Rechnung ohne Steuernummer?

Nimda05

Nimda05

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Hallo!

Ich bin nach meiner Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer und damit auch in meinen Rechnungen umsatzsteuerbefreit. Da ich allerdings eher von geringen Einkünften bei der Gewerbeanmeldung ausgegangen bin und ich danach eh keine Steuern zahlen müsste, weigert sich das Finanzamt mir eine Steuernummer auszustellen.
Nach §14 UstG bin ich allerdings verpflichtet auf meine Rechnungen auch meine Steuernummer anzugeben.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Was soll ich tun?:confused:

Gruß

Nimda05
 
Hallo!

Ich bin nach meiner Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer und damit auch in meinen Rechnungen umsatzsteuerbefreit. Da ich allerdings eher von geringen Einkünften bei der Gewerbeanmeldung ausgegangen bin und ich danach eh keine Steuern zahlen müsste, weigert sich das Finanzamt mir eine Steuernummer auszustellen.
Nach §14 UstG bin ich allerdings verpflichtet auf meine Rechnungen auch meine Steuernummer anzugeben.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Was soll ich tun?:confused:

Gruß

Nimda05

Hast du jemals in deinem Leben als Angestellter gearbeitet? bzw. jemals in deinem Leben ne Lohnsteuerkarte bekommen?
Dann hast du auch ne Steuernummer! Warum sollte dir das FA ne neue geben?
(Verwechsel das nicht mit der Ust.-Id.!!!)

Gib einfach deine private Steuernummer auf der Rechnung an & gut is. Sollten die von FA dir allerdings sagen...

lg, T.
 
Doch - mit Gewerbe bekommt man eine andere Steuer Nr. beim FA als wenn man als Arbeitnehmer arbeitet, man wechselt somit den Veranlagungsbezirk.

Normalerweise geschieht dies nach der Anmeldung beim Gewerbeamt.

Wenn man trotzdem hauptberuflich nach § 19 USTG opiert, muß man für die ordnungsgemäße Fakturierung auch diese Steuer Nr. angeben.

xxx xxxx xxxx. Sonst geht man wohl von Steuerhinterziehung aus
 
Doch - mit Gewerbe bekommt man eine andere Steuer Nr. beim FA als wenn man als Arbeitnehmer arbeitet, man wechselt somit den Veranlagungsbezirk.

Normalerweise geschieht dies nach der Anmeldung beim Gewerbeamt.

Soweit richtig!
Wenn das FA dir aber keine neue Steuernummer gibt, nimmst du einfach deine bisherige!
Dann kann dir keiner ans Bein pinkeln...


Wenn man trotzdem hauptberuflich nach § 19 USTG opiert, muß man für die ordnungsgemäße Fakturierung auch diese Steuer Nr. angeben.
...

Davon ging isch mal aus -- hätt ich vielleicht erwähnen sollen (sry)
 
wenn es so wenig einnahmen sind, warum dann ein Nebengewerbe anmelden? Du kannst jeder Zeit auch als Privatperson eine Rechnung schreiben und diese als Sondereinnahmen versteuern.
 
Nach §14 UstG bin ich allerdings verpflichtet auf meine Rechnungen auch meine Steuernummer anzugeben.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Was soll ich tun?

Du brauchst keine Steuernummer auf die Rg. schreiben, da der §14 UStG nur den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers (Veranstalter) betrifft. Der Leistungsempfänger kann allerdings eh keine Vorsteuer ziehen, da du keine USt ausweist ;)

LG nookie erik
 
Du brauchst keine Steuernummer auf die Rg. schreiben, da der §14 UStG nur den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers (Veranstalter) betrifft. Der Leistungsempfänger kann allerdings eh keine Vorsteuer ziehen, da du keine USt ausweist ;)

LG nookie erik

Ähhhhh, FALSCH!
Lies mal §14 UStG, Absatz (4)

http://www.bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html

Seit 2004 für ALLE Unternehmer Pflicht, Rechnungen ohne Steuernummer werden vom FA unter Umständen nicht anerkannt!

Wie kommst du auf die Aussage, der §14 UStG bezöge sich nur auf den Vorsteuerabzug???? :eek:
:confused: :confused:


:rolleyes:
 
Die Steuernummer muss auf die Rechung.

Du hast doch bestimmt schon eine, schaue dazu mal auf deinen letzten Einkommenssteuerbescheid oder änlichem.

