hat.
 
Ibizadriver83 schrieb:
Es wäre aber toll wenn ich auszüge aus irgendwelchen § hätte die ich den vorlegen könnte , sowas in der art wie Stacho gepostet hat.

amt für öffentliche ordnung. die sind für sowas zuständig.
dort wird dir auch genau mitgeteilt, was du noch tolerieren musst und was nicht.

ansonsten gilt, auch wenns kleinkarriert klingt: lärmprotokoll führen.
es sollte datum, uhrzeit sowie dauer, lautstärke und art des lärms aufgeschrieben werden. wenn die nachbarn das selbe machen, bekommt so eine beschwerde deutlich mehr nachdruck. ganz alleine wird man nämlich gerne mal querulant abgetan.

meine erfahrung: mit gewerblichen nachtruhestöhrern kann man sich nur selten einigen. da hilft nur druck.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ibizadriver83 schrieb:
Der LKW hält an fährt die Ladeboardwand runter und hollpert mit seinem Rollcontainer über das Kopfsteinpflaster.
Hier greift doch dann ganz klar die Störung der Nachtruhe. Ich weiß nur nicht mehr, in welchem Gesetz die nachtruhe verankert ist.
 
ahhhhhh ich bin grad am ausrasten. hinter meinem haus war son schuttberg der von sanierungsarbeiten vom nachbarhaus übrig geblieben ist und dann auch zur müllkippe umfunktioniert wurde, weil sämtliche assis ihren dreck da abgeladen haben. der wird grad von nem bagger abgetragen und immer wenn der das zeug aus seiner schaufel fallen lässt rumpst das hier im haus so doll das ich immer gleich denke das das haus zusammenstürzt.

heut morgen um sieben ausm club gekommen und seit neun ist der am terrorisieren, bin daher auch etwas unausgeschlafen und aggressiv
 
War heute mit dem Geschäftsführer quatschen.

Es sagte den Laden gibt es seit 70jahren und die Nachtlieferung erst seit kurzen.

Das vor dem Geschäft Kopfsteinpflaster liegt kann er auch nicht ändern sagte er und die Lieferungszeiten verschieben würde auch nicht gehen da die Spedition ihren Fahrplan hat und der nicht umgeändert werden kann.

Er wird jetzt mal mit dem Fahrer reden ob das nicht auch leiser von statten gehen kann.

Mmhh mir kam es so vor als wenn er mir sagen wollte , dein Pech ich verdiene hier mein geld dann zieh doch weg.


Mhhh ich glaube ich schliesse mal schnell ne Rechtschutzversicherung ab und hole mir proffesionelle Hilfe !
 
StachO schrieb:
Hi Nachbar, schau' mal hier:

[ZITAT]
Sonntags- und Nachtfahrverbot

Mit Ausnahme der Fahrzeuge zum Personentransport gilt an Sonntagen und den allgemeinen gesetzlichen Feiertagen für

* Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
* für Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht von mehr als 5 t und
* für Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mitführen


ein Fahrverbot. Darüber hinaus besteht für diese Fahrzeuge ein ganzjähriges Nachtfahrverbot zwischen 22.00 und 05.00 Uhr.
Ausnahmebewilligungen

Ausnahmebewilligungen können nur für dringende Sonderfälle (Sonntags- bzw. Nachtfahrt unvermeidbar) erteilt werden. Gesuche um Ausnahmebewilligungen sind beim Standortkanton oder beim Kanton, wo die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt, einzureichen. Bei Fahrten aus dem Ausland in die Schweiz beginnt die bewilligungspflichte Fahrt beim Einfahrtskanton.
[/ZITAT]

@StachO: Stimmt leider so nicht was du geposted hast.
In Deutschland besteht kein generelles Nachtfahrverbot. Es gibt hier nur ausgeschilderte Nachtfahrverbote, z.B. in bestimmten Bereichen einer Stadt (Wohngebiete etc.).
Aber allgemein verboten ist es nicht. Bin Anfang des Jahres selber mal 3 Monate Internationalen Fernverkehr gefahren und weiß das deshalb genau.
Kann es sein das du den Text von einer Schweizer Seite kopiert hast? Dort gibt es nämlich dieses Nachtfahrverbot. Außerdem tauchen in deinem Text "Kantone" auf und die gibts nur in der Schweiz. ;)
 
Ibizadriver83 schrieb:
Mmhh mir kam es so vor als wenn er mir sagen wollte , dein Pech ich verdiene hier mein geld dann zieh doch weg.


