Rechtliche Seite von Remix-Bootlegs

Crazy Andy

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Hallo, ich hab mal ne Frage, die bestimmt schon oft gestellt worden ist aber irgendwie bin ich wohl zu blöd mir irgendwo aus dem Netz die richtige Antwort zu ziehen.

Und zwar gehts um die berühmten Bootlegs. Ich hab mir jetzt vor kurzem z.B. über deejay.de das Bootleg "Body Language vs. Horny" gekauft. und da ich mir solche Dinger oft auch selber für den Eigengebrauch mixe such ich mal jemanden, der mir sagen kann, wie das Ganze sich rechtlich verhält!

Ganz gegen geltendes Recht kann es ja nicht verstoßen, weil sonst Online Stores wie Deejay.de oder DJShop.de die Dinger nicht verkaufen würden, oder?

Ich sag schon mal im Vorraus Danke für Euer Feedback!


gruß,
Andreas
 
Ganz banal ausgedrückt, mußt du nur alle beteiligten Rechteinhaber um schriftliche Genehmigung bitten. Ich denke mal, daß das aber nicht ohne Geld zahlen ablaufen kann, da du ja dann auch damit Geld verdienen willst...

greets XS
 
Tja, das hab ich mir schon gedacht. Nur die meisten werden wohl da dann nicht zustimmen, oder so viel Kohle sehen wollen, daß es sich überhaupt nicht lohnt. Ich denke mal die meisten Bootleg- bzw. Mash Up Vinyls sind eh ohne Erlaubnis auf den Markt gebracht worden und eben deshalb nur als Whitelabel unterwegs. Da ist's dann eben einfach nicht mehr nachvollziehbar!
 
eigentlich wohl eher weniger...

Aber nachdems mittlerweile ganze Radiosendungen gibt, die MashUps mixen, kanns sein, dass es wohl niemanden groß stört...
 
Für den DJ dürften doch keine Probleme auftreten da er ja auch Live mixt.

Ausser natürlich wenn alles aus illegalen Quellen stammt. Oder irre ich mich?
 
Für den DJ dürften doch keine Probleme auftreten da er ja auch Live mixt.

Da kann man jetzt aber auch einwerfen, dass diese Remixe - weil nicht lizensiert - auch illegal sind, selbst wenn man die Platte ganz offiziell bei einem Shop gekauft hat.
Aber wie gesagt, ich glaube, es stört eher niemanden... (Mich auch nicht ;) - peppe meine Sets auch gern mit sowas auf)
 
sicherlich ist es ein graubereich, aber wie gesagt, es kann ja auch dein künstlerisches werk sein und darum im liveset absolut legitim.... du darfst so was lediglich nicht pressen lassen
 
Ich würd mir da als DJ ehrlich gesagt gar keinen Kopf machen. Ich bin zwar nicht Rechtsexperte genug, um das hier umfassend bewerten zu können, aber ich kenne massenweise Radiosendungen (auch bei öffentlich-rechtlichen Sendern), Parties und DJs, die ganz offiziell dazu stehen, dass sie Mashups spielen. Da passiert gar nix.

Wenn du selber was produzierst und veröffentlichst, dann könnte das schon etwas anders aussehen. Deswegen ist bei vielen Mashups ja auch der Original-Künstler nicht zu erkennen und teilweise sogar die Presswerkkennung rausgekratzt.

Aber wie gesagt, rein vom auflegen her würde ich da nicht groß drüber nachdenken. Einfach spielen und Spass haben! :)
 
MushUps werden in den meisten fällen als Whitelabel veröffentlicht und verkauft und bei den Vertirieben als überschuss angegeben man kann dort nicht Nachvollziehen wo die Platte her kommt........Eigentlich wäre es Verboten
 
Deshalb steht ja auch auf den Vinyls immer "For Promotional use only - not for sale", aber trotzdem kann man die Scheiben im Plattenladen kaufen, weil sie irgendwie abverkauft werden
 
Bootlegs sind genau wie Counterfeits illegal. Nur die Labels machen wegen der Sache
nicht mehr gross ein Tada daraus, da sie nicht zuletzt wegen den Mp3's sowieso schon
Zweiter gemacht haben. Es gibt zwei Lösungen: Entweder du schwörst dem Buisiness
ewige Treue oder du machst deine Bootlegs, passieren wird so oder so nichts. Ich
appeliere an dein Musikerherz.

Peace out
 
Bootlegs haben aber auch meistens nicht die Auflage zahl wo man sich sorgen müsste!!!
 

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