Paar Fragen zum Organisieren einer öffentlichen VA

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Dowi

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Hey Leute,


Ich plane im Dezember gemeinsam mit 2 Freunden eine kleine Party in einer Bar in unserem Ort (Partymässig läuft hier nicht viel)
zu veranstalten.
Das ganze steckt noch in den Kinderschuhe und sieht bis jetzt so aus, dass wir eigentlich 'nur' den normalen Barbetrieb mit guter Musik (normalerweise läuft da den ganzen Tag Bayern3 :D)
aufwerten wollen und das Haus mit etwas Promotion zu füllen. Halt so ne Art kleine Tanzveranstaltung daraus machen :).
Technisch sieht es so aus, dass die Boxen vorhanden sind (Bekannter betreibt einen Verleih für Licht und Tontechnik).
Auserdem noch das DJ-Setup, dass ich selbst besitze.
Equipment zum Cocktails mixen sollte ja in einer Bar vorhanden sein ;)




Allerdings hätte ich da noch ein paar Fragen:


1. Braucht man dafür noch eine extra Genehmigung? Schließlich ist der normale Barbetrieb ja auch eine öffentliche 'Veranstaltaltung'.

2. Offizieller Veranstalter ist ja der Barbesitzer, der hat einen Gewerbeschein für seinen Gastronomiebetrieb. Reicht das oder benötigt man da einen Gewerbeschein der auf VA zugeschnitten ist (Siehe auch 5.)?

3. Kann man einfach Eintritt verlangen?

4. Kann man die Öffnungszeiten einfach so verlängern? Die Bar hat normalerweise nur bis 23.30 geöffnet, aber unsere VA sollte natürlich schon ein bisschen länger dauern :D

5. Wenn das ganze einmalig stattfindet, brauch ich dann als DJ einen Gewerbeschein?
Das bedeutet im Klartext, dass für dich jede Tätigkeit die selbstständig und regelmäßig mit dem Ziel „Gewinn zu machen“ ausgeführt wird, eine gewerbliche Handlung darstellt die anmeldepflichtig ist.

6. Wie kann ich meine Promotion darauf einstimmen, dass die Bar, in die ca. 80 Leute passen, gefühlt ist, aber nicht plötzlich 8000 Leute vor der Tür stehen (Siehe diverse Facebook-Partys :D:D)

7. Ist Security-Personal gesetzlich vorgeschrieben?
Ich weiß, dass es eine Formel gibt, womit man berechnet, wieviele Rettungssanitäter anwesend sein müssen. Gibt es sowar für Security auch?



Ich habe die ganze Idee dem Barbesitzer auch noch nicht unterbreitet, aber ich wollte ihm nach möglichkeit ein vollständig ausgearbeitetes Konzept
vorlegen, sodass nicht mehr viele Punkte, die zu einem Scheitern des Vorhabens führen können, auftauchen können.
Deswegen sind auch Tipps wie 'Klär das mit dem Besitzer' momentan noch relative sinnlos.


Wie gesagt das ganze ist noch mehr ein Gedankenspiel, wäre aber durchaus mal interessant, zumindest wäre eine Zielgruppe vorhanden.
Ich hoffe ihr könnt mir bei allen Fragen helfen.

LG
Domi


PS: Ich würde mich über eine Spende für stärkere Kontaktlinsen freuen, sollte hier irgendwo das alles schon beantwortet sein :)
 
AW: Ein paar fragen zum Organiesieren einer öffnetlichen VA

das ist definitiv schon alles beantwortet...

kurz:


1. Braucht man dafür noch eine extra Genehmigung? Schließlich ist der normale Barbetrieb ja auch eine öffentliche 'Veranstaltaltung'.

nein

2. Offizieller Veranstalter ist ja der Barbesitzer, der hat einen Gewerbeschein für seinen Gastronomiebetrieb. Reicht das oder benötigt man da einen Gewerbeschein der auf VA zugeschnitten ist (Siehe auch 5.)?

ich sag mal nein, wenn ne einmalige sache ist und der betreiber der bar mitspielt. wenns 100% nach recht und gesetz laufen soll, siehts natürlich wieder anders aus...

3. Kann man einfach Eintritt verlangen?

ja. allerdings bedeutet das eine separate anmedlung bei der gema nebst denn dann fälligen höheren abgaben.

4. Kann man die Öffnungszeiten einfach so verlängern? Die Bar hat normalerweise nur bis 23.30 geöffnet, aber unsere VA sollte natürlich schon ein bisschen länger dauern :D

das kommt auf die genehmigung an, die der barbetreiber hat. im zweifelsfall is ne sperrzeitverkürzung von nöten.

