Plattenspieler testen

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Piloty

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Hallo Leute,

ist es in Ordnung wenn man sich ein Turntable per Internet bestellt und dieses dann ausgiebig testet, dann, wenn es nicht die Erwartungen erfüllen kann, innerhalb der Widerrufsfrist wieder zurückschickt und geld zurück?

ein kumpel von mir hat dies schon mal gemacht, hatte sich irgend nen billig Plattenspieler mit Riemenantrieb über Internet bestellt, ihn ausgiebig getestet, wobei dann auch am Plattenteller Lack Abschürfungen durch das Scratchen entstanden sind. War bei ihm eigtl nur eine optische Verschlechterung, der Verkäufer will jedoch nun nicht den gesamten Kaufpreis zurückerstatten, da dieser optische Mangel besteht. Nun hat er einen Rechtsanwalt eingeschaltet, da er der Meinung ist, dass die Verschlechterung nur aufgetreten ist durch seine Prüfung, so hätte er es nicht prüfen können. Er hat natürlich das Teil mehrere Stunden ausgiebig getestet.
 
Ist vollkommen korrekt, sollte Wertminderung eintreten (hier: Lack ab) kann der Verkäufer dies geltend machen und den "Schaden" vom Kaufpreis abziehen und einbehalten.
Da es wohl ein gewerblicher Händler war steht dies auch definitiv in seinen AGB.
 
bei ihm warens eigtl nur wenige dünne radiale Kratzer/Abschürfungen in der mitte des Plattentellers, wo bei der Platte das Cover aufgeklebt ist.

mich würde da interessieren, ob man das zeugs dann gar nicht ausprobieren darf, wenn die schon so kleinigkeiten beanstanden?
normalerweise steht doch immer in den AGB, dass die "Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist".
 
So, und jetzt versuche mal, dich in die Lage des Händlers zu versetzen und dann les dir deinen Text hier nochmal durch!
 
break:

bei ihm warens eigtl nur wenige dünne radiale Kratzer/Abschürfungen in der mitte des Plattentellers, wo bei der Platte das Cover aufgeklebt ist.
Na das hätte mich auch stark gewundert wenn ihm dann der Plattenspieler gefallen hätte.
Ein slipmat sollte man schon benutzen!

/break
 
Nun ja ...

@Piloty:
  1. Versetze Dich in die Lage des Händlers (wurde schon gesagt) ...
  2. Wie würdest Du reagieren, wenn Du über Internet Neuware bei einem Händler orderst und einen solchen Plattenspieler mit diesen Gebrauchsspuren erhältst ...

eBill
 
AW: Nun ja ...

Gesetzlich betrachtet dürfen die Händler das nicht mehr als Neuware anbieten ;) ... ob und wie aber ein Händler seine gebrauchten Waren loswird steht auf einem anderen Blatt.
 
Die meisten bieten die Ware dann als Versandrückläufer an. Da ist die Ware dann etwas günstiger.

Ich kaufe die Ware immer erst, schicke sie dann zurück und kaufe sie dann nochmals, wenn sie reduziert ist. so kommt man günstig an Neuware mit Garantie dran. Da kann man schonmal 30 bis 100 Euro sparen.
 
Ich kaufe die Ware immer erst, schicke sie dann zurück und kaufe sie dann nochmals, wenn sie reduziert ist. so kommt man günstig an Neuware mit Garantie dran. Da kann man schonmal 30 bis 100 Euro sparen.


Patrick du Fuchs, soweit habe ich gar nicht gedacht.
Raffiniert!
 
Die meisten bieten die Ware dann als Versandrückläufer an. Da ist die Ware dann etwas günstiger.

Ich kaufe die Ware immer erst, schicke sie dann zurück und kaufe sie dann nochmals, wenn sie reduziert ist. so kommt man günstig an Neuware mit Garantie dran. Da kann man schonmal 30 bis 100 Euro sparen.

So macht man sich beim Händler seines Vertrauens natürlich auch beliebt :D
 
finde ich ein absolut asoziales verhalten soetwas auf dieses weise auszunutzen

finde ich auch!

ist ungefähr genauso abstoßend, wie wenn irgendwelche leute hier arglose forenmitglieder in die irre führen, indem sie die in ihren beiträgen enthaltende ironie nicht deutlich erkennbar ausweisen!
 

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