[Producing/Remixing] Edits als Dienstleistung wenn Käufer Original besitzt.

Daniel Ventura

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Hy,

mich würde interessieren wie sich folgender Sachverhalt rechtlich verhält:

mal angenommen ich biete Remixing/Editing als Dienstleistung an, explizit nur als Dienstleistung, da ich ja keinerlei Rechte an dem zu editierendem Werk habe. Ich lasse mir natürlich vorher vom Auftraggeber bestätigen, dass er das Original besitzt welches von mir bearbeitet wird.

um das ganze weiterzuspinnen...

wenn ich jetzt zb viele bereits fertige edits/Remixe produziert hätte, und jemand daran Interesse hat, mir nachweist dass er das original besitzt und ich ihm quasi nur die Dienstleistung dafür zu nem Pauschalpreis pro track in Rechnung Stelle.

Im Prinzip kanns mir doch sogar egal sein ob der AG den Track sogar im Original besitzt weil es mich ja eh nix angeht was er damit macht oder?
Es geht mir prinzipiell um die Idee sowas wirklich wasserdicht nur als Dienstleistung zu verkaufen ohne Theater mit irgendwelchen Rechteinhabern zu bekommen.

kennt sich wer von euch mit sowas aus?

Danke schonmal für euer Feedback!
 
Wenn Du die Erlaubnis vom !Rechteinhaber = eigtl. Musiker, Band, Künstler, Label, etc! hast, dann darfst Du Das und nix Anderes.

Ob xyz nen Track als Original auf CD, Platte oder sonste was besitzt ist vollkommen unerhäblich, denn durch den Kauf von Musik als Original erwirbst du keinerlei Vervielfälltigungsrechte, noch Vertriebserlaubnis oder Weiterverbreitung, ausser im begernzten privaten Bereich (persönliche Sicherheitskopien, Abspielen im nicht alleinigen Privatbereich) = mehr nicht.

Du willst veränderte Musik kommerziell vertreiben, dann brauchste die dafür nötigen Rechte Derer, die Die Rechte (70 Jahre lang) an den benutzten Musikstücken (und sei es nur eine hookline, phrase, lyriks, etc.) besitzen und Das kostet Geld. Und als No-name Remixer wirst kaum bekannte Sachen bezahlen können, noch genehmigt bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
das ich die rechte für tracks nicht hab ist klar - hab ich ja auch geschrieben.
ich kann aber mit dem track privat dennoch tun und lassen was ich will ;-)
es geht drum wie man wasserdicht Dienstleistung als remixer verkaufen kann. was da am ende in auftrag gegeben wird bzw was mit dem Ergebnis dann passiert (man gehe einfach mal davon aus das ist zum Privatgebrauch für den kunden) ist erstmal unerheblich.
fall sieht folgendermassen aus:
kunde gibt mir nen track den er gekauft hat und hätte jetzt gern nen edit/remix davon damit der den sich privat reinziehn kann (whatever) und bezahlt mich dafür das ich den nach seinen wünschen baue. ich verkaufe keinen track sondern nur die arbeit daran ;-)

zu der Thematik fällt mir noch ein (leider inzwischen pleite gegangenes) mashup portal ein, dass mashups legal vertrieben hat wenn man (mithilfe einer software) nachweisen konnte dass man alle tracks in dem mashup legal besitzt.

die frage ist wie verpackt man das so dass es auch eindeutig als Dienstleistung zu sehen ist um da juristisch wasserdicht zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vergiss Es !

Du verdienst damit (fremden Federn, Die nicht Deine sind) Geld, also zahle auch für andere ihre Leistung und Punkt.
Macht jeder Veranstalter, DJ, kommerzieller Remixer usw. so, also.

