[MP3] gekauft - Was ist nötig für den rechtmäßigen Besitznachweis?

CoarseBeat

---==>>BLUBB<<==-
Dabei seit
9 Feb 2004
Beiträge
1.763
Reaktionen
51
Hallo,

Wenn ich in Onlineshops MP3s gekauft habe erhalte ich ja immer Normalfall eine Rechnung, bei manchen Shops eine auf meinen Name, bei anderen eine ohne Name.
Was muss ich außer der Rechnung alles haben um den legal Besitz Nachzuweißen? Reicht da die Rechnung oder brauch ich da auch noch Kreditkartenbelege, Kontoauszüge, PayPal Buchungsbelge(gibts sowas überhaupt?!), etc.?
 
hm also beim Kompakt MP3 shop kriegt man eine blank rechnung, ohne Name und ohne Kontonr. nur aufschlüsselung der releases. Bezahlung erfolgt per Safetrade Lastschrift

Bei bleep kriegt man nur eine Bestätigungsmail mit einer Kennnummer, unter dieser Kennnummer findet man in seinem Account eine Aufschlüsselung welche Files man gekauft hat. Bezahlung über PayPal also hat man nicht mal einen Kontoauszug. Bei Paypal direkt kriegt man sowas ja nur Online?
 
ähm ist dir schon mal aufgefallen, dass man in der kompakt service sektion bei aufruf der rechnungen selbst oben im dokumentkopf reintexten kann??? da hab ich wie in nem briefkopf meinen namen reingesetzt.

rechnungen reichen. wieso mehr? wenn ich was verkaufe, auf das noch garantie ist, dann geb ich auch nur die rechnung mit und nicht meinen kontoauszug.

alle rechnungen, die ich per mail bekomme, speichere ich ab. ich werde aber glaub ich nicht immer alle ausdrucken und mitnehmen aufn gig. weil DAS ist noch nirgends niedergeschrieben, dass ich das vor ort beweisen muss, dass die legal geladen sind. ist doch stressig, nen ordner rechnungen mitzuschleppen
 
Danny_DJ schrieb:
...ich werde aber glaub ich nicht immer alle ausdrucken und mitnehmen aufn gig. weil DAS ist noch nirgends niedergeschrieben, dass ich das vor ort beweisen muss, dass die legal geladen sind. ist doch stressig, nen ordner rechnungen mitzuschleppen

Im Grunde genommen steht nicht mal irgendwo geschrieben, dass es überhaupt Du beweisen muss. Die Beweisplicht wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte liegt beim Kläger. Es empfiehlt sich allerdings alles an Rechnungen aufzuheben, was man hat. Ich will hier keine Prognose abgeben, inwiefern hier irgendwann demnächt eine Beweislastumkehr eingeführt wird. Sollte dies der Fall werden, will man ja auch nicht alles löschen müssen, was man zuvor gekauft hat.

Christian
 

Neue Themen


Zurück
Oben