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auto01
DJ White
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- 15 Apr 2008
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Hallo zusammen.
Auf einer Veranstaltung wurde meine PA durch auslaufendes Wasser aus einem großen Pool teilweise unter Wasser gesetzt. Bei mindestens 2 Bässen (von 4) sind nun die Gehäuse aufgequollen und gehen auseinander. Ob die Technik elektrisch noch funktioniert, habe ich noch nicht geprüft, da es noch trocken soll. Verantwortlich für den Wasserschaden ist ein Feuerwehrmann, der mit als Organisator tätig war. Der offizielle Veranstalter ist eine Gemeinde, die mich für die Veranstaltung als DJ beauftragt hat. Die Kosten werden über Mittel des Landkreises finanziert, mit dem ich auch den Vertrag habe.
Könnt ihr mir sagen, wer für den Schaden aufkommen muss? Ist das der Feuerwehrmann, der den Wasserschaden verursacht hat, oder eher der Veranstalter?
Hat jemand damit Erfahrung?
Auf einer Veranstaltung wurde meine PA durch auslaufendes Wasser aus einem großen Pool teilweise unter Wasser gesetzt. Bei mindestens 2 Bässen (von 4) sind nun die Gehäuse aufgequollen und gehen auseinander. Ob die Technik elektrisch noch funktioniert, habe ich noch nicht geprüft, da es noch trocken soll. Verantwortlich für den Wasserschaden ist ein Feuerwehrmann, der mit als Organisator tätig war. Der offizielle Veranstalter ist eine Gemeinde, die mich für die Veranstaltung als DJ beauftragt hat. Die Kosten werden über Mittel des Landkreises finanziert, mit dem ich auch den Vertrag habe.
Könnt ihr mir sagen, wer für den Schaden aufkommen muss? Ist das der Feuerwehrmann, der den Wasserschaden verursacht hat, oder eher der Veranstalter?
Hat jemand damit Erfahrung?