Hilfe: Anzeige wegen Ruhestörung bekommen

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DerbyStar

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Brief vom Ordnungsamt / Anzeige wegen Lärmbelästigung​


Haben eben einen Brief vom Ordnugsamt bekomme:
"Anhörung gemäß § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Aktenzeichen: 32.12/Ih-Ruhestörung-002/06-Schw

Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Mit Schreiben vom 25.01.2006 haben sich Anwohner der *****straße an das Ordnungsamt gewandt, da sie sich durch
erheblichen Lärm immer wieder in ihrer gesetzlich vorgeschriebenen
Ruhezeit gestört fühlen. Sie haben mehrfach Lärm durch das abspielen
lautstarker Musik verursacht.

Folgende Verstöße werden Ihnen vorgeworfen:
04.11.2005 laute Musik in den Abendstunden
24.01.2006 gegen 20:30 Uhr laute Musik und dröhnende Bässe

Dadurch wird der Tatbestand einer Zuwiderhandlung gegen folgende Vorschriften verwirklicht:

§ 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) - Unzulässiger Lärm

Solche Zuwiderhandlungen können nach dem Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet werden. Die im Absender
genannte Behörde/Dienststelle hat ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.
Es steht Ihnen frei, ob Sie sich zu dem Vorwurf äußern oder nicht zur Sache
aussagen. [..]

Machen sie von ihrem Äuserungsrecht nicht Gebrauch [..] so müssen sie damit rechnen [..], daß ein BUssgeldbescheid gegen sie erlassen wird."

Was bedeutet das jetzt für mich was sollte ich tun? Was nicht? Kann man das überhaupt ohne Beweise behaupten?
Zumal der Nachbar, der mich mal darauf hingewiesen hat, selbst immer mit lauten Bohrgeräsuchen in der Wand stört ("Die Maschine kann ich ja nicht leiser machen")!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
du wirst demnächst nen bußgeldbescheid bekommen. es steht dir frei dich jetzt zum o.a. vorwurf zu äußern, oder nicht, oder einspruch zu erheben, oder eben auch das nicht. mehr passiert nicht.


war den zu den oben genannteb zeiten jemand deiner anwohner, oder von einer behörde, bei dir und hat um weniger lautstärke gebeten?
 
sollte es wirklich nur um die beiden angeblichen Verstöße innerhalb von fast 3 Monaten gehen, würde ich zur Anhörung erscheinen und darauf hinweisen,
  • dass es nötig ist, die Zeit genau anzugeben "in den Abendstunden" reicht nicht
  • dass es nötig ist, die Dauer anzugeben. Wie lange?
  • dass es nötig ist, den Umfang des Lärms möglichst genau zu beschreiben. Einfach "laut" ist etwas wenig.
  • die Beschreibung ist hinten und vorne unzulänglich
Du kannst dich natürlich nicht an die Vorfälle erinnern, du hörst nur hin und wieder mal Musik - immerhin ist ja auch nicht die Polizei gerufen worden, die das Ganze hätte protokolieren können. Mit anderen Worten: da war nichts.
- im übrigen ist ein Bußgeld, selbst wenn alles stimmt, unverhältnismäßig: 2mal in 3 Monaten, ist nicht so viel


Hinsichtlich des 4.11.2005 weist du darauf hin, dass die Sache verjährt ist, da sie länger als 3 Monate zurückliegt.
Außerdem möchtest du komplette Akteneinsicht erhalten.
Wenn du dir nen Anwalt leisten kannst, wäre das natürlich besser - aber sonst muss es eben ohne gehen.
Im Übrigen sei das ganze ein Racheakt deines Nachbarn und du gedenkst, ähnliche Schritte gegen ihn einzuleiten
 
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Ich würde auch zu der Anhörung gehen. Lass dir halt was einfallen.
Hab eben mal so kurz drüber nachgedacht:

Sag einfach, dass er auch ausserhalb der Bohrzeiten öfter seine Bohrungen durchführt und du nur noch keine Anzeige gegen ihn erstattet hast, um eine friedliche Nachbarschaft zu bewahren. Hört sich zwar etwas schleimig an, aber irgendwo trotzdem glaubwürdig. Nicht jeder ist ja so drauf, dass er einen nach dem 2. Mal gleich anzeigt.

