D
DerbyStar
Power-User
nach studenlangen recherchieren bin ich auf noch immer keinen grünen zweig:
GEWERBE anmelden oder die therotisch einfachere form FREIBERUFLICH:
ich lege nicht gewerbelich, es kann aber hier und da (5-6 im Jahr) mal sein, dass eine Rechnung bei sozialen oder öffentlichen Einrichtungen geschrieben werden muss.
Laut http://www.freelancer-blog.de/freiberufler-oder-gewerbe/ und diversen Aussagen ist freiberuflich das bessere und unkomplizierteste, da ich student bin und es auch nur nebenher mache und wie gesagt unregelmässig.
diese aussagen bezogen sich allerdings nicht auf DJ sondern allgemein. jetzt weiss ich gar nicht ob der DJ unter MUSIKER, also damit KÜNSTLER fällt, da das vorraussetzung ist, damit das finanzamt darüber urteilen kann.
ich hab jetzt gerade viel gefährlich halbwissen gelesen, weiss es hier jemand konkret weil er in der gleichen lage ist? wie hoch ist der freibetrag?
wie gesagt es geht um niedrige gagen und wenig einkommen im jahr, und den kleinstmöglich aufwand an firmen-bürokratie. ich will einfach nur "legale rechnungen" schreiben
GEWERBE anmelden oder die therotisch einfachere form FREIBERUFLICH:
ich lege nicht gewerbelich, es kann aber hier und da (5-6 im Jahr) mal sein, dass eine Rechnung bei sozialen oder öffentlichen Einrichtungen geschrieben werden muss.
Laut http://www.freelancer-blog.de/freiberufler-oder-gewerbe/ und diversen Aussagen ist freiberuflich das bessere und unkomplizierteste, da ich student bin und es auch nur nebenher mache und wie gesagt unregelmässig.
Vorteile des Freiberuflers:
Aber wo liegt überhaupt der Unterschied? Was bedeutet es konkret wenn du Freiberufler bist?
Du brauchst kein Gewerbe anzumelden.
Du musst also auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Ebenso fällt auch der Eintrag ins Handelsregister weg.
Du bist kein Mitglied der IHK.
Du brauchst keine doppelte Buchführung und musst keine Bilanz abgeben.
Es reicht wenn du eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) beim Finanzamt einreichst.
diese aussagen bezogen sich allerdings nicht auf DJ sondern allgemein. jetzt weiss ich gar nicht ob der DJ unter MUSIKER, also damit KÜNSTLER fällt, da das vorraussetzung ist, damit das finanzamt darüber urteilen kann.
ich hab jetzt gerade viel gefährlich halbwissen gelesen, weiss es hier jemand konkret weil er in der gleichen lage ist? wie hoch ist der freibetrag?
wie gesagt es geht um niedrige gagen und wenig einkommen im jahr, und den kleinstmöglich aufwand an firmen-bürokratie. ich will einfach nur "legale rechnungen" schreiben