Merkwürdige agb

eno

Gernot Hassknecht des DJF
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5 Jan 2005
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Hallo Leute.
Ich bin beim Lesen einer AGB bei einem Punkt ein wenig stutzig geworden.

mp3.de ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden für eigene Zwecke zu erheben, zu speichern, zu verändern oder zu übermitteln. Hierzu zählen alle Daten, die zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zwischen dem Kunden und mp3.de zustande gekommenen Vertrages erforderlich sind, also insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse) und Bankverbindung.

mp3.de ist ferner berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden gemäß § 29 BDSG zum Zwecke der Werbung zu erheben, zu speichern oder zu verändern. Ferner ist mp3.de berechtigt, diese erhobenen personenbezogenen Daten in listenmäßiger oder sonst wie zusammengefasster Form im Sinne des § 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG zum Zwecke der Werbung an Dritte zu übermitteln.

Der Kunde ist jederzeit berechtigt, der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Werbung zu widersprechen.

Ja. Das versteh ich nicht so ganz. Bzw. kann das so, wie ich es verstehe doch nicht sein. Dürfen die meine Kontonummer dann weitergeben und mir räubert einer das Konto leer und ich steh dumm da. Und vor allem. Wie ist das mit dem Widerspruch? Ist hiervielleicht jemand bei mp3.de angemeldet und kennt sich aus? Noch was. Würdet ihr dem zustimmen?

Grad noch gesehen: http://www.mp3.de/datenschutz/ Widersprechen die da nicht ihrer eigenen agb?

Danke für die Hilfe.
 
Ferner ist mp3.de berechtigt, diese erhobenen personenbezogenen Daten in listenmäßiger oder sonst wie zusammengefasster Form im Sinne des § 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG zum Zwecke der Werbung an Dritte zu übermitteln.

§28 BDSG schrieb:
(3) Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist auch zulässig:

1. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder

2. zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist, oder

3. für Zwecke der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf

a) eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe,


b)Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung,


c)Namen,


d) Titel,


e) akademische Grade,


f) Anschrift und


g)Geburtsjahr


beschränken

und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat,

Daraus folgt dann wohl,dass die vielleicht katalogisieren, welche MP3's geladen worden sind und dazu dein alter, familienstand und berufsstand. Damit könnte man dann Marktforschung betreiben!
Name und Anschrift ist natürlich Schrott, aber Bankverbindungen werden durch den Paragraphen anscheinend geschützt
 
Ferner ist mp3.de berechtigt, diese erhobenen personenbezogenen Daten in listenmäßiger oder sonst wie zusammengefasster Form im Sinne des § 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG zum Zwecke der Werbung an Dritte zu übermitteln.
bedeuted das deine Daten wie Name, Adr, Alter Email etc (meist gegen Bares) an Maillisten,Werbeversender etc weitergegeben wird. Ist leider gang und gäbe.
Wie ist das mit dem Widerspruch?
Normalerweise genügt ein formloses Schreibe zB: Ich widerspreche hiermit der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung; ich bitte Sie zu bestätigen, dass mein Widerspruch berücksichtigt wird.
Mfg -T-
 
alles klar. Ihr habt mir schon mal sehr geholfen. Dann ist meine Kontonummer also sicher. Und wie ist das mit dem formlosen Schreiben? Reicht da ne Email, oder muss ich denen nen Brief schicken?
 
von den agb ganz abgesehen würd' ich mp3.de kein geld geben... nicht für diese quali.
 
Wobei das mit der Wiedergabe an Dritte ohne explizite Zustimmung ne absolute gesetzliche Grauzone ist. Es gibt dazu ein Urteil von 2001, dass die Weitergabe der Daten ohne eine Zustimmung des Benutzers als nicht rechtens angesehen wird.

Ich hab da gerade mit meinem Anwalt zusammen eine Anklage gegen ein Partyportal in der Mache, dass sich genau um diesen Umstand (Weitergabe der Daten an unbenannte Dritte Partnerunternehmen und die Zustimmung dazu mit den AGB koppeln) dreht. Sobald sich in der Sache etwas tut werd ich bescheid geben.
 
Nun in den meißten "Onlineverträgen" oder eben Anmeldungen die ich bisher getätigt habe konnte man die Weitergabe von persönlichen Daten an sogenannte Dritte häufig ausschließen.
(zumeißt wird dir da eindeutig die Wahl gelassen)
Dazu gibt es häufig eine extra Checkbox am ende der AGB's bei der Bestätigung des Vertrages...

Zum Thema "reicht ne Mail oder lieber Brief"... is halt ungünstig...
...schreibst du ne Mail können sie behaupten das sie nie angekommen ist.
Bei nem Brief ist das quasi das Gleiche... sicher is da nur ein Einschreiben, aber son Aufwand deswegen... :confused:
 
Ja. Wenn aber in den AGB steht, dass man widersprechen kann und die einen solchen Widerspruch ignorieren und Daten trotzdem weitergeben kannst du sie Abmahnen lassen bzw Anzeige erstatten.

Außerdem hast du nach §34 Abs. 1 BDSG immer die Möglichkeit eine Auskunft darüber zu fordern, welche Daten über dich gespeichert wurden, warum sie gespeichert wurden und an wen sie weitergegeben werden. Diese Auskunft muss erteilt werden (Wenn es für die Betreiber der Seite einen sehr großen Aufwand darstellt, kann das ganze auch was kosten. Bestes Beispiel dafür ist die Schufa) und wenn sie dir das verweigern kannst du dich an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes wenden und dort Beschwerde einlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
klaustopher schrieb:
Ja. Wenn aber in den AGB steht, dass man widersprechen kann und die einen solchen Widerspruch ignorieren und Daten trotzdem weitergeben kannst du sie Abmahnen lassen bzw Anzeige erstatten.

Außerdem hast du nach §34 Abs. 1 BDSG immer die Möglichkeit eine Auskunft darüber zu fordern, welche Daten über dich gespeichert wurden, warum sie gespeichert wurden und an wen sie weitergegeben werden. Diese Auskunft muss erteilt werden (Wenn es für die Betreiber der Seite einen sehr großen Aufwand darstellt, kann das ganze auch was kosten. Bestes Beispiel dafür ist die Schufa) und wenn sie dir das verweigern kannst du dich an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes wenden und dort Beschwerde einlegen.

Du hast vollkommen Recht... bist da ja momentan sicher auch gut in der Materie durch die Geschichte die du auf Seite 1 erwähntest...
...was ich nur ausdrücken möchte ist das was sicher jeder hier weiß und zwar das, Gesetze und Bestimmungen hin oder her, die Sache häufig anders aussieht wenns ums Geld geht...

...wie gesagt, schick einfach erstmal ne Mail, danach bist du schlauer... Theorie hin oder her ;)
 
Jo, aber wenn du widersprochen hast und die es trotzdem weiterverkaufen, dann wird das im Endeffekt um einiges teurer als das, was mit dem Adresshandel eingenommen wurde. Und sowas lässt sich immer zurückverfolgen. ;)
 

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