Öffentlich Party Personalanmeldung

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K-B-L

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Guten Tag,

Wir planen eine Öffentlich Party mit Schildern an den Laternen usw.

habe schon viele infos gefunden bezüglich
-Getränkeausschank
-Gema
-Haftpflich
-JuschG

Aber bei der Personalfrage komm Ich einfach nicht weiter

Türsteher sind von Extern sprich die stellen mir eine Rechnung aus und gut.

Aber wie mach ich das mit meinen Thekenkräften? Gibt es da Spezielle Regelungen?

Es ist ja Theoretisch nur eine 12 Stündige Beschäftigung.

Klar kann man das auch unter der Hand Regeln....:rolleyes:
aber würde es Gern alles erstmal 100%ig zur Planung haben.

Vielen Dank
 
also bei dem personal ist das etwas kompliziert... aber dennoch eigentlich recht einfach. jeder hat pro jahr einen gewissen freibetrag den er ohne steuern einnehmen darf (wie hoch der ist weiß ich gerade nicht auswendig) aber du kannst ein schreiben aufsetzen indem steht in etwa sowas:

ich bestätige, dass ich nicht mehr als x€ im jahr mit gelegenheitsjobs einnehme. (oder so ähnlich)

ich musste das immer für die schwimmschule unterschreiben, aber ich weiß nicht mehr genau wie der wortlaut war.

und somit hast du die freigabe denen das geld zu geben und es als ausgaben zu verbuchen. und mit der unterschrift haben sie ja quasi bestätigt dass du das so machen darfst.

wenn sie nicht unterschrieben bzw. wenn es mehr ist, dann wird das glaub ich über die lohnsteuerkarte oder steuernummer geregelt und du musst alles einzeln auflisten. hat aber nur auswirkungen auf die person soweit ich das weiß. aber in dem fall kenn ich mich echt nicht aus. weiß nur dass man bei so einmaligen sachen einfach nen wisch unterschreibt dass man unter dem freibetrag ist und dann ist alles geregelt.
 
okay also wenn ich das nun richtig verstehe

Beispiel
Person 1: 100€
Person 2: 100€

nun mach ich für Person 1 und Person 2 ein schreiben Fertig das die mir bestätigen durch ihre unterschrift das sie nicht mehr verdienen

dann bin ich aus der überprüfung raus?

Weil als 400€ kraft einstellen für 12 stunden ist ja doch etwas aufwendig

Muss ich dann noch von den Personal den Erhalt der 100€ quittieren lassen da es für mich ja ausgaben sind, die ich in irgendeiner form ja nachweisen muss evtl.


Kleine frage noch bezüglich Versicherung wenn nun einer Barfrau eine flasche auf dem Fuß fällt muss ich mich da absichern oder verbucht man das auf die normale krankenkasse der person?

Vielen dank schonmal
 
ne, die person muss dir bestätigen dass sie nicht mehr als den gesetzlichen freibetrag pro jahr verdient
 
Okay da werd ich mal noch etwas googlen aber hast mir schon weitergeholfen
 

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