D
Dowi
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- 9 Aug 2011
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Hey Leute,
Ich plane im Dezember gemeinsam mit 2 Freunden eine kleine Party in einer Bar in unserem Ort (Partymässig läuft hier nicht viel)
zu veranstalten.
Das ganze steckt noch in den Kinderschuhe und sieht bis jetzt so aus, dass wir eigentlich 'nur' den normalen Barbetrieb mit guter Musik (normalerweise läuft da den ganzen Tag Bayern3 )
aufwerten wollen und das Haus mit etwas Promotion zu füllen. Halt so ne Art kleine Tanzveranstaltung daraus machen .
Technisch sieht es so aus, dass die Boxen vorhanden sind (Bekannter betreibt einen Verleih für Licht und Tontechnik).
Auserdem noch das DJ-Setup, dass ich selbst besitze.
Equipment zum Cocktails mixen sollte ja in einer Bar vorhanden sein
Allerdings hätte ich da noch ein paar Fragen:
1. Braucht man dafür noch eine extra Genehmigung? Schließlich ist der normale Barbetrieb ja auch eine öffentliche 'Veranstaltaltung'.
2. Offizieller Veranstalter ist ja der Barbesitzer, der hat einen Gewerbeschein für seinen Gastronomiebetrieb. Reicht das oder benötigt man da einen Gewerbeschein der auf VA zugeschnitten ist (Siehe auch 5.)?
3. Kann man einfach Eintritt verlangen?
4. Kann man die Öffnungszeiten einfach so verlängern? Die Bar hat normalerweise nur bis 23.30 geöffnet, aber unsere VA sollte natürlich schon ein bisschen länger dauern
5. Wenn das ganze einmalig stattfindet, brauch ich dann als DJ einen Gewerbeschein?
Das bedeutet im Klartext, dass für dich jede Tätigkeit die selbstständig und regelmäßig mit dem Ziel „Gewinn zu machen“ ausgeführt wird, eine gewerbliche Handlung darstellt die anmeldepflichtig ist.
6. Wie kann ich meine Promotion darauf einstimmen, dass die Bar, in die ca. 80 Leute passen, gefühlt ist, aber nicht plötzlich 8000 Leute vor der Tür stehen (Siehe diverse Facebook-Partys )
7. Ist Security-Personal gesetzlich vorgeschrieben?
Ich weiß, dass es eine Formel gibt, womit man berechnet, wieviele Rettungssanitäter anwesend sein müssen. Gibt es sowar für Security auch?
Ich habe die ganze Idee dem Barbesitzer auch noch nicht unterbreitet, aber ich wollte ihm nach möglichkeit ein vollständig ausgearbeitetes Konzept
vorlegen, sodass nicht mehr viele Punkte, die zu einem Scheitern des Vorhabens führen können, auftauchen können.
Deswegen sind auch Tipps wie 'Klär das mit dem Besitzer' momentan noch relative sinnlos.
Wie gesagt das ganze ist noch mehr ein Gedankenspiel, wäre aber durchaus mal interessant, zumindest wäre eine Zielgruppe vorhanden.
Ich hoffe ihr könnt mir bei allen Fragen helfen.
LG
Domi
PS: Ich würde mich über eine Spende für stärkere Kontaktlinsen freuen, sollte hier irgendwo das alles schon beantwortet sein
Ich plane im Dezember gemeinsam mit 2 Freunden eine kleine Party in einer Bar in unserem Ort (Partymässig läuft hier nicht viel)
zu veranstalten.
Das ganze steckt noch in den Kinderschuhe und sieht bis jetzt so aus, dass wir eigentlich 'nur' den normalen Barbetrieb mit guter Musik (normalerweise läuft da den ganzen Tag Bayern3 )
aufwerten wollen und das Haus mit etwas Promotion zu füllen. Halt so ne Art kleine Tanzveranstaltung daraus machen .
Technisch sieht es so aus, dass die Boxen vorhanden sind (Bekannter betreibt einen Verleih für Licht und Tontechnik).
Auserdem noch das DJ-Setup, dass ich selbst besitze.
Equipment zum Cocktails mixen sollte ja in einer Bar vorhanden sein
Allerdings hätte ich da noch ein paar Fragen:
1. Braucht man dafür noch eine extra Genehmigung? Schließlich ist der normale Barbetrieb ja auch eine öffentliche 'Veranstaltaltung'.
2. Offizieller Veranstalter ist ja der Barbesitzer, der hat einen Gewerbeschein für seinen Gastronomiebetrieb. Reicht das oder benötigt man da einen Gewerbeschein der auf VA zugeschnitten ist (Siehe auch 5.)?
3. Kann man einfach Eintritt verlangen?
4. Kann man die Öffnungszeiten einfach so verlängern? Die Bar hat normalerweise nur bis 23.30 geöffnet, aber unsere VA sollte natürlich schon ein bisschen länger dauern
5. Wenn das ganze einmalig stattfindet, brauch ich dann als DJ einen Gewerbeschein?
Das bedeutet im Klartext, dass für dich jede Tätigkeit die selbstständig und regelmäßig mit dem Ziel „Gewinn zu machen“ ausgeführt wird, eine gewerbliche Handlung darstellt die anmeldepflichtig ist.
6. Wie kann ich meine Promotion darauf einstimmen, dass die Bar, in die ca. 80 Leute passen, gefühlt ist, aber nicht plötzlich 8000 Leute vor der Tür stehen (Siehe diverse Facebook-Partys )
7. Ist Security-Personal gesetzlich vorgeschrieben?
Ich weiß, dass es eine Formel gibt, womit man berechnet, wieviele Rettungssanitäter anwesend sein müssen. Gibt es sowar für Security auch?
Ich habe die ganze Idee dem Barbesitzer auch noch nicht unterbreitet, aber ich wollte ihm nach möglichkeit ein vollständig ausgearbeitetes Konzept
vorlegen, sodass nicht mehr viele Punkte, die zu einem Scheitern des Vorhabens führen können, auftauchen können.
Deswegen sind auch Tipps wie 'Klär das mit dem Besitzer' momentan noch relative sinnlos.
Wie gesagt das ganze ist noch mehr ein Gedankenspiel, wäre aber durchaus mal interessant, zumindest wäre eine Zielgruppe vorhanden.
Ich hoffe ihr könnt mir bei allen Fragen helfen.
LG
Domi
PS: Ich würde mich über eine Spende für stärkere Kontaktlinsen freuen, sollte hier irgendwo das alles schon beantwortet sein