Mhhh ich glaube ich schliesse mal schnell ne Rechtschutzversicherung ab und hole mir proffesionelle Hilfe !

jo, hab ich ja gesagt. solche leude brauchen druck.
wenn das bis vor kurzem tagsüber ging, wird das auch jetzt noch gehen. der will nur nich.

zu beachten bei rechtschutz: die ham sperrfristen. d.h. du kannst sie frühestens 3 (teilweise auch 6) monate nach vertragsabschluss in anspruch nehmen.

ich epfehle nochmal, dich ans ordnungsamt zu wenden.
 
alles klar maxxer werde dann montag beim Ordnungsamt auf der Matte stehen !
 
FT103 schrieb:
@StachO: Stimmt leider so nicht was du geposted hast.
In Deutschland besteht kein generelles Nachtfahrverbot. Es gibt hier nur ausgeschilderte Nachtfahrverbote, z.B. in bestimmten Bereichen einer Stadt (Wohngebiete etc.).
Aber allgemein verboten ist es nicht. Bin Anfang des Jahres selber mal 3 Monate Internationalen Fernverkehr gefahren und weiß das deshalb genau.
Kann es sein das du den Text von einer Schweizer Seite kopiert hast? Dort gibt es nämlich dieses Nachtfahrverbot. Außerdem tauchen in deinem Text "Kantone" auf und die gibts nur in der Schweiz. ;)
Ich will mich jetzt nicht streiten, doch mein Vater fährt seit 15 Jahren LKW über 7,5t. Er fährt immer erst am Sonntag oder Feiertag um 22:00 los, da es vorher verboten ist.
Das, was Du meinst, ist gemeindeabhängig und hat mit dem Gesetz über das Fahrverbot nichts zu tun.

Das ist ja nun auch nicht so wichtig, es geht ja erstmal um Ruhestörung durch die Container. Und da kann man ihn belangen.

Hier bei uns in der Siedlung wollten mal welche Palaver machen, weil morgens um 5:00h Speiß für die Mauerer angeliefert wurde. Haben die aber leider Pech gehabt, da der LKW außerhalb des Nachtfahrverbotes gefahren ist und das Abladen keine Krach verursacht hatte.
 
Die örtlichen Ruhezeiten entnimmt man den polizeilichen Verordnungen der jeweiligen Gemeinde :)
 
StachO schrieb:
Ich will mich jetzt nicht streiten, doch mein Vater fährt seit 15 Jahren LKW über 7,5t. Er fährt immer erst am Sonntag oder Feiertag um 22:00 los, da es vorher verboten ist.
Das, was Du meinst, ist gemeindeabhängig und hat mit dem Gesetz über das Fahrverbot nichts zu tun.


Das was du meinst ist aber das Sonn und Feiertagsfahrverbot. Dieses existiert natürlich in Deutschland, keine Frage. Auch die Zeiten die du genannt hast stimmen.
Ich bezog mich auf den Satz

Darüber hinaus besteht für diese Fahrzeuge ein ganzjähriges Nachtfahrverbot zwischen 22.00 und 05.00 Uhr
,

denn dieses gibt es in Deutschland nicht, es sei denn es weisen Schilder, wie schon angesprochen darauf hin. Und diese sind dann auch nicht als Nachtfahrverbot anzusehen sondern als Durchfahrverbot zu bestimmten Nachtzeiten.
 
FT103 schrieb:
Das was du meinst ist aber das Sonn und Feiertagsfahrverbot. Dieses existiert natürlich in Deutschland, keine Frage. Auch die Zeiten die du genannt hast stimmen.
Ich bezog mich auf den Satz

,

denn dieses gibt es in Deutschland nicht, es sei denn es weisen Schilder, wie schon angesprochen darauf hin. Und diese sind dann auch nicht als Nachtfahrverbot anzusehen sondern als Durchfahrverbot zu bestimmten Nachtzeiten.
Gut, dann ist diese Sache schonmal geklärt.
 

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