5. Wenn das ganze einmalig stattfindet, brauch ich dann als DJ einen Gewerbeschein?
Das bedeutet im Klartext, dass für dich jede Tätigkeit die selbstständig und regelmäßig mit dem Ziel „Gewinn zu machen“ ausgeführt wird, eine gewerbliche Handlung darstellt die anmeldepflichtig ist.

https://www.deejayforum.de/45-faqs-...wann-and-wie-mache-ich-das-steuerproblem.html

7. Ist Security-Personal gesetzlich vorgeschrieben?
Ich weiß, dass es eine Formel gibt, womit man berechnet, wieviele Rettungssanitäter anwesend sein müssen. Gibt es sowar für Security auch?

bei 80 personen muss gar niemand da sein. je nach lokalität und dem zu erwartenden publikum isses deine entscheidung.
 
AW: Ein paar fragen zum Organiesieren einer öffnetlichen VA

peeerfekt, danke :) Alles was ich wissen wollte
 
AW: Ein paar fragen zum Organiesieren einer öffnetlichen VA

Hallo Deejayforum, ich nutzen diesen Thread einmal, da ich keinen neuen eröffnen möchte bzw auch nicht kann.

Folgender Sachverhalt:

Ich hab in einem Club eine Veranstaltung durchgeführt. Der Clubchef hat mir seinen Club kostenlos zur Verfügung gestellt, er hat die Getränkeeinnahmen bekommen, ich den Eintritt. Gema und Security wurde sich geteilt.

Ich hatte dafür einen ziemlich großen Act in meinem Musikbereich (Reggae), dafür wusste ich das ich ein wenig drauf zahlen muss, dass war es mir aber wert.
Der DJ hat eine Rechnung an den Club mit MwSt gestellt. Gage hat der DJ von mir bekommen + die Mwst natürlich. Der Betrag setzte sich aus den kompletten Eintrittseinnahmen + einem Privatbetrag von mir zusammen.

Nun wollte ich jetzt gerne die MwSt vom Club wieder, weil er diese ja gegenrechnen kann, leider stellt er sich quer.

Nun zu meiner Frage:
Ich arbeite sonst als selbständiger Programmierer und stelle an meine Kunden Rechnung mit MwSt.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn der DJ die Rechnung noch einmal an mich stellt und der Clubchef die erste Rechnung dem DJ zurückgibt, könnte ich dann die MwSt gegenrechnen?

Danke für eure Hilfe!
 
AW: Ein paar fragen zum Organiesieren einer öffnetlichen VA

Das soll jetzt mal einer verstehen!

Der Dj hat also eine Rechnung an den Club geschrieben, für den Auftritt, und du hast die Gage ohne Rechnung dann quasi von dir aus an den Dj bezahlt oder wie?

Jetzt stelle ich mir die Frage, wieso zahlst du die Gage ohne Rechnung aus?

Der Dj muss Dir die Rechnung ausstellen ist doch logisch! Daher beim Dj nachhaken und Rechnung verlangen, wenn du die Gage bezahlt hast.

MwSt kannst du doch nicht zurückverlangen vom Club, wie soll das den gehen?
Der Club hat ja auch nichts bezahlt, nur ne Rechnung bekommen, abgesehen davon, das die MwSt nicht dem Club sondern dem Staat gehört.

Kannst ja beim Finanzamt anrufen und denen das Schildern, dann wird de r Clubbetrieber die MwSt aus der Rechnung zum Gegenrechnen nicht anerkannt bekommen. Setzt aber voraus, das du das auch beweisen kannst.

Ansonsten hast du daraus gelernt, nie ohne Rechnung solche Gagen begleichen!!! Genau genommen hast du den DJ nun "schwarz" bezahlt obwohl du in der Gage die "MwSt" mit bezahlt hast, lustig ^^
Sollte er dir keine neue REchnung ausstellen, verlangst du die MwSt zurück, das wird er machen. (Hoffe ich für Dich)
 
AW: Ein paar fragen zum Organiesieren einer öffnetlichen VA

Grundsätzlich hat jjung78 schon das Wichtigste gesagt, nur noch ein paar Anmerkungen...

Kannst ja beim Finanzamt anrufen und denen das Schildern, dann wird de r Clubbetrieber die MwSt aus der Rechnung zum Gegenrechnen nicht anerkannt bekommen. Setzt aber voraus, das du das auch beweisen kannst.

Sollte er das tun, droht dem Clubbetreiber eventuell noch deutlich mehr Ärger als nur die gezahlte Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abziehen zu dürfen... Wenn er eine Rechnung einreicht, die er selbst gar nicht gezahlt hat könnte ihm das das Finanzamt auch als (versuchten) Steuerbetrug werten....

