D
d´birch
Master of ceremonies
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- 10 Mrz 2004
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Hi,
ich hatte am Samstag meine erste GEMA Prüfung. Der gute Mann von der GEMA ist fast verzweifelt, desshalb will ich es hier mal zum Besten geben:
Nachdem ich an diesem Abend mit dem Laptop aufgelegt habe, hat sich der Herr natürlich gleich mal auf mich eingeschossen. Da vom Clubbetreiber keine erhöhte GEMA Pauschale entrichtet wurde, dürfte ich auch nicht mit dem Laptop auflegen. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass diese Regelung nur vorsieht, dass eine erhöhte Pauschale entrichted werden muss, wenn nicht die Orginal Tonträger verwendet werden, dies aber wohl eindeutig nicht auf mp3s zutreffe, welche das orginal medium darstellen, weil es sich z.B. um einen bezahlten Download handelt. Er hat mir dann verschiedene Argumente genannt, welche ich hier im Einzelnen leider nicht mehr wiedergeben kann. Ich erwiederte darauf, dass ich (und vermutlich auch ein Gericht) anders sehe und es da notfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde, wenn es nicht ohnehin irrelevant wäre, da es sich in diesem Fall nicht um solche Files handeln würde. Das Gesicht war ein wenig verdutzt also erklärte ich es halt näher: "Sie werden auf diesem Laptop kein einziges Musikstück finden, welches von einem Künstler produziert wurde, welcher durch die GEMA vertreten wird (ich hatte an dem Abend in der Tat ausschliesslich Tracks aufgelegt, welche von mir selbst oder von befreundeten Künstlern stammen). Freundlich hat mir der Herr dann erklärt, dass es dann ja noch komplizierter ist, da ich von jedem einzelnen Künstler die Genehmigung brauche. Das wäre ja gerade einer der Vorteile der GEMA dass man nur einen Ansprechpartner hätte. Mit einem siegessicheren Lächeln habe ich Ihm dann einen LeitzOrdner mit den schriftlichen Genehmigungen der Künstler überreicht (obwohl ihn das gar nichts mehr angegangen wäre). Er hat kurz darin geblättert und mir dann mit einem Lächeln mittgeteilt: "Ich sehe schon, Sie haben sich gründlich genug informiert um rechtskonform zu bleiben. Dann wünsche ich Ihnen noch einen schönen Abend" und dann war er wieder weg.
Wenn man immer schön auf der rechtlich sicheren Seite bleibt, dann kann einem auch nichts passieren. Mit einem ruhigen Gewissen lebt es sich halt doch angenehmer.
Christian
ich hatte am Samstag meine erste GEMA Prüfung. Der gute Mann von der GEMA ist fast verzweifelt, desshalb will ich es hier mal zum Besten geben:
Nachdem ich an diesem Abend mit dem Laptop aufgelegt habe, hat sich der Herr natürlich gleich mal auf mich eingeschossen. Da vom Clubbetreiber keine erhöhte GEMA Pauschale entrichtet wurde, dürfte ich auch nicht mit dem Laptop auflegen. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass diese Regelung nur vorsieht, dass eine erhöhte Pauschale entrichted werden muss, wenn nicht die Orginal Tonträger verwendet werden, dies aber wohl eindeutig nicht auf mp3s zutreffe, welche das orginal medium darstellen, weil es sich z.B. um einen bezahlten Download handelt. Er hat mir dann verschiedene Argumente genannt, welche ich hier im Einzelnen leider nicht mehr wiedergeben kann. Ich erwiederte darauf, dass ich (und vermutlich auch ein Gericht) anders sehe und es da notfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde, wenn es nicht ohnehin irrelevant wäre, da es sich in diesem Fall nicht um solche Files handeln würde. Das Gesicht war ein wenig verdutzt also erklärte ich es halt näher: "Sie werden auf diesem Laptop kein einziges Musikstück finden, welches von einem Künstler produziert wurde, welcher durch die GEMA vertreten wird (ich hatte an dem Abend in der Tat ausschliesslich Tracks aufgelegt, welche von mir selbst oder von befreundeten Künstlern stammen). Freundlich hat mir der Herr dann erklärt, dass es dann ja noch komplizierter ist, da ich von jedem einzelnen Künstler die Genehmigung brauche. Das wäre ja gerade einer der Vorteile der GEMA dass man nur einen Ansprechpartner hätte. Mit einem siegessicheren Lächeln habe ich Ihm dann einen LeitzOrdner mit den schriftlichen Genehmigungen der Künstler überreicht (obwohl ihn das gar nichts mehr angegangen wäre). Er hat kurz darin geblättert und mir dann mit einem Lächeln mittgeteilt: "Ich sehe schon, Sie haben sich gründlich genug informiert um rechtskonform zu bleiben. Dann wünsche ich Ihnen noch einen schönen Abend" und dann war er wieder weg.
Wenn man immer schön auf der rechtlich sicheren Seite bleibt, dann kann einem auch nichts passieren. Mit einem ruhigen Gewissen lebt es sich halt doch angenehmer.
Christian