Je nach Finanzamt, wird man mittlerweile mit einer einzigen Steuernummer veranlagt. DAs ist aber nicht überall so.

Klar kann er als Privatperson auch mal eine Rechung schreiben, aber wenn du ein Gewerbe hast bzw. regelmäßig Geld verdienst in deinem Nebenjob, bist du natürlich auch keine Privatperson mehr.

Kleinunternehmer ist die beste lösung. Kannst deine Ausgaben somit gegen rechnen.

Die Umsatzsteuer greift nicht bei der Kleinunternehmer Regelung und muss nicht ausgewiesen werden oder gar dann auch abgeführt.
Mann kann sich allerdings freiwillig auch eine UST Id geben lassen aber somit muss diese dann auch abgeführt werden.

Ist nur mehr arbeit und macht daher keinen Sinn.

Einmal im Jahr somit eine Einnahmen Ausgaben Rechung machen und gut ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Steuerunummer bleibt immer die selbe, solange du im selben Bezirk wohnenbleibst.

Als Kleinunternehmer musst du keine Steuernummer angeben , nur den verweis das du nach §**** Kleinunternehmer bist.

Du darfst ja auch keine Mwst ausweisen .. !!

Liebe Grüße
Daniel
 
Die Steuerunummer bleibt immer die selbe, solange du im selben Bezirk wohnenbleibst.

Als Kleinunternehmer musst du keine Steuernummer angeben , nur den verweis das du nach §**** Kleinunternehmer bist.

Du darfst ja auch keine Mwst ausweisen .. !!

Liebe Grüße
Daniel

Himmel, wie oft denn noch???? :rolleyes: :mad:

RECHNUNGEN HABEN FORMVORSCHRIFTEN, NACHZULESEN UNTER §14 USTG ABSATZ 4!!!!

Die Steuernummer muss auf die Rechnung, egal ob du Kleinunternehmer bist oder nicht!

lg, T.
 
Nochmal ne andere Frage, weil ich zu meinem Beispiel leider nix finde oder einfach zu blöd bin ;)
Ich hab beim Gewerbeamt mein Gewerbe beantragt. Gewerbe wurde angemeldet, basst !
Das Problem ist nur, dass das FA in unserem Landkreis sehr sehr langsam ist...
Deswegen habe ich bis jetzt noch keine Steuernummer als Klein-Unternehmer. Ich besitze nur meine "Arbeitnehmer Steuernummer"
Ich hätte dieses WE einen Auftritt, wenn ich eine Rechnung schreiben kann. Habt ihr eine Lösung parat? Bin euch sehr Dankbar !

Gruß
 
Nochmal ne andere Frage, weil ich zu meinem Beispiel leider nix finde oder einfach zu blöd bin ;)
Ich hab beim Gewerbeamt mein Gewerbe beantragt. Gewerbe wurde angemeldet, basst !
Das Problem ist nur, dass das FA in unserem Landkreis sehr sehr langsam ist...
Deswegen habe ich bis jetzt noch keine Steuernummer als Klein-Unternehmer. Ich besitze nur meine "Arbeitnehmer Steuernummer"
Ich hätte dieses WE einen Auftritt, wenn ich eine Rechnung schreiben kann. Habt ihr eine Lösung parat? Bin euch sehr Dankbar !

Gruß

siehe eine Seite vorher!
 
Doch, Du kannst auch als Kleinunternehmer Mwst ausweisen.
Gerade viele andere Gewerbetreibende Kunden möchten das so haben und holen sich die Mwst wieder zurück.
An die Entscheidung, das Du mit Mwst arbeitest, bist Du 5 Jahre gebunden.
Da dies ein sehr komplexes Thema ist, sollte man sich von jemanden der sich damit auskennt beraten lassen.

Klickt Euch schlau:p



Als Kleinunternehmer musst du keine Steuernummer angeben , nur den verweis das du nach §**** Kleinunternehmer bist.

Du darfst ja auch keine Mwst ausweisen .. !!
 
Ähhhhh, FALSCH!
Lies mal §14 UStG, Absatz (4)

http://www.bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html

Seit 2004 für ALLE Unternehmer Pflicht, Rechnungen ohne Steuernummer werden vom FA unter Umständen nicht anerkannt!

Wie kommst du auf die Aussage, der §14 UStG bezöge sich nur auf den Vorsteuerabzug????

:rolleyes:

Was passiert, wenn man als DJ keine Steuernummer auf die Rechnung schreibt? Von Seiten des FA passiert rein garnix. Die streichen dem Leistungsempfänger die VoSt (.. und geben somit das Problem weiter), aber das is nicht Problem des DJs.
 