Unter aller so was, von dir :rolleyes:
 
danke für deine meinung, reg dich ab.
ich hätte gern ne fundierte (!) aussage darüber ob und wie ich Dienstleistung dieser art legal vermarkten kann.
das dir das persönlich nicht passt ist keine fundierte aussage ;-) ich habe da seitens nem medienanwalt durchaus schon den hint bekommen dass das durchauslegal möglich ist - wenn mans richtig verkauft.
es geht wie gesagt lediglich um die Dienstleistung.
ob das jetzt die Bearbeitung von irgendnem rechtefreien track ist oder nem kommerziellen den ein kunde besitzt - der privat mit seiner legal erworbenen musik machen darf was er will - ist völlig egal und hat auch nichts mit fremden federn schmücken zu tun. jeder darf privat mit seiner mukke machen was er will ;-)
sowas würd ich vorher eh mit nem medienanwalt verbindlich klären lassen, bin ja nicht verrückt.
wenn jemand was fundiertes dazu beitragen kann, vielen dank dafür schonmal ;-)
 
Gar Nicht - maaan

Denn Du kannst in deinen Schwachfugvertrag rein schreiben was Du willst und Dich von Mir aus auf den Urknall berufen, aber der Vertrag ist in deinem Falle nichtig und du hängst mit im sinkenden Boot, denn dein Vertrag hebelt nicht geltendes Recht aus.

Und Punkt, du Nase :p

@Mod's

Bitte komplett löschen dies illegalen und moralisch abgründige Anliegen. Sonst wird Das nur als Vorlage benutzt und ein Schritt weiter im Künstler-schauen-Dumm-aus-der-Wäsche-Sein

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Mein Sohn sein einer Track geht grad die letzten Tage im Inet hoch wie Schmidts Katze und DJ's und Remixer haben den Anstand Ihm um Erlaubnis zu fragen bevor Sie den Track mit ins Set nehmen bzw. remixen und zahlen Ihm auch nix dafür (Win<>Win Situation = Beide Seiten profitieren von einander)
Solltest Dir nen Bsp. Daran nehmen.
Aber dein Fred hier spricht sehr für dein Inneres.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich weiss nicht wo dein problem liegt ich habe hier weder irgendwas illegales gefragt noch sonstwas.
wenn deine Meinung juristisch fundiert ist, ist das ok für mich, gar kein Thema.
Ich habe in deinem post ausser deiner offensichtlich subjektiven Meinung zu dem Thema leider nichts juristisch verwertbares lesen können.
wenn dir das nicht Zuviel act ist, belege mir das doch einfach mal was daran illegal sein soll remixing/remastering/whatever Dienstleistung (für was auch immer) zu verkaufen.
ich denke es ist allgemein klar und bekannt, das jeder mit seinen tracks privat machen darf was er will. wenns um Aufführung Verbreitung geht etc ist das ein komplett anderer schuh - aber davon redet/schreibt hier niemand.
also nochmals die bitte: erzähl mir was was rechtlich daran nicht korrekt ist für solche Dienstleistungen geld zu nehmen wenn sie für privat in auftrag gegeben werden.
ich glaub dir das dann auch gerne dass das rechtlich nicht ok ist. ich hab ja nicht vor irgendwelche illegalen Sachen zu tun.

edit:
ist ja rechtlich gesehen nichts anderes als wenn ich zb. nen designertisch besitze und dann nem tischler/Zimmermann den auftrag erteile den nach meinen wünschen anzupassen ;-) selbst wenn das design geschützt ist kann ich privat damit machen bzw in dem fall machen lassen, was ich mag.
 
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Fast jedes Tonstudio bietet einen Musikschnitt / Editing an. Einfach mal die AGBs dort lesen. Das Thema Rechte wird dem Auftraggeber übertragen. Sollte als reine Dienstleistung also kein Problem sein.
Das Material wird danach nicht kommerziell vertrieben, selbst wenn muss sich der Auftraggeber darum kümmern. Alles eine Frage des Vertrages.

Würde mich aber mal interessieren, wie das bei Läden wie XMIX, Selectmix oder Ultimix geregelt ist. Ist aber im Bezug auf die Frage des TE eine anders Thema.
 
