Mustervertrag für Resident DJ

Chris R

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Hi, hab schon gegoogelt, kann aber keine geeignete Vorlage finden:

Ich suche einen Mustervertrag für einen Resident Job in nem Club. Nur mündliche Absprache ist mir zu unsicher.
Kennt da einer ne Vorlage im Netz oder weiß jemand was da alles rein muss? in "gut aufgelegt - das handbuch für dj's" steht nur ne vorlage für nen großraumdissen dj. außerdem ist der etwas mager.
 
Haste auch schon im Forum gesucht?
Ich mein ich hätte hier letztens sowas gelesen.
Weiss net genau obs nen Mustervertrag für nen Resident Job war...
 
den kenn ich schon. bezieht sich ja aber auf was einmaliges und keinen resident job. ich denke da müsste ja dan auch drin stehen, wie oft pro monat ich mindestens spiele usw
 
Chris Ruff schrieb:
den kenn ich schon. bezieht sich ja aber auf was einmaliges und keinen resident job. ich denke da müsste ja dan auch drin stehen, wie oft pro monat ich mindestens spiele usw

Dann benutze doch den aus der FAQ als Vorlage und erweitere ihn um die Teile, die dir fehlen. z.B. "der Veranstalter XXX verpflichtet sich bei der Veranstaltung XYZ den DJ ABCD als DJ zu buchen. Der Einsatz anderer DJs bedarf dem schriftlichen Einvernehmen von DJ ABCD". Oder "der Veranstalter XXX verpflichtet sich den DJ ABCD über den Zeitraum von TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ hh Stunden als DJ zu buchen und dementsprechend zu entlohnen".
Denk dir einfach was aus. In einen Vertrag kannst du so ziemlich alles reinschreiben, so lange es nicht gegen geltene Gesetze verstößt und dein Gegenüber damit einverstanden ist.
Hast du schon mal nach Exclusivitätsverträgen gesucht? Gibt ja z.B. Produkte einer Firma X die nur Firma Y vertreiben darf. So ähnlich denke ich ist das auch mit Resident DJs.
Du kannst ja mal deinen Entwurf hier posten. Ich bin sicher der ein oder andere wird dir dann noch einen Tipp geben.
 
Die ganzen Nebenvereinbahrungen auch auf führen :
Z.B. Ich kenne das so, das man 20 % vom Eintritt Bekommt, oder eine Summe X, wenn der Abend nicht so prall war.
Hab aber auch schon mal davon gehört, das man prozentual am Getränkeumsatz beteiligt ist.
Falls Du nur für eine Sparte dort Resident bist :
Lass Dir bestätigen, das die Termine z.B. immer am 1. Freitag oder an dem ab gesprochenen Terminen sind, damiit Du nicht nur der pausenclown bist.


Ich hab übrigens noch nie einen Vertag benötigt - Wenn die sich nicht an die Absprache gehalten haben, hab ich als Pfand aber mal die Systeme mit genommen :D
 
Nunja, die Vorlage unter https://www.deejayforum.de/showthread.php?t=20780 lässt sich natürlich nach Belieben ergänzen / erweitern.

Im Prinzip könnte man das mit einem normalen Arbeitsvertrag ergänzen, d.h. Mindeststundenzahl, Arbeitszeiten und wer welche Teile der Sozialabgaben / Steuern übernimmt und wie die Entlohnung für den Job aussieht.

Was Exklusiv-Veträge betrifft, so gehört da zum einen eine Menge gegenseitiges Vertrauen dazu und auf der anderen Seite eine höhere finanzielle "Belohnung". als Beispiel: Der Resident vom Fuse-Club in Belgien (Pierre) spielt am WE ausschliesslich im Fuse und kann deshalb keine andere Bookings annehmen. Um diese Einnahmequelle zu kompensieren, muss der Preis zwangsläufig höher sein. Denn obwohl die Connections durch den Job vorhanden sind, gibt's Pierre nur im Fuse zu hören, und nirgendswo anders. :)

Aber bis man soweit ist, kommt eine Bekanntheit auch ausserhalb des Clubs, nur beiden Seiten zu Gute.

Cheerio
 
oki, alles gute hinweise. werde dann mal selber was aufsetzen und schauen ob ich damit zu rande komme. hatte eben gedacht bei sowas gibt es auch nen mustervertrag.
 
