PA & Live PA Wasserschaden wer haftet?

A

auto01

DJ White
Dabei seit
15 Apr 2008
Beiträge
45
Reaktionen
0
Hallo zusammen.

Auf einer Veranstaltung wurde meine PA durch auslaufendes Wasser aus einem großen Pool teilweise unter Wasser gesetzt. Bei mindestens 2 Bässen (von 4) sind nun die Gehäuse aufgequollen und gehen auseinander. Ob die Technik elektrisch noch funktioniert, habe ich noch nicht geprüft, da es noch trocken soll. Verantwortlich für den Wasserschaden ist ein Feuerwehrmann, der mit als Organisator tätig war. Der offizielle Veranstalter ist eine Gemeinde, die mich für die Veranstaltung als DJ beauftragt hat. Die Kosten werden über Mittel des Landkreises finanziert, mit dem ich auch den Vertrag habe.
Könnt ihr mir sagen, wer für den Schaden aufkommen muss? Ist das der Feuerwehrmann, der den Wasserschaden verursacht hat, oder eher der Veranstalter?
Hat jemand damit Erfahrung?
 
Die Verantwortung trägt immer der Veranstalter. In der Regel sollte das dein Vertragspartner sein, außer es ist noch eine Booking-Agentur dazwischen. Diese könnte dann für dich tätig werden und deine Forderung einholen.
Aber wie gesagt: Der formal richtige Ansprechpartner ist der Veranstalter. (Wo der sich das Geld wiederholt kann dir erstmal egal sein.)
Wenn das Holz aufgequollen ist könnte das ein Totalschaden werden. Wichtig ist die Bässe 1:1 zu ersetzen, so dass du wieder vier identische hast. Sonst macht das keinen Sinn.
 
Vielen Dank für die Antwort und den Hinweis.

In meinem Fall handelt es sich um unterschiedliche Arten von Bässen. Aber die anderen beiden können ja auch noch defekt sein.
Eine Frage hätte ich noch dazu. Das Honorar steht mir doch trotzdem zu oder? Nicht dass der Veranstalter jetzt sagt, dass ich die Veranstaltung nicht vollständig bis zum Ende umgesetzt habe und dann das Honorar kürzen möchte.
 
Prinzipiell würde ich sagen, dass kein Anspruch auf Minderung besteht. Im Zweifelsfall müsste man halt genau schauen, ob du die ganze Zeit ein Musiksignal geliefert hast, was über die PA hätte laufen können. Hast du nicht über die Tops weiterlaufen lassen?
Da du anscheinend auch für die PA verantwortlich warst könnte man argumentieren, dass lediglich das anliegende Musiksignal zur Vertragserfüllung nicht ausreicht, sondern du auch die Beschallung geschuldet hast. Die aus dem Schaden entstandene Minderung würde aber zum Gesamtschaden dazuzählen.
Das ist aber rein meine subjektive Meinung, ich bin weder Anwalt, noch gebe ich Rechtsberatung. Hier bitte an Fachpersonen wenden!!
Unterschiedliche Bässe im gleichen Frequenzbereich einzusetzen ist oft nicht sinnvoll bis schlimmstenfalls kontraproduktiv.
 

Neue Themen


Zurück
Oben