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Enix
Mimimi on Tour
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- 24 Okt 2012
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Hey zusammen
Vor kurzem ist ein wirklich geniales Lied rausgekommen:
Cazzette - Beam me up (Kill Mode)
exklusiv auf Spotify.
Da das Lied somit legal nicht erworben werden kann, fragte ich mich, ob es grundsätzlich möglich ist, das Lied trotzdem im Club zu spielen.
Die Antwort: ab dem 01.04.2013 darf man es auf jeden Fall.
In Deutschland ist es dank dem Recht auf Privatkopie erlaubt, das Radio bzw. Spotify mitzuschneiden; Spotify verbietet das zwar in der AGB, diese Klausel ist in Deutschland jedoch ungültig. Wenn Spotify einen Verstoß nachzuweisen gelingt, könnten die zwar eine Schadensersatzforderung stellen, aber der Nachweis an sich ist praktisch unmöglich.
Ich hab gerade eben bei der GEMA angerufen und nachgefragt, wie es mit Radiomitschnitten auf Veranstaltungen aussieht. In der Zentraldirektion München sagt man mir, dass es mit dem Laptopzuschlag ab dem 01.04.2013 auf jeden Fall erlaubt ist: für jeden Mitschnitt zahlt man 0,13€ einmalig, danach ist dessen Nutzung auch in Clubs erlaubt, vorausgesetzt der Veranstalter zahlt selbst seine Gebühren.
Das heißt im Klartext: Ab jetzt muss man dank GEMA nur noch 13 Cent pro Lied zahlen - nur die Radiomitschnitte wohlgemerkt - und man ist sogar legal dabei oO.
Einzig die Qualitätsfrage wäre ein Manko, aber wenn ich alle Musikstücke von Spotify Premium (320 kb/s mp3) auf unkomprimiert (wav) speicher, hab ich praktisch die Qualität von iTunes, Amazon Mp3 (sogar nur 256 kb/s mp3 :d ) und Co. Sauber.
Was sagt ihr zu dem Sachverhalt?
EDIT: Nicht falsch verstehen: ich will meine Musiksammlung nicht mit Radiomitschnitten vergrößern - die Tatsache, dass das aber ginge, verwundert mich.
LG Enix
Vor kurzem ist ein wirklich geniales Lied rausgekommen:
Cazzette - Beam me up (Kill Mode)
exklusiv auf Spotify.
Da das Lied somit legal nicht erworben werden kann, fragte ich mich, ob es grundsätzlich möglich ist, das Lied trotzdem im Club zu spielen.
Die Antwort: ab dem 01.04.2013 darf man es auf jeden Fall.
In Deutschland ist es dank dem Recht auf Privatkopie erlaubt, das Radio bzw. Spotify mitzuschneiden; Spotify verbietet das zwar in der AGB, diese Klausel ist in Deutschland jedoch ungültig. Wenn Spotify einen Verstoß nachzuweisen gelingt, könnten die zwar eine Schadensersatzforderung stellen, aber der Nachweis an sich ist praktisch unmöglich.
Ich hab gerade eben bei der GEMA angerufen und nachgefragt, wie es mit Radiomitschnitten auf Veranstaltungen aussieht. In der Zentraldirektion München sagt man mir, dass es mit dem Laptopzuschlag ab dem 01.04.2013 auf jeden Fall erlaubt ist: für jeden Mitschnitt zahlt man 0,13€ einmalig, danach ist dessen Nutzung auch in Clubs erlaubt, vorausgesetzt der Veranstalter zahlt selbst seine Gebühren.
Das heißt im Klartext: Ab jetzt muss man dank GEMA nur noch 13 Cent pro Lied zahlen - nur die Radiomitschnitte wohlgemerkt - und man ist sogar legal dabei oO.
Einzig die Qualitätsfrage wäre ein Manko, aber wenn ich alle Musikstücke von Spotify Premium (320 kb/s mp3) auf unkomprimiert (wav) speicher, hab ich praktisch die Qualität von iTunes, Amazon Mp3 (sogar nur 256 kb/s mp3 :d ) und Co. Sauber.
Was sagt ihr zu dem Sachverhalt?
EDIT: Nicht falsch verstehen: ich will meine Musiksammlung nicht mit Radiomitschnitten vergrößern - die Tatsache, dass das aber ginge, verwundert mich.
LG Enix
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