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r.T-project

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Villingen-Schwenningen
Hey ihr.

Ich hab mal eine frage ich weiß nicht ob ich in dem Forum richtig bin. hab in Google schon gesucht und finde keine richtige antwort. Wenn ich was übersehen hab bitte seit mir net böse.

Also ich such folgendes:

Ich lege auf und hab mir dadurch auch schon ein paar Sachen leisten können.
Nun sind wir zu dem Punk gekommen an dem es größer wird als Privatpartys und wollen uns deshalb ein Nebengewerbe eröffen, also ein Kollege und ich. Wir wollen zum einen Selbstauflegen und zum anderen die Anlage vermieten. Was für rechtliche Gesetzte gibt es dazu und wo find ich sie?? Was für Vorraussetzungen muss ich mit meiner Anlage bei Licht/Ton/Traversen erfüllen.

Zum einen glaub ich das 1mal im Jahr ne Schutzleiterprüfung stattfinden muss ? oder irr ich mich? Darf ich Traversen und so selber aufbauen ?? Weil ich ja kein Sachkundiger bin also laut Gesetz.

sry für die Rechtschreibung bin den ganzen Tag schon am Rechner da lässt die Konzentration nach.

gruß T++
 
Hi!

Du musst je nachdem was du verleihst bestimmte Vorgaben erfüllen.
Am besten du fragst diesbezüglich bei der BG in deiner Umgebung nach, die können dir am kompetentesten weiterhelfen!

Deine Technik muss TÜV abgenommen sein und den geltenden Vorschriften entsprechen. v.a. bezüglich doppelter Sicherung, zulässige Lasten, genehmigte Leuchtmittel usw sind das einige...
Ich weiss nur, dass du Traversen nur dann aufbauen darfst wenn du an einem Rigging-Lehrgang teilgenommen hast (So zumindest im süddeutschen Raum, denke aber dass es da keine regionalen Unterschiede gibt).

LG, T.
 
Also wenn du einwandfrei arbeiten willst muss meines Wissens auf jeder VA ein Meister für Veranstaltungstechnik anwesend sein, der die Verantwortung trägt z.B. Einhaltung der VStättVo, BGI 810, BGI 813, BGV C1, u.ä. (und den Ordner mit den Prüfprotokollen und Baubüchern für Kabel, Tower und Traversen, Belastungstabellen und statischen Berechnungen für die aktuelle Anwendung,...).
Anders sieht es z.B. aus, wenn du selbst einen Auftritt hast (z.B. als Band) und baust das für deinen Gig nötige Equipment selbst auf.
Das darf man dann wieder soweit ich informiert bin.

Es gibt also eine Unterscheidung, ob ich als professioneller Verleiher tätig bin, oder "nur" die Technik für meinen eigenen Bedarf hinstelle.

Desweiteren muss natürlich dein komplettes Equipment bestimmte Standards erfüllen (z.B. BGV C1), hier natürlich immer die jeweils strengsten (für den Fall, dass es konkret mehr als eine Vorschrift gibt). Leider wird auch sehr viel untaugliches Material auf dem Markt angeboten und es obliegt dem Anwender passendes Equipment anzuschaffen, bzw. auch dessen sog. "Ablegereife" zu erkennen. Dies wiederum bedeutet, dass man beschädigte, defekte und alte Teile aussondert.

Desweiteren ist natürlich bei den Auf- bzw. Abbauarbeiten entsprechende PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zu tragen wie Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe, Gehörschutz, evtl. Geschirr zum Sichern beim klettern.

Ach ja, hatte ich schon erwähnt, dass während der Veranstaltung eine kontinuierliche Lautstärkemessung nach DIN 15905-5 vorzunehmen ist?

Kommen Laser oder Pyrotechnik zum Einsatz gibt es nochmal gesonderte Anforderung an die personelle Qualifikation, die Geräte und eine TÜV-Abnahme, ...

Bis man das alles überblickt und sich dazu noch mit den verschiedenen Versicherungen usw. auskennt vergeht schon einige Zeit.

Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man mit Kraftstrom arbeitet, muss das von einem Elektriker Meister oder Meister für Veranstaltungstechnik abgenommen weden. So siehts in Hamburg aus.
 
Wenn man mit Kraftstrom arbeitet, muss das von einem Elektriker Meister oder Meister für Veranstaltungstechnik abgenommen weden.

CEE-Material darf genaugenommen sogar nur von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik, bzw. Elektrofachkraft (ist in der Ausbildung des vorhergenannten enthalten) oder höher zusammengesteckt werden.
(Also Stecker in Dose, nicht: Kabel an Stecker.)
Das aber auch "nur" bis 63A ab dann braucht man einen Starkstromelektriker.
Die bloße Abnahme reicht also nicht aus, die Qualifikation wird bereits für die Anwendung gefordert.
 
