Rechtliche Fragen, unreleased- und undergrund-Musik in Set verwenden und Qualität

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DJ SUVA

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Mir geht es um's Club-DeeJaying und für eigene Live-Sets als Producer, wenn ich dann mal so weit bin. Zurzeit habe ich viele Fragen, welche mich beschäftigen:

1. Welche Musik und wo kann ich Musik zum auflegen verwenden?
Ich habe Musik aus unterschiedlichen Quellen erworben: Beatport, Bandcamp, Itunes und co. Kann ich diese auch zum Auflegen verwenden, oder sind diese nur für den privaten Gebrauch bestimmt, also nur für mich alleine? Falls ja, welche Gebühren gibt es zu beachten bzw. zu bezahlen, wen ich die in meinem DJ-Set nutzen möchte.
Und würde ich daher die Tracks welche ich gedownloaded hatte via Soundcloud und co. nochmal neu zu erwerben haben, via Beatport und co. um sie dann im Set verwenden zu können?

Ausserdem ist mir aufgefallen, dass viele Producer Tracks machen, die man gar nicht erwerben kann, aber auf Soundcloud beispielsweise nur veröffentlichen oder sonst auf Youtube als ID aufzufinden sind: Zb. ein VIP Mix von einem Skrillex Track den Skrillex nur in seinen Livesets verwendet, eine Demoversion oder Tracks die geleaked sind. Dürfte ich dann solche unreleased bzw. underground Tracks verwenden in meinem Set, wenn ich dem Producer davor noch Geld in Form von einer Art Spende (da das ja nicht zum Verkauf angeboten wird) zukommen lasse? Ich bekomme ja diese unreleased Tracks nicht von solchen DJ Pools oder kann sie nicht erwerben bei Itunes, Beatport, Bandcamp und co. Beispiel: Skrillex - True Gangsters das ist auch ein ehemaliges DJ Tool von Skrillex. Aber ich denke weil das ja underground ist bzw. unreleased, ist das GEAMfrei und somit habe ich keinerlei Gebühren zu bezahlen.

2. Finanzmanagement und neue Tracks erwerben
Es ist für mich wirklich zu teuer, die Kosten aller erworbenen Tracks und zusätzlich noch die GEMA/SUISA Gebühren zu begleichen: Meine Schätzung ist, ich komme auf mind. circa 22'000 CHF für meine gesamte Smammlung von ca. 15'000 Liedern. Wie macht ihr das ohne Bankrott zu werden? Tracks von Soundcloud und Youtube zu rippen wäre ja nicht zulässig: das kann man dann nicht im Set verwenden. Mit ist klar, dass ich nicht alle 12'000 Songs gebrauchen werde, aber um die Wünsche der Teilnehmer zu berücksichtigen, brauche ich diese auch mitzunehmen und daher auch noch zu lizensieren bzw. für das Set zu erwerben.

3. Qualität
Welche Qualität eignet sich zum auflegen (eigene Livesets miteingeschlossen, da ich auch producen möchte. Meine Vorstellung ist soetwas wie die Worlds Tour von Porter Robinson) und ist dabei noch platzsparend? Stimmt meine Recherche, dass 256kbts MP3 CBR ausreicht?
Aber ich denke mir, dass meine 2. Option besser ist: ein von WAV original bezogens lossless File convertiert in m4a (Apple Lossless-Audiodatei) mit einer Bitrate von 1'411 kBit/s und 16Bit.
Es gibt viele Tracks die sind nicht underground oder unrealesed, aber die werden nicht zum Verkauf angeboten. also beispielsweise kann ich mir denken, weil der Producer noch zu unbekannt ist und deshalb kein label hat. Beispiel: Daft Punk - Doin' It Right (K?D Remix). Wie bekomme ich diese Tracks in hoher Qualität.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Suva

SUISA und GEMA sind zwei ganz verschiedene Dinge. Wo legst du den auf? In der Schweiz oder in Deutschland?

Zum Producen - ich würde die Files in der bestmöglichen Qualität produzieren. Komprimieren und Reduzieren geht immer. Aus einem 256er MP3 machst du kein Wave mehr (im Sinne der Qualität).

Ich habe zu 98% Wave Files und habe aus pragmatischen Gründen damit begonnen, statt neue CDs zu kaufen, 320kBit MP3s zu kaufen. Das jedoch weniger, weil ich das so viel besser finde, sondern einfach deshalb, weil die Industrie offenbar kein Interesse mehr hat, CDs zu verkaufen. Es würde mich nicht überraschen, wenn die CD noch vor der Schallplatte ausstirbt.

Die anderen Fragen sind wie gesagt, sehr geografisch abhängig.
 
@deejaydarkside Danke für deine Antwort. Ja ich lege in in der Deutschschweiz auf.

Okay also demfall nutzt du zum auflegen 320kBit MP3s. Okay also dann mache ich das so dass ich in WAV produce und dann für das DJn um Platz zu sparen die Musik in 320kBit exportiere und auch so erwerbe.
Unter SUISA habe ich die schweizerische GEMA verstanden: Also vom Prinzip her dasselbe aber einfach nur am Land angepasst. Sieht wohl aber nicht so aus.
 
