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torben6481
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hallöchen,
ich hab vor hier bei mir ein paar orte weiter eine öffentliche partys in der stadthalle mit nem etwas bekannteren dj als headliner zu veranstalten. die stadthalle als location hab ich gemietet bekommen soweit, so gut...
nun wollte ich beim ordnungsamt ne einmalige ausschankgenehmigung beantragen und beim durchlesen des bogens ist mir folgendes aufgefallen, dort steht:
Anlass der Veranstaltung (kann nur genehmigt werden wenn ein besonderer anlass vorliegt, wie vereinsjubiläum, karneval oder ähnliches)
Soll ich das jetzt so verstehen das man generell nicht einfach so eine Party Öffentlich veranstalten darf? Wie bekommen das dann die anderen Veranstalter genehmigt, hier laufen öfters Ü30 partys und son kram, da gibts ja auch keine "besonderen Anlässe"
Fir Tips und Ratschläge wäre ich dankbar
ich hab vor hier bei mir ein paar orte weiter eine öffentliche partys in der stadthalle mit nem etwas bekannteren dj als headliner zu veranstalten. die stadthalle als location hab ich gemietet bekommen soweit, so gut...
nun wollte ich beim ordnungsamt ne einmalige ausschankgenehmigung beantragen und beim durchlesen des bogens ist mir folgendes aufgefallen, dort steht:
Anlass der Veranstaltung (kann nur genehmigt werden wenn ein besonderer anlass vorliegt, wie vereinsjubiläum, karneval oder ähnliches)
Soll ich das jetzt so verstehen das man generell nicht einfach so eine Party Öffentlich veranstalten darf? Wie bekommen das dann die anderen Veranstalter genehmigt, hier laufen öfters Ü30 partys und son kram, da gibts ja auch keine "besonderen Anlässe"
Fir Tips und Ratschläge wäre ich dankbar