Technoid-Freak schrieb:
...Hab aber auch schon mal davon gehört, das man prozentual am Getränkeumsatz beteiligt ist....
:D
Ist ja geil....das muss man aushandeln und immer unterschwellig ins Mic reinflüstern:"Leute kauft Getränke,ihr seid total durstig"
PS: Dann muss natürlich klar sein das man alle Getränke kostenlos bekommt(inkl. Champus),sonst zahlt man sich nacher noch selber,jenachdem wie trinkfest man ist :confused:
 
von resident-VERTRÄGEN hab' ich keinen plan... aber absprache passt schon - ich seh' das ganz legèr. wenn sie sich nicht dran halten, dann sollen sie sich halt jemand anderen suchen, clubs gibt's genug :p

auf jeden fall sollte klar sein: taxi hin, taxi zurück* und saufen übernimmt der club. dann einen mindest-festlohn oder z.b. ein drittel vom eintritt oder mindestlohn plus, je nach umsatz, etwas drauf. wenn man gut auflegt und die leute abgehn, dann saufen sie auch und der umsatz ruled...

*) taxi NUR wenn's gerechtfertigt ist, wenn man z.b. equipment mitbringt. wenn einer nur'n cd-case und köpfhörer tragen muss, kann er auch mit öffentlichen zum club kommen ^^
 
hab jetzt mal folgendes aufgesetzt. wäre net wenn ihr mir ein feedback dazu geben würdet:
 

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  • residentvertrag_vorlage.pdf
    20,5 KB · Aufrufe: 639
Gründsätzlich wäre es besser, das der Veranstalter und Künstler Ihre Adressen austauschen.


Beispiel:

Auftragsgeber:
Bubu Disco
Pupsallee 3

52420 Popostadt

das gleiche mit den Künstler


- Der Künstler verpflichtet sich, mindestens 15 Minuten vor Auftritt anwesend zu sein und
seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

Also ich bin immer eine 1 Stunde vor meinen Gig schon da. Sind die 15 Minuten nicht etwas knapp?

Mein Tip:
Der Künstler verpflichtet, spätestens 30 Minuten vor Auftritt anwesend zu sein und seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.





- Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung nicht aufzuzeichnen, außer mit ausdrücklicher, schriftlicher, Genehmigung des Künstlers. Bei Missachtung erfolgt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Gage und der Künstler hat das Recht, seinen Auftritt nicht durch zu führen.

Was hast du denn zu verbergen, das ist doch mehr Werbung für dich. :rolleyes:


- Der Promoter verpflichtet sich, spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung, dem Künstler alle Informationen zur Veranstaltung und dazugehöriger Werbeplatzierungen zukommen zu lassen.

?? Verstehe ich nicht so richtig, du erhälst vom Promoter die Info zur Veranstaltung, ok! aber spätestens 2 Wochen?!, und was meinst du mit Werbeplatzierungen zukommen lassen?! Meinst du jetzt dein Name auf dem Flyer oder wo die Flyer oder Plakate angeklebt worden sind?! Das kenne ich so leider nicht.

Mein Tip aus meinen AGB:
Zu sätzlich das hier hinzufügen für die Pflichten des Veranstalters:

§ 7 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Künstler verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des Künstlers, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern der Künstler durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und Äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.


greetz rabbbit
 
rabbbit schrieb:
Gründsätzlich wäre es besser, das der Veranstalter und Künstler Ihre Adressen austauschen.


Beispiel:

Auftragsgeber:
Bubu Disco
Pupsallee 3

52420 Popostadt

das gleiche mit den Künstler

War ursprunglich drin, hab ich nur durch die XXX ersetzt

- Der Künstler verpflichtet sich, mindestens 15 Minuten vor Auftritt anwesend zu sein und
seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

Oki, stimmt, ändere das wieder auf 30 min

Also ich bin immer eine 1 Stunde vor meinen Gig schon da. Sind die 15 Minuten nicht etwas knapp?

Mein Tip:
Der Künstler verpflichtet, spätestens 30 Minuten vor Auftritt anwesend zu sein und seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.





- Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung nicht aufzuzeichnen, außer mit ausdrücklicher, schriftlicher, Genehmigung des Künstlers. Bei Missachtung erfolgt eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Gage und der Künstler hat das Recht, seinen Auftritt nicht durch zu führen.

