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Ihr wisst schon, dass ihr mit den "helfenden Posts" in diesem Thread Beihilfe zu ner Ordnungswidrikeit leistet und ihr damit gleichermaßen belangt werden könnt (§14 OWiG)?
dann ist die abregelung wohl vom betreiber installier worden oder wie sollen wir das verstehen?die plombierung ist von haus aus niedriger angesetzt weil in diesem lokal keine laute musik gewünscht ist!(nur das lokal wird ja von ner freundin ganz gemietet..) aber es wäre ja gesetzlich noch lauter möglich.
nur zur info...
Tja das macht es nicht leichter einen Rat zu geben da man die Gegebenheiten nicht kennt.
Eventuell wurde da nur der Master vom Mixer abgeklebt oder ähnliches.
Wenn dort keine laute Musik laufen soll wär mir das auch zu viel Risiko dort aufzudrehen da die Boxen gar nicht dafür ausgelegt sind.
Ich würde einfach empfehlen ne kleine Anlage zusätzlich zu mieten. Kostet nicht viel, macht keinen Ärger, is kein Gefrickel und bringt das gewünschte Ergebnis.
Hast Du mal gelesen, von wann der Thread ist?
Wenn Du unbedingt Posts sammelst, um einen Thread zu eröffnen, dann mache es gefälligst unauffällliger!