Doch, Du kannst auch als Kleinunternehmer Mwst ausweisen.
Gerade viele andere Gewerbetreibende Kunden möchten das so haben und holen sich die Mwst wieder zurück.
An die Entscheidung, das Du mit Mwst arbeitest, bist Du 5 Jahre gebunden.
Da dies ein sehr komplexes Thema ist, sollte man sich von jemanden der sich damit auskennt beraten lassen.

Klickt Euch schlau:p

das is totaler unsinn (nicht der beitrag ;) ), dass unternehmer die ust verlangen, denn es is linke tasche, rechte tasche:

fall 1. dj netto/brutto 100 euro (ohne ust)
fall 2. dj brutto 119 Euro (-19 Euro Vorsteuer v. FA = 100 Euro)

kommt somit auf das selbe hinaus für den leistungsempfänger, die sollten mal lieber mehr ihren steuerberater fragen, anstatt jedem kleinunternehmer/dj auf den s..k zu gehn.. (hat man ja schon öfter hier gelesen)

fall 3. dj brutto 100 euro (inkl. ust)

im fall 3 wird der dj abgezockt, da er die ust ans FA abführen muss, bitte beachten.

lg nookie erik
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzend zu Fall 3:
Dir bleiben also nur 84,87 übrig.
Da ist mir die Fall 2 variante, mit dem Ausweisen der MwSt , doch die schlauere.
Kunde zieht sich die Vorsteuer, die ich ihm als Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hab und gut.
Deine Aussage mit linke tasche , rechte Tasche teile ich nicht.
Der Unternehmer zahlt ja schliesslich ans FA nur den Vorsteuerabzug.


das is totaler unsinn (nicht der beitrag ;) ), dass unternehmer die ust verlangen, denn es is linke tasche, rechte tasche:

fall 1. dj netto/brutto 100 euro (ohne ust)
fall 2. dj brutto 119 Euro (-19 Euro Vorsteuer v. FA = 100 Euro)

kommt somit auf das selbe hinaus für den leistungsempfänger, die sollten mal lieber mehr ihren steuerberater fragen, anstatt jedem kleinunternehmer/dj auf den s..k zu gehn.. (hat man ja schon öfter hier gelesen)

fall 3. dj brutto 100 euro (inkl. ust)

im fall 3 wird der dj abgezockt, da er die ust ans FA abführen muss, bitte beachten.

lg nookie erik
 
Was passiert, wenn man als DJ keine Steuernummer auf die Rechnung schreibt? Von Seiten des FA passiert rein garnix. Die streichen dem Leistungsempfänger die VoSt (.. und geben somit das Problem weiter), aber das is nicht Problem des DJs.

Dem DJ passiert von FA-Seite nichts, das ist richtig. Allerdings wird dich der Leistungsempfänger wohl nicht mehr buchen, wenn bei seiner Buchprüfung zur Not deine Rechnung beanstandet wird... :(

Seid schlau, macht's gleich richtig! :cool:
Wenn ihr Euch nicht auskennt: fragen! Ob hier im Forum oder (besser) beim Steuerberater is wurscht!

Ob man jetzt als Kleinunternehmer auf den Vorsteuerabzug verzichtet oder nicht, kommt in erster Linie darauf an ob es sich lohnt!

Im Klartext heisst das:
hat man selber relativ hohe Ausgaben durch teure Investitionen kann sich die 5-Jährige Bindung an die Umsatzsteuerpflicht (und damit dem Verzicht auf die Kleinunterehmerregel) durchaus lohnen. Hier würde ich aber auf jeden Fall den Gang zum Steuerberater empfehlen!

Wenn es "nur" um ein bischen Equipment, Platten, CDs... handelt, sollte man die Kleinunternehmerregelung wählen. EÜR statt Umsatzsteuererklärung, keine monatlichen bzw. vierteljährliche USt-Voranmeldung.

Wenn dein Leistungsempfänger auf einer Rechnung mit ausgewiesener USt besteht (Achtung: vorher abklären!), kannst du ihm den Wind aus den Segeln nehmen, indem du ihn darauf hinweist, daß er deine Rechnung (meist gehts ja um kleinere Beträge) eh voll in die Kosten buchen kann.
Wenn er dann immer noch lieber eine Agentur nimmt, die Steuer auf Rechnungen ausweist--- Soll er doch! :rolleyes:

Alles klar?
LG, T.
 