Vielleicht hast du Glück und es läuft auf so eine "Aussage gegen Aussage" - Sache raus. Dann gelobst du natürlich Besserung und kommst eventuell mit nem blauen Auge davon.
 
also 2 sachen in dem brief sind nich so klar

"Machen sie von ihrem Äuserungsrecht nicht Gebrauch [..] so müssen sie damit rechnen [..], daß ein BUssgeldbescheid gegen sie erlassen wird."
-> klingt nicht als wäre es eine pflicht mit dem bussgeld, sonder es könnte halt passieren

und überhaupt versteh ich es nicht so ganz, das ist doch wie man mir vorwirft zu schnell gefahren zu sein, ohne mir ein Nachweis vorzulegen oder?


..ich meine der Nachbar war schon 2x bei mir und hatte sich beschwert, aber immmer über längerem Zeitraum. Und ich mein als er geklingelt hat, war die Musik danach auch aus! Also die Einsicht war schon da. Aber ich weiss ja auch nicht ob es von dem Nachbar kommt, ich vermute es nur, weil er sich halt beschwert hat, und neu eingezogen war. Im Brief steht ja die "Anwohner der H-Strasse". Das is ja alles immer so blöd anonym! Im Brief steht
Ich muss jetzt halt auf dem Anhang ankreuzen, ob ich von meinem Äusserungsrecht gebrauch mache und ob ich die Zuwiderhandlung zugebe (bis zum 23.02). Bekomm ich dann erst mein Anhörungstermin?

hm?
 
Hi muss Junior hier beipflichten.
Außerdem: Kam denn ein Beamter und hat dich wegen der Ruhestörung ermahnt??? Ich denke das dies Voraussetzung einer Zuwiderhandlung ist.
Die Maßnahme scheint unverhältnismäßig zu sein.
 
"Machen sie von ihrem Äuserungsrecht nicht Gebrauch [..] so müssen sie damit rechnen [..], daß ein BUssgeldbescheid gegen sie erlassen wird."

Der Satz steht auch unter fast jedem Knöllchen/Ticket. Dat is normal. Entweder du gehst hin, redest VERNÜMPFTIG mit dem/der BeamtenIn und klärst das Ding, oder sie akzeptieren deine Nichtaussage als Zugeständniss, dass du zu laut warst. Wäre definitv interessant herauszufinden, wer genau dir diese Überraschung verpasst hat.
Akteneinsicht (glaube ich) kriegt nur ein Advokat, aber du kannst ja bestimmt mal beim Amt reinspinksen.

Dann geh am besten zu dem Nachbar, sei freundlich, frag ihn wieso, weshalb warum, und dass er doch bitte die Anzeige zurückziehen solle, du würdest dich auch bessern ;) Probier es echt erstmal auf die nette Art, ansonsten red mit deinem Vermieter, der hat bestimmt auch nen Plan, wenn du gut mit ihm auskommst.

Alles andere dann per Anwalt und dann mit Zeugen und und und... aber dazu sollte es nicht wirklich kommen.
 

Verhalten bei einer Anhörung​

Hm, hier steht mal wieder viel Schwammiges. Deshalb ein paar Anmerkungen von mir - ich bin allerdings wohlgemerkt kein Volljurist, sondern "nur" beruflich viel mit Straf-/OWi-Recht in Berührung.