Danke für den Hinweis mit den AGBs Jan :) Ich hab mich mal in (Sehr viele) Studio AGBs eingelesen und gemerkt, dass das eigentlich genau das ist was ich brauche bzw mag. Der ganze Rechtekram liegt in der Verantwortung des Kunden und fertig.
Lasse das jetzt mal bei Gelegenheit von nem Medienanwalt validieren und dann mal gucken was draus wird.
Ist eigentlich ne recht einfache Sache so wie ich mir das vorstelle :)
 
Also den konkreten Fall hatten wir damals so nicht behandelt, aber ich kann dir sagen, dass ein Richter auch nicht dumm ist und auch immer nach dem Grund und dem Sinn solcher Aktionen (im Falle es käme zu einer Anhörung) fragen würde. Es ist sicherlich schwer begründbar, dass Leute sich sich ausschließlich zum privaten Gebrauch Remixe machen lassen. Wozu? Die Glaubwürdigkeit solcher Aktionen kann sicherlich hinterfragt werden.

Was diese Glaubwürdigkeit angeht hatten wir damals den einfachen Fall des Beziehens von Musik aus dem Internet besprochen. Wenn du auf eine Webseite gehst auf der du privat werbefrei und kostenlos die selbe Musik konsumieren oder gar downloaden kannst, die du bei sonstigen üblichen Portalen oder Musikgeschäften nur gegen Bezahlung erhältst, hast du auch als Nutzer skeptisch zu sein. Da mussten schon Privatpersonen teure Strafen wegen illegal gedownloadeter Musik zahlen, die hoch und heilig beteuert haben, dass auf der Seite nicht erkennbar war, dass das illegal ist.

Sollte es also in deinem Fall dazu kommen, dass jemand, für den du privat diese Dienstleistung, vielleicht auch mehrfach, erbracht hast mit den Remixes irgendwas öffentliches macht, kannst du durchaus mit ins Boot rutschen. Hände hochreißen und sagen "ich hab ja hier nur Dienstleistung gemacht, alles andere ist seine Verantwortung" muss dich im Zweifel nicht retten. Ob dieser Fall sauber in Gesetzestexten verankert ist kann ich aktuell nicht sagen, hat sich ja auch ein wenig was getan. Muss er auch nicht. Dafür gibt es Richter. Und wenn der dich fragt, ob du dir nicht hättest denken können, dass das passiert, wenn du diese Dienstleistung anbietest, musst du letztlich vor allem glaubwürdig sein. Das kann dir durchaus gelingen, das will ich nicht ausschließen, moralisch ist es aber selbst dann fragwürdig.

Als die hier überall Gullideckel und Schienen geklaut haben, weil die Metallpreise so hoch waren, hatten die Schrotthändler auch alle plötzlich ein Problem, weil sie eben auch nicht die Arme hochreißen konnten und sagen konnten "ist mir doch egal, wo der das Zeug her hat, ich mach doch nur die Dienstleistung". Sehr bald hat kein Schrotthändler sowas mehr ohne Nachweis irgendeiner Lizenz oder so angenommen und seit dem wird deutlich weniger geklaut.



Wie gesagt, mit Gesetzen die u.U. noch nicht klar definiert sind kann man durchaus versuchen zu spielen. Ich würde aber die Finger davon lassen. Ein normaler Beruf, der einen neben Familie schon genug auslastet ist die sicherere Alternative, falls dieses Lebensmodell für dich in Frage kommt... muss es ja nicht...
 
danke für dein beitrag bossa!

ich hab nicht vor sowas im grossen stil zu machen ich hab nur einige anfragen eben solche dinger als auftragsarbeit zu machen. sollte ich sowas tatsächlich machen irgendwann mal, würd ich mir natürlich von nem Anwalt nen vertrag aufsetzen lassen den der kunde zu unterschreiben hat in dem das rechtethema klar geregelt ist (und mich auch nix direkt angeht).
tonstudios machen sowas wohl auch bei auftragsannahme hab ich mir erklären lassen (neben ihren agbs natürlich).
 