Hier reicht eine Abnahme. Gut, wie`s rein gesetzlich aussieht, weiß ich nicht. Wenn mein Elektriker Meister das abnimmt, guckt er auch genau, da er seinen Namen hergibt ;)
 
Ich als VA Techniker darf zB keine CCE Stecker bauen.
Aber ich darf VA bis 1500 Personen technisch betreuen, alles darüber muss ein Meister machen.
 
Aber ich darf VA bis 1500 Personen technisch betreuen, alles darüber muss ein Meister machen.

Das finde ich sehr interessant, dass es hier anscheinend keinen Zusammenhang mit dem eingesetzten Equipment gibt. Immerhin könnte man ja auch für 1500 Gäste richtig was aufbauen, bzw. auch wenn etwas unwahrscheinlich sich in einer richtig großen Halle befinden, wo alles an der Decke und über dem Publikum hängt (incl. Aufbau des Rigs und der Kettenzüge als Tragstruktur).

Aber mal ehrlich, wie sieht es denn in der Praxis aus?

Ich kenne einige Verleiher, bei denen kein einziger eine Ausbildung hat, die scheren sich einen Dreck um die Belastbarkeit des Trussings/ der Tower. Das Equipment sieht auf den ersten Blick ablegereif aus und geprüft wird da nie was. Da werden abenteuerliche Signalketten aufgebaut, weil man das ja schon immer so gemacht hat und und und.
Das einzige was die können ist billig und da die auch nicht so ein Geschiss machen wegen Lautstärke oder Fluchtwegen werden die auch noch bevorzugt gebucht. Ich warte echt drauf, dass da mal was passiert!
 
Ich kenne einige Verleiher, bei denen kein einziger eine Ausbildung hat, die scheren sich einen Dreck um die Belastbarkeit des Trussings/ der Tower. Das Equipment sieht auf den ersten Blick ablegereif aus und geprüft wird da nie was. Da werden abenteuerliche Signalketten aufgebaut, weil man das ja schon immer so gemacht hat und und und.
Das einzige was die können ist billig und da die auch nicht so ein Geschiss machen wegen Lautstärke oder Fluchtwegen werden die auch noch bevorzugt gebucht. Ich warte echt drauf, dass da mal was passiert!

Die kleben auch bestimmt Nullleiter ab, um Brummschleifen zu beheben:rolleyes:
Alles schon erlebt. Von "Fachleuten"!
 
Eben es sind sehr viele schwarze Schafe unterwegs bei uns gibts auch 1 Verleiher der mir mehr als unseriös erscheint deshalb wollen wir es richtig machen. Nur man findet nirgends so richtig Informationen darüber.

Der Kollege mit dem ich das Aufziehen will macht gerade seine Lehre zur Elektrofachkraft . Wisst ihr ob es Weiterbildungsmöglichkeiten zum Veranstaltungstechniker? oder es gibt diesen "kleinen Schein Veranstaltungstechnik ? kann man den Veranstaltungstechniker irgendwie Blockweise bekommen ??

Bei uns werden alle Elektrischen Geräte nach VDE 702 jährlich geprüft.
Wisst ihr ob Lichtanlagen auch Tüv abgenommen sein müssen?

Bei Traversen, Towern und Liften ist die Tüvabnahme ja pflicht.

Wir haben die PAR Strahler und unsere Effekte immer mit Richtigen Haken Montiert und dazu mit einem Saftyseil (das BGI C1 zugelassen ist) gesichert.
An Effekten an denen noch keine Absturzsicherung ist wollen wir bevor wir sie Benutzen noch die Sicherungen Montieren.

Was mich aber wundert das wenn man als Band unterwegs ist es wiederum selber aufbauen darf. Weil dort kann man ja genauso " Pfuschen". Und theoretisch für eine Band nen Riesen Truss-System hinstellen.
Ich werd mich noch viel Informieren müssen. Im Moment nehmen wir das Equitment nur wenn wir auflegen. Aber irgendwann wollen wir es schon professionel vermieten wird ein weiter Weg....
 
Find ich gut, dass ihr das gewissenhaft machen wollt. Hoffe ihr behaltet diese Einstellung!

P.S.: Es heißt Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Techniker-Berufe setzen ein Studium vorraus ;)
 
Das "Problem" ist halt das sich die Ordnungsämter fast nie mit der Materie auskennen. Da werden die Theken genau überprüft aber keiner guckt auch nur mal in Richtung Truss.

Schreib doch mal die IHK an, die können dir da sicher besser helfen, was den Beruf des VA-Technikers angeht.
Aber auch im PA Forum sind fitte Leute unterwegs.
 
btw, wie ist das denn eigentlich mit der Ausbildung zur Fachkraft für VA-Technik? diese gibt es ja meines Wissens noch nicht sonderlich lange (ich glaub, erst so 10-15 Jahre).
"Meinen" PA-Verleih gabs bereits davor, der Inhaber hat vor ca. 8 Jahren aber den IHK-Ausbilderschein machen dürfen und bildet nun aus.