Einige Stichworte:
  • Der Anhörbogen, den du geschickt bekommen hast, ist anzusehen als schriftliche Betroffenenanhörung (analog einer Beschuldigtenvernehmung im Strafprozessrecht zu sehen). Diese muss einen konkreten Tatvorwurf enthalten und die Rechtsbelehrung nach §55 OWiG, der da sagt, dass es einem freisteht, sich zur Sache zu äußern oder nicht. Zusätzlich hat man noch (aus der StPO) abgeleitet das Recht, einen Verteidiger zu befragen und einzelne Beweiserhebungen zu beantragen (wenn man sich damit entlasten kann).
  • Die Anhörung erfolgt also im OWi-Verfahren meistens schriftlich. Der hier immer wieder genannte Anhörtermin findet meistens gar nicht persönlich statt.
  • Man ist nicht gezwungen, den Anhörbogen zurück zu schicken. Geht er nicht ein, wird davon ausgegangen, dass man sich nicht zur Sache äußern will. Eine Nicht-Äußerung ALLEINE darf NICHT zum Nachteil des Beschuldigten/Betroffenen gewertet werden, da es ja eines der spezifischen Beschuldigtenrechte ist, sich nicht zur Sache äußern zu müssen (im Gegensatz zu Zeugen, die nur durch Zeugnisverweigerungsrecht, Auskunftverweigerungsrecht bei drohender Selbstbelastung oder Schweigepflicht das Recht zur Nicht-Aussage haben - anders sieht es allerdings aus, wenn der Beschuldigte sich in der Vernehmung erst zur Sache äußert und bei bestimmten Fragen auf einmal schweigt. Das kann sehr wohl gedeutet und bewertet werden)
  • Der Tatvorwurf soll und muss natürlich auch was Datum/Ort angeht, möglichst konkret ergehen. Fehlen aber genaue Infos dazu (z.B. mangels Erinnerung von Zeugen oder ist einfach nicht mehr genau ermittelbar), wird der Vorwurf dadurch noch lange nicht unbegründet/unahltbar - nur nicht genau zu wissen WANN etwas war, heißt nicht, dass überhaupt nichts war. Das könnte höchstens in Bezug auf Verjährung interessant werden.
  • Der Anhörbogen muss dagegen KEINE Angaben enthalten, woher der Vorwurf stammt bzw. wer die Anzeige gemacht hat (kann man natürlich bei Akteneinsicht, die allerdings nur ein Anwalt erhält, trotzdem herausfinden - ist ein ziemliches Problem, wenn es um größere Sachen geht - Stichworte: Zeugenschutz, aber auch: Ermittlungstaktik - Verdunkelung). Der Anhörbogen muss auch NICHT erläutern, welche Beweise/Beweismittel vorliegen und wie die Beweislage aussieht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Junior schrieb:
sollte es wirklich nur um die beiden angeblichen Verstöße innerhalb von fast 3 Monaten gehen, würde ich zur Anhörung erscheinen und darauf hinweisen,
- dass es nötig ist, die Zeit genau anzugeben "in den Abendstunden" reicht nicht
- dass es nötig ist, die Dauer anzugeben. Wie lange?
- dass es nötig ist, den Umfang des Lärms möglichst genau zu beschreiben. Einfach "laut" ist etwas wenig.
- die Beschreibung ist hinten und vorne unzulänglich
- im übrigen ist ein Bußgeld, selbst wenn alles stimmt, unverhältnismäßig: 2mal in 3 Monaten, ist nicht so viel
Total falsch!

Liestu hier: http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/BJNR004810968BJNE001182377.html
Da steht nirgendwo was drin, dass das andauernd sein muss. Es kommt immer auf den Einzelfall an und da kann im Zweifelsfall auch schon kurz reichen.
Junior schrieb:
Du kannst dich natürlich nicht an die Vorfälle erinnern, du hörst nur hin und wieder mal Musik - immerhin ist ja auch nicht die Polizei gerufen worden, die das Ganze hätte protokolieren können. Mit anderen Worten: da war nichts.
Ebenfalls total falsch! Wäre die Polizei gerufen worden, so wären die Beamten wie jeder andere Mensch auch lediglich Zeugen gewesen (oder auch nicht, falls jemand die Mukke schnell ausmacht, wenn er das Auto kommen sieht).
Klar ist natürlich, dass die Einschätzungen und die Glaubwürdigkeit von Polizisten vor Gericht oft als ziemlich zuverlässig eingeschätzt werden, aber prinzipiell kann JEDER andere genauso Zeugenaussagen tätigen, die entsprechend gewürdigt werden müssen.

Junior schrieb:
Hinsichtlich des 4.11.2005 weist du darauf hin, dass die Sache verjährt ist, da sie länger als 3 Monate zurückliegt.
Nochmals total falsch!

