Gründsätzlich wäre es besser, das der Veranstalter und Künstler Ihre Adressen austauschen.
Beispiel:
Auftragsgeber:
Bubu Disco
Pupsallee 3
52420 Popostadt
das gleiche mit den Künstler
War ursprunglich drin, hab ich nur durch die XXX ersetzt
- Der Künstler verpflichtet sich, mindestens 15 Minuten vor Auftritt anwesend zu sein und
seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Oki, stimmt, ändere das wieder auf 30 min
Also ich bin immer eine 1 Stunde vor meinen Gig schon da. Sind die 15 Minuten nicht etwas knapp?
Mein Tip:
Der Künstler verpflichtet, spätestens 30 Minuten vor Auftritt anwesend zu sein und seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung nicht aufzuzeichnen, außer mit ausdrücklicher, schriftlicher, Genehmigung des Künstlers. Bei Missachtung erfolgt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Gage und der Künstler hat das Recht, seinen Auftritt nicht durch zu führen.
Was hast du denn zu verbergen, das ist doch mehr Werbung für dich.
ich möchte nur sicherstellen, dass man mich vorher fragt. werde da sicher nie nein sagen
- Der Promoter verpflichtet sich, spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung, dem Künstler alle Informationen zur Veranstaltung und dazugehöriger Werbeplatzierungen zukommen zu lassen.
?? Verstehe ich nicht so richtig, du erhälst vom Promoter die Info zur Veranstaltung, ok! aber spätestens 2 Wochen?!, und was meinst du mit Werbeplatzierungen zukommen lassen?! Meinst du jetzt dein Name auf dem Flyer oder wo die Flyer oder Plakate angeklebt worden sind?! Das kenne ich so leider nicht.
ich will spätestens 2 wochen vorher wissen mit wem ich spiele. außerdem möcht ich ne kopie des flyers und wissen auf welchen onlineseiten die veranstaltung bekanntgemacht wurde
Mein Tip aus meinen AGB:
Zu sätzlich das hier hinzufügen für die Pflichten des Veranstalters:
§ 7 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Künstler verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des Künstlers, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern der Künstler durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und Äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
das ist gut, nehm ich mit rein
greetz rabbbit