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DerbyStar
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Brief vom Ordnungsamt / Anzeige wegen Lärmbelästigung
Haben eben einen Brief vom Ordnugsamt bekomme:
"Anhörung gemäß § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Aktenzeichen: 32.12/Ih-Ruhestörung-002/06-Schw
Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Mit Schreiben vom 25.01.2006 haben sich Anwohner der *****straße an das Ordnungsamt gewandt, da sie sich durch
erheblichen Lärm immer wieder in ihrer gesetzlich vorgeschriebenen
Ruhezeit gestört fühlen. Sie haben mehrfach Lärm durch das abspielen
lautstarker Musik verursacht.
Folgende Verstöße werden Ihnen vorgeworfen:
04.11.2005 laute Musik in den Abendstunden
24.01.2006 gegen 20:30 Uhr laute Musik und dröhnende Bässe
Dadurch wird der Tatbestand einer Zuwiderhandlung gegen folgende Vorschriften verwirklicht:
§ 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) - Unzulässiger Lärm
Solche Zuwiderhandlungen können nach dem Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet werden. Die im Absender
genannte Behörde/Dienststelle hat ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.
Es steht Ihnen frei, ob Sie sich zu dem Vorwurf äußern oder nicht zur Sache
aussagen. [..]
Machen sie von ihrem Äuserungsrecht nicht Gebrauch [..] so müssen sie damit rechnen [..], daß ein BUssgeldbescheid gegen sie erlassen wird."
Was bedeutet das jetzt für mich was sollte ich tun? Was nicht? Kann man das überhaupt ohne Beweise behaupten?
Zumal der Nachbar, der mich mal darauf hingewiesen hat, selbst immer mit lauten Bohrgeräsuchen in der Wand stört ("Die Maschine kann ich ja nicht leiser machen")!
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