Rechnungsabschluss 2011

DJ Chris Angel

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Hey,

ich bin gerade dabei meinen Rechnungsabschluss zu machen. Ich habe seit Feb. diesen Jahres die Firma angemeldet, aber schon davor z.b. den Mixer, Midi etc. und so gekauft. Kann ich die dennoch als ausgaben verbuchen? (sind 3 Monate vorher gekauft worden)
Oder kann ich die mir selber eventuell abkaufen? Wenn ich in Ebay was kaufe dann ist das ja auch für meine Firma und ein Privatkauf. Wenn ich also meinen Mixer meiner Firma verkaufe, wäre das dann ok?
 
Hey,

ich bin gerade dabei meinen Rechnungsabschluss zu machen. Ich habe seit Feb. diesen Jahres die Firma angemeldet, aber schon davor z.b. den Mixer, Midi etc. und so gekauft. Kann ich die dennoch als ausgaben verbuchen? (sind 3 Monate vorher gekauft worden)
Oder kann ich die mir selber eventuell abkaufen? Wenn ich in Ebay was kaufe dann ist das ja auch für meine Firma und ein Privatkauf. Wenn ich also meinen Mixer meiner Firma verkaufe, wäre das dann ok?

rechtsform usw. wäre ganz gut, so kann man leider nicht helfen.

ich gehe mal davon aus, dass es sich aber um was kleines handelt.
steuerrechtlich dürfte das gewillkürtes betriebsvermögen sein, du gibst in der regel nicht den kaufpreis an sondern eine abschreibung, was aber ganz davon abhängig ist, wie hoch der kaufpreis ist.

wie du siehst, gibt es viele "aber,aber,aber"....
ich empfehle dir,dich zum thema zu belesen( Bspw. hier: http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuern.html) oder professionelle hilfe in Anspruch zu nehmen.
 
ich wurde bei der anmeldung nichtmal gefragt welche rechtsform ich habe... ist auch nichts schriftlich festgehalten und nichts. nur dass ich ein gewerbe "dienstleistungen im veranstaltungsbereich" habe mehr nicht.
achja und kleinstunternehmerregelung habe ich, bedeutet dass ich keine umsatzsteuer ausweisen darf und keine vorsteuer leisten muss. muss aber unter 7600€ gewinn bleiben oder 18.000€ umsatz.
aber wie das mit den privatkäufen ist... keine ahnung wie man das regelt...
 
Hallo

danke an KamilPelo :)

auf jeden Fall das Finanzamt fragen. Es besteht die Gefahr des sog. "gewillkürten Betriebsvermögens-Inventars".
Dh. wenn man vor der Gewerbeanmeldung das Equipment privat angeschafft hat & dann als Anlagevermögen d. Fa. verbucht.

Ulkig sind dann auch Fragen des FA zur "Mittelherkunft", gerade bei größeren Investitionen, so bei mir mit Umsatzsteuersonderprüfung, Betriebsprüfung & schließlich auch Steuerfahndung im Haus mit dem Verdacht der Umsatzsteuerverkürzung. Das Verfahren wurde eingestellt nach § 153 STPO


Vor allem, wenn man bei Privatkäufen dann noch die Vorsteuer für die Anschaffung ziehen will.

Bei 3 Monaten aber eher unkritisch. Man muß das FA nur davon überzeugen, es gewerblich zu nutzen. Einige Verbände wie BVD, VPLT bestätigen dies auch.

Verbuchung über Saldovortrag als Anlagevermögen im Standardkontenrahmen SKR 03 mit Konto 0490 an 9000 & damit Aktivierung

Abschreibung AfA auf 0490 mit 20% linear bei mobiler Nutzung

§ 19 USTG heißt ja nicht, daß es privat ist, es entfällt nur die MWST nach Kleingewerbe. Man darf die Vorsteuer nicht ziehen & darf in Rg. die Steuer nicht ausweisen. Ist wohl eine Einzel-Fa.

Wenn der Kauf dann innerhalb des Gewerbes auch als Inventar einfließt, kann man Absetzung für Abnutzung (AfA = Abschreibung) ansetzen. Bei mir wurden 5 Jahre nicht bemängelt

So einfach sind Verkäufe dann auch nicht, auch wenn die Steuer wegfällt.

Bis 1000 € gibt es Sammelposten, ehemals GWG, gerinfügiges Wirtschaftsgut mit Konto 0485

Bei sog. Anlageabgängen aus dem Anlagevermögen gibt es 2 Konten

a) Konto 2310 bei Buchwertverlust, also wenn man weniger erhält als man bez hat (Restbuchwert an Konto 0490)
b) Konto 2315 bei Buchwertgewinn

Das ist erst einmal die Ausbuchung des Inventars

Dann muß man auch die Anlagenabgänge selbst verbuchen in der Kontenklasse 8

a) Bank 1200 / an Konto 8850 bei Verlust aus Anlageabgang
b) Bank an Konto 8860 bei Gewinn aus Veräußerung des Anlagevermögen

Sonst am besten einen Steuerberater konsultieren

Wie machst Du Deine Abschlüsse ? Es gibt ja div. Software. Wiso ist noch relativ gut gelöst, die Einnahme-Überschuß-Rechnung kann man nach Verbuchung der Kosten & Erlöse extrahieren. Dann die Gewerbesteuererklärung abgeben mit Gewinn oder Verlust. Hebesatz von z. B. 430% erhält man von der Gemeinde oder Stadt

Vermutlich auch nur Nebengewerbe mit weiterer Tätigkeit als Arbeitnehmer ? Dann noch in die Einkommenssteuererklärung einsetzen über Gewerbetätigkeit
 
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