Vielleicht war ich etwas zu absolut mit meiner Antwort. Die GEMA ist natürlich schon das Pendant zur SUISA, aber zum Glück ist es in der Schweiz nicht so katastrophal DJ-feindlich geregelt wie in Deutschland.

Hier musst du zwischen verschiedenen Arten von Events unterscheiden:

- Privatanlass: Kannst du machen, was du willst (Punkto SUISA)
- Öffentlicher Anlass: Veranstalter muss SUISA Gebühren bezahlen. Das überlässt du am besten auch dem Veranstalter, dann hast du keine Arbeit. Es gibt für gewisse Veranstaltungsgrössen und Lokale, in denen regelmässig Events stattfinden Pauschalen, die vom Betreiber der Location bezahlt werden.

Aus welchem Kanton kommst du?
 
Ich bin vom Kanton Zürich und ziehe es vor in der gesamten Schweiz aufzulegen, aber erstmal vorwiegend im Kanton St. Gallen und Zürich.

Die anderen Fragen sind ja geografisch abhängig: Also bedeutet das demnach, wenn der Veranstalter die SUISA Gebühren bezahlt hatte, dass ich auch die unreleased- und undergrund-Musik in meinen Sets verwenden darf? Und bzw. auch in der CH Soundcloud und Youtube Rips nutzen(, wenn ich dem Producer eine Art Spende zukommen lies)?
 
Also bedeutet das demnach, wenn der Veranstalter die SUISA Gebühren bezahlt hatte, dass ich auch die unreleased- und undergrund-Musik in meinen Sets verwenden darf? Und bzw. auch in der CH Soundcloud und Youtube Rips nutzen(, wenn ich dem Producer eine Art Spende zukommen lies)?

nein. die verwertungsgesellschaften vertreten nur künstler, die bei ihnen mitglied sind und deren bei ihr geführtes repertoire. für newcomer bedroomkünstler x, der bei keiner gesellschaft ist, brauchst du theoretisch eine gesonderte genehmigung von ihm oder seinem rechtlichen vertreter (das ist ja auch der vorteil/theoretische sinn großer gesellschaften - man spart sich tausend verträge und hat nur einen großen partner für seine ganze plattensammlung). in der praxis interessiert das aber niemanden, weil idR kein künstler rausbekommen wird, dass irgendwer ihn irgendwo spielt.
zusätzlicher sonderfall: freie Lizenz wie bspw creative commons: da kann die aufführung ggf. kostenlos erlaubt sein.

zur quellfrage: google rum, krieg die social media-seiten der untergrundkünstler raus und frage sie nach downloads für ihre neuen tracks. mache ich am laufenden band, wenn ich keine downloads finde. klappt in 1/3 der fälle.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Danny Who Moin! Danke für die Antwort! Jetzt herrscht bei mir mehr Klarheit. Also demnach sind die Tracks logischer Weise von solchen Verwertungsgesellschaften geschützt, welche dort eingetragen sind: Was also nicht unbedingt jeden track eines Artists ist, sowie auch nicht unbedingt jeder Artist. Newcomer stehen dann nicht unbedingt im "Genuss" der GEMA oder zb. Tracks von Skrillex die er als DJ Tool verwenden und deshalb nie veröffentlicht hat.

Um auch da auf der wirklich sicheren Seite zu sein, brauche ich dann wirklich noch jeden einzelnen Artist anschreiben, ob ich seine Musik, bzw. die Musik welche nicht in den Gesellschaften eingetragen sind, in meinen Sets verwenden darf. Aber ja, welcher Manager von Skrillex nimmt sich die Zeit mal ne Bewilligung auszustellen für einen Newcomer DJ: Alles klar.

So im Grunde sind nun alle meine Fragen beantwortet :) Nur gibt es aber noch einen einfacheren Weg? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Manager von Skrillex (und andere Artists die einen ähnlich hohen Beschäftigungsgrad aufweisen) sich Zeit nehmen, um mir eine Bewilligung auszustellen.

Wenn mir also die Tracks vom Producer selbst zum kostenlosem Download angeboten wird, dann darf ich diese kommerziell verwenden, obwohl dieser dann später vielleicht sogar noch was kostet (ist mir auch mal aufgefallen, dass das mal passiert ist): Und dadurch spare ich mir dann kosten. Brauche ich demnach aber dann das noch nachzuweisen, dass der Producer mir das kostenlos zu Verfügung gestellt hat? Reicht so etwas wie ein Screenshot?
 
Ich für meinen Teil habe aufgehört, Nachweise in Form von Screenshots kostenloser Tracks zu sammeln, das ist einfach administrativer Overkill. Ich bin so schon ziemlich penibel mit meinen mp3-Rechnungen, Tagging etc.
Ich vermerke im mp3-Tag (das Feld "Werk" nutze ich dafür) bei kostenlosen Downloads nur noch, von welcher Seite (Soundcloud, Facebook etc.) die Downloadlinks kamen, oder obs per Mailanfrage war und gut ist.
 

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