...
ich hab nicht vor sowas im grossen stil zu machen...

Es kommt ja nicht unbedingt auf die Größe an. Dürfte dir doch deine Frau auch schon beigebracht haben... :d

Wie gesagt, Rat vom Anwalt ist in dem Fall nicht verkehrt, wobei Anwälte natürlich auch gern mal darauf erpicht sind, alles so zu verklausulieren, dass scheinbar passt, was eigentlich nicht sein soll. Im Zweifel kannst du dich vor einem Richter auch nicht auf einen Vertrag berufen. Wie Poppi schon gesagt hat, kann man mit einem Vertrag oder AGB nicht geltendes Recht umschiffen. Und genausowenig (bzw. nur sehr sehr bedingt) deine Glaubwürdigkeit.

Ich sollte als Trainer auch mal einen Hallennutzungsvertrag vom Amt(!) unterschreiben, der aussagte, dass ich (wie jeder andere Trainer) nach meinem Training die komplette Halle auf Schäden zu untersuchen und diese zu dokumentieren habe, und damit immer nachweislich der letzte, der sie nicht dokumentiert hatte, Schuld hätte. Ausgenommen die Schule selber. Ohne Unterschrift hätte ich den Hallenschlüssel nicht bekommen. Hab ich natürlich unterschrieben, weil klar war, dass dieser Vertrag nichtig ist, da eine komplette Hallenkontrolle Stunden Arbeit und Sachverstand gekostet hätte und in keiner Relation zu einem Vereinstrainingsbedtrieb steht und es ebenso rechtswidrig ist, die Schule komplett von vornherein aus der Verantwortung zu ziehen.



Wenn du also Vertrag und AGB ausarbeitest heißt das nicht, dass du dich zurücklehnen kannst. Die Frage der Glaubwürdigkeit dieser Dienstleistung für rein private Zwecke von jemandem, der offenbar irgendwas mit Musikproduktion am Hut hat und die Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechtslage grundsätzlich kennen sollte, ist halt im Zweifel zu hinterfragen. Wie gesagt, ich will nicht ausschließen, dass dir das mit Hilfe eines Anwalts gelingen KANN. Und weiterhin ist es dann natürlich immer davon abhängig wer wie wann klagt, und was du für einen Richter erwischst. Sind auch nur Menschen und die sind nunmal unterschiedlich. Aber ich würde nicht von vornherein von einer erfolgreichen Tätigkeit ausgehen.



Napster hat das (natürlich in größerem Stil, aber dafür waren sie auch nur Stellvertreter für viele weitere) letztlich ähnlich gemacht. Die haben sinngemäß in ihre AGB geschrieben "Wir sind nur eine Plattform, auf der Musik hoch und runtergeladen werden kann. Ob der Nutzer das Recht dazu hat muss er selbst klären". Damit haben sie sich einige Jahre in Sicherheit gewägt.



Mir wäre das definitiv zu heiß. Und auch im rein privaten Rahmen ohne Geld würde ich es wohl nicht mal einmalig für einen Freund machen - das dann aber aus moralischen Gründen, die ich hier mal aus dem Spiel lassen will. Rein rechtlich wäre mir das zu heiß.
 
ok danke für das Statement das klingt schlüssig.
geht im konkreten fall netmal um Remixe sondern eher um Edits bzw Handwerkszeug für DJs, ich veränder den track nicht, sondern kürze ihn auf ne clubtaugliche länge und verpasse ihm ein originales intro und outro (kein redrum, nur mit originalmaterial) und das ganze lossless. ist auch keine rocketscience aber ich wird sehr oft danach gefragt, daher kam ich auf die Idee.
aber ich denke das spielt da nicht so die rolle Veränderung ist Veränderung oder?
 
