Mp3-Onlineshops: Rechnung/Lieferschein

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ilovehardtrance

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Hallo,
hab schon gesucht, aber nichts passendes gefunden, deswegen mach ich nen Thread auf.

Wenn ich Mp3s von Dance-Tunes.com, Juno.co.uk und anderen Anbietern kaufe (hab bisher nur von den beiden deswegen würd mich das mehr interessieren), krieg ich von Dance-Tunes immer nen Lieferschein und ne Zahlungsbestätigung von PayPal.

Der Lieferschein enthält meinen Namen, Preis, Artikelnummern usw. quasi wie ne Rechnung.
Wenn ich damit jetzt in Clubs auflegen würde und da ein GEMA-Mann vorbeischauen würde, könnte ich ihm quasi ne ganze Mappe mit diesen Lieferscheinen in die Hand drücken? Oder sagt sowas garnix aus, denn wenn das so wäre, seh ich keinen Unterschied zwischen illegalem Herunterladen oder kaufen bei so nem Onlineshop.

Vielleicht weiß ja einer was genaueres!?

mfg
 
Du hast es richtig erkannt:

Du musst einen Nachweis erbringen das die MP3 GEKAUFT sind, also legal in deinem Besitz sind, und du nur eine Sicherheitskopie dabei hast.

Und das geht mit Rechnungen ziemlich gut......

Gruß
 
Ist denn so'n Lieferschein mit ner Rechnung gleichzusetzen?
Was anderes gibts nicht ;)
Und ich red ja nicht von Sicherheitskopien die auf CD gebrannt sind, sondern von den MP3s direkt.
 
Die MP3 mit denen du auflegst sind Sicherungskopien, da ich mal davon ausgehe das du auf dem Rechner die Orginale hast....... ;)

Und ein Lieferschein dürfete in dem Fall ausreichen, da er den Nachweis erbringt von wem du die MP3 bezogen hast. Allerdings kenne ich da nicht genau die Rechtslage, vielleicht mal im Netz schlau machen...

Aber: normal ersetzt ein Lieferschein keine Rechnung....es sei denn er wurde per Unterschrift beider Seiten bestätigt. Nur ein Ausdruck bringt gar nichts...


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieferschein ist keine Rechnung. Ich würde mir die Zahlungsbestätigung von paypal ausdrucken.
 
Wenn keine Rechnung da ist, genügt auch ein Lieferschein. Denn da steht ja schwarz auf weiß drauf, welche Tracks gekauft wurden und vor allem bei wem. Also kann der Kontrolleur im Zweifel bei dem entsprechenden Shop anfragen und bekommt seine Auskunft. Klar, Rechnung ist allemal sicherer... Aber die gibts oftmals nur als Ausdruck... bei Saturn und iTunes z.B. bekommste die Rechnung per Email zugeschickt und musst die dann selbst ausdrucken. Reicht völlig als Nachweis... (Quelle: GEMA)

EDIT: was StachO noch geschrieben hat, sollte man auf jeden Fall tun! Sobald irgendetwas vorliegt, was einer Rechnung gleich kommt, ausdrucken und unbedingt mitnehmen zum Gig! Dadurch kann verhindert werden, das ein pingeliger Kontrolleur deine Musik fürs erste beschlagnahmt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Na das ist doch mal ne gute Nachricht, danke ;)

Kann geschlossen werden.
 

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