Guckstu hier: http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/BJNR004810968.html#BJNR004810968BJNG000081309
Nur bei geringfügigen Verkehrs-OWis gilt 3 Monate Verjährungsfrist. Und die Verjährungsfrist wird durch diverse Ermittlungshandlungen sowieso unterbrochen - u.a. auch durch die erste Beschuldigtenvernehmung (hier: Betroffenenanhörung, auch wenn sie schriftlich erfolgt)
[/QUOTE=Junior]
Außerdem möchtest du komplette Akteneinsicht erhalten.
[/QUOTE]
S.o. - erhält nur ein Anwalt. Hat aber auch schon jemand anderes vor mir gesagt. ;)
Junior schrieb:
Im Übrigen sei das ganze ein Racheakt deines Nachbarn und du gedenkst, ähnliche Schritte gegen ihn einzuleiten
Das sagt noch lange nichts über selbst verusachten Lärm und dessen Rechtswidrigkeit aus... :rolleyes:
smallville schrieb:
Hi muss Junior hier beipflichten.
Außerdem: Kam denn ein Beamter und hat dich wegen der Ruhestörung ermahnt??? Ich denke das dies Voraussetzung einer Zuwiderhandlung ist.
Die Maßnahme scheint unverhältnismäßig zu sein.
Falsch!
Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen Strafverfolgung (bzw. OWi-Verfolgung) und Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung, was grundsätzlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind.
Kommt die Polizei und beendet eine Ruhestörung, ohne aber eine Anzeige zu machen, hat sie lediglich Störungsbeseitigung betrieben. Sie hätte aber genauso gut zusätzlich noch eine Anzeige fertigen können - ist also reine Gutmütigkeit, wenn das in der Regel nicht passiert, außer in Extremfällen oder bei Uneinsichtigkeit!
Das sagt aber rein gar nichts darüber aus, dass nicht ohne die Polizei und nachträglich - wie hier geschehen - noch eine Anzeige erfolgen kann. Dann halt durch einen Nachbarn als Anzeigeerstatter und nicht als Amtsanzeige der Polizei. Wäre dies nicht zulässig, könnte man ja keinen Räuber oder Mörder verurteilen, den man nicht auf frischer Tat betrifft... irgendwo in Skandinavien gibt es glaube ich so eine merkwürdige Vorschrift in Bezug auf Geschwindigkeitsverstöße.


So, ich hoffe, ich bin jetzt nicht klugshicerisch rüber gekommen. Aber rechtliches Fehlwissen kann sich ziemlich rächen, deshalb schreibe ich ab und zu immer mal wieder bei aktuellen Anlässen so nen Sermon. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin Volljurist, Basti, mache aber keine OWiG-Sachen. Unabhängig davon, ob du Recht hast oder nicht, möchte ich dich bitten, dich etwas zurückzunehmen. Dein Beitrag kommt nicht ein bißchen, sondern sehr klug******erisch rüber. Wenn du Dinge besser weißt als andere, kannst du das auch ohne Bemerkungen wie "total falsch" und Mammutzitate kurz richtigstellen.

Mir war/ist z.B. auch klar, dass das mit der Verjährung zweifelhaft ist. Deshalb habe ich auch nur gesagt, "er soll darauf hinweisen". Einen Versuch ist es wert. Ich habe dem Threadstarter in voller Kenntnis, dass er damit nicht zwingend Erfolg haben muss, Ansatzpunkte gegeben, wie versuchen kann sich zu verteidigen. Das ist die Aufgabe eine Rechtsbeistandes. Du verkennst völlig, dass der Threadstarter nach Möglichkeiten sucht und keine objektive Bewertung der Rechtslage braucht.

Und nicht selten hat man mit solchen Einwendungen Erfolg, da der Behördenvertreter es nicht besser weiß.

Im übrigen sind auch in deinem Beitrag sehr viele Ungenauigkeiten zu finden. Eventuell wird dem Beschuldigten auch ohne Anwalt Akteneinsicht eingeräumt. Jedenfalls sind nicht alle Aussagen von mir "total falsch", sondern durchaus Anhaltspunkte, über die Sache nachzudenken und damit dem Threadstarter zu helfen.

Was mich an diesem Forum besonders ärgert ist, dass - sobald man etwas helfen - leider User wie du kommen, die glauben, jeden einzelnen Satz zitieren und besser wissen zu müssen. So macht es einfach keinen Spaß.
 