Was hast du denn zu verbergen, das ist doch mehr Werbung für dich. :rolleyes:

ich möchte nur sicherstellen, dass man mich vorher fragt. werde da sicher nie nein sagen

- Der Promoter verpflichtet sich, spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung, dem Künstler alle Informationen zur Veranstaltung und dazugehöriger Werbeplatzierungen zukommen zu lassen.

?? Verstehe ich nicht so richtig, du erhälst vom Promoter die Info zur Veranstaltung, ok! aber spätestens 2 Wochen?!, und was meinst du mit Werbeplatzierungen zukommen lassen?! Meinst du jetzt dein Name auf dem Flyer oder wo die Flyer oder Plakate angeklebt worden sind?! Das kenne ich so leider nicht.

ich will spätestens 2 wochen vorher wissen mit wem ich spiele. außerdem möcht ich ne kopie des flyers und wissen auf welchen onlineseiten die veranstaltung bekanntgemacht wurde

Mein Tip aus meinen AGB:
Zu sätzlich das hier hinzufügen für die Pflichten des Veranstalters:

§ 7 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Künstler verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des Künstlers, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern der Künstler durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und Äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.


das ist gut, nehm ich mit rein

greetz rabbbit

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Ich habe mir das auch noch mal durchgelesen und ein paar Anregungen.

Da ich ja eigentlicher Optimist bin und nach wie vor daran glaube, dass in dem Bereich viel per Handschlag gemacht wird, würden ich den Vertrag nicht Vertrag nennen, sondern "Willenserklärung" und gute Absichten unterstreichen.

Zur Vertragsdauer: "Die Dauer dieser Erklärung beläuft sich auf 6 Monate ab Datum der Unterzeichnung. Sofern nicht expliziet vor Ablauf schriftlich gekündigt, behält diese Willenserklärung nach Ablauf der 6 Monate dennoch ihre Gültigkeit".

Exklusivität: "bla bla, sofern der externe Gig nicht das Arbeitsverhältniss negativ beeinflusst". (Man denke z.B. an eine Konkurrenzveranstaltung)

Gästeliste & Getränke: Uneingeschränkten Konsum von Alkohol finde ich etwas happig. Du sollst ja nicht deine gesamte Posse mit Drinks versorgen. Deshalb vielleicht sich auf eine "fair-use-policy" berufen.
Und je mehr Leute im Backstage-Bereich rumhängen, umso grösser die Gefahr, dass da wer dabei ist, den du dort nicht haben möchtest und der dir oder dem Betreiber Sachen mopsen kann. Bei mir kommen nur meine Freundin, Booker und der Fahrer hinter die Bühne.
Gästeliste immer vorher genau mit Namen durchgeben um Missbrauch vorzubeugen.

Und diesen Teil
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Künstler verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des Künstlers, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern der Künstler durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und Äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
, doch bitte vorher noch auf Koherenz und Flüchtigkeitsfehler prüfen. (der einer Veranstaltung; Äußere Einflüsse (mit dahinter Angaben die allesamt als höhere Gewalt gelten); Kunde??)

Auch bitte den Termin und die Raten der Bezahlung in der Willenserklärung mit angeben.

Good luck. :)
 
tossit schrieb:
Gästeliste & Getränke: Uneingeschränkten Konsum von Alkohol finde ich etwas happig. Du sollst ja nicht deine gesamte Posse mit Drinks versorgen. Deshalb vielleicht sich auf eine "fair-use-policy" berufen.
Und je mehr Leute im Backstage-Bereich rumhängen, umso grösser die Gefahr, dass da wer dabei ist, den du dort nicht haben möchtest und der dir oder dem Betreiber Sachen mopsen kann. Bei mir kommen nur meine Freundin, Booker und der Fahrer hinter die Bühne.
Gästeliste immer vorher genau mit Namen durchgeben um Missbrauch vorzubeugen.

also ich hab ja geschrieben nur alkoholfreie getränke und nur für mich. da will ich allerdings nicht eingeschränkt sein.

gästeliste muss schon 10 leute umfassen. schliesslich lade ich auch gerne mal meine freunde zu gigs ein. getränke müssen sie dann allerdings selber bezahlen. werd das also noch umformulieren
 

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