Er musste nur die Ausbilder-Eignungsprüfung machen. Eine Technische Prüfung in dem Sinne, dass er als Verleiher auch aufbauen darf hat er aber nie machen müssen...

Nur so als kurze Zwischenfrage...
 
Wenn du lange in dem Beruf arbeitest kannst du nur die praktische Prüfung machen und bist dann VA-Techniker. Wie gesagt aber einen wirklichen Überblick über den ganzen IHK Kram habe ich aber auch nicht.

@Tom:
Ja
 
Die ganze Theorie in Ehren und ein Papier wo draufsteht, dass man "es" ist hilft in Deutschland ja eh immer viel. Nur leider geht mMn nichts über Praxiserfahrung und Anleitung durch einen kompetenten Menschen. Wenn man schon allein überlegt, auf wieviele unterschiedliche Arten man ein Saftey falsch anbringen kann. Teilweise sind die Geräte auch so gebaut, dass man gar nicht das nötige Safety verwenden kann. (Bodenplatte MovingHead nur so als Stichwort)

Trotzdem auch von mir nochmal explizit ein Lob dafür, dass ihr es richtig machen wollt und ihr euch Gedanken macht! Weiter so!

Im übrigen kann man, sofern man entsprechend lange Zeit nachweislich in dem Berufsfeld gearbeitet hat direkt zur Prüfung zur FK f VAT (ihr wisst schon) zugelassen werden. Wie bereits erwähnt IHK ist euer Ansprechpartner. Die kennen auch Ausbildungsbetriebe in eurer Nähe.
 
Kleingewerbe nach § 19 USTG oder ein großes Gewerbe, wobei man auch die Vorsteuer absetzen kann ?

Genau. Die FfVAT hat der www.vplt.org ins Leben gerufen. Auch 2 Betriebe bei uns bilden mittlerweile aus & die Inhaber sind keine Meister, sondern konnten durch Eignung & AEVO auch den Kenntnisstand nachweisen.

Die Gewerbeanmeldung kostet dann 20 € beim Ordnungsamt. Existenzgründerseminar bei der IHK sowie Businessplan für etwaige Kredite oder Spezial-Leasing-Gesellschaften wie Leaseconcept Essen etc

Wenn Du nach § 25 a USTG arbeitest & Geräte, die Du schon hast, ins Gewerbe mit hineinnehmen willst, sei gewarnt vor sog. "gewillkürtem Betriebsvermögen" etc.

Dh. das Finanzamt hat strenge Grenzen, wenn vor der Gewerbegründung angeschaffte Geräte als Bestandsvermögen aktiviert werden. Dazu kann aber ein Steuerberater, falls nötig, Auskunft geben oder das FA

Betriebsprüfung ist in unserem Gewerbe gern gesehen, das Finanzamt hat auch keine Ahnung von der Materie & nennt meine Geräte schon mal "Schnickschnack für´s Wohnzimmer", Hobby, Liebhaberei etc.

Nach Versammlungsstätten-Verordnung der Länder benötigt man Meister erst über 1500 Personen. Geräte sollten nach BGV-C 1 geprüft sein. Traversen bzw. Ground Supports sind aber wie Bühnen geprüft & dürfen nur mit der zulässigen Punktlast bzw. Streckenlast belastet werden, Bühnen haben ein Baubuch

Verbände wie o. g. haben eine Zertifizierungsstelle namens DVPT SR 6.0 ähnlich ISO 9001. Betriebshaftpflicht wäre wichtig & eine Equipmentversicherung mit Unterschlagungsabdeckung.

Die dt. Event-Akademie bietet verschiedene Ausbildungsstufen an, u. a. ein "kleiner" Schein als "Operator für Veranstaltungstechnik, LSB Schein, Rigger etc.

Der Verband bietet über das Versorgungswerk auch Versicherungsmakler an sowie den Kontakt zu DEA,

@ Netwizard: Es gibt auch "elektrotechnisch unterwiesene Personen", quasi eine Stufe unter der E-Fachkraft, wäre ja albern, wenn ich keinen 63 A CEE Cekon Stecker einstecken dürfte, ich nehme aber immer meinen Duspol mit

@Dr. Who: Mit einer GbR als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts wäre ich auch vorsichtig. So habe ich mein Lehrgeld bezahlt. Meine Einlagen in d. Fa. wurden z. B. genutzt, um ohne mein Wissen die Geräte zu vermieten, Geräte waren dann verkauft worden.

Also unbedingt die Eigentumsverhältnisse bzw. Besitzstände vermerken, wem Etwas gehört.

%uale Einlagen zum Kauf mit jedem Inhaberkonto als Einlage des GBR-Gesellschafters verbuchen. Sonst eher ein Inhaber & ein "stiller Teilhaber" ähnlich einer KG mit Komplementär-Kommanditist & privatem Vertrag
 
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