@ Bass Ti: Bin leider auch nicht fit in OWiG-Sachen und habe deshalb die Formulierung "scheint unverhältnismäßig zu sein" gewählt. Wollte auch nur einen Hinweis geben sich mit dem Punkt noch mal auseinander zu setzen. Natürlich ist mir klar das nach einer gemeldeten Ruhestörung eine Anzeige seitens des Nachbarns wegen Zuwiderhandlung gemacht werden kann. Ich habe vom Threadersteller aber noch nicht lesen können, dass eine Ruhestörung bei der Polizei gemeldet wurde. Das wäre dann doch zumindest Voraussetzung einer Zuwiderhandlung. Naja wenn du dich mit der Sache besser auskennst dann kannst du das ja im Interesse des Threaderstellers machen. Dafür ist das Forum ja da. Aber ich fand auch das Junior als unglaubhaft dargestellt wurde, was nach meiner Sicht nicht gerechtfertigt ist.
 
Dass sich hier alle gleich persönlich angegriffen fühlen müssen... :rolleyes:

Gut, ich hätte auch schreiben können "Irrtum" oder "LEIDER so nicht ganz richtig" - das nehme ich auf meine Kappe. Falls jemanden also meine Formulierungen gestört haben - insoweit sorry!
Aber ich hatte auch geschrieben, dass es mir darum ging, rechtliche Irrtümer aufzuklären und Unklarheiten zu beseitigen, soweit es mir gesichert möglich ist. Sowas kann nämlich oftmals fatale Folgen haben!
(Junior muss das auch insoweit gelesen haben, sonst hätte er sich nicht auf meinen Ausdruck 'klugshicerisch' bezogen.)
Es ging mir also keineswgs darum, hier jemanden persönlich anzugreifen oder bloß zu stellen. Aber Diskussion und auch Kritik muss wohl in einem Forum erlaubt sein! Und Widerspruch gegen vermeintliche Falscheinschätzungen.

Natürlich liegt es als allererstes im Interesse des Thread-Erstellers, konkrete Hilfe in seinem Fall zu erhalten. Aber auch wenn die Lage relativ klar und auswegslos zu sein scheint, hat der Thread-Ersteller das Recht, das zu erfahren. Ich habe hier keine Moralpredikt über "böse laute Musik" gehalten! Sonst wäre ich wohl nicht hier in diesem Forum.

Wie auch immer - konkrete Tipps sind natürlich nützlich und erwünscht.
Aber m.E. sind eine objektive Betrachtung der Dinge und allgemeine Informationen/Tatsachen genauso wichtig. Wie könnte man sich ein umfassendes Bild der Lage machen und seine Chancen einschätzen, wenn man nicht mal die Basics weiß?

@Junior
Und genau da finde ich es - gerade von jemandem der sich (zugegebenermaßen nachträglich) als Volljurist outet - ziemlich schwach, hier Tipps zu geben, die erstens nicht als solche formuliert wurden und sich daher als - zudem noch falsche - Behauptungen von Tatsachen lesen lassen, und die zweitens für jemanden, der sich ihrer bedient und sich darauf verlässt, ohne zu wissen, wie die objektive Lage, sehr schnell nach hinten los gehen können.
Was, wenn der Sachbearbeiter sich eben doch auskennt (was er ja eigentlich sollte)? Klar, es kann natürlich klappen, aber bevor man solche Ratschläge befolgt, sollte man wenigstens wissen, auf was man sich da einlässt, und die Möglichkeit haben, anhand nüchterner Betrachtung aller Fakten und Gegebenheiten seine Chancen realistisch einzuschätzen zu können anstatt nur Schaumschlägerei zu betreiben. Das kann man, wenn es sonst keine Möglichkeiten gibt, immer noch machen, aber dann sollte man wenigstens wissen, das es eben nur gepokert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich bin der Meinung sowieso das das alles so relativ ist! Aus dem Grund: war letztens in der Küche und Wasserkocher angemacht, als das Wasser gekocht hat, hab ich die Musik nicht mehr gehört aus meinem Zimmer. Das bringt mich doch dazu das es nich unbediengt an mir liegen kann, dann müsste man sich ja über den wasserkocher auch beschweren! Ich denk das mein Pegel gar nicht so laut ist, zumal das ja nich mal rein technisch möglich ist, hab hier keine besondere Anlange sondern ne stinknormale billiganlage, auch als DJ. Ich denke einfach nur das es an der Dämmung liegt, weil wenn man im WOhnzimmer sogar die Nachbarn sich unterhalten hört. SOll ich mich da jetzt auch beschweren!? Das soll die ganze Sache nicht runterspielen, aber ich bin einfach der Meinung, das ich gar nich so ein lauten Pegel habe! Weil ich kenne laute Musik! Und ausserdem hat sich aus unserem Haus noch keiner beschwert (z.b. unter uns), nur halt der Neue vom andern Reihenhaus daneben, obwohl da nochmal ein zimmer dazwischen liegt.
Gut aber ich weiss ja wie gesagt auch nicht vom wem das kommt, in der ANzeige steht die Anwohner der Strasse, aber die Strasse is lang sehr lang, ausserdem wohne ich nicht direkt an der strasse, sondern hinten am Feld!