Daraus folgt aber auch zwingend: der Club kann Dir die Mehrwertsteuer gar nicht erstatten, weil er die Rechnung und somit die darin ausgewiesene Mehrwertsteuer legalerweise gar nicht beim Finanzamt angeben darf!

Genau genommen hast du den DJ nun "schwarz" bezahlt obwohl du in der Gage die "MwSt" mit bezahlt hast, lustig ^^

Schwarz wäre es bloß, wenn er für die Zahlung keine Quittung erhalten hat, und der DJ die Gage daher nicht angibt. (Ich hoffe, Du hast Dir eine Quittung geben lassen, sonst könnte der DJ nämlich behaupten, er hätte die Gage noch nicht gekriegt und sie einklagen...).
Nachdem der DJ aber eine Rechnung inkl. Mwst ausgestellt hat vermute ich mal, dass er vorhat, die Gage steuerlich korrekt zu behandeln.

Sollte er dir keine neue REchnung ausstellen, verlangst du die MwSt zurück, das wird er machen. (Hoffe ich für Dich)

Und wie soll das gehen? Der DJ muss die Mwst. ans Finanzamt abführen, wer er sie shaq zurückgeben will müsst er das aus seiner eigenen Tasche tun, also selbst auf das Geld verzichten... Glaube kaum, dass er dazu bereit ist.
Es sei denn, er macht es wirklich schwarz. Dann muss er zwar nichts ans Finanzamt abdrücken, riskiert aber einigen Ärger, wenn der Club die Rechnung in seiner Buchführung verbucht und irgendwann rauskommt, dass die Einnahmen beim DJ andersrum nicht angegeben wurden.



Einzig saubere Lösung: der DJ stellt die Rechnung an Dich. Nachdem er anscheinend Mwst pflichtig ist, muss die Rechnung auch die Mwst enthalten.

Allerdings musst Du das Ganze ja auch steuerlich erfassen: Deine Einnahmen aus der Veranstaltung (Eintritt) sowie die verbundenen Ausgaben: Gema, Security (auch da wäre es spannend, ob der Club wirklich nur die Hälfte bei der Steuer angibt und nicht Deinen Anteil auch absetzt... ;)) sowie die Gage des DJs.

Bin leider kein Steuerfachmann, daher solltest Du jemanden fragen, der sich damit auskennt, wie das ganze zu behandeln ist und was Du wie abziehen kannst.
 
AW: Ein paar fragen zum Organiesieren einer öffnetlichen VA

[...]
Ich arbeite sonst als selbständiger Programmierer und stelle an meine Kunden Rechnung mit MwSt[...]

Schön, dass du als selbstständiger Programmierer vorsteuerabzugsberechtigt bist! Und was hat das mit der VA zu tun?
Wenn der DJ dem Wirt 'ne Gutschrift erstellt (muss er, Rechnungen umschreiben geht steuerrechtlich nicht!) und dir 'ne neue Rechnung schreibt -- wie willst du diese innerhalb deines Gewerbes steuerlich ansetzen?
 
AW: Paar Fragen zum Organisieren einer öffnetlichen VA

ganz ehrlich, das klingt genau wie bei mir einmal. schön abgezockt worden.
im prinzip hast du null in der hand. du hast geld gezahlt aber keine rechnung bekommen. denn die rechnung war an den club. nun kann der club sagen, er hat es bezahlt, weil er hat ja auch die rechnung ausgestellt bekommen. es steht also aussage gegen aussage.
wenn du jetzt irgendwas machen willst, dann musst du
1. ein gewerbe haben was
2. den veranstaltungsbereich abdeckt und
3. brauchst du die originalrechnung oder ein zahlungsnachweis der von dir kommt.

so wie ich das verstanden habe, hast du nichtmal ein gewerbe wo du berechtigt bist einnahmen aus veranstaltungen zu kassieren. einen zahlungsnachweis hast du denke ich auch nicht weil eh alles bar gemacht wird. du stehst also jetzt ziemlich dumm da und der clubbetreiber kann den vollen betrag als ausgabe gegenrechnen und absetzen. einnahmenüberschussrechnung nennt sich das.

es geht also nur indem du dich mit ihm gut stellst. andere chance hast du nicht. weil wirklich korrekt war das ja auch nicht, dass du da einnahmen kassierst ;)

grüße
 
AW: Paar Fragen zum Organisieren einer öffnetlichen VA

einnahmenüberschussrechnung nennt sich das.

OT

Einnahmenüberschussrechnung ist was für Kleingewerbetreibende mit einem Umsatz von unter 500.000 € pro Jahr. Da dürften die meisten Clubs wohl nicht drunter fallen...

/OT

;)
 

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