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Shorty84
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Hallo zusammen,
vorweg: Ich habe schon diverse Threads zu Rechtsfragen in Sachen MÜ3 usw gelesen und vergeblich die Boardsuche betätigt, daher mein neuer Post.
Es gibt ja diverse Programme wie z.B. Clipinc, Webradiorecorder usw um Musik aus Webradios aufzunehmen. Darf ich diese Aufnahmen bei Partys zur Wiedergabe nutzen ?
Ich mache meist auf privaten Partys Musik, bekomme jedoch auch Geld dafür. Gewerbeschein habe ich, Rechnungen schreibe ich auch.
Bei öffentlichen VAs zahlt der Veranstalter die GEMA, was jedoch hier erstmal nicht von bedeutung ist.
Ich möchte nur wissen, ob ich die Webradio Aufnahmen nutzen darf um damit Musik zu machen, wenn ich damit Geld verdiene.
vorweg: Ich habe schon diverse Threads zu Rechtsfragen in Sachen MÜ3 usw gelesen und vergeblich die Boardsuche betätigt, daher mein neuer Post.
Es gibt ja diverse Programme wie z.B. Clipinc, Webradiorecorder usw um Musik aus Webradios aufzunehmen. Darf ich diese Aufnahmen bei Partys zur Wiedergabe nutzen ?
Ich mache meist auf privaten Partys Musik, bekomme jedoch auch Geld dafür. Gewerbeschein habe ich, Rechnungen schreibe ich auch.
Bei öffentlichen VAs zahlt der Veranstalter die GEMA, was jedoch hier erstmal nicht von bedeutung ist.
Ich möchte nur wissen, ob ich die Webradio Aufnahmen nutzen darf um damit Musik zu machen, wenn ich damit Geld verdiene.