Ich frag mich jetzt einfach was soll ich tun? Zur Anhörung gehen (? oder schriftlich?), ist klar, aber wie dann eher abstreiten oder zugeben. Aber wie gesagt meine Meinung ist ich höre auf nem relativ normalen Level Musik, so wie das wahrscheinlich auch jeder von euch macht. Ich weiss nur, dass der Nachbar 2x geklingelt hat, und das war im Abstand von 2 Wochen,und dann hab ich auch leiser bzw. ausgemacht! Das war bzw. ist ja keine Dauerzustand. Es war weder Polizei noch sonst etwas da. Kann man da gleich Anzeige machen? Weil wie gesagt Wasserkocher übertönt Musik, also ich halte das nicht für besonders laut. hm. Was soll ich tun?
 
DerbyStar schrieb:
Ich denke einfach nur das es an der Dämmung liegt, weil wenn man im WOhnzimmer sogar die Nachbarn sich unterhalten hört.


1.)
Also gleich vorne weg, habe die stroy von einem Marktler, Immobilienrechtler.

Da "wir" bei dre Wohnungsabnahme, als ich ausgezogen bin ihm erzählt habe, dass ich den Wecker jeden morgen vom Nachbarn gehört habe meinte der, da gabs einen Fall, dass der eine die Kaffemaschine, durch die Wand gehört hatte und somit der Vermiter eine neue Wand einziehen musste, da die Dämmungs vorschriften zwischen zwei Mietpartein nicht eingehalten wurden.

2.)
wenn du wissen willst ob es dein Nachbar war geh doch einfach rüber und frag!?

3.) da Lautstärke empfinden sowas von Unterschiedlich ist, kann ich nicht glauben dass man dir an den karren ****** kann schon gar nicht wenn keiner da war. bzw unparteiischen als zeuge hatte.

Nachweispflicht liegt beim Kläger !

Lass es einfach drauf ankommen.
Und solltest du Juristischen beistand brauchen, da gibt es so Rechtsbeistands einrichtungen in den Städten, die Studente Auszubildenden und finanziel schlechter gestellten Partein helfen... leider weiß ich nicht mehr wie diese institution heißt.
 
Hm naja das Ding is wohn ja noch zu Hause, und meine Eltern wissen noch gar nicht von ihrem Glück :)
 
Hatte ja schonmal den § 117 OWiG verlinkt.

Du hast in der Tat Recht, die ganze Lärm-Geschichte ist relativ zu sehen und damit problematisch. Was ist 'Lärm' im Sinne des o.a. Paragrafen? Denn jeder Mensch hat ein anderes Empfinden, was Lautstärke angeht, manche stört etwas nicht, obwohl sie es hören und es gibt auch Leute, die übertrieben empfindlich sind oder gar jemandem einfach nur ans Bein pinkln wollen. Dazu hat man natürlich in den wenigsten Fällen die Möglichkeit, eine Pegelmessung durchzuführen...

Im Gesetz steht allerdings 'die Allgemeinheit' bzw. 'die Nachbarschaft'. Und das ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit 'ein besonders empfindlicher Mensch, der ein übersteigertes Lärmempfinden hat'. wie die Rechtsprechung dazu genau aussieht, weiß ich nicht aus dem Stehgreif.
Aber ich meine, mich aus der Praxis zu erinnern, dass 'die Nachbarschaft' im Normalfall mindestens zwei verschiedene sein sollten, wenn es nicht um die Extremfälle geht, die mit 'Gesundheitsschädigung' gemeint sind.

