Hallo
danke an KamilPelo
auf jeden Fall das Finanzamt fragen. Es besteht die Gefahr des sog. "gewillkürten Betriebsvermögens-Inventars".
Dh. wenn man vor der Gewerbeanmeldung das Equipment privat angeschafft hat & dann als Anlagevermögen d. Fa. verbucht.
Ulkig sind dann auch Fragen des FA zur "Mittelherkunft", gerade bei größeren Investitionen, so bei mir mit Umsatzsteuersonderprüfung, Betriebsprüfung & schließlich auch Steuerfahndung im Haus mit dem Verdacht der Umsatzsteuerverkürzung. Das Verfahren wurde eingestellt nach § 153 STPO
Vor allem, wenn man bei Privatkäufen dann noch die Vorsteuer für die Anschaffung ziehen will.
Bei 3 Monaten aber eher unkritisch. Man muß das FA nur davon überzeugen, es gewerblich zu nutzen. Einige Verbände wie BVD, VPLT bestätigen dies auch.
Verbuchung über Saldovortrag als Anlagevermögen im Standardkontenrahmen SKR 03 mit Konto 0490 an 9000 & damit Aktivierung
Abschreibung AfA auf 0490 mit 20% linear bei mobiler Nutzung
§ 19 USTG heißt ja nicht, daß es privat ist, es entfällt nur die MWST nach Kleingewerbe. Man darf die Vorsteuer nicht ziehen & darf in Rg. die Steuer nicht ausweisen. Ist wohl eine Einzel-Fa.
Wenn der Kauf dann innerhalb des Gewerbes auch als Inventar einfließt, kann man Absetzung für Abnutzung (AfA = Abschreibung) ansetzen. Bei mir wurden 5 Jahre nicht bemängelt
So einfach sind Verkäufe dann auch nicht, auch wenn die Steuer wegfällt.
Bis 1000 € gibt es Sammelposten, ehemals GWG, gerinfügiges Wirtschaftsgut mit Konto 0485
Bei sog. Anlageabgängen aus dem Anlagevermögen gibt es 2 Konten
a) Konto 2310 bei Buchwertverlust, also wenn man weniger erhält als man bez hat (Restbuchwert an Konto 0490)
b) Konto 2315 bei Buchwertgewinn
Das ist erst einmal die Ausbuchung des Inventars
Dann muß man auch die Anlagenabgänge selbst verbuchen in der Kontenklasse 8
a) Bank 1200 / an Konto 8850 bei Verlust aus Anlageabgang
b) Bank an Konto 8860 bei Gewinn aus Veräußerung des Anlagevermögen
Sonst am besten einen Steuerberater konsultieren
Wie machst Du Deine Abschlüsse ? Es gibt ja div. Software. Wiso ist noch relativ gut gelöst, die Einnahme-Überschuß-Rechnung kann man nach Verbuchung der Kosten & Erlöse extrahieren. Dann die Gewerbesteuererklärung abgeben mit Gewinn oder Verlust. Hebesatz von z. B. 430% erhält man von der Gemeinde oder Stadt
Vermutlich auch nur Nebengewerbe mit weiterer Tätigkeit als Arbeitnehmer ? Dann noch in die Einkommenssteuererklärung einsetzen über Gewerbetätigkeit