Grundsätzlich ist jede Veränderung eine Veränderung. In dem beschriebenen Fall wäre es dann tatsächlich die Frage, wer das noch wahrnehmen (bzw. sich beschweren / klagen) soll, wenn das im Club gespielt würde, da man das ja mindestens als Liveact auch live machen könnte. Selbst mit herkömmlicher DJ-Software geht da ja viel.

So gesehen ist es schon verständlich, dass du nicht sofort von der Sache Abstand genommen hast. Selbst moralisch wäre einfachstes schneiden schon wenigstens Grauzone. Für mich jedenfalls. Aber eben Grauzone. Schnell kommt eins zum anderen und man macht immer aufwändigere, "richtige" Remixe. Und ich finde, es hat auch ein gewisses Statement, wenn man bei solchen Sachen auch mal Nein sagt.




Ich hatte mal so einen völlig Verrückten an der Hand. Der hatte bei einem Treffen (so workshopmäßig, ist schon lange her) mal eben so nebenbei meine komplette MP3-Sammlung zu sich überspielt und mir seinen Shice mit auf den Rechner gepackt. Hat mich, als ich wieder reinkam groß angestrahlt, dass er eben unsere Musikdatenbanken synchronisiert habe. Daraufhin habe ich ihn erstmal angeschissen und das sofort in meinem Beisein rückgängig machen lassen. Mit seinem 128kBit-Klau-Shice hätt ich ohnehin nichts anfangen können.

Später hab ich den mal bei ner Veranstaltung wieder "erlebt" und er hat "meine" Lieder gespielt (hatte sich die Daten also irgendwie gerettet). Naja, hab ich ihn machen lassen. Er is ohnehin nie professionell geworden und hat nur Kinderkacke gemacht.
 
Grundsätzlich ist jede Veränderung eine Veränderung. In dem beschriebenen Fall wäre es dann tatsächlich die Frage, wer das noch wahrnehmen (bzw. sich beschweren / klagen) soll, wenn das im Club gespielt würde, da man das ja mindestens als Liveact auch live machen könnte. Selbst mit herkömmlicher DJ-Software geht da ja viel.

Mal ne Frage dazu, im TV hör ich oft wie aus einem Lied nur ein Loop gemacht wird und dieser dann im Hintergrund bei schlechten Reportagen alá Taff oder Tagesmagazin läuft. Wäre in diesem Sinne ja dasselbe... Die sind auch, in welcher Form auch immer, da rechtlich abgesichert.
 
Ich weiß nicht wie oft das wirklich mit Gema-Material passiert. Manche ja schon (diese Melodie von Yello wurde ja off genommen) aber ich glaub es sind nicht soooo viele. Vielleicht gibt's für die wenigen tatsächlich Absprachen mit den Rechteinhabern. Wissen tu ich es nicht.

Für die viel häufigeren Folgen alltäglicher Sendungen, wo immer Schnipsel eingespielt werden ist es sicher nicht nötig da zieht die einfache Annahme "das Lied wird kurz angespielt", man zahlt die normalen Gebühren dafür und gut. Wenn es verschiedene aneinandergereihte Schnipsel eines Liedes sind tendiert es eben schon dahin schwierig zu werden. Da ist dann eben die Frage, wo ist die Grenze zwischen schneiden, editing und remixing? Diese ist auf künstlerischer Ebene zu beantworten und darauf würde ich mich im Zweifel nicht einlassen. Da muss man eben im Zweifel vor einem Richter glaubwürdig argumentieren. Da muss jeder selbst wissen, wie weit er da gehen will.

Ich denke für die einmal zusammengeschnippelte Melodie, die man als Titel einer länger laufenden Sendung nutzen möchte, lohnt der Aufwand, das eben sauber abzusprechen. Für einzelne Folgen oder Beiträge von Sendungen wohl weniger.
 
folgender beitrag: besser ist das :cool:
 
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