Die Fragen sind also folgende:
  1. War es wirklich nur eine Person, die sich beschwert hat (nämlich der Nachbar im Reihenhaus nebenan - oder gab es mehere Zeugen/Anzeigeerstatter)?
  2. Hat dieser Nachbar den Eindruck erweckt, leicht überempfindlich oder querulantisch zu sein bzw. ist womöglich sogar das Verhältnis zu ihm an sich gestört - gab es aus anderen Gründen Anlass für Streit?
  3. Kannst du dir darüber hinaus sicher sein, dass in deinem eigenen Haus die Musik niemanden stört?
  4. Kannst du dir sicher sein, dass deine Musik nach allgemeinem Empfinden wirklich nicht übermäßig laut ist?
  5. Waren alle Fenster geschlossen?
  6. Ist das Haus hellhörig, sodass man sich in puncto Rücksichtnahme daran besonders anpassen muss (besonders zur Nachtzeit)?

Kannst du alle Fragen mit Sicherheit und guten Gewissens mit 'ja' beantworten, sollte es durchaus Sinn machen, sich zu wehren, weil dir in dem Fall wohl nicht wirklich was vorzuwerfen sein dürfte.
Du müsstest natürlich in dem Fall wirklich wissen, woher die Anzeige kommt, und ob wirklich nur dieser eine Nachbar sich beschwert hat. Mit Rechtsschutz kann das natürlich ein Anwalt klären, was sonst schnell teuer kommen könnte, ansonsten wie jemand bereits erwähnt hat, auf gut Glück nachfragen.
Wenn es wirklich nur einer war, den es gestört hat, würde es natürlich Sinn machen, den Anhörbogen zurück zu senden und sich zur Sache dahingehend zu äußern, dass du eben genau die Umstände (nicht übermäßig laut, im eigenen Haus keiner Probleme, Fenster zu, nur der eine Nachbar, sogar schon auf ihn eingegangen, wo er da war,...) darlegst.

Kannst du aber die Fragen nicht mit 'ja' beantworten und waren es womöglich doch mehrere Anzeigeerstatter, sieht die Lage eher schlecht aus und ich würde ohne Rechtsschutz möglichst alle Kosten vermeiden, die zu
einem Bußgeld dazukommen könnten.

Letztlich musst du aber selbst abwägen. Und leider gilt immer noch der Spruch: "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei".
Du kannst dich natürlich in jedem Falle bis zum Letzten wehren, aber die Frage ist immer, was hat man davon?
 
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Basti - ich stehe weiterhin zu meinem Posting und auch zu dem an dich gerichteten Kommentar; ich werte das mal als Erfolg, dass du diesmal von der Zitiergeschichte Abstand genommen hast. Damit ist das Thema durch für mich
 
DerbyStar:

falls Du keinen Rechtsschutz hast, lass Dich von dem Verbraucheramt beraten, da ist die rechtliche Beratung kostenlos.

Rede mit dem Ordnungsamt, denn ein klärendes Gespräch kann viel Wind aus den Segeln nehmen.

Ebenso kannst Darauf aufmerksam machen, dass Du ausserhalb der Nachtruhe lautere Musik hattest.

Du solltest halt künftig darauf achten, wie laut Du werden darfst in Deinem Zimmer und inwieweit Deine Boxen eine Schallweite nach außen haben (falscher Standort, offene Fenster etc.)

Leider kenne ich die Umstände nicht, warum so laute Musik war, wie weit die beschwerdenden Personen wegwohnen etc.
 
jep hab in einer stunde termin, werd mal gucken, inwieweit sich reden lässt..
 
Junior schrieb:
Hinsichtlich des 4.11.2005 weist du darauf hin, dass die Sache verjährt ist, da sie länger als 3 Monate zurückliegt.
Und in den Abendstunden ist eine unpräzise Angabe.
Und wie ist es ausgegangen?

//edit: Junior hat ja schon alles gesagt
 
Wenn die Polizei die Anlage nicht beschlagnahmt ;)

So geschehen mit der Drohung bei uns. Mit Hinweis auf den Sattelzug, wo noch einige Stacks Nexo Alpha zu finden waren, haben sich die Ordnungshüter getrollt :p
 

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