Rückgaberecht Final Scratch

M

more-Bazz

dies ist das
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Guten Tag,

Ich hab am vergangen Freitag ein Final Scratch für 525€ bei elevator erworben.

Das Gerät gefällt mir nicht bzw. Ist nicht dem meiner Vorstellung gewachsen. Nun hab ich dort angerufen und wollte das Packet heute zurück senden und die Geldzurückgarantie beanspruchen.

Das sagt mir das Mädel ne geht nicht. Ist eine Software und ist vom umtausch ausgeschlossen.

Das sagt die mir im allen ernst ich solld as dingen bei ebay verscherbeln? spinn ich jetzt, in Ihren AGB's steht das mit der Software und bla bla, aber ich hab doch ein 14 tage rückgaberecht?! Was soll ich jetzt machen?

Grezze Bazz
 
Du hast auf jeden Fall 14-Tage-Rückgaberecht allein schon wegen des Fernabsatzgesetzes. Falls du irgend was geöffnet hast, besorg dir einen Tütenschweissgerät und klebs wieder zu.

Gruß

MNS
 
die sehen doch im nachhinein das ich das selbst geschweist habe?!
 
mach mal ne google-suche zum FAG oder frag - wenn möglich - einen Rechtsbeistand in deinem Bekanntenkreis - aber: die Widerrufsmöglichkeit bei Fernabsatzverträgen entfällt nach § 312 d IV Nr. 2 BGB nur bei "Software". Ein weitergehender Ausschluß durch AGB ist gem. § 312 f BGB nicht möglich. Die Frage ist also, ob Final Scratch unter "software" im Sinne der Vorschrift fällt und da eben ein Scratchamp mitgeliefert wird, hab ich da so meine Bedenken - Final Scratch funktioniert ohne dem Scratch-amp nicht

(anderes Beispiel: Kauf eines Notebooks: da wird auch Software mitgeliefert, trotzdem kannst du widerufen - dort ist die Software eben nur eine "Nebensache".)

Der Auschluß für Software hat ja seinen Grund darin, dass Software so leicht kopierbar ist; ohne den Scratch-Amp kannst du mit FS aber nichts anfangen

wie gesagt: ich hab jetzt keine Kenntnisse der Rechtsprechung in dem Bereicht, aber: wenn du eine Soundkarte kaufst, dann kannst du auch zurücktreten: dass da Treiber mitgeliefert sind, führt nicht dazu, dass die Soundkarte unter "Software" fällt.

rechtlich ein interessantes Problem, die genaue Lösung weiß ich nicht;
aber: so einfach, wie Dame es am Telefon sagt, ist es nicht
 
*hustel*
Try before you buy ;)
 
MusicNonStop schrieb:
Du hast auf jeden Fall 14-Tage-Rückgaberecht allein schon wegen des Fernabsatzgesetzes. Falls du irgend was geöffnet hast, besorg dir einen Tütenschweissgerät und klebs wieder zu.

Gruß

MNS

Das Fernabsatzgesetz ist seit dem 01.01.2002 außer Kraft getreten.

Ich würde das Paket einfach wieder zurückschicken. Wenn Sie es annehmen ist gut, falls nicht, so hast Du eben den Versand umsonst bezahlt.
Sollten die es umtauschen, dann denke bitte daran, daß man Dir auch die Versandkosten erstattet. Da der Preis von Final-Scratch über 40,-Euro liegt, sind die dazu verpflichtet (steht im AGB-Gesetz in Bezug auf Fernabsatzverträge).
 
Zuletzt bearbeitet:
DJ-StachO schrieb:
Das Fernabsatzgesetz ist seit dem 01.01.2002 außer Kraft getreten.

Ich würde das Paket einfach wieder zurückschicken. Wenn Sie es annehmen ist gut, falls nicht, so hast Du eben den Versand umsonst bezahlt.
Sollten die es umtauschen, dann denke bitte daran, daß man Dir auch die Versandkosten erstattet. Da der Preis von Final-Scratch über 40,-Euro liegt, sind die dazu verpflichtet (steht im AGB-Gesetz in Bezug auf Fernabsatzverträge).

Das halte ich für ein Gerücht. Es ist nur geändert im BGB aufgenommen worden. Das 14 tägige Widerrufsrecht besteht weiterhin!

§ 355 BGB Widerrufsrecht

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

Quelle

Gruß

MNS
 
jo also so wie Junior das schreibt seh ich das auch.
Ohne den Scratchamp kann man mit der Software ja null anfangen. Außerdem ist FinalScratch im weitestens Sinne das gleiche wie eine Soundkarte mit viel zubehör...

Das einzige wegen dem sie noch stressen könnten sind die Timecode Vinyls (Verschleiß Artikel)
 
also software und tonträger (auf cd) sind nur im versiegelten zustand umtauschbar.

wenn die in ihren agb´s irgendwo sowas wie

"...software, tonträger und andere digitale medien sind im unversiegelten zustand vom umtausch ausgeschlossen..."

stehen haben - was laut fernabsatzgesetz rechtens ist- haben die erstmal recht!

jetzt ist zu klären, in wie fern fs als produkt gesehen wird oder erst durch die software zu EINEM produkt wird, und dann hättest du wiederrum recht, da es ja ohne software gar kein nutzen hat
 
Sie sagte mir am telefon das das ganze packet ein Set wäre, und da dies eine Umtauschbare Software beinhaltet gilt das im nachhinein als komplette software.

Will elevator geld absahnen?

Meine nexte Sache ist.

Das Gerät ist ja defekt. Also es funktionierte vom vornerein nicht. Jetzt wollte ich das zur reperatur abgeben... am 1 Juli hab ich ein auftritt. bzw. ein Auftrag da geht es um fast 1000€ nur jetzt fehlt mir das Gerät. Das FS. Ist elevator in dem Fall verpflichtet mir ein Ersatz gerät bereitzustellen?

Oder muss ich da wieder betteln?
 
Nein, wenn das Gerät defekt ist, dann dürfte Elevator erst Recht keine Zicken machen und muss es quasi umtauschen.
 
auch ich sehe das so wie "junior".

Frag doch mal bei http://www.recht.de/ nach - da sind auch Anwälte zugeschaltet.

Christian
 
MusicNonStop schrieb:
Das halte ich für ein Gerücht. Es ist nur geändert im BGB aufgenommen worden. Das 14 tägige Widerrufsrecht besteht weiterhin!



Quelle

Gruß

MNS

Auch wieder Quatsch:

Es gibt Fernabsatzverträge, die im BGB verankert sind. Das Fernabsatzgesetz ist trotzdem außer Kraft.

Hier ist die Quelle:http://dejure.org

Dort einfach mal nach Fernabsatzgesetz suchen und das rote lesen.

Das 14-tägige Rückgaberecht gibt es nur, wenn es vom Verkäufer eingeräumt wird (steht so im BGB und hast Du selber schön zitiert. Bitte auch mal genau lesen und den Sinn verstehen). Ausnahmen sind Fernabsatzverträge. Dort gibt es das Rückgaberecht sowieso. Ausnahmen sind Software, unversiegelte Tonträger, Waren, die nach Kundenspezifikation erstellt werden, ... .
 

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