Dem DJ passiert von FA-Seite nichts, das ist richtig. Allerdings wird dich der Leistungsempfänger wohl nicht mehr buchen, wenn bei seiner Buchprüfung zur Not deine Rechnung beanstandet wird... :(

Der Leistungsempfänger hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine korekte Rechnung und könnte dich im Ernstfall sogar auf Schadenersatz verklagen. In diesem Fall eben die Mehrsteuer, welche er durch die Nichtanerkennung der Rechnung durch das FA zahlen muss.


Wenn es "nur" um ein bischen Equipment, Platten, CDs... handelt, sollte man die Kleinunternehmerregelung wählen. EÜR statt Umsatzsteuererklärung, keine monatlichen bzw. vierteljährliche USt-Voranmeldung.

Eine EÜR muss der "normale", wie auch der Kleinunternehmer machen, ebenso wie eine Umsatzsteuererklärung. Nur das der Kleinunternehmer bei letzterer nur seinen Jahres und Vorjahresgesamtumsatz eingeben muss, zwecks Prüfung, ob der Jahreshöchstumsatz von 17.500 Euro eingehalten wurde.


Wenn dein Leistungsempfänger auf einer Rechnung mit ausgewiesener USt besteht (Achtung: vorher abklären!), kannst du ihm den Wind aus den Segeln nehmen, indem du ihn darauf hinweist, daß er deine Rechnung (meist gehts ja um kleinere Beträge) eh voll in die Kosten buchen kann.
Wenn er dann immer noch lieber eine Agentur nimmt, die Steuer auf Rechnungen ausweist--- Soll er doch! :rolleyes:

Der Leistungesempfänger hat überhaupt keinen Grund auf einem USt-Ausweis zu bestehen, da es ihm nix bringt dir zu deinem Honorar die 19% extra zu bezahlen und diese sich dann als Vorsteuer vom FA wieder zu holen. Dieser Hinweis sollte genügen um ihn von diesem Ansinnen zu befreien. Natürlich gibt es noch die Oberschlauen, welche bei deinem erstgenannten Honorar von einem Bruttohonorar ausgehen, aber auf diese Typen sollte man eh pfeifen... ;)
..........
 
Ich habe auch mal eine Frage, die vielleicht schonmal gestellt wurde, aber vielleicht kann mir kurz einer helfen, wäre sehr nett :)


Ich habe mal in einem Getränkemarkt als Aushilfe gearbeitet und müsste daher noch eine Steuernummer haben. Habe aber kein Kleingewerbe angemeldet, habe bisher immer gar keine oder geringe Gagen erhalten. Jetzt soll ich einmal im Monat auf einem Clubevent auflegen und soll Rechnungen schreiben. Was ist zu tun, wenn man kein Kleingewerbe angemeldet hat. Brauch die Rechnung am Samstag. Mir wurde gesagt, ich solle dazu schreiben, dass ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen soll...




Gibt es Vorlagen?
 
Ich habe auch mal eine Frage, die vielleicht schonmal gestellt wurde, aber vielleicht kann mir kurz einer helfen, wäre sehr nett :)


Ich habe mal in einem Getränkemarkt als Aushilfe gearbeitet und müsste daher noch eine Steuernummer haben. Habe aber kein Kleingewerbe angemeldet, habe bisher immer gar keine oder geringe Gagen erhalten. Jetzt soll ich einmal im Monat auf einem Clubevent auflegen und soll Rechnungen schreiben. Was ist zu tun, wenn man kein Kleingewerbe angemeldet hat. Brauch die Rechnung am Samstag. Mir wurde gesagt, ich solle dazu schreiben, dass ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen soll...
Gibt es Vorlagen?


Die Frage erübrigt sich wenn du einfach mal drüber nachdenkst!
Du bist nicht als Kleinunternehmer angemeldet willst aber von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen????? :rolleyes:

Wie nookieerik schreibt: googlen hilft!
-> Stichwort "Privatrechnung"!
 
119€ sind in diesem Fall aber 100%, somit sind 19% davon 22,61€.

Richtig wäre es so:
fall 2. dj brutto 100 Euro (-19 Euro Vorsteuer v. FA = 81 Euro)

NEIN, Noukie-Erik hat Recht.
Brutto heißt: 119 Euro Brutto sind quasi 119%, somit netto = 100% = 100 Euro und 19 ans FA
 

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